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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Naja wahrscheinlich werde ich um ein festes nicht drum rum kommen. Ist halt wieder was mehr auf dem Boot das geklaut werden kann
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#27
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Wer die Funke klaut ist selber Schuld.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß es für ein heißes Billiggerät noch groß Geld gibt, da die MSSI fest einprogrammiert ist. |
#28
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Zwei Rändelschrauben, ein Koax-Stecker und einmal Bordspannungskupplung entfernen/abziehen und die Kiste ist in nichtmal 2 Minuten demontiert.
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#29
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Das ist auch ein Grund, warum ich ein eher einfaches Funkgerät an Bord habe. Das ALAN Midland Neptune 100 kostet neu 129,99 EUR und damit 1ct weniger als die Frequenzzuteilungsurkunde (bzw. die Änderung einer solchen), und nach der initialen Programmierung der MMSI kann die nur noch durch den Hersteller / Servicebetrieb geändert werden. Das Ding ist für einen Dieb schlicht unattraktiv (sofern er was davon versteht ...).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#30
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Ich gebe mich geschlagen!
Dann wirds wohl die Neptune 100.
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#31
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Zitat:
wenn Du das Verbot von Handfunken auf Kleinfahrzeugen meinst: das steht im Anhang 3 der Regionalen Vereinbarung: http://www.wsd-sued.wsv.de/schifffah...n_bin_funk.pdf gruesse Hanse |
#32
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Es gibt halt Gesetze, die gebrochen werden, weil sich der Sinn und Hintergrund dem gesunden Menschenverstand einfach nicht erschließen...
Da kommt man dann schnell in Versuchung, auf Schein und offizielles festeingebautes Gerät zu pfeifen, und fürs Schleusenfunken das pöse pöse verbotene Gerät aus der Schublade zu angeln... Kann das damit zusammnehängen, dass eine kleine offene Nussschale mit 8 PS-AB für 5 km/h zuviel auf nem leeren breiten Kanal genauso bestraft wird, wie ein 100m-Frachter mit tausend Tonnen gewässergefährdender Ladung, der bei 5 km/h zuviel ringsum das Land umpflügt ?! |
#33
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Zitat:
Was den Funk anbegeht: ich habe mich auch lange innerlich geärgert, dass da ein paar 100 EUR für UBI / SRC, 150 für die Funke, 130 für die Frequenzzuteilung + ein paar Kröten jährlich für elektromagnetische Umweltverschmutzung etc. fällig werden. ABER: wie ich schon schrieb, ist ein Funkgerät keine Deko. Und das ist auch kein maritimer CB-Funk. Da hängt Sicherheit des Schiffsverkehrs (guck Dir mal Überholmanöver auf dem Rhein an) und in Grenzfällen Leben von ab (Seenotfälle). Da finde ich es gerechtfertigt, dass es enge Regeln hinsichtlich der Nutzung des Dienstes, des eingesetzten Materials und der Identifizierbarkeit von Sendern gibt. Ein Handfunkgerät mit ATIS-Kennung würde jetzt, von einem UBI-Inhaber bedient, binnen vermutlich die Qualität des Funkverkehrs nicht erheblich beeinflussen. Aber dann hätten wir gleich wieder Zusatzvorschriften hinsichtlich "Ersatzbatterien sind mitzuführen", "die Antenne ist beim Senden auf mindestens 80cm über der Wasserlinie und senkrecht zu halten" etc. So ein Einbau-Gerät ist weder teuer noch so sperrig, dass es nicht passt (selbst unser "altes" 4m-Boot hat eins), noch schränkt ein Festeinbaugerät die Bedienbarkeit ein. Und schlussendlich: es gibt keine Pflicht zur Funkausrüstung, und zumindest die westdeutschen Kanalschleusen reagieren perfekt auf Telefon.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#34
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Ich ärgere mich innerlich immer noch ein bisschen.
Funk ist zwar keine pflicht. Aber ein Handfunkgerät, dass tausendmal besser ist als garkeines zu führen ist verboten. Totaler Irsinn Und die kosten wie ich gerade lesen sind ja noch schlimmer als vorher gedacht.
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#35
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Zitat:
na ja, totaler Irrsinn ist das nicht, heb Dir solche markigen Worte lieber für wirklich schlimme Dinge auf. Und da Dein Boot ja sonst auch weiter Geld kosten wird, und das nicht zu knapp, bringt Dich der Funk sicher nicht um. @ Andreas: Ich glaube, Sinn und Notwendigkeit einer VHF-Ausrüstung brauchst Du hier kaum noch zu erklären. Die wenigen, die es immer noch nicht kapiert haben, naja.... Nur der Überregulierungsunfug in Deutschland Könnte auch beim Binnen und Seefunk etwas runtergedreht werden. Das sich Vater Staat drum kümmert, nur taugliche Geräte in den Verkauf zu lassen, sehe ich ja noch ein. Und ein paar meinetwegen auch abzufragende Grundregeln zum Funkverkehr sind auch ok. Aber darüber hinaus??? Wir sind ja ein dreiviertel Jahr in den USA gefahren, da gibt es weder VHF-Prüfungen, noch Funkscheine und nur ein paar allgemein akzeptierte "rules of the road". Die Geräte sind frei zu kaufen.Und der Berufsverkehr auf den grossen Flüssen ist ist genau so munter, wie bei uns. Und jeder Sportbootler hat ne Funke, benutzt sie auch vernünftig und bekommt höchsten mal von der Coast Guard verbal einen Tritt, wenn er ne Brücke nicht auf dem Arbeitskanal, sondern auf 16 ruft. Also: geht auch ohne die deutsche Gründlichkeit. Nur das begreift hier in hundert Jahren keiner. gruesse Hanse |
#36
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Ausserdem, darfst Du dann bei HW1 auch noch fahren.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#37
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Ich führe bei Fahrten auf dem Kanal oder da wo auch Berufsschifffahrt fährt, eine Handfunke ausgeschaltet mit. Sollte ich mal in eine Notsituation kommen, werde ich auch damit funken. Erlaubt oder nicht - Not kennt kein Gebot!!!
