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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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![]() ![]() ![]() Versteh ich nicht ![]() Sachverständiger beim Bootskauf ?? Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#27
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Ich habe eine alte DAS Rechtsschutz bei der ich mich seit Jahren weigere die Vertragsbedingungen zu ändern. Bei genauer Durchsicht habe ich festgestellt, dass in den meinem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen auch Wasser und Luftfahrzeuge ausdrücklich eingeschlossen sind (Verkehrsrechtschutz). Der Haken: Alle Fahrzeuge (auch PKWs) müssen immer gemeldet werden, ansonsten keine Haftung. Ich habe also die DAS per Brief / Einschreiben informiert und um schriftliche Bestätigung gebeten. Dann habe ich noch 3 mal mit meinem örtlichen Vertreter und 2 mal mit der Zentrale telefoniert. Dann mein Einschreiben noch 2x gefaxt und dann (nach ca. 10 Wochen) bekam ich die Bestätigung das Anina mit im Vertrag eingeschlossen ist (inkl. Dinghi). Viel lieber hätten sie natürlich meinen Vertrag auf neue Bedingungen geändert (die inzwischen wieder Wassersportfahrzeuge beinhalten soll), aber ich blieb standhaft (wenn das bei den Süßigkeiten mal auch so wäre ![]() Gruß Gerrit |
#28
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1. Wir sind bei der ARAG RS-versichert und die schließen das Risiko (auch Vertragsrecht) für Wasser- und Luftfahrzeuge aus. Man kann diese Risiken nur gegen entsprechende (saftige) Mehrprämie mitversichern.
2. Unser Anwalt hat bereits die vertragsrelevanten Unterlagen erhalten. Er prüft und meldet sich dann. Also: abwarten. 3. Ferner werde ich versuchen, etwas über die finanzielle Lage des Verkäufers zu erfahren. Derzeit bin ich ziemlich ausgepouwert und noch immer schäumend vor Wut. Hallte Euch alle "auf dem Laufenden" - ist ja evtl. auch für andere Besucher dieses Forums interessant. Nochmal Danke für Tips, Zuspruch, Prüfung, Hinweise, nette Worte - einfach für ALLES! Kirsten = kiki-linz
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#29
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Handelt es sich eigentlich um einen privaten Verkäufer oder einen Händler.
Kann mir vorstellen, dass mehrere Forumsmitglieder auch Interesse an einem Boot von dieser Person hätten und mal rein zur "Information" telefonisch mit dem guten Kontakt aufnehmen. Wilfried
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#30
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Verkäufer ist eine Privatperson - also kein Händler, der professionell was mit Booten zu tun hat. Jedoch ist der Verkäufer selbständiger GaLa-Bauer oder so - und insofern kann man bei ihm - sollte man meinen - eine gewisse Intelligenz unterstellen.
Gruß Kirsten
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#31
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Hallo Kiki
Erstmal herzlich Willkommen im Forum. Wann habt ihr euch das Boot gekauft? Liegt es im Rhein? Gruß Tina
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Wünsche allen hier immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!! |
#32
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Hallo,
das Boot haben wir im November in Lübeck gekauft und es im Winterlager gelassen. Vor ca. 1 Monat haben wir es von Lübeck nach Linz überführt und es in "unser" Winterlager gestellt, da wir noch einige Arbeiten machen wollen/wollten. Unser Liegeplatz ist an der Lahn. Von dort fahren wir auf den Rhein und die Mosel d.h. wir wollten dort fahren......... Grüße Kirsten
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Alles was man falsch macht, kann man auch richtig machen! kiki-Linz, z.Z. leider kein Boot! |
#33
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woher stammt diese auskunft? vom zuständigen vertreter oder von der schadensabteilung der arag? "negative" vertreterauskünfte sollten immer durch rückfrage bei der zuständigen fachabteilung geprüft werden. ich setze hierbei mal voraus, dass ihr nicht nur nen verkehrsrechtsschutz habt sondern die vollversion - oft "familien und verkehrsrechtschutz" genannt. ********** le - mann bin ich froh, aus diesem gewerbe raus zu sein - loup ********** |
#34
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kämpfe zur Zeit auch vor einem Deutschen Gericht in ähnlicher Sachlage. Vertraglich zugesicherte Eigenschaften sind schon rechtsrelevant. Fraglich ist nur, ob der Verkäufer darüber eindeutig Bescheid wusste und ob Du das beweisen kannst. Ich habe mir dazu das Büro von Helmut Brücker (hier genannt Ventum) gewählt. Lühl, Brücker & Partner in D-Wesel sind sicher eine geeignete Adresse. Schicke Ventum eine PN, denn von sich aus wird er aus berufsethischen Gründen Dich hier kaum ansprechen. Es kann sich allenfalls für Dich schon lohnen. Gruss Thomas aus dem Alinghi-Land |
#35
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Huch, Thomas, wie hast Du Dich verändert
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Charly |
#36
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hast Du eine Gesch.-Umwandlung durchgezogen?! ![]() ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#37
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"Der Eine oder die Andere" schmunzelt und der Thomas schweigt diplomatisch.... ![]() Kapiert ?? ![]() Thomas aus dem Alinghi-Land |
#38
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deswegen geht keiner ans Telefon, wenn man gratulieren will *fg* - na warte, ich ruf morgen früh um 6 an......
