|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Ich denke es handelt sich um einen See?
__________________
Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#27
|
||||
|
||||
Antwort war ja auch für Klaus ...
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht |
#28
|
|||
|
|||
Mensch Kalle,
das ist genau die schriftliche Bestätigung für das, was wir hier für Berlin-Brandenburg diskutiert haben. Super, danke. Zitat:
|
#29
|
Frohes neues 2016 auch hier allen BF-lern .
Besonders in der Sportpatent-Ausbildung lernte ich, sich einfach immer örtlich kundig zu machen, incl. die entsprechende VO zu kennen o. zu lesen . Ein ruhigs Seegewässer ist bestimmt harmlos gegen dem Ankern im Rhein z.B. . Da muß man nicht groß nachdenken, was alles passieren kann, wenn das Boot ungewollt loswandert ! Im Rahmen der Streckenkunde-Pflichtfahrten übten wir fachgerecht im Strom ankern, folglich mit 2 Anker . Gemein ist nur : Es gibt ausgewiesene, teils beschilderte Ankerplätze, sogar für unterschiedliche Schiffstypen . Ankern darf man aber oft dort, wo es nicht verboten ist, aber eben trotzdem nicht überall . Da hilft nur informieren ! Und da muß nicht im www gesucht werden, direkt in ELWIS.de schauen, denn das ist die rechtsverbindliche Behördenauskunft für alle auf dem Wasser überall in D . Und der Ansatz ist richtig : 1. In die BinSchStO sehen und dann weiter 2. In die örtlich zuständige VO , z.B. Mosel, Donau, Rhein, ........... . abweichenden text lesen der dann übertrifft . Gesundes 2016 : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#30
|
||||
|
||||
Zitat:
Auf der Mosel gilt die MoselSchPV, auf der Donau die DonauSchPV und auf dem Rhein die RheinSchPV (logisch ) aber auf allen dreien NICHT die BinSchStrO. Die BinSchStrO gilt auf den Bundeswasserstraßen, die im zweiten Teil (§§ 10 bis 27) jeweils im § xx.01 genannt werden. Guckst Du ELWIS - Binnenschifffahrtsrecht. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#31
|
Hallo Lutz,
sehe ich auch so, oder besser, hoffe richtig gelernt zu haben . Aber irgendwo fanden wir mal keine klare Reglung ( Mosel ) und mussten auf Bin zugreifen, wo die Lösung stand . Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#32
|
|||
|
|||
Zitat:
Und darum solltest du alle diese Poizeiverordnungen an Bord haben. Gruß Manfred |
#33
|
||||
|
||||
Du brauchst sie als Sportbootfahrer nicht dabei haben. Solltest aber wissen in welchem Verkehrsgebiet du dich aufhälst und welche Regeln dort gelten.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#35
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
|
Guten Morgen Lutz,
ist ja grundsätzlich richtig, die Geltungsbereiche sind klar definiert . Ich weis es nicht mehr genau auf den Punkt . Ein Problem lag damals ganz klar vor u. wurde so gelöst . Man kann immer sagen, dass fast alles exakt geregelt ist u. die VO's zielgerecht zutreffen, folglich kein gesetzesfreier Raum . Aber es gibt, wenn auch äußerst selten, Unklarheiten oder Überschneidungen . Bei Interesse könnte ich mal versuchen den Kontakt zu meinem Mitschüler ( Sportpatent ) herzustellen u. nachfragen . Incl. der Ausbilder . Bei Schiff-Zulassungs - rechtlichen Dingen weis ich aus eigener Erfahrung von VO- u.o. Gesetzesunstimmigkeiten, die nicht sauber laufen . Mit toller Anteilnahme hatte ich hier gerne die Möglichkeit auf der Boot-Düsseldorf genutzt, wo man die seltene Gelegenheit hat, die unterschiedlichen Behörden an einem Tisch zu bekommen . Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#37
|
||||
|
||||
So stark weichen die 4 Ordnungen ja auch nicht voneinander ab, aber Geltungsbereich ist m.E. nun mal Geltungsbereich.
