|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Die haben dich veräppelt.
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend.
|
#27
|
|||
|
|||
...mich nicht....meinen Kumpel wenn....
|
#28
|
||||
|
||||
Wenn du im Hafen mal ne Welle schiebst, plätschert die auch nicht gleich im Reichstag der Merkel vor die Füße.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter ...
|
#29
|
||||
|
||||
hi Ralf, ich habe auf unserer Tour etwas anderes erlebt - unser Cuda hat bei gleicher Geschwindigkeit - etwa 10km/h - eine Differenz von etwa 3-4km/h angezeigt - auch im Stillstand waren Bewegungen bis zu 2km/h
__________________
gruß detlef -- der mit seiner Sonne weiter macht |
#30
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Wenn du den Ankeralarm aktivierst bekommst du ja kein Auge zu...
__________________
Empty your mind, be formless. Shapeless, like water. If you put water into a cup, it becomes the cup. You put water into a bottle and it becomes the bottle. You put it in a teapot, it becomes the teapot. Now, water can flow or it can crash. Be water, my friend. Geändert von PderSkipper (19.07.2009 um 23:19 Uhr)
|
#31
|
||||
|
||||
Hallo Forum Kollegen,
hier in der Anlage ein Hinweis. Wasserschutzpolizei setzt Laser-Gerät zu Geschwindigkeitsmessungen ein Die Wasserschutzpolizei setzt im Rahmen der Verkehrsüberwachung zukünftig verstärkt ein Laser-Geschwindigkeitsmessgerät, vom Typ RIEGL FG 21 - PS, ein. Das Gerät wird zu Geschwindigkeitskontrollen in dere Schifffahrt auf den hessichen Bundeswasserstraßen Lahn, Fulda,Werra,Weser sowie dem Rhein eingesetzt. Dieses Gerät wurde speziell für die Messung der Geschwindigkeit von Fahrzeugen ( Großschifffahrt und Sportboote) auf Gewässern zugelassen. Laser-Geschwindigkeitsmessgerät (Typ RIEGL FG 21 - PS) Die Reichweite des Laser-Geschwindigkeitsmessgerätes beträgt bis zu 1500 m. Das Gerät selbst ist nicht größer als eine Videokamera und kann mobil eingesetzt werden. Die Wasserschutzpolizei möchte mit dem Einsatz dieses Messgerätes insbesondere auf den präventiven Charakter hinweisen. Wenn alle Schifffahrts- und Wassersporttreibende um die Existenz eines solchen Gerätes wissen, verhalten sich möglicherweise alle den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Bei der Durchführung von Messungen wird der verantwortliche Schiffs - Bootsführer eines zu schnell gefahrenen Fahrzeuges grundsätzlich unmittelbar danach angehalten und auf sein Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Hierdurch soll insbesondere auch die Einsicht der Verkehrsteilnehmer erreicht werden. Wasserschutzpolizeien der anderen Bundesländer führen ebenso Geschwindigkeitsmessungen durch. Ausgenommen sind derzeit noch Baden -Württemberg, Bayern, Schlewig-Holstein, Saarland und Sachsen Anhalt. Vorstellung des Laser-Geschwindigkeitsmessgerätes "RIEGL FG 21-PS"
HBPP / LPP PB 2 / 22.12.2003
__________________
LG Falko aus HH
|
#32
|
||||
|
||||
Hi !
Bei uns an der Weser stehen die Jungs mit dem Teil aber an Land .. von der Messung von Boot zu Boot steht dort nichts !? Guss, Jörg |
#33
|
||||
|
||||
Nr. 5 lebt.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
|
#34
|
|||||
|
|||||
Zitat:
(nicht übelnehmen ...) Gruss Lars
__________________
Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
|
#35
|
||||
|
||||
..dazu müsste ich erstmal verstehen was Du mir damit sagen willst.
