|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
Nö, aber ich gehe davon aus, dass der selbe Weg wie bei Autofahrern gewählt wird. Die Gerichtsbarkeit ist ja die selbe.
NATÜRLICH weiß ich das nicht genau. Genau wird das nur der richter vor der Urteilsverkündung wissen. Habe mich in sofern falsch ausgedrückt, und möchte hiermit das "wird" gegen ein "kann" tauschen |
#27
|
||||
|
||||
Zitat:
die Idee ist im Ansatz ganz gut, aber: Ist es nicht auch auf Binnengewässern so, daß man VOR Fahrtantritt den verantwortlichen Schiffsführer festlegt? Es ist ja nicht wie beim Auto, daß der Fahrer automatisch zu jedem Zeitpunkt verantwortlich ist. Auf nem Boot darf ja auch einer ohne Führerschein am Ruder stehen und verantwortlich bleibt der Schiffsführer. Oder sehe ich da was falsch?
__________________
Gruß, Philip |
#28
|
||||
|
||||
Zitat:
__________________
Beste Grüße Uwe
|
#29
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Jürgen |
#30
|
|||
|
|||
Gut wäre in jedem Fall zu wissen, wer der Zeuge ist. Man könnte ja einmal ein Gespräch mit dem Polizisten führen, der diese Anzeige bearbeitet. Namen wird der ja nicht nennen, aber wenn das Gespräch freundlich verläuft, oft mit Andeutungen heraus rücken.
Dann kann man abschätzen: 1. Bezahlen oder 2. Verweigern, dann geht die Sache an die zuständige WSD, sofern der Neckar an dieser Stelle Bundeswasserstr. ist. Als zuständige Schifffahrtspolizeibehörde. Wenn da keine echten Fakten auf den Tisch kommen, könnte ich mir vorstellen, dass das Verfahren niedergeschlagen wird. So einmal die Aussage einer WSD zu mir vor einiger Zeit. Damals ging es Funkgeräte, die keine ATIS hatten, wg. Einschalten usw.
__________________
Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#31
|
||||
|
||||
Ja, ich glaube auch das eigentliche Problem ist der Zeuge.
Wenn ich zu schnell war, dann zahl ich das auch. Aber kann es wirklich sein, daß irgendjemand bei der WSP anruft, behaupte ich sei über 26km/h schnell gefahren und ich muß dann zahlen - also ich kann mir das nicht vorstellen. Gruß Markus
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#32
|
||||
|
||||
Der Gang des Verfahrens:
Wenn Du auf die jetzt vorliegende schriftl. Verwarnung nicht zahlst, folgt in etwa 2 bis 3 Wochen der Bussgeldbescheid. Gegen diesen kannst Du dann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diesen Einspruch musst Du nicht begründen. Voraussichtlich wird dann die Sache vor dem örtlich zuständigen Gericht (des Vorfallsortes) landen. Dieses hat die Möglichkeit, das Verfahren einzustellen oder in der Sache durch ein Urteil zu entscheiden. Solltest Du rechtsschutzversichert sein, so würde ich Dir raten, einen Anwalt (am besten einen Spezi für Straf- und Ordungswidrigkeitenrecht) zu beauftragen. Der Kollege wird zunächst Akteneinsicht nehmen (bekommst Du allein nicht) und dadurch feststellen, ob Du als verantwortlicher Führer des Sportbootes überhaupt identifizierbar bist... (also durch Zeugen, ob Du überhaupt an Bord warst...) Sollte der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden können, wird das Verfahren wohl eingestellt werden. Ein "Fahrtenbuch" kann man Dir nicht auferlegen. Bei weiteren Fragen bitte PN.
__________________
Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#33
|
||||
|
||||
Ich wünsche weiterhin viel Erfolg. Solltest Du Einspruch erheben, bitte weiterhin um Infos. Kann ja für einige interessant sein, wer wie Geschwindigkeiten auf der Mosel misst.