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#38
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Da haste recht!
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#39
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So wie ich das verstehe, will sich der Gesetzgeber davor schützten, "unreglementierten Funkverkehr" durch mobile Handfunken zu bekommen. Dieser könnte insbesondere die Berufsschiffahrt gefährden - theoretisch.
Also dann alles fest verdrahtet mit dem Boot und der Frequenzzuteilungsurkunde oder wie das heist. Deutsche Gründlichkeit halt eben. Pragmatisch sehe ich das denn auch so, im Notfall so eine Handfunke dabei zu haben,wenn man sonst keine anderen Möglichkeiten hat. Gruß |
#40
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Klar wäre es besser als kein Gerät. Ein 500g Feuerlöscher bringt mir aber im Endeffekt ja auch nicht viel. Für mich ist der Schwierigkeitsgrad der Prüfungen zu bemängeln. Das müsste dringend vereinfacht werden damit nahezu jeder damit ausgerüstet wäre. Am Preis liegt es sicher nicht mehr. Und wie Barracuda schon sagte - bei HW 1 brauchst Du in unserer Gegend ( Karlsruhe ) ein Funkgerät. Du kommst ja aus Rastatt.
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#41
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Zitat:
unreglementiert lass ich ja noch gelten, aber wo ist der Unterschied zwischen einer fest eigebauten und einer Handfunke? ich seh den nicht.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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#42
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Zitat:
... das von dir angesprochene hh125 hattich auch kurz, aber das konnte nix, also musste es wieder nach hause gehn und dem 325er weichen ... midland alan hatte ich auch mal aus versehn, aber wer jahrelang mit president george den äther gequält hat, hat einfach andere standards helau |
#43
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Gruß Thomas Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten |
#44
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Zitat:
Ich habe mal fast ne Stunde mit einem sehr netten, sehr kompetenten Mitarbeiter der BNetzA telefoniert - dem war ein Teil der Regelungen selbst peinlich, aber er hat halt auch keinen Einfluss darauf.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#45
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Zitat:
Was da an Abkürzungen gelernt werden muss, die man dann in der Praxis niemals benötigt grenzt imo schon sehr an Schwachsinn. Was die Kennungen angeht: Weshalb denn nicht eine auf Schiffseigentümer und Boot bezogene Binnen- und Seekennung, die bei Bootswechsel eben geändert werden muss? Das Risiko der begrenzten Reichweite bei Handgurken trägt dann der Nutzer und fertig. Allerdings sehe ich gerade bei Binnenfunk mit Handgeräten, die max. 5 Watt Sendeleistung bringen können keine Probleme mit der Reichweite, hier sind ja auch nur max. 1 Watt Sendeleistung zulässig. Bei Handgeräten könnte man dann auf Grund der schlechteren Abstrahlung der meist kurzen Antennen die max. zulässige Sendeleistung auf etwa 2 Watt erhöhen. Es gibt für mich bei diesem Thema keine Probleme, die werden lediglich vom Gesetz/Verordnungs- oder Normengeber künstlich erzeugt. Deutschland eben.... |
#46
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Zitat:
Gilt m. W. nur auf einigen Kanälen, was das Funkgerät automatisch erkennt und berücksichtigt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#47
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Zitat:
"Die Verwendung tragbarer VHF-Funkanlagen ist auf den Verkehrskreis Funkverkehr an Bord beziehungsweise auf die Kanäle 15 und/oder 17 beschränkt. Lediglich in den Niederlanden und der Schweiz dürfen auf Sportbooten tragbare VHF-Funkanlagen für alle Verkehrskreise verwendet werden." |
#48
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... aber nur wenn atis aktiviert ist, ist atis deaktiviert, ist die leistung manuell wählbar und andere features wie zb. dreikanalüberwachung sind aktivierbar
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#49
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Was in der/den Prüfungen abgefragt wird muss ja nicht mit meiner ganz persönlichen Sicht korrelieren.
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ich fahre 85% binnen !
und benutze ein handy für die 2-3x schleusen . wenn du mit deinen Eplus handy keinen Empfang hast , dann kauf dir doch ein billiges PrePaid handy von D1 wenn du es nur ein paar mal zum schleusen brauchst ! billiger als das mit der Funke > die zusätzliche sicherhei außenvor gelassen < |
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