Gruss, Jörg |
#36
|
||||
|
||||
Hallo Forum Kollegen,
hier ein aktueller Nachtrag! Laser löst die Stoppuhr ab Wasserschutzpolizist Stefan Simon nimmt ein Schiff auf dem Neckarkanal ins Visier. Der Laser zeigt zwölf Stundenkilometer an - es fährt nicht zu schnell.Foto: Friese Heilbronn - Notorische Raser „gibt es nicht auf dem Neckar“, sagt der Vize-Chef der Heilbronner Wasserschutzpolizei, Gerd Winkler. Dennoch setzen die Beamten seit Mai eine neue Technik ein, die auf Straßen seit Jahren Alltag ist. Temposündern auf der Spur Mit einem Lasermessgerät sind die Wasserpolizisten Temposündern an den Steuerrudern auf der Spur. Vorbei ist die Zeit, als mindestens drei Beamte mit Funkgeräten und Stoppuhr die Geschwindigkeit eines Schiffes ermittelten. Und sich nicht sicher sein konnten, ob das Resultat vor Gericht auch Bestand hat. „Es kam im Einzelfall darauf an, welche Beweise es noch gab“, blickt Winkler zurück. Jetzt, mit dem Laser, hat die Wasserschutzpolizei nicht nur technisch einen großen Schritt nach vorne gemacht. „Es gibt auch eine wesentlich größere Messsicherheit“, betont Winkler. Auf dem Wasser ist vieles anders als an Land. Sich mit dem Laser auf die Lauer zu legen, macht keinen Sinn. Auf dem Neckar kann drei, vier Stunden auch mal kein Schiff kommen. Und die Zahl der Kapitäne, die zu schnell unterwegs sind, ist nicht sonderlich groß. Auf dem Fluss mit den 27 Schleusen zu rasen „bringt nicht wirklich etwas“, sagt Winkler. Die Zahl der bisher von seinen Beamten geahndeten Verstöße schätzt er auf 20 bis 40 pro Jahr. Gefahr Wellenschlag Dennoch: Gerade unter Lenkern von Sportmotorbooten entdecken die Wasserpolizisten auf Streifenfahrten immer wieder mal schwarze Schafe. Eigentlich müssten Sportbootfahrer den Neckar als langweilige Wasserader abhaken. Weil der Fluss relativ schmal ist, sind höchstens 18 Stundenkilometer erlaubt. Da sind sogar viele Fahrradfahrer an Land schneller. So schert sich mancher Kapitän nicht um die Höchstgrenze. 35 Euro Verwarngeld droht Bootsführern, wenn sie ein, zwei oder drei Kilometer zu schnell sind. Ab vier Kilometer über dem Limit legt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion ein Bußgeld fest. Warum diese Kleinstaffelung? Wieder verweist Winkler auf den engen Neckar, auf dem man relativ schnell ans Ufer stoße. Jedes schnell fahrende Schiff erzeuge unter Wasser zudem einen Sog. Der Wellenschlag könne Flussbett und Ufer beschädigen oder festgemachte Boote losreißen. Derzeit heißt es für die Wasserpolizisten, sich am neuen Laser einzuarbeiten. Am Uferkai des Neckarkanals befestigen Stefan Simon und Martina Beutinger den flachen Kasten mit dem Visierrohr auf einem Stativ. „Man muss möglichst frontal am Schiff einen Punkt finden, der reflektiert“, erklärt Simon und drückt den Auslöser. Der Laser piepst, die rote Anzeige liefert die Entfernung. Mehrmals in wenigen Sekunden misst das Gerät den Abstand und berechnet automatisch das Tempo. Ein Sportboot zieht mit Tempo 12 vorbei, ein Binnenschiff mit Tempo 10. Alles noch im Limit. Software fehlte Als Erleichterung gegenüber der Stoppuhr-Technik stuft Simon die neue Errungenschaft ein. Teuer war sie nicht. Für rund 1000 Euro hat die Wasserschutzpolizei das Gerät gebraucht gekauft. Von einer österreichischen Firma, die eine Marktlücke schloss. „Zuvor“, sagt Gerd Winkler, „gab es für die Binnenschifffahrt keine Software für diese Geräte.“ Maximal 18 km/h erlaubt Auf dem Neckar gelten verschiedene Tempolimits. Im Flussbett dürfen kleine Sportboote und Fahrgastschiffe maximal 18 Stundenkilometer fahren, große Binnenschiffe 16. In Schleusenkanälen gilt für kleine Boote Tempo 14, für Binnenschiffe Tempo 12. Im Seitenkanal Kochendorf gibt es wegen flacher Stellen eine Tempo-Sechs-Zone. Zum Vergleich: Auf dem viel breiteren Rhein gibt es keine derartige Tempogrenzen. Seit die Heilbronner Wasserschutzpolizei das neue Lasermessgerät hat, wurde eine Anzeige verhängt. Bei 20, 30 km/h zu viel kann dies durchaus einige hundert Euro Bußgeld kosten. 18.06.2009
__________________
LG Falko aus HH
|
#37
|
||||
|
||||
Sog und Wellenschlag sind bei kleinen Booten ja auch eine wirkliche Gefahr, gerade dort wo die Gewässer breit (z.B. seenartige Erweiterungen) und die vom Wind geformten Wellen höher als die eigenen sind.
