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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 20.08.2009, 08:23
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Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
Ein Tipp aus (Autofahrer) Erfahrung:

Kümmere Dich lieber selbst um einen Gutachter! Das Recht hast Du. Denn wenn ein Gutachter von der Versicherung geschickt wird, dann rate mal, zu wessen Gunsten der im Zweifelsfall entscheidet bzw. rundet? Genau, nämlich eher nicht zu Deinen!
Zu allen anderen Fragen: leider keine Ahnung!

Wünsche einen sonnigen Abend!

Wenn Du Pech hast, zahlst Du das Gutachten dann aber selbst. Wer bestellt muss meistens auch bezahlen.
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #27  
Alt 20.08.2009, 14:02
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Wenn Du Pech hast, zahlst Du das Gutachten dann aber selbst. Wer bestellt muss meistens auch bezahlen.
NEIN! (sorry, dass ich hier so rumschreie )
Ich als Geschädigter habe ein ANRECHT darauf, meinen Schaden von einem Gutachter MEINER Wahl begutachten zu haben. Die Versicherungen versuchen zwar gerne ihre eigenen Gutachter zu schicken, ich als Geschädigter muss mich darauf aber nicht einlassen. Die Unterschiede die sich bei Gutachten ergeben können, wurden oben ja schon beispielhaft erwähnt. Ich habe bei meinen (zum Glück nur drei kleinen) unverschuldeten Autounfällen immer SELBST die Gutachter ausgesucht.
Nicht falsch verstehen - will hier keinem von der Versicherung bestellten Gutachter Böses unterstellen, aber ich suche mir lieber selbst einen unabhängigen Gutachter.

Grüße von der heißen Fast-Küste
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  #28  
Alt 20.08.2009, 14:11
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Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
NEIN! (sorry, dass ich hier so rumschreie )
Ich als Geschädigter habe ein ANRECHT darauf, meinen Schaden von einem Gutachter MEINER Wahl begutachten zu haben.
Bis hierhin ist alles richtig. Dann flaut es etwas ab...

Wie ich bereits schon ansprach, gibt es fast für jeden Mist im Schadenersatz eine ständige Rechtssprechung; teilw. höchstrichterlich.

Die sagt ganz eindeutig, dass Bagatellschäden nicht von einem Sachverständigen (so nennt der sich) besichtigt werden müssen. Ist doch wohl klar, dass der Geschädigte (bzw. dessen Versicherer) für 800 EUR Schaden nicht noch zusätzlich 300 EUR SV-Kosten leisten möchte.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #29  
Alt 20.08.2009, 14:36
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Da hast Du natürlich recht, es gibt ja so etwas wie die Schadensminderungspflicht/Schadensminderungsobliegenheit!
Aber hier war der Fall ganz klar so geschildert: Versicherung will Gutachter schicken. Und darauf baut dann ja dieser Faden auf.
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  #30  
Alt 20.08.2009, 15:05
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Zitat:
Zitat von superlolle Beitrag anzeigen
NEIN! (sorry, dass ich hier so rumschreie )
Ich als Geschädigter habe ein ANRECHT darauf, meinen Schaden von einem Gutachter MEINER Wahl begutachten zu haben. Die Versicherungen versuchen zwar gerne ihre eigenen Gutachter zu schicken, ich als Geschädigter muss mich darauf aber nicht einlassen. Die Unterschiede die sich bei Gutachten ergeben können, wurden oben ja schon beispielhaft erwähnt. Ich habe bei meinen (zum Glück nur drei kleinen) unverschuldeten Autounfällen immer SELBST die Gutachter ausgesucht.
Nicht falsch verstehen - will hier keinem von der Versicherung bestellten Gutachter Böses unterstellen, aber ich suche mir lieber selbst einen unabhängigen Gutachter.

Grüße von der heißen Fast-Küste
Sry, aber ich arbeite bei einem großen deutschen Versicherer.

Wenn Du ein Gutachten in Auftrag gibst, dann wirst Du unter Umständen auf diesen Kosten hängenbleiben.

