#26
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hypothetisch ?
@ Holger, wenn dein Boot in einen Container passt sicher.....
Spassmodus aus : Wie willst Du denn dein Boot abmelden in D und danach ausklarieren ? Da stimmt doch die Reihenfolge nicht. Also erst Wohnsitz im Ausland und das Boot dort anmelden. Danach die letzten Brücken abbrechen und Steuern sparen. Das Boot spielt dabei aber nicht die Hauptrolle, auf den Wohnsitz kommt es an. Und einen Wohnsitz ohne zugehörigen Staat erkennt das Finanzamt eben nicht an. Das mussten auch die Gründer vom Herzogtum Neuseeland feststellen www.hznewsealand.tk , die zuletzt sogar noch einen Eisberg als Staatsgebiet annektieren wollten. Deren Haupteinnahmequellen sind aber Doktor und Adelstitel . Staatenlos wäre noch eine Möglichkeit, die allerdings beim Finanzamt auch nicht auf wohlwollende Zustimmung treffen wird. Nur wie stellt man so etwas an ? Öffentlich den Reisepass verbrennen genügt wohl nicht. Oder wie Mr. Kimble immer auf der Flucht leben und ständig den Wohnsitz (Staat) ändern, macht auf Dauer auch keinen Spass. grüsse JOJO
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#27
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Ob das Boot in Deutschland angemeldet / registriert ist, hat mit dem Wohnsitz und der Steuerpflicht absolut nichts zu tun. Und um seinen Wohnsitz im Ausland zu nehmen, bedarf es meistens einer Aufenthaltsgenehmigungin diesem Land. Doppelbesteuerungsabkommen stellen aber normalerweise sicher, dass zumindest in einem der Laender Steuern zu zahlen sind, uns zwar normalerweise auf das Welteinkommen. Welches dieser Laender man nun um die Steuer betruegen moechte, sollte man sich dann schon gut ueberlegen ...
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#28
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wer sich damit mal wirklich auseinandersetzen möchte, hier ein Buchtipp.
"Wohnsitzverlagerung natürlicher Personen ins Ausland" ISBN:3-472-02178-0 Es gibt hier sehr viele Fallstricke zu beachten, wenn man es dumm anstellt wir man nicht nur in DL weiter, sondern im neuen Land zusätzlich steuerpflichtig. Besonders die Ausführungen zum Thema:" Besonderheiten für Niedrigsteuerländer und für Umherziehende", sind sehr aufschlußreich.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
#29
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Wohnsitz auf registriertem Boot - geht das?
Hallo,
ich möchte mich in Deutschland abmelden (wg. Schulpflicht und damit verb. Problemen bei Langfahrt) und meinen Wohnsitz auf ein in der BRD registriertes Boot verlegen. Geht das? Bin ich dann noch steuerpflichtig? Gruesse SteffieS |
#30
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Re: Wohnsitz auf registriertem Boot - geht das?
Zitat:
Hallo Steffi, herzlich willkommen im Aber so ganz verstehe ich Deine Frage nicht.
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Wohnsitz auf registriertem Boot möglich?
Hallo Cyrus,
tja, ganz einfach: Ich habe gehört, dass man ein registriertes Boot als Wohnsitz angeben kann. Konnte das bisher aber nicht verifzieren. Das Einwohnermeldeamt weiß von nichts. Hintergrund: Gehe auf Langfahrt und muss mich abmelden, weil sonst meine Kinder schulpflichtig sind. Wenn ich das Boot als Wohnsitz eintragen könnte, dann könnte ich evtl. meine Haftpflicht und andere Versicherungen, die einen dt. Wohnsitz erfordern, behalten. Irgendwie muss es da einen Status des Permanent Travellers geben, also eine Art registrierter Zigeuner. Aber nix genaues weiß ich nicht. Gruss Steffie |
#32
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das einwohnermeldeamt muss das eigentlich wissen, denn ich kenne perönlich einen Fall, wo in den Pass als Wohnsitz der Name des Bootes eingetragen war.
vielleicht sind die auf dem Amt nur zu bequem, sich zu bewegen. Gruss Moskito |
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Verstehe ich jetzt nicht. In meinem Pass steht gar kein Wohnsitz. Nur der Stempel der austellenden Behoerde und meine persoenlichen Daten, wie z.B. Geburtsort. Ich dachte immer der Wohnsizt steht nur auf dem Personalausweis, habe aber schon so lange keinen mehr, dass ich mich nicht erinnern kann. Hat sich da was geaendert mit den neuen Euro-Paessen?
