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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 05.02.2010, 09:15
Frodo Frodo ist offline
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Zitat:
Zitat von NautilusIII Beitrag anzeigen
Also, es scheint in der Tat so zu sein:
Wenn man beim Bodenseeschifferpatent diese Zusatzprüfung Navigation macht muss man für den SBF See keine prakt. Prüfung mehr machen; das steht auf der Homepage einiger Segelschulen.

Ich habe übrigens gesehen dass viele Schulen SBF See+SKS im Paket anbieten - dh für den SKS braucht man dann aber schon nochmal eine prakt. Prüfung, richtig?
Sind das dann 2 Theorieprüfungen?

Wie sehr unterscheidet sich eigentlich die Theorie des SBF Binnen vom SBF See - ist es sehr ähnlich so dass man das zeitlich nah beinander machen sollte?
Hallo ?,

entschuldige bitte, wenn ich mich hier mal eben einschalte, aber es wundert mich schon ein wenig welche Fragen Du hier stellst. Ich glaube gelesen zu haben, dass Du schon mit SBF Binnen & Bodenseepatent begonnen hast. (also Kontakt zu "Fachleuten")

Mal ehrlich, warum fragst Du nicht einfach in Deiner Schule nach

Die können Dir alle Fragen mit Sicherheit fachgerecht beantworten.

Sorry, nix für ungut, war nur so´n Gedanke
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Grüße vom Rhein, Edi
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  #27  
Alt 05.02.2010, 09:20
NautilusIII NautilusIII ist offline
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Weil ich erst demnächst wieder Kurs habe, ichs grad mal wissen wollte zwecks Urlaubsplanung etc. pp. und aus irgendeinem Grund dachte Foren seien da um sich auszutauschen und vllt auch um Fragen stellen zu dürfen.
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  #28  
Alt 05.02.2010, 09:57
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toxy toxy ist offline
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Also in meiner Schule ist das eher schwierig, man bekommt eine Antwort, aber nicht auf die Frage

Da informier ich mich lieber im Netz, hab ichs schwarz auf weiss. Was mir im Moment mehr Sorgen macht ist allerdings dass ich zur theoretischen SKS-Prüfung angemeldet bin

Das kann ja was werden!

Felix
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I hear the ferryman is half man, half boat
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  #29  
Alt 05.02.2010, 10:46
Frodo Frodo ist offline
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Also in meiner Schule ist das eher schwierig, man bekommt eine Antwort, aber nicht auf die Frage

Liegt das an der Schule, oder an der Frage?

Da informier ich mich lieber im Netz, hab ichs schwarz auf weiss. Was mir im Moment mehr Sorgen macht ist allerdings dass ich zur theoretischen SKS-Prüfung angemeldet bin

Keine Sorge, dass klappt schon. M. E. nach hat es nur Vorteile, dass es keine MC Prüfung ist (war bei mir zumindest so). Wenn die Prüfer irgendwo in Deinem Gekrakel die "Keywords" lesen ist das Ding gelaufen.

Das kleine Problem ist nur die zu kennen

Das kann ja was werden!

Das wird schon. Ich drücke die Daumen

Felix
(ich kämpfe selbst damit die Zeit für die praktische Prüfung zu finden )
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  #30  
Alt 20.02.2010, 18:21
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toxy toxy ist offline
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Hab den Fragenteil bestanden und bin in Navigation durchgefallen

Damit hätt ich jetzt nicht gerechnet, konnte mich nicht zum lernen motivieren. Navigation ist ja eigentlich ne sichere Sache, habs aber zu genau genommen und bin nicht fertig geworden

Vorteil: Ich muss nur den leichten Teil nochmal machen

Felix
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  #31  
Alt 21.02.2010, 10:41
Frodo Frodo ist offline
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Hab den Fragenteil bestanden und bin in Navigation durchgefallen

Damit hätt ich jetzt nicht gerechnet, konnte mich nicht zum lernen motivieren. Navigation ist ja eigentlich ne sichere Sache, habs aber zu genau genommen und bin nicht fertig geworden

Vorteil: Ich muss nur den leichten Teil nochmal machen

Felix
Na, das ist doch schon die halbe Miete (und wie ich finde der unangenehmste Teil)

Das mit der Navi schaffst Du schon. Weißt ja jetzt, dass man alles nicht ZU genau nehmen darf!!!

Für Theorie: Herzlichen Glückwunsch

Für Navi: Viel Erfolg
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  #32  
Alt 23.02.2010, 18:29
Infomatrixx Infomatrixx ist offline
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Ich hake in diesen Thread noch einmal ein, da ich ein Frage habe, für die ich noch keinen Antwort gesehen habe.
Und zwar muss man ja um an Nord- und Ostsee im Küstenbereich fahren zu können den SBF See haben und über 3 Seemeilen hinaus den SKS. Oder anders herum

Gilt dies auch für alle anderen Küstengewässer in Europa? Oder was benötige zum Beispiel um an der italienischen Küste fahren zu dürfen?
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  #33  
Alt 23.02.2010, 19:46
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RalphB RalphB ist offline
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Als Deutscher in Deuschland guckst Du z.B. bei gesetze-im-internet.de :
Zitat:
§ 1 Fahrerlaubnis

(1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen
1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen,
2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist,
3. Führer von Sportbooten, wenn die Sportboote keinen Motorantrieb haben oder mit einem Motorantrieb ausgerüstet sind, dessen größte nicht überschreitbare Nutzleistung an der Propellerwelle 3,68 Kilowatt oder weniger beträgt.

(2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 1998 (BGBl. I S. 394), zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 28. September 1999 (BGBl. I S. 1938), in der jeweils geltenden Fassung oder ein in Absatz 1 Satz 3 Nr. 1 und 2 bezeichnetes Befähigungszeugnis ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

(3) Eine nach der Motorbootführerscheinverordnung vom 17. Januar 1967 (BGBl. 1967 II S. 731), geändert durch die Verordnung vom 21. Oktober 1968 (BGBl. 1968 II S. 1107), erteilte Fahrerlaubnis steht einer Fahrerlaubnis im Sinne des Absatzes 1 gleich. Ein nach dieser Verordnung ausgestellter Motorbootführerschein gilt als Sportbootführerschein im Sinne des Absatzes 2.
Karte mit den Grenzen der Seeschifffahrtsstraßen:
http://www.wsv.de/service/karten/images/dbwk1000.jpg

Als Deutscher im Ausland ...
http://www.gesetze-im-internet.de/sp...anlage_16.html

Zum "International Certificate for Operators of Pleasure Craft (TRANS/SC.3/147 and Corr.1)" ...
http://www.unece.org/trans/doc/2009/...3-2009-10e.pdf
und
http://www.unece.org/trans/doc/2010/...3-2010-07e.pdf

Ist doch alles ganz einfach .

Gruß Ralph
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