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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 30.10.2010, 15:26
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Viel Erfahrung kann aber auch schlecht sein. Es wird mit Sicherheit nicht so gefunkt, wie man es auf dem Lehrgang lernt, oder? ;)
Wenn man täglich damit umgeht, übernimmt man halt allgemeine Gepflogenheiten, die nicht unbedingt immer den Regeln zu 100% entsprechen.
Wr von uns würde z.B. die theoretische Autoführerscheinprüfung auf Anhieb bestehen? Oder gar die praktische?
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Grüße aus Finnland,
Stefan
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  #27  
Alt 30.10.2010, 17:16
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Zitat:
Zitat von Flachländer Beitrag anzeigen
Das sicherlich nicht, jedoch hat ein Polizist berufsbedingt sicherlich mehr Erfahrung beim Funken, als so manch anderer.
Das ist ganz sicher ein großer Irrtum !

Beispiel :
Ich bin im Besitz der höchsten nationalen Flugfunklizenz (AZF) und hatte vor dem Erlangen der Seefunklizenz sogar gedacht, dass man diese einfach "umschreiben" oder mit einer Zusatzprüfung erlangen könnte.

Pustekuchen !

Voller Lehrgang (war auch gut so) und volle Prüfung !

allerdings konnte ich mir dann in der schriftlichen Prüfung nicht verkneifen, eine Frage zu markieren und sie als unsinnig zu kennzeichnen ....
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Gruß Fred
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  #28  
Alt 31.10.2010, 08:45
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Hallo Michi!
Schau mal unter www.Boot1.at / Schiffführerschule Ebner.

Freundliche Grüße Gerhard.
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  #29  
Alt 31.10.2010, 08:55
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Zitat:
Zitat von Markus.Gaugl Beitrag anzeigen
Gigaherz sieht das anders:

Das SRC (Short Range Certificate) berechtigt zur Teilnahme am UKW-Seefunk (mit GMDSS) und am Satellitenfunk, eingeschränkt auf nicht-ausrüstungspflichtige Schiffe nach SOLAS (d.h. Yachten und Kleinschiffahrt unter 300 BRZ). Der Binnenschiffsfunk ist im Berechtigungsumfang enthalten.
Das ist völliger Blödsinn !


Wieso sollte man dann noch unterscheiden in SRC und UBI ???
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  #30  
Alt 31.10.2010, 09:04
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Hallo,

ich lese auch gerade den Text von dieser Seite:

http://www.gigahertz.at/index-02.php?pid=12&ka=SRC

Also ich würde die Finger von so einer Schule lassen...

Früher gab es das bei uns. Ich habe noch das "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I" was SRC (GMDSS) und UBI enthält. Durfte man damals noch bei der RegTp ablegen.
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Tom

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Geändert von thball (31.10.2010 um 09:11 Uhr)
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  #31  
Alt 31.10.2010, 10:10
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
Früher gab es das bei uns. Ich habe noch das "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I" was SRC (GMDSS) und UBI enthält. Durfte man damals noch bei der RegTp ablegen.

So ist (war) es, wobei BFZ I in engl. Sprache ist (war)
Mit dieser Lizenz darf man Binnen- und See funken.
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Gruß Fred
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  #32  
Alt 31.10.2010, 12:49
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist völliger Blödsinn !


Wieso sollte man dann noch unterscheiden in SRC und UBI ???


Servus, also auch Hofbauer zeigt das so auf seiner Seite, ruf doch die Fernmeldebehörde an wenn du es nicht glaubst

http://www.hofbauer.at/fortbildung/f...dss/ukw-2.html


http://www.skipper.co.at/cms/index.p...d=24&Itemid=56

Gigaherz und Hofbauer sind jedenfalls als seriös einzustufen, wie es bei den anderen ist kann ich nicht beurteilen.

Der Unterschied ist wohl klar, UBI gilt nur Binnen.


Gruss

Markus
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  #33  
Alt 31.10.2010, 13:13
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Funker-Zeugnisgesetz 1998 (2010) [Österreich!]