Gruesse, Martin
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#34
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Hallo Martin,
Du hast schon recht mit dem Reisepass. Da steht nichts, sondern nur auf dem Personalausweis. Aber auf dem Ausweis steht ja nur das, was das Meldeamt als Wohnsitz akzeptiert. Wenn Moskito Leute kennt, dann werde ich das einfach mal probieren, ob es geht. Gruesse Steffie |
#35
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Einwohnermeldeamt
Die Einwohnermeldeämter sind Teil der Stadtverwaltung. Also kannst Du Dich
dort anmelden wenn Du Dein Boot langfristig als Hausboot festmachst. Jede Meldeadresse ist ja auch eine Postzustelladresse. Die Möglichkeit der Flaschenpost werden die sicher nicht lustig finden. Sehe da wenig Chancen etwas zu erreichen. Aber vielleicht versuchst Du es beim für Deinen jetzt noch Wohnsitz zuständigen Raphaelswerk ( Dienst am Menschen unterwegs eV). http://www.raphaels-werk.de/ Dort sitzen kompetente Leute die auch sicher zu dieser Frage eine Antwort finden. Ist ein Ableger der Caritas, aber Du musst nicht vorher in die Kirche eintreten um Auskunft zu bekommen. Grüsse JOJO
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Wer nicht vom Weg abkommt -- bleibt auf der Strecke |
#36
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In meinem Pass, und allen deutschen Paessen, die ich kenne, ist der Wohnort angegeben.
Ich denke aber nicht, dass ein Boot als Wohnort akzeptiert wird, so wenig wie ein Auto / Camper. |
#37
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Moin Sayang
Wohnsitz an Bord ist auch in D möglich, hängt aber sehr von der Gemeinde und deinem Hafen ab. Die meisten Verwaltungen kennen es nich, oder wollen es nicht kennen.
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#38
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Hallo,
in meinem Pass steht ebenfalls der Wohnort. Ich will mal meine Meinung zum Thema anbieten: Ich könnte mir vorstellen, dass ein Hausboot, das nach dem Gesetz möglicherweise einer "Immobilie" gleich gesetzt wird, als Wohnort akzeptiert werden kann, wenn dies der Satzung der Gemeinde enspricht, d.h., wenn der Hafen oder Teil des Hafens als Wohngebiet ausgewiesen ist. Die Gemeinde ist verpflichtet, Satzungen zu erlassen und deren Einhaltung sicher zu stellen, z.B. in Bezug auf Wasser- und Abwasser, Müllentsorgung, Kindergartenplätze, Schulen usw. Jetzt zur Vorschrift: "Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz". Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gemeinde ein Schiff als Wohnort akzeptiert, das sich demnächst aus ihrem Zuständigkeitsbereich verabschieden wird. Man hat sich zwar auf seinem Schiff ständig niedergelassen, aber das Schiff verlässt die Gemeinde, die z.B. sicher stellen muss, dass Steuerbescheide, Wahlbenachrichtigungen, Gebührenrechnungen, Klagen etc. zustellbar sind. Meines Wissens nach kann man sein Schiff nicht ins Schifffahrtsregister eintragen lassen, ohne einen Wohnsitz in Deutschland zu haben. Ich denke, wer sich von einer Gemeinde abmeldet, ohne sich in einer anderen Gemeinde anzumelden, hat keinen Wohnsitz mehr. Gruß Paul |
#39
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Zitat:
Seltsam.... Jedenfalls habe ich grad mal einem Freund geschrieben, der im Einwohnermeldeamt arbeitet und der hat mir gesagt, dass es vielleicht moeglich waere unter bestimmten Vorraussetzungen sich auf einem Boot anzumelden, wenn nachgewiesen werden kann, dass dies als Hauptwohnsitz dient und keinen "festen" Standort hat. Iirgendiwe muss dann aber zumindest die postalische Erreichbarkeit auch gesichert sein. Er weis es aber auch nicht genau und wird mal rumfragen bei Kollegen. Ich weis aber aus persoenlicher Erfahrung, dass das Einwohnermeldeamt nicht sehr erfreut reagiert, wenn man sich abmeldet mit den Worten: "Ich weis nicht genau wo ich wohnen werde und auch mit dem Land bin ich sehr flexibel". Melde mich, wenn ich mehr dazu weis. Gruss, Martin
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#40
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so weit ich dass als im Ausland lebender ermittelt habe...