Warte doch erst einmal das Gutachten von der Versicherung ab. Unsere Gutachter arbeiten sehr fair und bisher habe ich noch keinen Kunden erlebt, der damit unzufrieden ist.
Solltest Du es dennoch sein, gehe mit diesem Gutachten zu einem Bootsbauer deiner Wahl und frage ihn, ob er dir dein Boot für die veranschlagten Kosten reparieren kann.

Wenn er das verneint, bitte ihn darum einen Kostenvoranschlag zu erstellen und reiche diesen bei der gegnerischen Versicherung ein.

Kommt es zum Streit solltest Du eventuell deinen Rechtsanwalt bzw Deine Rechtsschutzversicherung um Rat bitten.
__________________
Viele Grüße
Olli
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  #31  
Alt 20.08.2009, 15:33
superlolle superlolle ist offline
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Zitat:
Zitat von Miracle Man Beitrag anzeigen
Sry, aber ich arbeite bei einem großen deutschen Versicherer.

Wenn Du ein Gutachten in Auftrag gibst, dann wirst Du unter Umständen auf diesen Kosten hängenbleiben.

Warte doch erst einmal das Gutachten von der Versicherung ab. Unsere Gutachter arbeiten sehr fair und bisher habe ich noch keinen Kunden erlebt, der damit unzufrieden ist.
Solltest Du es dennoch sein, gehe mit diesem Gutachten zu einem Bootsbauer deiner Wahl und frage ihn, ob er dir dein Boot für die veranschlagten Kosten reparieren kann.

Wenn er das verneint, bitte ihn darum einen Kostenvoranschlag zu erstellen und reiche diesen bei der gegnerischen Versicherung ein.

Kommt es zum Streit solltest Du eventuell deinen Rechtsanwalt bzw Deine Rechtsschutzversicherung um Rat bitten.
Unter Umständen ja. Bei dem hier geschilderten Sachverhalt NEIN! Und über den Reden wir doch die ganze Zeit. Versicherung will Gutachter/Sachverständigen schicken. Geschädigter muss diesen nicht aktzeptieren, er kann sich einen Gutachter/Sachverständigen selbst aussuchen.
Ansonsten zitiere ich mal den guten alten Otto Walkes:
"Ein amerikanischer Wissenschaftler hat jetzt herausgefunden das Rauchen doch nicht gesundheitsschädlich ist! Gezeichnet: Dr. Marlboro"

Hier noch mal fix ein Link (hoffe das ist okay?)

http://www.arag.de/thema-recht/recht...onstige/02583/
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  #32  
Alt 20.08.2009, 15:47
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Ich würde erst einmal das Gutachten abwarten.

Dann kann man sich immer noch einen Kopf wegen der Sache machen.
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  #33  
Alt 24.02.2010, 16:03
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So,

der Fall wurde heute abgeschlossen
Zumindest versicherungstechnisch...

Der Gutachter war sich nicht zu fein, einen Metallbaubetrieb zu holen. Der hat dann einen Kostenvoranschlag gemacht (550 brutto). Diesen Betrag hat sich der Gutachter zu eigen gemacht.

Also den Metallbaubetrieb beauftragt, die Sache im Rahmen seines Kostenvoranschlages zu richten. 3 oder 4x gemailt. Keiner meldet sich.
Angerufen. "Ja,ja, es kommt jemand". Wieder nichts passiert.

Ende vom Lied, ich habe mir 600 Öre überweisen lassen und den Schaden für erledigt erklärt. Jetzt richte ich die Aufnahme selbst und kaufe ein paar neue Davits...
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  #34  
Alt 24.02.2010, 16:10
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Moin,

6 Monate für die Abwicklung eines Schadens in Höhe von 600,- €uro

Herr schütze uns vor Unwetter und Charterbooten,
und soll der Schutz noch größer sein -
schließe die Versicherer mit ein.

Gruß Ralf
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  #35  
Alt 24.02.2010, 18:26
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Ging doch noch, habe schon schlimmeres erlebt....
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Gruß
Ewald
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  #36  
Alt 24.02.2010, 19:48
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Zitat:
Zitat von Sealine Hippe Beitrag anzeigen
schließe die Versicherer mit ein.
Der Versicherer (Ergo) war voll i.O.
Es war der Edelstahlfritze, der nicht aus dem Knick kam.
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