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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Wenn ich aus dem Wasser raus will schwimme ich einfach Richtung Ufer. Die Strömung ist dabei egal. |
#27
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Zwischenfrage: Kehrwasser
Immer in Richtung Ufer schwimmen? Könnte es schneller
gehen, manchmal mit der Strömung zu schwimmen? Gruß Ralph (Fragesteller) |
#28
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Zitat:
Als ich das letzte mal auf der Elbe, oder überhaupt Binnen unterwegs war habe ich nicht einen mit Weste gesehen. Ein Pflicht gibt es meiner meinung nach nicht (regionale Unterschiede vllt ausgenommen.) Für Kinder ist es sicher sinnvoll eine Weste zu tragen aber kein Muß, schon gar nicht von Gesetzgeberseite her. Bei allen anderen Erwachsenen ebenso.
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#30
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Zitat:
sehe ich auch so. Aber wenn was passiert, ist der Skipper seiner Sorgfaltspflicht (...) nicht nachgekommen. Zitat:
paßt schon, wenn ein paar rummosern gibt es andere, welche sich die Beiträge durchlsesen und vielleicht ein wenig anders urteilen. Über gehaltevolle Kritik freue ich mich übrigens - auch wenn meine eigenen Beiträge kritisiert werden. Gruß Ralph
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#31
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stimme dir zu.
Die Frage war aber ob eine Weste für jedermann an Bord sein muss!! und das muss!! sie ganz klar nicht, sollte aber dennoch schon, + ich hab zB gar keine an Bord, ausser vllt ne WasserskieWeste, die aber auch keiner an hat, ausser er hat vor Wasserski zu fahrn. Weiterhin spiele ich aber mit den Gedanken mir 2 Automatikwesten zuzulegen, da die ja auch nicht die Welt kosten.
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#32
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Müssen in Form von "sonst kann jemand kommen und das erzwingen" kenne ich nur Z.B. in den österreichischen Donauschleusen. Auch Frankreich, Kroatien und Italien hab ich in dem Zusammenhang irgendwo im Hinterkopf.
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#33
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Hallo Katja,
Zitat:
Hallo Rainer, wieso erst ab nächste Saison? Sinniger wäre doch schon ab dieser Saison (ab ca. April/Mai 2010) |
#34
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Aber es war die Rede von der Elbe
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#35
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Eben deshalb hab ich das ja so geschrieben. Jan.
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#36
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In der Profi-Schifffahrt sind die Westen sowohl in der See- als auch in der Binnenschiffahrt von den Berufsgenossenschaften vorgeschrieben. Warum wohl?
Ich habe hier noch einmal die Antwort auf die ursprünglich gestellte Frage: Aus dem Merkblatt/der Broschüre des BSH zur Sicherheit auf Sportfahrzeugen: I1.3 Seemännische Sorgfaltspflichten für Sportfahrzeuge, Verantwortung des Schiffsführers Neben den Verhaltenspflichten aufgrund der Verkehrsvorschriften hat jeder Führer eines Wassersportfahrzeuges die seemännischen Sorgfaltspflichten zu beachten, die der allgemeine Seemannsbrauch oder die Besonderheiten der Situation erfordern. Damit kommt den Sorgfalts- pflichten die gleiche rechtliche Bedeutung zu wie den Verkehrsvorschriften. Verletzungen der Verkehrsvorschriften und der seemännischen Sorgfaltspflichten sind gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SeeSchStrO bußgeldpflichtig. Ebenso wie die Verkehrsvorschriften werden auch die seemännischen Sorgfaltspflichten in einer Seeunfalluntersuchung als Maßstab der Prüfung eines gegebenenfalls fehlerhaften Verhaltens der Besatzungsmitglieder zugrunde gelegt. Wurden die seemännischen Sorgfaltspflichten nicht beachtet, müssen die am Seeunfall Beteiligten nachweisen, dass die besonderen Umstände der Situation ein abweichendes Verhalten erforderlich gemacht haben. Die seemännischen Sorgfaltspflichten erstrecken sich aber nicht nur auf das Verkehrsverhalten (s. Abschnitte 3 und 4), sondern auch auf die Schiffsführung (s. Abschnitt 5), und die Schiff- sicherheit (s. Abschnitte 6). Eine der wichtigsten Maßregeln ist es, das Wassersportfahrzeug vor Beginn der Seereise „seeklar“ zu machen, d. h. – erforderliche Sicherheitsausrüstung (s. Abschnitte 2.1 bis 2.4) einsatzfähig an Bord zu haben, – die notwendige Stabilität zu überprüfen, – den erforderlichen Auftrieb und – einen sicheren Verschlusszustand herzustellen. Außerdem ist es geboten, vor dem Auslaufen einen aktuellen Seewetterbericht einzuholen und auszuwerten (s. Abschnitt 6.4). Neuerdings sind Fahrzeugführer verpflichtet ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst (mobil und über Satellit), entsprechend der Ausrüstung des Fahrzeugs, nachzuweisen. Der Betreiber eines Wassersportfahrzeuges ist außerdem dafür verantwortlich, dass angemessene und auf den neuesten Stand berichtigte Seekarten, Seehandbücher sowie alle sonstigen für die beabsichtigte Reise erforderlichen nautischen Veröffentlichungen an Bord mitgeführt werden (§ 7 Nr. 3 SchSG i. V. m. Kapitel V Regel 19 und 28 SOLAS) und ein Schiffstagebuch geführt wird (s. Abschnitt 5.1). 