1. (Reise-)Pass beweist ausschliesslich Identitaet und Nationalitaet und ist nur verwaltungstechnisch an Gemeinden gebunden (Ausgabe, Nachweise, etc.)
2. Daher wird er auch im Ausland behalten und dort von Botschaften oder Konsulaten verlaengert, ersetzt 3. Wohnsitz als Adress-/Wohnortnachweis ist relevant fuer zahlreiche Verwaltungsakte, wo Zustellung und Zuordnung eine Rolle spielt (bspw. Schulverwaltung, Finanzverwaltung...); daneben auch fuer die Gemeindeverwaltungen finanziell relevant (Einwohnerzahl) 4. Wohnsitz wird auch von Versicherungen und anderen nichtstaatlichen Verwaltungen herangezogen als Adressnachweis 5. Ein Boot selbst kann, ganz genau betrachtet, nie der Wohnsitz sein, sondern bestenfalls das Stueck Land an dem es sich befindet (technisch oft da, wo der Briefkasten im Hafen aufgehaengt ist - siehe Zustellbarkeit!) Wenn man sich in D abmeldet hat man definitiv in D keinen Wohnsitz mehr. Es kann daher gelegentlich laestig werden. Das Fi-amt akzeptiert uebrigens auch ein auslaendische Adresse fuer Korrespondenz (wenn es was zu holen gibt werden die gelegentlich ganz flexibel). Auch Versicherungen akzeptieren gelegentlich c/o Adressen bei Verwandten mit gleichem Namen wenn sie dich laenger kennen ...einfach mal ansprechen! gruss chris |
#41
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Der Wohnort steht in allen deutschen Paessen. Die maschinenlesbare Seite enthaelt die Punkte 1 (Name) bis 10 (Unterschrift), auf den folgenden Seiten 1 und 2 stehen die Punkte 11 (Wohnort) bis 15 (Kinder).
Ich denke nach wie vor, dass ein Boot nicht der Wohnort sein kann. Die Logik entspricht der von Chris, das Boot ist nicht der WohnORT, sondern die WohnWEISE. In meinem Pass steht Bangkok als Wohnort, aber nicht Appartment, Boot, Auto oder Haus. Wenn ich hier auf einem Boot wohnen wuerde, waere der eingetragene Wohnort immer noch Bangkok, nicht aber „Sayang“. |
#42
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Ich werde einfach bei der Abmeldung mal das Boot als neuen "Wohnsitz" eintragen. Mal sehen, was die sagen. C/o-Adresse geht bei mir leider nicht, weil sonst die Kinder an diesem c/o Ort Schulpflichtig werden...und dass sie das nicht mehr sind, genau deshalb melde ich mich ja ab.
