Zitat:
Zitat von sansgene
Hallo,
lange Rede, kurzer Unsinn, hätte ich auf manchen "wohlgemeinten" Rat gehört, wäre mir ein beträchtlicher Schaden entstanden. Bei Klageeingang hat die PVAG den Schaden bis auf 5 % Abzug außergerichtlich bezahlt. Seid mir nicht böse, aber mancher sollte vielleicht etwas zurückhaltender mit Ratschlägen sein. Bescheidenheit ist eben eine Zier....
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Also, ich denke nicht, daß sich mancher hier mit seinen Ratschlägen zurückhalten muß, denn hier gibt ja jeder nur seine persönliche Meinung zum besten. Und das, ohne einen Anspruch auf absolute Richtigkeit zu erheben. Wer eine 100 % Rechtsauskunft braucht, sollte das Boote-Forum nicht mit einem Rechtsanwalt verwechseln.
Gruß Casi