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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Sie kontrollieren und überprüfen das Fahrzeug auf seine Tauglichkeit,
die nächsten zwei Jahre ab dieser Prüfung sicher am Strassenverkehr teilnehmen zu können. Eine Rückdatierung ist wahrlich pure Abzocke...
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#27
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Zitat:
Es wird geprüft, ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung Verkehrssicher bzw. Mängelfrei ist (dafür gibts sicher auch noch nen hübscheren Begriff ) Wenn die Betriebsmittel wie Bremsen, Reifen etc. am unteren Ende der Toleranz sind, werden sie sicher keine 2 Jahre mehr durchhalten, sind aber auch kein Grund, die Plakette zu verweigern.......... Die Rückdatierung ist allerdings auch in SH die Praxis, gerade 2 Anhänger und ein Motorrad abnehmen lassen, da war es so
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Kraft kommt von Kraftstoff.... Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein)
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#28
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Naja, so genau, wie sie manchmal nachsehen, könnte man schon der
Meinung sein, dass sie die Sicherheit auf die nächsten zwei Jahre prüfen. Als ich ihm letztens bei der Prüfung sagte, dass der Rost am Längsträger sicherlich mindestens zwei Jahre halten wird, schaute er mich etwas mürrisch an...
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#29
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Zitat:
Bei unserem TÜV bieten die sogar an, wenn du einen festen Termin hast und mehr als 15 min. warten mußt, brauchst du nicht zu bezahlen. Wie auch immer die das hinkriegen wollen. |
#30
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Der TÜV steht nun in harter Konkurrenz mit der DEKRA und der GTÜ.
Die müßen sich eben was einfallen lassen...
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#31
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bei der dekra hier im land brandenburg gabs bei ein jahr überziehung für meinen trailer vor 2 wochen leider nur das eine jahr tüv :-(
ist mit ASU aber das gleiche seit ner weile kann dich auch nicht mehr überzogen werden
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Grüsse von Spree und Schwielochsee - Norbert Denk an die Umwelt - fahr mit dem Bus
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#32
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Wenn der Prüfer aus Geldgier mal bei der AU meinen kleinen alten Diesel zweimal
hintereinander in Höchstdrehzahlen jubeln will, dreh ich ihm die Gurgel ab...
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#33
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Moin,
Zitat:
Wenn man natürlich den ganzen Aufwand und ggf. die zweimalige Warterei bei Ab- und Wiederanmeldung vermeiden will, hilft eigentlich nur, rechtzeitig zur HU da gewesen zu sein. mfg Martin
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#34
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es gibt auch eine sonderregelung von der tüv menschen oft nicht wissen möchten. zb. wenn der anhänger oder das auto glaubhaftversichrt im ausland war. oder anhänger im winterlager usw.
nachzulesen irgendwo auf der adac webseite. nachdem ich das ausgdruckt und mitgenommen hatte meinten die beim tüv " ahh ja mhhh da war mal so nen fax" und schon wars kein problem mehr. edit: gleiches gilt bei saison kennzeichen. |
#35
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Ich lese beim ADAC dazu folgendes:
Zitat:
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#36
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Puhhh... gottseidank war mein Winterlager in Belgien. Dann will ich mal zum Tüv und mir 2 volle Jahre abholen...
neuer ADAC link: http://www1.adac.de/reiseservice/Was...ePageID=127406
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#37
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In Hessen wird auch nicht zurück Gerechnet, der aktuelle Monat wird geklebt.
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#38
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Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#39
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Meinst du auch wenn ich ihm den Ausdruck vom ADAC unter die Nase halte ??
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#40
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Man muss nicht rätseln und kann so was auch direkt nachlesen, Nr. 2.3 der Anlage VIII zu § 29 StVZO:
Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen. Bei Fahrzeugen, die erstmals in den Verkehr kommen, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Monat und Jahr der Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens. Bei Fahrzeugen, die wieder zum Verkehr zugelassen werden oder die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr der Begutachtung nach § 21. Sie endet mit Ablauf des durch die Prüfplakette nachgewiesenen Monats und Jahres. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Typgenehmigung, die vorher außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zum Verkehr zugelassen waren, ist § 7 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung anzuwenden. Im Normalfall einer geringfügig überzogenen HU-Frist sind also nicht die vollen zwei Jahre zu gewähren. Wenn der Prüfer dennoch zwei Jahre bescheinigte, dürfte er wohl Satz 3 (entsprechend) angewandt haben. Mag sein, dass das in einigen besonderen Fällen vertretbar ist. Sunbeamer |
#41
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Zitat:
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#42
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Ich war im April mit meinem 750Kg Anhänger beim Tüv. Der Tüv war seit 1,5 Jahren abgelaufen und der Hänger nur im Schopf gestanden.
Der Tüv-Mensch hat mich darauf hingewiesen das ich überzogen habe und hat mir dann 2 Jahre Tüv drauf gemacht. Beim Auto wurde aber als mal zurück datiert (1-2 Monate)
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Gruß, Alex Endlich wird´s warm... |
#43
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Ich war jetzt im April mit'm Auto beim TÜV hier in Hessen (direkt beim TÜV, keine Werkstatt). TÜV war im September 2010 abgelaufen. Ich habe volle zwei Jahre bis 4/2013 bekommen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#44
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Geht das irgendwie nach Lust und Laune
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#45
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klar da spielen Faktoren eine Rolle
hatte der Prüfen z.B. harten Stuhlgang hast du ganz schlechte Karten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell
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#46
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Dann muß ich wohl ein hochhackiges Perückenschaf mitnehmen...
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#47
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besser ist das
hast du schon einen Termin geplant ???
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#48
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Nicht wirklich...
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#49
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Akki,
ich war mit meinem Trailer (knapp 2 Jahre abgelaufen) beim GTÜ an der Bornstraße und mußte 2 x bezahlen. Der Prüfer sagte, alle Bundesländer außer NRW und Bayern hätten dies mit dem 2 x vorführen/bezahlen eingestellt. Wird bei uns wohl nur eine frage der Zeit sein
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Gruß Carsten |
#50
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Nichts wie ab über die Grenze... Mist, dass wir so zentral wohnen
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