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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Auch auf dem Bodensee muss für jede Person an Bord eine Rettungsweste mitgeführt werden. Geregelt ist das in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO). Nachfolgnd der entsprechende Gesetztestext, für Sportboote ist 13.20.3 relevant:
Art. 13.20 Rettungsmittel 1 Für Fahrgastschiffe legt die zuständige Behörde Art und Anzahl der Rettungsmittel fest.82 2 Auf Fahrgastschiffen, Güterschiffen und auf schwimmenden Geräten muss mindestens ein Rettungsring an geeigneter Stelle griffbereit vorhanden sein. Auf Fahrgastschiffen mit einer zulässigen Anzahl von mehr als 100 Fahrgästen muss für je 100 zugelassene Fahrgäste mindestens ein weiterer Rettungsring vorhanden sein. 3 Auf Vergnügungsfahrzeugen mit Maschinenantrieb, auf Fahrzeugen der Berufsfischer und auf Segelfahrzeugen muss für jede an Bord befindliche Person ein geeignetes Rettungsmittel mit mindestens 100 N Auftrieb vorhanden sein.83 84 4 Für Kinder unter zwölf Jahren dürfen nur geeignete Rettungswesten mit Kragen oder Rettungskragen verwendet werden.85 81 Fassung gemäss Ziff. I der V der Internationalen Schifffahrtskommission vom 23. Juni 1995, vom BR genehmigt am 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 976 984). 82 Fassung gemäss Ziff. I der V der Internationalen Schifffahrtskommission vom 23. Juni 1995, vom BR genehmigt am 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 976 984). 83 Fassung gemäss Ziff. I der V der Internationalen Schifffahrtskommission vom 23. Juni 1995, vom BR genehmigt am 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 976 984). 84 Siehe auch die SchlB Änd. 23. 6. 1995 am Ende dieses Textes. 85 Eingefügt durch Ziff. I der V der Internationalen Schifffahrtskommission vom 23. Juni 1995, vom BR genehmigt am 29. Nov. 1995, in Kraft seit 1. Jan. 1996 (AS 1996 976 984). Gruß Peter
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#27
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Hallo.
Ich finde es etwas plakativ, mit erhobenem Zeigefinger und moralischen Verpflichtungen zu kommen. Wenn wir alle immer nur das täten, was moralisch angebracht wäre, dann würden wir auch auf der Autobahn nur die Richtgeschwindigkeit von 130km/h fahren und Freilandeier essen. Im Binnenbereich - hier ist es z.B. der Main - wird wohl kaum ein MoBo-Fahrer eine Weste tragen. Es gibt natürlich Situationen (Schleusen), wo man es besser tut. Aber um auf die ursprüngliche Frage zu kommen: es gibt keine allgemeine Vorschrift. Und ich sehe es auch nicht ein, auf meinem kleinen 19-Fuss Boot sechs oder sieben sperrige Feststoff-Westen vorrätig zu halten. Jetzt könnt ihr mich gerne zerreißen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#28
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Ohne Rettungsweste?
Ich verstehe die langen Diskussionen über Rettungswesten nicht ganz. Ebensowenig den Aufwand, der betrieben wird, um mit der Situation "Mensch über Bord" fertig zu werden. Manchmal habe ich den Eindruck, es gäbe ein paar Segelmagazine weniger, gäbe es dieses Thema nicht.
Rettungswesten können natürlich sinnvoll sein. Doch darf man nicht vergessen: Sobald man sie braucht, ist die Katastrophe schon eingetreten. Daher wäre es doch logischer, sich konsequent mit der Frage zu beschäftigen, wie man das Überbordgehen vermeiden kann. Und das ist bei schwerem Wetter nur dann möglich, wenn der eigene Körper fest mit dem Boot verbunden ist und stets bleibt. Außerdem gab es ja in diversen Zeitschriften Testversuche mit Rettungswesten, die gezeigt haben, daß selbst als ohnmachtssicher angepriesenen Westen nicht in der Lage waren, dieses Versprechen einzulösen. Als wirklich sicher gelten ja angeblich nur Westen mit sehr viel Auftrieb (275 n). Und wer hat die schon? Als wir im Sommer mit einem Kind an Bord auf der Nordsee gesegelt sind, waren wir durchgehend alle angeleint. Da man beim Segeln sowieso die meiste Zeit über sitzt, ist das keine sonderlich große Einschränkung (mit Motorbooten habe ich keine Erfahrung). Die Vorstellung, bei Starkwind und entsprechendem Seegang einen Mitsegler aus dem Wasser holen zu müssen ist doch ein ziemlicher Alptraum. Außerdem gibt es ja auch Fälle, wo selbst dies gar nicht möglich war. Der Schwimmende war bereits zu geschwächt, der Segler an Bord war zu schwach, die Person an Bord zu heben. Ich würde sogar die These wagen, daß es sinnvoller ist, sich nur anzuleinen und auf die Rettungsweste zu verzichten, als umgekehrt nur eine Weste zu tragen, sich aber nicht anzuleinen. Ideal ist natürlich eine Kombination aus beidem. Wichtig ist natürlich auch, daß alle Sicherheitssysteme wirklich für diesen Zweck geeignet sind, Bolzen, Schäkel und Tauwerk also genügend Bruchlast aufweisen, um im Notfall nicht zu versagen. Ich bin auch strikt dagegen, das Tragen von Rettungsmitteln gesetzlich vorzuschreiben, oder nach solchen Regeln zu suchen. Hier ist die Eigenverantwortung gefragt, und natürlich die Verantwortung für Kinder und andere Personen an Bord, die mit den Gefahren nicht vertraut sind. Jens |
#29
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Ohne jetzt das genau belegen zu können, würde ich sagen, dass die Mehrzahl von ertrunkenen Bootsfahrern nicht bei schwerem Wetter über Bord gegangen sind, sondern in Situationen in denen fast niemand an die Sicherungsleine denkt, bzw. es nicht sinnvoll ist eine zu haben.(an Land springen um festzumachen,benutzen des Beibootes usw.)