Umfang der Berechtigung

§ 5. Die Funker-Zeugnisse berechtigen ihren Inhaber zur Ausübung folgender Funkdienste:
...
2. a)
Eingeschränktes UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst:
Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Binnenschiffsfunkstellen und Uferfunkstellen sowie bei Schiffserdfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen über 30 MHz betrieben werden und die der Antenne zugeführte Leistung 50 W nicht übersteigt.
b)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst:
Sprechfunkdienst in deutscher Sprache bei Binnenschiffsfunkstellen und Uferfunkstellen sowie bei Schiffserdfunkstellen, deren Sendeanlagen auf Frequenzen über 30 MHz betrieben werden und die der Antenne zugeführte Leistung 50 W nicht übersteigt oder wenn das Bedienen der Sendeanlage auf Frequenzen unter 30 MHz nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist, und die der Antenne zugeführte Spitzenleistung 1 500 Watt nicht übersteigt.
c)
Eingeschränktes Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen, wenn das Bedienen der Sendeanlage nur im Betätigen einfacher Umschaltevorrichtungen besteht, wobei ein anderes Einstellen der die Sendefrequenzen bestimmenden Schaltelemente ausgeschlossen ist.
d)
Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen, bei Schiffserdfunkstellen, und bei Küsten- und Uferfunkstellen.
e)
UKW-Betriebszeugnis II:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen auf Frequenzen über 30 MHz und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW.
f)
UKW-Betriebszeugnis I:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen auf Frequenzen über 30 MHz und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS für UKW.
g)
Allgemeines Betriebszeugnis II:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen auf nicht ausrüstungspflichtigen Schiffen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS.
h)
Allgemeines Betriebszeugnis I:
Sprechfunkdienst in englischer und deutscher Sprache bei Binnen- und Seefunkstellen, bei Schiffserdfunkstellen und bei Küsten- und Uferfunkstellen und darüber hinaus zur Teilnahme am weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS.
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Gruss Andreas

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  #34  
Alt 01.11.2010, 12:12
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist völliger Blödsinn !


Wieso sollte man dann noch unterscheiden in SRC und UBI ???

Es gibt doch SRC mit Zusatz UBI,dann hat man direkt Beides.Wird eigentlich immer so gemacht.
Mit UBI kann man auch bei uns in Zone 1-3 funken,das heißt Teile der Nordsee sind noch mit inbegriffen.

Die hier aufgeführten Seminar und Prüfungsorte sind relativ weit weg von Innsbruck.Aber ich denke mal,da ist die Nachfrage auch nicht so hoch,bzw.sehr gering.

Muß ich den Lappen wohl doch noch in Deutschland machen,oder nächstes Jahr auf die "multiple-choice"-Prüfung warten.
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Schöne Grüße

Chris
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  #35  
Alt 01.11.2010, 12:32
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Das ist völliger Blödsinn !
Was du sagst, ist "völliger Blödsinn".

Wahr ist vielmehr: Die Funkerzeugnisse hierzulande sind aufbauend geregelt, d.h. das jeweils kleinere ist im jeweils größeren enthalten.

Weil aber nicht jeder alles braucht, kann man folgende Schifffahrtsfunkscheine hier erwerben (auszugsweise):
  • UKW-Binnen bis 50W deutsch
  • wie oben inkl. Funkfrequenzen unterhalb von UKW (heutzutage praktisch bedeutungslos) bis 1500W
  • UKW Binnen- und Seefunk dt/engl inkl. GMDSS non-SOLAS
  • wie oben für SOLAS
  • wie oben inkl. KW/GW non SOLAS
  • wie oben für SOLAS

Also nicht alles als "Blödsinn" qualifizieren, was man nicht besser weiß.


@ thball
Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
...
Also ich würde die Finger von so einer Schule lassen...
...
Gigahertz ist wohl eine der renommiertesten Funkausbildungsstätte hier vor Ort.
Was besseres haben wir hier leider kaum.
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Gruss Andreas

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  #36  
Alt 01.11.2010, 16:01
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Gigahertz ist wohl eine der renommiertesten Funkausbildungsstätte hier vor Ort.
Was besseres haben wir hier leider kaum.
Andreas, dann liegt es vielleicht am Webmaster...

Wenn sie SRC und UBI als Paket vertreiben, dann ist es ja ok. Aber bislang dachte ich, dass es auch bei Euch SRC und UBI getrennt gibt.
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  #37  
Alt 01.11.2010, 16:10
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Zitat:
Zitat von thball Beitrag anzeigen
... Aber bislang dachte ich, dass es auch bei Euch SRC und UBI getrennt gibt.
Tom,

Gibt es ja wohl auch.
Man kann UBI machen (wie Führerschein "B").
Man kann SRC machen, da ist UBI natürlich dabei. (wie Führerschein "C", da ist ja dann "B" auch automatisch dabei).

Ich kann auf der von dir zitierten Seite von Gigahertz nichts erkennen, was nicht genau unserer Gesetzeslage entsprechen würde oder unklar ausgedrückt ist.

LRC: Allgemeines Funkzeugnis ohne SOLAS (KW, GW, UKW) = "Großes Jacht-Funker-Zeugnis"
SRC: nur UKW ohne SOLAS = "Kleines Jacht-Funker-Zeugnis"
UBI: nur UKW, nur Binnen, nur deutsch = "Schleusenfunk"
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Gruss Andreas

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Alt 02.11.2010, 06:02
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Zitat:
Zitat von floater167 Beitrag anzeigen
Muß ich den Lappen wohl doch noch in Deutschland machen,.....
Wenn Du gut genug Englisch kannst empfehle ich den Fernkurs zum SRC von www.oceantraining.com. Der kostet 75 Pfund inkl. Zertifizierung (SRC ausgestellt durch die RYA) und es fallen keine Reisekosten an.
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