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Ausloggen und wieder einloggen?!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#40
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wenn es denn so wäre nennt man das heutzutage nicht "geschlechtsumwandlung" sondern "geschlechtsangleichung" aber dieses thema ist wohl zu kompliziert, um ins boote-forum zu passen. le loup ********** |
#41
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#42
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hast ja recht, ich hätte das anders formulieren müssen. besser wäre "bei begründeten zweifeln...." vertreter können nicht alles wissen. le loup |
#43
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Selbstverständlich direkt mit der ARAG.
Pech gehabt! Grüsse Kirsten
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#44
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Hallo Thomas,
danke, aber wie kann ich vento eine PN schicken? (Bin entweder zu blöd oder zu alt um das zu "raffen", denn ich denke, daß ich nur eine PN schicken kann, wenn er auf meine Nachrichten antwortet??) Gem. heutigem Telefonat mit dem Vorbesitzer hat dieser "angeblich" nichts davon gewußt, daß das Boot nicht Bj. 1992 ist. Auch in seinem Kaufvertrag stünde 1992 und auch im Kaufvertrag des Vor-Vorbesitzers steht angeblich Bj. 1992. Und die Krönung ist, daß der Verkäufer uns jetzt weismachen will, daß die Wasserschifffahrtsbehörde angeblich das Jahr der Einfuhr des Bootes (nämlich 1992) als Baujahr 1992 angegeben hat. Ist es nicht so, daß zwar kein Vorsatz gegeben ist aber - schützt Unwissenheit vor Strafe? Der Vorbesitzer hat das Boot 4 Jahre gefahren und angeblich nie erfahren, daß das Boot nicht Bj. 1992 ist. Ich bin davon überzeugt, daß der Vorbesitzer genauso bei der Ersatzteilbeschaffung z.B. für den Antrieb erfahren haben muß, daß es sich um einen Cobra Bj. 1984 - 1986 handelt wie wir es vor zwei Tagen erfahren mußten. Grüße Kirsten
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#45
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Hallo Kirsten - klicke oben auf "Mitgliederliste" sowohl bei der Sortierung nach Anmeldedatum als auch bei "Beiträge total, absteigend" wirst Du Helmut (Ventum) schnell finden. Namen anklicken und dann das PN-Feld.
Gruß Jürgen |
#46
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![]() Zitat:
Eigentlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe - aber Du musst dem Käufer m.W. arglistige Täuschung => Vorsatz nachweisen. Wenn er es wirklich nicht gewusst hat, ist es ein anderer Sachverhalt. Ob das soooo ausgeschlossen ist, dass er das nicht wusste, kann ich schlecht beurteilen. Ich kenne das Baujahr meines Bootes definitiv nicht - im Kaufvertrag und IBS steht 1988, es sind aber Teile im Boot verbaut mit Typenschildern von 1974 (Wärmetauscher) und 1978 (Motor). Das kann bei einem DDR-Werftbau aber vielleicht durchaus sein, dass die Teile erst 1988 verbaut wurden. Ersatzteile kriege ich aus den unmöglichsten Quellen, aber nie ab Hersteller mit Angabe der Typenbezeichnung ... Bei meinem Stahlverdränger ist es mir auch wurscht - bei Euch ist das sicher was anderes. Wenn der Vorbesitzer Ersatzteile getauscht hat, liegt die Vermutung nah, dass er das Baujahr geahnt hat - andererseits: gegen Vorlage der Seriennummer Teile kaufen oder besser noch einbauen lassen zwingt ihn nicht dazu, sich mit dem Baujahr auseinanderzusetzen ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#47
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Baujahr 1984 bis 1986? Kann also schon 20 Jahre alt sein.
3.- Besitz. Um welchen Preis wird ein uralt 24er mit dem Alter gehandelt??? Welches BJ. haben die Maschinen? Generalüberholt? Gernot |
#48
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Hallo,
wenn die Rumpfidentnummer der einzige Anhaltspunkt zum Nachweis des Baujahr ist, bleibt folgendes zu bedenken: Die entsprechende Norm, die den Aufbau dieser NBummer definiert, ist die EN ISO 10087 . in Ihrer ersten Form mit dem Suffix :1990 eben in diesem Jahr publiziert, dann die erste Revision :1996/A1 und letztendlich 2000. Geändert hat sich inhaltlich nur geringfügig einige Anmerkungen oder Anhänge. es bleibt fraglich, on es 1986 überhaupt diesen Standard als Entwurf (prEN, DIS, FDIS) schon gab und ob der hersteller ihn einsehen konnte. Viel wichtiger ist aber, dass es zu dieser Zeit wahrscheinlich keine Vorschrift gab, die den Hersteller verpflichtet hat, diese Norm - wenn vorhanden - anzuwenden. Wahrscheinlich deshalb, wil es durchaus durch nationales Recht hätte so sein können - da muss jetzt genauer recherchiert werden. Die europäische Sportbootrichtlinie gilt erst seit dem 16.06.1998 und verpflichtet die Hersteller seit damals zur Anwendung. Davor war alles ein nationales Problem. Gruss, Udo |
#49
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Hallo Uwe, das ist nichts außergewöhnliches. U.a. um auszuschließen, dass ein Boot keine strukturellen Schäden hat, die äußerlich nicht erkennbar sind, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen sinnvoll. Viele Grüße! |
#50
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Hallo Toni,
ich habe den Modellcode von dem Motor 574 AP WXS demnach ist das ein 86er Motor. ![]()
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