Verschiedene Sicherungsmittel gegeneinander abzuwägen, finde ich nicht sinnvoll. Man sollte sich immer und überall der Gefahr bewußt sein und dann geeignete Sicherungsmittel anwenden. Meistens ist eine Weste dabei auch das Mittel der ersten Wahl.
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#30
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Hatten wir nicht jüngst einen Bericht hier, daß jemand zwischen Boot und Steg fiel und ertrank?
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Beste Grüße John
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Zitat:
zerreißen muss nicht sein. Auf meinem 20 Füßer habe ich einen schöne geräumige Klappe, da sind genug Westen für alle Mitfahrer drin (Theoretisch 12 Leute/Praktisch 6 Leute + 2 Kinderwesten). Auf dem Main bei Sonnenschein können die auch unten bleiben, bei sich ankündigenden Gefahren kommen sie an den Mann. Wenn ich weiss, das ich die Westen nicht brauche, können die natürlich auch im warmen Keller bleiben. Dann fahren aber nur Personen mit eigener Weste mit. cu Stefan |
#32
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Moin,
juristisch ist das doch ganz einfach: wenn jemand von Deinem Boot ertrunken ist, keine Weste an hatte und auch keine vorhanden war, muss ein Richter entscheiden, ob Du als Skipper eine Mitschuld hast. Und wenn der beim BSH oder im Verkehrsministerratgeber liest, das es zur seemännischen Sorgfaltspflicht gehört, pro Nase eine Weste bereitzuhalten und im Bedarfsfall auch zu benutzen, ist die Sachlage ziemlich klar. Ansonsten fallen anscheinend mehr Männer beim Pinkeln über Bord als aus anderen Gründen. Und ich benutze die Automatikweste auch zum Einpicken des Sicherheitsgurtes, spart halt ein zusätzliches Geschirr. Wichtig sind sicher ein paar einfache Spielregeln (bei uns ist zB. nie jemand nicht angeleint draussen, wenn er nicht beobachtet werden kann, weil der zweite Mensch gerade schläft oder so). Nur die Regeln muss jeder für seine Verhältnisse selbst erfinden und sich dann auch dran halten. gruesse Hanse
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#33
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Zitat:
Wie auch schon geschrieben wurde, es kommt auf die Umstände und das Revier an. Nord-, Ostsee und Mittelmeer für mich IMMER mit Weste. Dort wo ich es moralisch aber vertreten kann, trage ich auch keine Weste. Z.b.imSommer auf den ostfriesischen Kanälen wo man mit zwei Schwimmzügen an Land ist, bzw. im Kanal teilweise sogar stehen kann trage ich nie eine Schwimmweste. Ich halte zumindest für Binnen eine Westenvorschrift daher auch für überflüssig, fürButen würde ich sie zwart nicht fordern aber mich sowieso dran halten. Aber wir schweifen vom Thema ab. Als Fazit auf die einfache Frage einer Westen- Vorschrift kann man wohl festhalten: Generell nein, es könnte aber Reviere geben wo es dennoch vorgeschrieben ist. Also Revierinformationen einholen (sollte man eh machen) und dran halten. |
#34
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Hallo Dirk,
ich teile Deine Einschätzung. Aber an einem Punkt muß ich widersprechen: Wasser wiegt in Wasser nix. Nasse Klamotten ziehen also nicht nach unten, sie verleihen oftmals sogar Auftrieb. Allerdings können sie Schwimmbewegungen behindern.
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Beste Grüße John
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#35
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Hallo Gemeinde,
da ja viele von euch auch in Österreich unterwegs sind, möchte ich der Vollständigkeit halber anführen, dass in Österreich das Mitführen von Schwimmwesten verpflichtend ist und zwar in der Anzahl von der an Bord befindlichen Personen (oder mehr natürlich). Eine Trageverpflichtung besteht in Ö nur beim Schleußen.
