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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Gruß, Frank.
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Egal wie schwer dein Problem ist, sich am Ellenbogen lecken ist schwerer! |
#27
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Kann deinen Frust gut nachvollziehen. Hatte mit diversen Motorrädern auch dauernd Ärger mit der Zulassungsstelle beim Ummelden oder beim Eintragenlassen von Bauteilen, die entweder ABE hatten oder sogar noch 1 Tag zuvor vom TÜV abgenommen wurden. |
#28
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#29
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#30
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Die Tante auf dem Amt kann da garnix für. Die tippt die Fg-Nr. ein und da sagt der Computer, daß das Fahrzeug noch auf Herrn X zugelassen ist. Und also nie in NL war. Und laut Zulassungsstelle ist auch noch der Herr X der Ansprechpartner, falls mal irgendwas ist. Also mußt du dich mit dem nach wie vor "Zulassungsbesitzer" kurzschließen. Vom KBA hast du einen positiven Bescheid. Also melde die "alten" Unterlagen und Kennezeichen als verloren und melde den Trailer um.
Aber, wenn ich so drüber nachdenke, irgendwas paßt hier nicht. Der Trailer kam aus D, ging nach NL und kam wieder nach D zurück. Entweder sind auf dem Weg von NL nach D die Unterlagen verschlampt worden oder ab hier stimmt was nicht...
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...
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#31
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Ich werde Berichten wie es weitergeht. danke für die zahlreiche Unterstützung. |
#32
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Wenn Dir eine andere Zulassungsstelle den Trailer anmeldet ist das doch ok. Such Dir jemand der dort wohnt und den Trailer bei dieser Zulassungsstelle auf sich zulässt. Dann nimmst Du ihn mit allen Unterlagen und meldest ihn bei Deiner Zulassungsstelle auf Dich um. 1 Halter mehr im Brief und doppelte Kosten aber legal! |
#33
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Warum muß er dafür eine EV abgeben . Dann verkaufe besser alles vorher ohne anzumelden . Gruß Ralf
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Wir leben alle unter einem Sternenhimmel, haben aber nicht immer den gleichen Horizont . |
#34
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Wenn er es verkauft, hat der Nächste das Problem an der Backe!
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#35
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"Spaßbremse" Seit dem 27. Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe § 807 Abs. 2 und 3, § 889 ff. ZPO). Gruß Ralf
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Wir leben alle unter einem Sternenhimmel, haben aber nicht immer den gleichen Horizont . |
#36
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Wegen solchen Leuten wie Dir, hatte ich damals auch die ganze Rennerei und vor allem Schw....mäßige Kosten um einen "Eigenbautrailer" umzumelden, der auch dann blöderweise schon mal mit der selbern Identnummer zugelassen war. Toller Tipp....wirklich.
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"Männer werden 7 Jahre alt, danach wachsen sie nur noch!" ANNETT |
#37
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Trailer
Hallo.
Diskutiere doch diese Sache einmal mit dem Leiter der Zulassungsstelle aus, denn er hat ganz andere Kompetenzen. Hilft enorm. MvG Gert
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#38
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Ich hatte vor einigen Monaten genau den gleichen Fall. Ich habe mit dem Noch-Halter einen Kaufvertrag gemacht, der Mitarbeiter der Zulassungsstelle - Stellvertreter des Amtsleiters - hat dann unbürokratisch eine neue BA erstellt, weil ich die alte vom Verkäufer nicht erhalten habe. Den Nicht-Erhalt musste ich schriftlich erklären. Das fehlende Kennzeichen haben wir beide ganz nonchalant übersehen, Trailer abgemeldet und fertig. Das war alles im Zulassungsbezirk, in dem der Trailer noch angemeldet war, glücklicherweise direkt neben Berlin
Dann in Berlin zugelassen und alles ist schick. Acht Wochen später habe ich das Boot mit Trailer verkauft |
#39
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Ich hatte ein ähnliches Gerenne mit meinem Trailer, weil noch auf den verstorbenen Vorbesitzer zugelassen, diverse Papiere unauffindbar etc.
Fazit: die (in diesem Fall weibliche) Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst, die sonst unter Aufbietung aller ihrer Konzentration halbwegs unfallfrei PKWs an-, ab- und ummeldet und schon bei Saisonkennzeichen an ihre Grenzen stößt (empirisch ermittelt!), zog ihren Gruppenleiter zu Rate, der das dann sehr unkompliziert, unbürokratisch etc. hinkriegte. Zur lokalen Polizeistelle musste ich wg. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (die das Amt auch selbst hätte ziehen können) allerdings trotzdem.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#40
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Hallo Zusammen, nach dem ich heute mit den Niederlassungsleiter gesprochen habe, bin ich etwas entspannter. Komisch der sieht die Sache nicht so verkniffen.
Die Aussage von der Dame (Vorgesetzte der Sachbearbeiter) ich müsste eine lückelosen Haltersnachweis besorgen, ist überhaupt nicht mehr Thema. Wie hätte das auch funktionieren sollen. Der Niederlassungsleiter meinte auch dass wäre kaum möglich. Ich habe mir jetzt von dem Halter eine Bescheinigung besorgt dass der nicht gestohlen sonder verkauf wurde, das soll reichen. Sonst hätte ich eine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, das hätte auch gereicht. Jetzt muss ich zum TüV einen 21er Gutachten machen lassen. Ich glaub das wird teuer. Der sachverständige wir alles abgleichen, Zugeinrichtung, Achse, Bremsen. Ich hoffe dass ich alle Schilder finde. Zumindest bin ich ein Schritt weiter. Ich werde aber nie die überhebliche Art der Sachbearbeiterin vergesse. Die Sagte " Sie wäre sehr kompetent und würde den Job seit Ewigkeiten machen" Ich könnte ihr nichts erzählen. Ich bin gelernter Fahrzeugbauer und habe Maschinenbau studiert und dann sich so runterputzen zu lassen müssen. Jeglicher konstruktiver Einwand wurde sofort mit einer Contra-Aussage quittiert. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, habe ich mich zurück gehalten. Das sitzt.!! Obwohl man weis dass man im Recht ist, hat man ein Gefühl der Hilflosigkeit. So ein Verhalten öffnet Tür und Tor für illegale (Nummer entfernen) Aktivitäten. Schade eigentlich. Ich halte euch auf dem Laufenden. Danke nochmals an alle. Gruß Isi |
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