Mir sollte dies auf der Donau nicht passieren, unser Wasser ist vollgasfest
__________________
Der eine hat eine falsche Rechtschreibung, der andere eine rechte Falschschreibung. Bis denne, Olaf. |
#34
|
||||
|
||||
Schreib in die Anhörung, bin zwar Eigentümer aber nicht selbst gefahren, mache aber gegenüber dem/derjenigen, die/der gefahren ist, von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Dann haben die gut zu tun So bin ich mal nach dem Blitzen gut davongekommen. Mir wurde lediglich dir Führung eines Fahrtenbuches angedroht. Wilfried
__________________
Wilfried Ich mag keine Knoten
|
#35
|
||||
|
||||
Update
War gerade bei der zuständigen WSP in Heilbronn. Habe dort mit dem bearbeitenden Beamten gesprochen. War ein sehr nettes Gespräch, wenn auch nicht so ganz zu meiner Zufriedenheit. Ergebnis: Er selbst ist Zeuge. Zusammen seinem anwesenden Kollegen sei er in seiner Freizeit mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, und habe mich beobachtet. Er konnte tatsächlich auch genaue Angaben machen, an welcher Stelle ich in Gleitfahrt übergegangen bin und seiner Aussage nach, "die Hebel auf'n Tisch gelegt" hätte. Ich sah' meine Chancenlosigkeit sofort ein und habe auch nicht weiter rumdiskutiert. Habe noch freundlich versucht, ihm klar zu machen, dass man mit einem 130 PS Boot immer Vollgas gibt, um erstmal in Gleitfahrt zu kommen um dann wieder Gas zurückzunehmen, hat ihn aber nicht beeindruckt. Für mich unklar bleibt, warum er seine Freizeit damit verbringt, sich Nummern von Sportbootfahrern zu notieren um diese dann zu verwarnen. Und das ausgerechnet noch mit seinem Kollegen zusammen. (Der im übrigen nicht ein Wort dazu gesagt hat.) Auch ist es mir nicht klar, wieso weder er, noch sein Beamtenkollege auf dem mir zugestellten Schreiben namentlich als Zeugen auftauchen. Für mich klar hingegen ist, dass die beiden Wasserschutz-Beamten die Fähikgeit besitzen sollten, die Geschwindigkeit eines Bootes einzuschätzen. So würde das dann zumindest ein Gericht sehen. Und so bleibt es mir nur, die 35 Euro zu zahlen. Mein Fazit: Der Neckar kommt, obwohl wirklich direkt vor meiner Haustüre, nicht weiter als Revier in Betracht. Denn hier kostet einmal Gleitfahrt 35 Euro. Ich danke allen, die sich Gedanken gemacht haben, und diese hier gepostet haben, auch der Fraktion der Segler, deren teils etwas hämisch angehauchten Beiträge ich durchaus nachvollziehen kann. ICH bin ja tolerant. Gruß David. |
#36
|
||||
|
||||
Zitat:
vielleicht hat er kein gemütliches zuhause. vielleicht ist er karrieregeil. Zitat:
wenn du zu diesem zweck die zulässige höchstgeschwindigkeit überschreitest und dabei ertappt wirst. le loup - der im sacrow-paretzer kanal mal mit 2km/h zuviel gelasert wurde. |
#37
|
||||
|
||||
Zitat:
ich will dich ja nicht kränken aber dich kann man anscheinend schnell ins Bockshorn jagen Ich hätte erst mal nachgefragt, mit welchem geeichtem Verfahren sie die Geschwindigkeit bestimmt haben, evtl. Fahrradtacho Eine Geschwindigkeit, bis auf 6km/h genau zu schätzen, ich bitte dich Ich durfte mal Geschwindigkeiten schätzen, Autos mit lauten/leisen Auspuff, mit hohen/niedrigen Drehzahlen, so blamiert habe ich mich selten Mir ist nur ein Fall bekannt, wo die Polizei schätzen darf und zwar bei SCHRITTGESCHWINDIGKEIT. Ich würde nach Helmut seiner persönlichen Meinung vorgehen!! Es geht nicht um die 35 Euro, es geht um die Sache. Gruß UWE
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#38
|
||||
|
||||
Na ja, ist ja dann leider gegen Dich gelaufen...
Obwohl - ich bin bei derartigen Äusserungen von Polizeibeamten grundsätzlich erst einmal skeptisch, vor allem, wenn es um das Schätzen von Geschwindigkeiten geht. Es gibt eine Reihe von Entscheidungen, die es einem Zeugen und insbesondere auch einem Polizeibeamten absprechen, eine Geschwindigkeit genauer als auf plus/minus 20 km/h abzuschätzen... Vermutlich wäre es auf ein Sachverständigengutachten zur Mindestgeschwindigkeit bei Gleitfahrt angekommen... Und ob diese Zeugen wirklich sicher bekunden könnten, dass Du der Fahrzeugführer gewesen bist ("unzweideutiges Wiedererkennen")? Zitat:
Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken hätte ich mich gewehrt, ohne eine sicherlich nicht. Übrigens habe ich die Kommentare der Segler hier nicht als "hämisch" empfunden.
__________________
Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#39
|
||||
|
||||
Hämisch waren die Kommentare, die ich nicht geschrieben habe...