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LG aus Lower-Austria |
#36
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Ausserdem halten sie warm!
Bei einem Vergleichstest waren die "nackten" Probanden sehr viel schneller unterkühlt. In HR ist die Schwimmweste auch Pflicht und ich habe 6 Stück an Bord.
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#37
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Zitat:
Von einer gesetzlichen Verpflichtung, Rettungswesten zu tragen, habe ich auch nie gehört. Vorgeschrieben ist in diversen Revieren lediglich die Mitführung solcher Rettungsmittel entsprechend der Personenzahl an Bord. Was die Crew dann damit macht, ist deren Sache - solange nichts passiert. Sollte aber einer ohne Schwimmweste über Bord gehen und ertrinken, möchte ich nicht in der Haut des Schiffsführer stecken, denn dann wird er sich sowohl mit straf- als auch mit zivilrechtlichen Problemen konfrontiert sehen. Gruß Peter |
#38
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Zitat:
Aber das ist wie beim angurten im Auto. Am effektivsten hilft der Gurt bis 50km/h und genau da wird er am häufigsten nicht angelegt.
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#39
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OT
Zitat:
jedoch leider an den falschen Stellen. Das ist das Problem. Der Kopf muß hoch, so weit wie möglich aus dem Wasser raus. Und der Körper muß in Rückenlage kommen. Je mehr "wetterfeste" Kleidung, um so mehr Luft hält sich, drückt den Bauch, den Rücken oder sonstwas hoch - und verhindert damit, den Kopf ordentlich aus dem Wasser zu bekommen. Meine jüngste Weste ist eine Regattaweste, für die Jolle auf dem Binnensee. Diese habe ich gekauft, nachdem ich schon oft über so eine leichte Weste nachgedacht () habe, und im letzten Jahr in Steinhude ein Mittvierziger in Saft und Kraft auf dem Steinhuder Meer ertrunken ist. Drei Vereinskameraden (auf dem gleichen Boot) konnten nicht helfen. Ein paar Meter weiter werden auf dem Teich die Jollen- kreuzer von Männer in Unterhosen aus dem flachen Wasser gezogen. Soviel zum harmlosen Gewässer. Gruß Ralph |
#40
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Noch ein kleiner Nachschlag zur Verantwortung eines Skippers:
Hier im BF wird wiederkehrend und teilweise heftig, immer wieder die Bevormundung und Gängelung des mündigen Bürgers durch den Staat kritisiert. Aber wenn es dann um so elementare Dinge geht, wie die Verantwortung des Bootsführers für die Sicherheit seiner Crew und eigenen Person, was ja auch das Tragen und Mitführen von Rettungswesten betrifft, ja dann wird plötzlich nach staatlichen Regularien gefragt. Ist schon merkwürdig: Wird jemand bei einer Zuwiderhandlung gemaßregelt, egal in welcher Form, dann wird nach Ausreden gesucht oder die Schuld in einer einengenden Gesetzeslage gesehen. Aber ein Anerkennen des eigenen Fehlverhaltens? Mitnichten! Soll aber generell Eigenverantwortung im Vorwege übernommen, dieses eventuell sogar durch vorbildliches Verhalten vorgelebt werden, dann wird plötzlich nach Vorschriften oder Gesetzen gefragt.
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Gruß Karsten "Wenn die Klugen ewig nachgeben, gewinnen irgendwann die Dummen." |
#41
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Zitat:
Rettungsweste ist für Kinder unter 12 Jahren vorgeschrieben, ansonsten ist ein Rettungsmittel (Rettungsring oder was immer das auch sein kann) vorgeschrieben. Im übrigen war die Anfangsfrage Und da ist die Antwort ein klares NEIN, aber Revierabhängig kann das Vorhandensein von Rettungsmitteln vorgeschrieben sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#42
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Zitat:
Steht alles schon im Außerdem erscheint mir die sorgfältige (und per se natürlich richtige) Unterscheidung zwischen Rettungswesten und Rettungsmitteln etwas virtuell. Die Ausgangsfrage zielte doch ersichtlich darauf ab, ob man ablegen kann, ohne eine Rettungsweste pro Person an Bord zu haben - und der Fragesteller dachte ersichtlich nicht daren, daß er dann pro Person halt einen Rettungsring dabei hat.
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Beste Grüße John
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#43
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Mal abgesehen von Italien - ich hatte den Eindruck das der Fragesteller in D unterwegs sein will.
Und da konnte bisher kein Gesetz/ keine Verordnung genannt werden, die explizit Rettungswesten vorschreibt. Im Gegenteil, auch die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wird falsch zitiert. Bis auf wenige Ausnahmen ist und bleibt es die Verantwortung des Skippers, der hoffentlich nie die falsche Entscheidung trifft. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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