Hauptsache die Auspflugsdampfer, mit 200 Gästen an Bord, können schön an einem vorbei ziehen und die Passagieren haben ihre Freude daran, wie die kleinen Boote lustig wackeln und der Sog für ordentlich Bewegung am Ufer sorgt. (Bei den bei uns erlaubten 12km/h macht mein kleines Boot eine mega Welle, daher fahre ich freiwillig 8-9 km/h, 25km/h reichen auch nicht wirklich zum ökonomischen Gleiten, daher muss man fast zwangsläufig zum "Verbrecher" werden und mit irrwitzigen 30-40 km/h über 2km breite Seen "rasen", dass man dabei weniger Wellen erzeugt und Kraftstoff benötigt, ist wohl nicht von Belang.)
__________________
Gruß Stephan ____________ real men don't need instructions Geändert von v-sprint (19.07.2009 um 23:58 Uhr)
|
#38
|
||||
|
||||
Zitat:
im Sillstand gibt es immer mal solche Fehler das ist normal, ein GPS ist ja schließlich nicht auf den Meter genau, in Fahrt habe ich mein MLR mal mit Rauti sein Magelan verglichen und die beiden waren sich bis auf die 3.Stelle hinterm Komma einig
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#39
|
|||
|
|||
Hallo Ralfschmidt,
wenn GPS im Stillstand nicht auf den Meter genau ist, weshalb soll es dann in Bewegung plötzlich genauer sein??? |
#40
|
|||
|
|||
....ich danke Euch auf jeden fall erst einmal für Eure Beiträge....mein Kumpel und ich werden erst einmal abwarten was da kommt und ob da was kommt....
|
#41
|
||||
|
||||
Wenn man die Koordinaten, die ein stillstehender GPS Empfänger ausspuckt, aufzeichnet und auf einer Karte darstellt, liegen die Punkte nicht übereinander sondern verteilen sich in unterschiedlicher Entfernung um den tatsächlichen Standpunkt.