Blöd ist es ja nur wegen den Versicherungen, die z.B. bei der Haftplicht einen dt. Wohnsitz voraussetzen. SteffieS |
#43
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Hallo SteffiS,
warum machst Du die Sache so kompliziert. Du bist nicht die erste, die mit ihren schulpflichtigen Kindern segeln geht. Lass Deine Kinder für den Zeitraum Eurer Weltumsegelung vom Unterricht freistellen. Sie bleiben übrigens auch in anderen Ländern schulpflichtig, wenn Du dort länger bleibst und nicht nachweisen kannst, dass Du selbst in ausreichendem Maße den Unterricht sicherstellen kannst. Frag bei dem für Dich zuständigen Schulamt (falls, Deine Kinder in Bayern grund- oder hauptschulpflichtig sind; die Adresse erfährtst Du bei jeder Schule) oder gleich beim Kumi. Ich würde auch bei TO mal nachfragen. Du wirst Deine Kinder während Eurer Reise ja in irgend einer Weise unterrichten müssen. Wie sollen sie später den Einstieg bzw. Anschluss schaffen? Dazu gibt es entsprechende Lehrmittelpakete je nach Alter. Ich habe mal gelesen, dass die Calvert School sehr preiswerte Fernkurse zur Verfügung stellt. Die völlige Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland ist m.E. keine gute Idee, ohne in einem anderen Land einen Wohnsitz zu begründen. Gruß Paul |
#44
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Ihr habt recht!!!!!!!!! Ich habe gerade gemerkt, dass ich blind bin. Da ist ja wirklich eine Zeile, wo der Wohnsitz reingeschrieben werden kann. Steht nur bei mir nichts und daher hab ich es nicht gesehen.
Ich habe heute Nachricht bekommen von meinem Bekannten beim Einwohnermeldeamt, dass ein Boot nicht einziger Wohnsitz sein kann. Schade eigentlich..... Ich werd glaub ich mal nachfragen was das deutsche Amt denn glaubt wo ich wohne, vielleicht bekomme ich dann auch so nen schicken Eintrag mit Wohnsitz im Pass...
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Bekennender Kleinbootfahrer - 6.4 * 2.0; 30 Jahre alt aber trotzdemschoener Kahn.... |
#45
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ich behaupte mal ganz einfach, dass es unter bestimmten Umständen geht, das Boot als Wohnsitz anzumelden.
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Gerd, mit vielen Grüßen |
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Hallo Paul,
danke für die Tipps. Fernschule habe ich natürlich schon gebucht, und das mit dem Befreien ist zwar in anderen Bundesländern ganz schön, aber in Bayern geht das nicht. Hat mir das Schulamt gesagt. Der Rat mich abzumelden kommt übrigens vom Schulamt....andernfalls kostets Kohle und gibt einen Rechtsstreit - auch Info vom Schulamt. Da hatte ich natürlich schon angefragt ) Mir wär's auch lieber, wenn's unkomplizierter ginge..... Steffie |
#47
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Hallo Steffi,
kennst Du den Bericht "Schulunterricht an Bord" von Raymonda Blume von der MOONYFLOWER schon? Falls nicht, findest Du ihn auf der TO website unter Aktuelle Berichte. Evtl. könnte Dir Raymonda auch sagen, wie sie das Problem der Abmelderei gelöst hat. Gruß Paul |
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Wohnsitz und Finanzamt / Einwohnermeldeamt
Und noch einmal aus gegebenem Anlass.