1.4 Zehn Sicherheitsregeln für Wassersportler Nach den Grundregeln für das Verhalten im Verkehr, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten, hat auch der Wassersportler die Vorsichtsmaßregeln zu beachten, die Seemannsbrauch oder besondere Umstände des Falles erfordern. Jeder Wassersportler ist daher gut beraten, wenn er insbesondere folgende Regeln beachtet: 10 S i c h e r h e i t s r e g e l n 1. Fahrzeugführer: 1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein. Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Sportbootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden. 2. Fahrzeug: 2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung Ihres Fahrzeuges vertraut. Ihr Fahrzeug muss für das vorgesehene Fahrtgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen für Fahrten in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtung müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden. 3. Sicherheitsausrüstung: 3. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit geeigneten Rettungsmitteln aus. Zur Mindestsicherheitsausrüstung gehören eine Rettungsweste für jede Person an Bord, ge- eignete Mittel, um einen Brand an Bord zu bekämpfen und Signalmittel, um einen Notfall anzuzeigen sowie Lenzvorrichtung (Pumpe, Eimer, Ösfass) und Erste-Hilfe-Ausrüstung. Zur Orientierung empfehlen sich die Sicherheitsrichtlinien der Kreuzer-Abteilung des DSV. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig überprüft und gewartet werden. 6. Einweisung: 6. Unterrichten Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über Sicherheitsvorkehrungen an Bord. Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsmittel und üben Sie das Anlegen von Rettungs- weste und Sicherheitsgurt („Lifebelt“). Erklären Sie den Umgang mit Seenot-Signalmitteln. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeugs, wie Lenzeinrichtungen, Seeventile – vor allem am Pump-WC – Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen. Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. ............... Bestimmen und unterweisen Sie ein geeignetes Besatzungsmitglied als Vertreter, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen sollten. 7. Mensch-über-Bord 7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, über Bord Gefallene zu bergen. Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mensch-über-Bord-Manöver. Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das an Bord Holen insbesondere von geschwächten Personen. Soweit auszugsweise das Merkblatt es BSH. Auch wenn man meint, daß vieles übertrieben klingt, die Praxis beweist leider immer wieder, das vieles von den "Bootjefahrern" nicht beachtet wird: http://www.boote-forum.de/showthread...ht=Bootsunfall http://www.boote-forum.de/showthread...ht=Bootsunfall
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. Geändert von Luger08 (07.03.2010 um 23:30 Uhr) |
#37
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Zitat:
Auch nach dem zitierten § 61 ist das Nichtmitführen von Rettungswesten keine Ordnungswidrigkeit. § 61 Abs. 1 Nr. 1 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 2 des Seeaufgabengesetzes oder im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(1) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Eine gesetzliche Regelung zum Mitführen und Tragen von Rettungswesten hat m. E. auch keinen Sinn. Dafür gibt es zu viele unterschiedliche Reviere und Wetterbedingungen, als das jeder konkrete Fall behandelt werden könnte. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#38
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Zitat:
"Danach ist das alleinige Ziel der Untersuchung die Verhütung künftiger Unfälle und Störungen. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens, der Haftung oder von Ansprüchen. Der vorliegende Bericht soll nicht in Gerichtsverfahren oder Verfahren der seeamlichen Untersuchung verwendet werden. Auf § 19 Asatz 4 SUG wird hingewiesen." Die BSU gibt lediglich Sicherheitsempfehlungen. Interessant finde ich hier die Empfehlung 2.4, mal sehen ob, und wenn ja was, das BMVBS daraus macht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#39
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Zitat:
endlich mal einer der auch sagt das wenn hunde an bord nur mit weste, habe einen ridgeback und nen dobermann sieht schon ulkig aus lg tom |
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Zitat:
Mein Hund war der einzige Aussenborder der vorne montiert wurde, d.h. er hat mein Kanu und mein Schlauchboot (4,3m) gezogen und das recht zügig. Er zieht das Kanu stärker als die meisten gegenan paddeln konnten , zieht Schwimmer aus dem Wasser, die eigentlich noch weiter schwimmen wollen , kann tauchen und ist auf Rügen 3km parallel zum Ufer in normaler Schrittgeschwindigkeit neben mir hergeschwommen und war immer noch nicht müde . Mit Strömungen und Wellen kennt er sich instinktiv besser aus als Menschen und an dem Henkel der Weste auf dem Rücken bekomme ich die 50kg + Wasser ohnehin nicht ins Boot. Wozu sollte er eine Weste tragen? Für alle anderen habe ich eine Weste dabei und Kinder und Gäste haben die auch zu tragen. (In NL muß der Führer eines schnellen offenen Bootes eine Weste neben dem Notstopp auch tragen.)