Was hättet ihr gemacht, wenn ihr auch in der BinSchStrO keine Regelung gefunden hättet In der französischen, niederländischen oder belgischen "BinSchStrO" weitergesucht Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#38
|
||||
|
||||
Zitat:
Genauso ist es mit dem Rhein und der Donau. Da bei diesen Verordnungen die Anrainerstaaten ein Mitspracherecht haben gibt es ja nur diese Verordnungen neben der BinSchStrO.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#39
|
||||
|
||||
Hilft dem TE, dem es um ein Binnengewässer bzw. genau gesagt um einen See in Brandenburg geht, wohl kaum weiter. Da gilt meistens weder die BinSchStrO noch irgendwas vom Rhein, Donau, Mosel usw.
Wenn der See nicht zu einer Binnenwasserstraße gehört, könnte man wohl nähere Informationen über die Gemeinden/Fischereien oä. herausbekommen, denn so viel ich weiß, unterliegen viele Seen der Gemeindeverordnung. Ich würde da mal nachfragen, welche Regelungen gelten. Bei den Hausbootvermietern gibt es bestimmt auch Revierinformationen zu den einzelnen Gewässern, eventuell sogar zum mitnehmen ...
__________________
Gruß Jörg ___________ „Denn die einen sind im Dunkeln. Und die anderen sind im Licht. Und man siehet die im Lichte. Die im Dunkeln sieht man nicht.” Bertolt Brecht
|
#40
|
|||||
|
|||||
Zitat:
Ergo braucht man auf diesen drei Flüssen zur Lösung irgendwelcher Fragen auch nicht in der BinSchStrO nachschlagen. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
|
#41
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
|
||||
|
||||
Genau das meinte ich damit. Wir verstehen uns.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
|
#43
|
Hallo zusammen .
Hallo Lutz, wie gesagt, da sage ich ja auch nichts entgegen . Die VO's erklären ihren den jeweiligen Geltungsbereich . Denoch gibt es Fehler . Für mich persönlich habe ich mich aufs Wichtigste für die Prüfung beschränkt, besonders weil ich beruflich mit genügend anderen VO's aktiv zu tun habe . Aktuell erlebte aber gerade ein Bekannter auf der Mosel, der seine Bootspapiere nicht mitführte . Gemäß KlFzKV-BinSch, Geltungsbereich auch Mosel, 25,- € Bußgeld . Aber nach MoselSchPV 15,- € . Wenn auch so selten, es wird immer was zu finden geben . Und die Bedingung Sportfahrzeug ab 20m macht es nicht einfacher . ( Unter uns Sportpatent'lern ) Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#44
|
|||
|
|||
Ich sach mal das ist aus meiner Sicht so: Zunächst gilt die allgemeine Verordnung. Allerfings wird die von der Lex Spezialis geschlagen. Demnach gilt in diesem Fall die MoselSchPV, da diese explizit für die Mosel ist.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
#45
|
Ja u. nein .
