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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Sollte das überhaupt zu Gericht gehen wird zuerst geprüft, welche Eigenschaften Du im Vertrag zugesichert hast.
Wenn dann herauskommt, dass das Gelände offen ist und andere Zugang haben könnten, geht auch das Konstrukt das der grosse Unbekannte den Motor getauscht hat. Aber nicht zu Deinen Lasten. Der Händler will auf verschwiegene schwerwiegende Mängel hinaus, die müsste er nachweisen. Und zwar so, das er belegen kann dass Du dafür verantwortlich bist. Das dürfte nicht klappen, oder? |
#27
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so viele Gebrauchtboothändler gibt es nicht in Klagenfurt ![]() LG Peter p.s. ich würde mir auch einen Anwalt nehmen...
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Holzboot! - als hätte ich sonst keine anderen Sorgen... doch! - ein Boot aus GFK ![]() |
#28
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![]() ![]() Verstehe ich das richtig, daß es jetzt um den Antrieb und nicht mehr um den Motor geht? ![]() Einen Merc. und OMC Cobra kann man doch schon beim ansehen unterscheiden. Das kann dann auf keinen Fall mehr ein versteckter Mangel sein.
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#29
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Teils teils. Aber vom Frostschaden ist keine Rede mehr. Fakt ist, das ich bei dem Boot nichts herum oder ausgetauscht habe. Er hat es fast ein Jahr bei ihm stehen. Der Neue käufer hat es im Winter bei Schneetreiben und Salzstraße von Klagenfurt nacht thüringen oder Berlin, weiß nicht so genau wohin , überstellt. Ich weiß das, da er mich angerufen hat und es mir erzählte.
Gruß Mani |
#30
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Also die Idee mit dem Anwalt halte ich für sehr sinnvoll.
Wobei der gesunde Menschenverstand eigentlich sagen sollte: Was will der Händler den überhaupt noch. Das der neue Käufer gegen den Händler vorgeht ist verständlich. Denke aber das der Händler gegen Dich da wenig Erfolg haben wird. Schließlich ist er ja der Fachmann, und sollte schon erkennen was er da ankauft. Wenn das Boot bei Dir in Ordnung war, sehe ich da kein Problem. |
#32
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Hallo Mani !
Wenn Du als PRIVATPERSON dein Boot an den HÄNDLER verkauft hast und Dir die aufgetretenen Mängel NICHT bekannt waren, kannst Du dich getrost zurücklehnen. War Dir jedoch der/die Mängel bekannt, davon gehe ich jedoch nicht aus, sonst hättest Du hier wohl nicht gepostet, kann es zu Forderungen seitens des Händlers kommen. Da spielt dann wohl noch die Beweisführung eine große Rolle. Inwieweit er damit durchkommt entscheiden dann die Gerichte bzw. Anwälte. Am Besten Du wendest Dich bei einer Forderungen an den Konsumentenschutz oder falls du eine Rechtsschutzversicherung hast an einen Anwalt. Tipp: führe keine Gespräche, persönlich oder telefonisch, mit dem Händler. Wenn dann soll er seine Forderungen schriftlich (brieflich mit Firmenstempel, ...) an Dich stellen. e-mail würde ich überhaupt nicht akzeptieren. Falls Du ihm zurückschreibst lasse Deinen Brief auf alle Fälle von einem Anwalt der über die Sachlage Bescheid weiß prüfen bzw. wäre es am Besten wenn der Anwalt den Brief schreibt, auch wenn es Dich was kosten sollte mfg Christian
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#33
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ich sehe das genau so. Der "Händler" muss Dir etwas nachweisen und ich würde ihm auf keinen Fall per E-Mail antworten. Alles was Du dann vielleicht nicht "wasserdicht" (im juristischen Sinne) von Dir gibst, könnte dann gegen dich verwandt werden.
Er will dich wahrscheinlich nur einschüchtern und es erst Mal versuchen, ob Du ihm auf den Leim gehst. Wenn er Dir eine Rechnung schickt, dann schicke sie ihm zurück. Wenn er Klage einreichen will, muss er erst mal Vorkasse leisten und da er als Profi genau weiß, dass er wohl keine Chance hat, wird es das unterlassen. Also wie schon mal gesagt: In Ruhe zurück lehnen. ![]() |
#34
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Man kann mir unberechtigte Rechnungen schicken, so viel man will. Der Weg zum Altpapiermülleimer ist sooo weit nun doch auch nicht.
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Beste Grüße John
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#35
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hallo leute,
ich kenne das leider aus zahlreichen bauprozessen wo die bauherrschaft auch versucht hat gerügte mängel einzuklagen. in dem fall wäre ich nun der händler. rausgekommen ist da in der regel höchstens ein 50% vergleich. warum? weil die gerichte überhaupt keinen bock drauf haben sich mit technischen details auseinander zu setzen. immerhin stehen dem 2 jahre gewährleistung gem. vob gegenüber. wenn du als privatperson das boot an einen professionellen verkaufst / in zahlung gegeben hast. komplett locker bleiben. wie du schreibst stand das teil wohl längere zeit. der profi hatte genügend zeit zur prüfung des streitobjektes. offensichtlich hat er dies wohl versäumt und möchte nun nach weiterverkauf und reklamation des neuen eigners sich seiner haftung als gewerbetreibender entziehen und versucht auf ganz doof dir etwas zu unterstellen. keep cool der hat null chance dir nen strick zu drehen. ärgerlich für den händler und den käufer aber was kannst du denn dazu. ein profi macht bei kauf und verkauf ein übergabeprotokoll wo die funktion ebenfalls geprüft wird oder der käufer akzeptiert den ist zustand. vorteilhaft bzw. eindeutig wäre natürlich die in ebay bekannten sprüche im kaufvertrag stehen zu haben. als da wäre privatverkauf keine haftung etc. bla bla... überleg doch mal. jeder autofuzzi dem du deinen gebrauchten verkaufst macht eine probefahrt und inspiziert das objekt. nimmt er es dann in zahlung oder kauft es, geht das risiko der gebrauchten sache auf den neuen eigentümer über. in dem fall auf den händler. wenn dem nächsten käufer dann das getriebe nach drei tagen verreckt kann man doch niemand verantwortlich machen oder von vorsatz sprechen. kann er keinen vorsatz nachweisen passiert da garnix. um sich vom zustand zu überzeugen hatte er wohl wirklich genügend zeit. zu einem anwalt zu rennen und zu schießen impliziert doch nur du hast erklärungsnot oder handlungsbedarf. sollte wirklich ne klage kommen kannst du immer noch nen anwalt einschalten. also machs so wie ich dir empfohlen habe und mach ne gute pulle von dem roten auf. keep cool and try realaxed. gruß feivel |
#36
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und wie siehts aus?
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mfg Perf ![]() |
#37
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Hab nichts mehr gehört vom Händler. Vielleicht tüfftelt er mit seinem Anwalt noch?
Mfg. Mani |
#38
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oder liesst hier mit
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