Du möchtest die Welt kennenlernen, sparst dafür, planst, kaufst ein Boot ... - voller Enthusiasmus und Vorfreude geht es dann los. Wirklich nichts vergessen ? Beim Einwohnermeldeamt abgemeldet und weil ja wirklich immer etwas passieren kann, noch eine Kontaktadresse dort hinterlassen. Sogar mit dem Versicherungen / Bank / alles besprochen und Kontaktadresse hinterlassen. ..... Nun kommst Du endlich zurück. (bei meinem Freund nach 6 Monaten Auslandstätigkeit nicht auf einem Schiff aber das ändert nichts an den Folgen) Endlich wieder zuhause, angemeldet beim Einwohnermeldeamt, (fatalerweise neuer Wohnsitz in NRW statt in Bayern) noch mal 7 Monate später dann die Kontopfändung aus heiterem Himmel. Das alte Finanzamt hat nichts gerafft - die fühlten sich gleich angemacht ....... , nur das Du verzogen bist, da die Post zurückgekommen ist. Nachfragen beim Einwohnermeldeamt - wozu denn ? Es gibt ja die Möglichkeit Bescheide/ Schätzungen usw öffentlich auszuhängen. Du wohnst schon Monate angemeldet in NRW fühlst Dich nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben da Du z.B. nur Arbeitslosengeld erhalten hattest und in Bayern hängt deine Steuerschätzung an der Wand. Nun passierts : Durch die Zeit in der das Papier da an der Wand baumelt läuft Deine Einspruchsfrist ab, und der Bescheid wird rechtsgültig ohne Wenn und Aber. Da zahlst Du dann für dein erhaltenes ALGI von gesamt 13.000 Euro dann 24.000 Euro an Steuern . Clevererweise hat das Finanzamt das ganze für 2 Jahre durchgezogen und gleich mal ca 50.000 Euro gepfändet. Horrorstory ? Zeitungsente ? Nein das ist authentisch Anno Domini 2005. Nun will das Finanzamt nicht einlenken und steht auf dem Standpunkt: Wir wussten ja nicht wo wir Sie erreichen konnten. (der neue Wohnort stand ja bei der Abreise nicht fest) also war unser Aushang rechtens und wir wollen das Geld. Konto ist ja schon gepfändet und der Gerichtsvollzieher bald unterwegs zur neuen Adresse. Hintergrund ist, das das Einwohnermeldeamt wohl dem örtlichen (neuen) Finanzamt die Daten übermittelt hat, dies jedoch nicht die Akten bei dem Finanzamt in Bayern angefordert hatte. Sogar dieser Vorwohnsitz wurde bei der Anmeldung an der neuen Adresse angegeben. Also nie vergessen mit dem Finanzamt eine SCHRIFTLICHE Vereinbarung über die Zeit der Abwesenheit zu treffen. Einwohnermeldeamt allein reicht wohl nicht und Verständigungsprobleme zwischen den Behörden gehen zu Lasten der Bürger. Grüsse JOJO
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Re: Wohnsitz und Finanzamt / Einwohnermeldeamt
Zitat:
Damit ist sichergestellt, dass das obige nicht passiert. Ich hatte es (als Italiener) nicht gemacht, bei einem Besuch in Italien 2005 fand ich mein Haus gepfändet - und musste 10.000 Euronen zahlen. Dass wegen einen Fehler (450 Euro) in einer Steuererklärung von 1995. Das Vorgehen war das Gleiche - bei der letzen Wohngemeinde im Schaufenster - und dann die Pfandung. Einspruchtermin war auch lange vorbei. Ich habe schon in mehere Länder gewohnt - es gibt kein Entrinnen, kein Staat will Zigeuner oder Nomaden - egal wo es ändert sich nicht. Uebrigens man kann auch keine deutsche Flagge haben, ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Ich als Italiener der in CH wohnt, habe sogar eine Holländische Flagge - einziges EU-Land wo ich das Boot flaggen konnte ohne da zu wohnen. Und glaube mir dieses Thema hat mir ein Jahr lang beschäftigt. In deinem Konkreten Fall ich wurde folgendes machen. a) umziehen (innerhalb D) in ein Bundesland, wo du die Kinder legal aus der Schule mitnehmen kannst (Befreiung von Unterricht). b) nach ein Paar Monate bei der Gemeinde melden, dass du auf Reise bist, und sichestellen dass du erreichbar bist - email, handy, Addresse von einem bekannten oder so. c) mit der Tatsache leben, dass jeden Staat steuern will. Auf Wohnsitz in D wurde ich aber nicht verzichten. Nur meine 2-cents |
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Es ist unrichtig, dass ohne festen Wohnsitz in D keine deutsche Flagge gefuehrt werden kann.
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