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gregor |
#41
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Für alle anderen habe ich eine Weste dabei und Kinder und Gäste haben die auch zu tragen. (In NL muß der Führer eines schnellen offenen Bootes eine Weste neben dem Notstopp auch tragen.)[/quote]
Nicht ganz: In NL ist für den Bootsführer Tragepflicht , wenn er am Steuer steht! |
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Moin Gregor,
unser Neufundländer war genau so. Spezialität: Menschen retten, die das garnicht wollten. War gelegentlich etwas stressig, ihm beizubringen, diese Aktionen zu lassen. Ne Rettungsweste habe ich dafür nie besessen, für richtige Boots-Touren hätte er eh zu wenig Auslauf gehabt. gruesse Hanse
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Die für die Klärung des Verschuldens zuständigen Stellen (Seeamt, WSD, Staatsanwaltschaft, Richter, etc.) lesen diese Berichte trotzdem.
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Zitat:
wenn es wirklich mal eng wird. Ist schon beeindruckend, wie sich so ein Koloss trotz Schwimmhäuten an den Pfoten im Wasser bewegt.
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Moin,
nee, springt leider nicht mehr, sondern erfreut sich im Neufundländerhimmel an unbegrenzten Rettungsaktionen. Hast Du mal die Panik miterlebt, wenn so ein freundliches Ungeheuer einen verängstigten Menschen retten will und der das ganz falsch versteht? Unsere Neufundländerdame hat ohne deutliche Verbotshinweise bis zum Ende immer alle gerettet, die im Wasser auch nur etwas geplatscht haben. Die ist auch ins Wasser gesprungen, wenn da keiner dran geglaubt hat. Manchmal waren wir ganz froh, wenn kein Wasser in der Nähe war. gruesse Hanse |
#46
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ich wollte mich für die super beteidigung und beiträge bedanken !
und für die leute, die mir geraten haben an land zu bleiben !!! tja zu spät !!!! und das ganze seid 6 jahren!!! aber ich bin ja nicht nachtragend lg katja |
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Alle immer mit Weste auf diesem Boot,
denn bei einem extremen Manöver kann man herunterfliegen.
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Gruß Axel wir sind anerkannte Führerschein-Ausbildungsstätte - Mitglied im DMYV www.wyce.de www.dmyv.de Geändert von Antaris (19.08.2010 um 13:00 Uhr)
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#48
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Hallo Rainer,
wieso erst ab nächste Saison? Sinniger wäre doch schon ab dieser Saison (ab ca. April/Mai 2010)[/quote] Hallo Gerald, Nach der Saison, ist vor der Saison. Gruß Rainer |
#49
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Zitat:
manche Antwort war ein wenig heftig, aber die Frage war dafür, daß Du/Ihr schon 6 Jahre Boot fahrt, etwas anfängerhaft gestellt. Vor allem mit dem Hinweis auf Euer Revier, die Elbe. Das fordert einige geradezu zu solchen Antworten heraus. Ich bin auch faktisch noch Anfänger gegenüber manchen alten Hasen hier im Forum, aber ich nehme auch mein Hobby hinsichtlich Weiterbildung etc. ernst. Mit dem Bestehen der SBF-Prüfung endet ja nicht das Lernen für unser gemeines Hobby. Es gibt Fachzeitschriften (Boote, Skipper, Palstek u.s.w.) Auch wenn man in keinem WS-Verein ist, gibt es z. B. den SBV für Einzelmitglieder (ein Ableger des DMYV) oder den Landesverband Motorbootsport, die ihre Mitglieder über HP´s oder Fachzeitschriften informieren. So habe ich z. B. im ersten Jahr nach meiner Führerscheinprüfung ein Skippertraining auf einem Boot von 14,95 m Länge in Friesland (NL) gemacht, um auch ein etwas größeres Boot als das Fahrschulboot (6,5 m) händeln zu können. Letztes Jahr habe ich beim zweitgenannten Verein eine Weiterbildung "Training Wattenmeer" und im letzten Monat ein Seminar Wetterkunde gemacht. Da ich der nichttechischen und nichthandwerklichen Fraktion bei unserem Hobby angehöre, steht bei mir demnächst etwas hinsichtlich Motorenkunde etc. auf dem Lehrplan. Man lernt ja nie aus.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#50
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das mit der weiterbildung und wetterkunde habe ich automatisch !
das bleibt nicht aus wenn vatern "kapitän in ruhestand" ist . allerdings konnte er das mit den westen auch nicht genau sagen,da beruf und hobby doch kleine unterschiede haben ! aber danke für die tipps lg katja |
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