Aber der Neckar ist als Seglerrevier ja doch nochg relativ unbekannt und da habe ich gar nichts dagegen, wenn sich die MoBo-Fahrer austoben (dürfen?)..... Es grüßt der segelnde Volker Rumpfgeschwindigkeit 8,7 kn
__________________
Rotwein hat keinen Alkohol! |
#40
|
|||
|
|||
Zitat:
|
#41
|
||||
|
||||
Hallo David,
Der Superbeamte hieß nicht zufällig "Winkler"? Der hat uns Steuerzahler schonmal viel Geld gekostet, weil er versucht hat mir ein Vergehen anzuhängen daß es garnicht gibt. Aber wegen des Neckars mach Dir mal keine Gedanken, ich fahre hier seit 5 Jahren, und hab einmal 20 Euro bezahlt. Wie gesagt die haben dann, da keine exakte Messung vorlag, die Mindeststrafe(2km zu schnell) genommen. Hier legt jeder mal den Hebel auf den Tisch, es gibt so viele "freie" Streckenabschnitte, man muß es ja nicht gerade in Ortsnähe oder wenn es andere störten könnte machen. Und bei Anglern geht man eh kurz unter Gleitfahrt, damit sie nasse Füße bekommen" Wenn bei Dir aber der Lieblingsradweg des Scheriffs ist, dann hast Du natürlich Pech gehabt Ansonsten sind regelmäßige Kontrollen wirklich nicht üblich. Gruß Markus
__________________
Wer die Freiheit aufgibt, um mehr Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. |
#42
|
||||
|
||||
Zitat:
vielleicht war ich da auch so ein bischen überempfindlich heute, aber wenn da Kommentare kommen, wie "...zahl' doch einfach und gelobe Besserung..." oder "... ich hab' Rumpfgeschwindigkeit xy..." und andere dazu dankend Beifall klatschen, hilft das mir, als Fragestellendem nicht wirklich weiter. Und wenn sich jemand darüber freut, dass ein Anderer eine Anzeige bekommt, soll er das wegen mir gerne tun, aber doch nicht so. Oder? Schliesslich sind wir hier doch alle BFler Aber Schwamm drüber!! Nochmals mein Dank an Euch alle! Gruß David. |
#43
|
||||
|
||||
Zitat:
Nee, der war's nicht. War ja wie gesagt auch eigentlich ein ganz netter, umsomehr wundert mich sein "Freizeitvergnügen". Aber ok, hab's unter "...wieder was gelernt..." abgebucht. Und der scheint tatsächlich genau in dem Streckenabschnitt zu "patrouillieren", in dem wir uns immer Sonntags aufhalten (weil sich dort auch die Skistrecke befindet). Werd' halt in Zukunft nur noch tuckern (armer Motor)... Werde aber morgen mal Deinen Tipp am Rhein testen gehen! Freue mich schon! Gruß David. |
#44
|
||||
|
||||
Zitat:
Auch ich zahle mehrfach im Jahr mein Knöllchen wegen irgendwelcher Regelverstöße. Meistens im Straßenverkehr wegen überhöter Geschwindigkeit oder falschem Parken. ( Mein Boot ist halt zu langsam ) Aber ich bezahle dann halt und sehe das Ganze etwas sportlicher. Der Polizist tut auch nur seine Pflicht. |
#45
|
||||
|
||||
Hallo David
Neben all dem gesagten würde ich mir noch folgende Ueberlegung machen: Sind 35 Euro den Aerger wert! Also zahlen, vergessen, Boot fahren oder Gericht, Anwalt, Kosten, Aerger, kein Geld mehr fürs Boot Wie ein kleiner Hebel doch auch Aerger bereiten kann!!!
__________________
Mit Grüssen aus der Innerschweiz Skipper Hans Und meine Web-Seite: http://www.rc-schottel.ch |
#46
|
|||
|
|||
es ging um 35 Teuro? Hab ich nach Durchlesen des Threads glatt verdrängt. Vergiss es. Wieviel Minuten Gleitfahrt bekommst Du dafür an der Tanke?? Wenn es um etwas geht, würde ich immer Widersruch gegen Bescheide einlegen.
|
#47
|
||||
|
||||
Das muss ja langweilig sein, höchstens 18 Km/h fahren zu dürfen.
In dem Revier wo ich fahre (Elbe) habe ich nur eine Strecke von ca. 500m wo ich Wellenschlag vermeiden muss. Und die Strecke ist genau bei mir vorm Hafen und da ich den Motor sowieso wärm fahren muss ist das nicht so schlimm. Gruß Michael |
#48
|
||||
|
||||
Zitat:
Das ist ja fast so, als würde man auf der Eckernförder Bucht plötzlich ein Segelverbot einführen .
__________________
Gruß, Philip |
#49
|
||||
|
||||
Zitat:
ganz so isses nicht. die daten über höchstgeschwindigkeiten des jeweiligen "heimatrevieres" und damit eventuelles genervtsein durch rumtuckern sind im allgemeinen schon vor anschaffung eines bootes bekannt. wenn wir uns mal den ursprünglichen beitrag ansehen, dann liegt eine überschreitung der höchstzulässigen geschwindigkeit von 30% oder mehr vor - ob gemessen oder geschätzt sei mal egal. übertragen auf den strassenverkehr bedeutet das 65 km/h in der geschlossenen ortschaft. in so einem falle ist das bussgeld nicht viel anders. bei tempo 80 in einer autobahnbaustelle würdest du bei 30% überschreitung (24km/h) also mit 104 km/h fahren. richtig lustich wird es auf strecken mit geschwindigkeitsbegrenzung 120. bei 30% überschreitung biste dann schon 156 km/h schnell. und das kostet richtig. was mich wirklich nervt sind polizisten, die mehr als nur ihre pflicht tun und als sternchenjäger ihr freizeitvergnügen haben. le loup ********** |
#50
|
||||
|
||||
Zitat:
Gruß Jürgen |
|
|