In diesem Fall war es einfach . Wären aber die günstigeren 15,- € nach KlFzKV-BinSch gekommen, hätten die WSP'ler die MoselSchPV übergangen . Gesetzeskonflikt, im Zweifel für den Beschuldigten . So die Beamten . Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#46
|
|||
|
|||
Hallo,
hier läge der Fehler aber nicht im Gesetz und auch nicht in den unterschiedlichen Verkehrsvorschriften, sondern in der Verwaltungsvorschrift (BVKatBinSee) und ich bin mir fast sicher, dass hier der Fehler in der Anwendung durch die Beamten lag. Bei der Erhebung von Verwarngeldern (nicht Geldbuße) war zwar hier ein Ermessenspielraum möglich, allerdings hätte man diesen im Sinne des Gesetzes anwenden sollen (in diesem Fall aber nicht müssen). Zitat:
Was die Anwendung der Schifffahrtspolizeiverordnungen angeht, ist die Sachlage auch recht klar. Die Verordnung gilt jeweils nur in ihrem festgelegtem Geltungsbereich. Ausnahmen gelten nur, wenn explizit in der einen Vorschrift auf den Inhalt der Anderen verwiesen wird. Auch einige Länder machen es sich recht einfach und verweisen in ihren Schifffahrtspolizeiverordnungen auf den Inhalt der BinSchStrO. Sie machen also den Inhalt der Bundesvorschrift ihrer eigenen Vorschrift zu eigen. Das ändert aber nichts daran, das sowohl die BinSchStrO, die RheinSchPV, die MoselSchPV und die Landesschifffahrtsordnungen Rechtsvorschriften auf gleicher Ebene sind. Es ist also keine der Vorschriften einer anderen übergeordnet und Unterschiede gibt es immer wieder. Bis dann Dominic |
#47
|
||||
|
||||
Zitat:
Das hat ein bekannter sogar dem WSA deutlich gemacht. Er hat nen Strafzettel bekommen wo beschuldigt wurde, auf dem Rhein einen Verstoß begangen zu haben. Begründet wurde es im Schreiben mit Paragraphen aus der BinSchStrO. Er ging mit einem Anwalt dagegen vor und bekam Recht. Da die BinSchStrO nicht auf dem Rhein gilt. Das Verfahren wurde sogar eingestellt.
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#48
|
Hallo Dominic,
ich kann es nur widerholen, nichts ist hier Fehlerrei ! Z.B. : Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice (ELWIS) Sie sind hier: Startseite > Freizeitschifffahrt > Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge > KlFzKV-BinSch > I. Allgemeine Vorschriften > § 1 Inhalt: § 1 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind Binnenschifffahrtsstraßen: die Bundeswasserstraßen Rhein, Mosel und Donau sowie diejenigen sonstigen Bundeswasserstraßen, auf denen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt, Folglich auch MOSEL . Die WSP-Beamten haben sich bestimmt nicht geirrt . Glaube ich . Grüße : TOMMI
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#49
|
||||
|
||||
Ankerwache gilt doch nur für die Berufsschiffahrt. Hab extra mal bei der Waschpo angerufen und nachgefragt…
__________________
Gruss, Luis |
#50
|
Leider nicht immer Luis .
Es ist leider so, immer wieder aktuell nachlesen . Z.B. : Hier bei uns der Rhein . Roter Text = neueste Änderungen u.o. Ergänzungen . Inhalt: § 7.08 Wache und Aufsicht Eine einsatzfähige Wache muss sich ständig an Bord aufhalten. von stillliegenden Fahrzeugen, die das Kennzeichen a. nach § 2.06 tragen, b. von stillliegenden Fahrzeugen, die eine Bezeichnung nach § 3.14 führen, und c. von stillliegenden Fahrgastschiffen, auf denen sich Fahrgäste befinden. 1. Die einsatzfähige Wache wird durch ein Mitglied der Besatzung sichergestellt, das bei Fahrzeugen nach Nummer 1 Buchstabe a Inhaber einer Sachkundebescheinigung für die Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff ist, a. bei Fahrzeugen nach Nummer 1 Buchstabe b Inhaber einer Sachkundebescheinigung nach § 4.01 der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein ist. b. 2. An Bord stillliegender Fahrzeuge, die das Kennzeichen nach § 2.06 tragen, ist eine einsatzfähige Wache nicht erforderlich, wenn a. Flüssigerdgas (LNG) an Bord der Fahrzeuge nicht als Brennstoff verbraucht wird, b. die technischen Daten des LNG-Systems der Fahrzeuge aus der Ferne abgelesen werden und c. die Fahrzeuge von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt wird. 3. An Bord stillliegender Fahrzeuge, die eine Bezeichnung nach § 3.14 führen, ist eine einsatzfähige Wache nicht erforderlich, wenn a. diese in einem Hafenbecken stillliegen und b. die zuständige Behörde die Fahrzeuge von der Verpflichtung nach Nummer 1 befreien. 4. Stand: 01. Dezember 2015 © Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Seite 165 von 287
__________________
MAN D2866 E 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
|
|