Die allermeisten liegen nahe bei, es gibt aber auch abhängig von den Satellitenpositionen, den Empfangsverhältnissen und Reflektionen, einzelne Meßwerte, die gewaltig danebenliegen. Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt nun rechnerisch aus der Luftlinienentfernung und Zeit zwischen zwei Meßpunkten. Häufig liegt da dann noch eine Mittelwertbildung drüber, damit einzelne Ausreißer einen kleineren Sprung im Ergebnis produzieren. Je schneller sich das GPS System bewegt, desto weniger wirkt sich der Fehler auf die Geschwindigkeitsberechnung aus. Für das Messen geringer Geschwindigkeiten ist GPS untauglich. Andreas
|
#42
|
||||
|
||||
Nochmal zur Laser-Messung:
Prinzip ist doch eine Ermittlung der Laufzeit-Differenz: Signal 1 trifft auf Objekt, wird reflektiert, trifft auf Empfangseinheit des Geräts. Laufzeit wurde gemessen. So, jetzt haben wir eine Entfernung. Nächste Messung, genauso, in festgelegtem Zeitabstand zur ersten, wir haben wieder eine Entfernung und können aus der Veränderung und der Zeit zwischen den Messzeiten die Objektgeschwindigkeit rechnen. Auf der Straße wird wohl wirklich manchmal auch aus dem (hinterher) fahrenden Auto heraus gelasert. Da geht in die Rechnung aber noch die während der Messung mit geeichtem (!!) Tacho ermittelte Geschwindigkeit des Messfahrzeugs ein. - Nu ist das mit dem geeichten Tacho auf dem Wasser ja so eine Sache.... Diese Messung muss IMHO unerträglich ungenau werden. (Und wird meiner Kenntnis nach so auch nicht durchgeführt!) Fazit: wenn als Messverfahren "Laser von fahrendem Boot aus behauptet wird, würde ich mich sehr sehr genau schlau machen, bevor ich da bezahlen würde (gilt natürlich nicht, wenn das Messboot vor Anker oder (in MV und BRB immer wieder gern verlangt , fest im Schilfgürtel lag!) Im Straßenverkehr wird übrigens bei stationären und unter guten Bedingungen aufgebauten Messungen vorab eine Messwerttoleranz von 3 km/h (über 100 km/h von 3% des Messwerts) angenommen und dem Fahrer "vergütet"
__________________
Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON
|
#43
|
||||
|
||||
Ich kenne das so, daß von Land aus gelasert wird und das Boot dan "exekutiert", sprich eintreibt.
Zumindest am RMD machen die das so.
|
#44
|
||||
|
||||
Angenommen es war kein Nepp,
bekommst Du einen Anhörungsbogen. Mit entsprechender "dreizeiliger", selbst verfasster Stellungnahmen sollte diese Anzeige zu entkräften sein.
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
|
#45
|
|||
|
|||
...ein Anhörungsbogen soll wohl kommen! Aber wie soll man sich so darstellen, das man gut aus diese Situation raus kommt???
|
#46
|
||||
|
||||
Zitat:
und dass er auf keinen Fall 16km/h gefahren ist. (mit welchem Boot kann man das schon) Also muß doch ein Irrtum vorliege, oder liegen konkrete Beweise vor, die einen Irrtum ausschließen?....
__________________
Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#47
|
||||
|
||||
off topic
wurde dein Kumpel auf dem Templiner See angehalten?
ich wurde am Samstag auch auf Templiner See angehalten, mit der Aussage, dass meine Geschwindigleit gemessen wurde. Da war ein Boot, dass schon von sehr weit zu erkennen war, dann bin ich an ihm vorbei gefahren und ca 100-200 meter weiter hab ich gesehen wie ein anderes polizeibott zu dem ersten hingerast kam und die haben sich abgesprochen, woraufhin ich durch die Polizei auf dem ersten boot angehalten wurde. Ralf PS: ich glaub die Lasermessung wurde von der Eisenbahnbrücke aus (also festes Land als untergrund) vorgenommen
__________________
Geht nicht gibt's nicht.
Von der Titanic hieß es auch, sie sei unsinkbar. Und dann ging's doch. |
#48
|
||||
|
||||
Ich frage mich bei allen Geschwindigkeitsproblemen immer wieder: Gilt die Geschwindigkeit über Wasser oder über Grund? Das sind doch bei 10 km/h schon schnell mal 10-20% vom Meßwert.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#49
|
|||
|
|||
...nee mein Kupel ist von den Treptowers Richtung Köpenick gefahren!höhe Oberschöneweide wurde er dann angehalten....
Mir stellt sich nun noch die Frage: Wenn ich ein fließendes Gewässer,wie es ja die Spree ist, lang fahre, Wird dann die Fließgeschwindigkeit mit in die tolleranz mit eingerechnet???Wenn ja finde ich 1km/h sehr wenig.... |
#50
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
|
|
|