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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #476  
Alt 07.10.2013, 11:33
Nana (m)
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besten Dank für die tolle Eläuterung....

Wenn ich einen Bootstrailer in dieser Größe bräuchte, wäre wir 100% klar, dass der nicht von SIGMA kommt...diese Möchtegern-Geheimniskrämerei ist in meinen Augen beschämend...... was da alles geschrieben wurde...rechtliche Beratung, nur bei ernsthaftem Kaufinteresse, keine aussagefähigen Antworten auf E-mail....für mich peinlich...

Und irgendwie ist hier Ruhe von den Sigma Besitzern eingekehrt
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  #477  
Alt 07.10.2013, 12:08
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Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
...
Und irgendwie ist hier Ruhe von den Sigma Besitzern eingekehrt
Vielleicht geniessen diese es ja, dass sie recht behalten haben.
Schließlich lag die Mehrheit (mich eingeschlossen) mit der Behauptung, dass es bei Sigma nicht mit rechten Dingen zuginge und gar nicht so sein könne, wie von diesem Hersteller beworben, FALSCH.
__________________
Grüße, Andreas
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  #478  
Alt 07.10.2013, 12:10
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Vielleicht geniessen diese es ja, dass sie recht behalten haben.
Schließlich lag die Mehrheit (mich eingeschlossen) mit der Behauptung, dass es bei Sigma nicht mit rechten Dingen zuginge und gar nicht so sein könne, wie von diesem Hersteller beworben, FALSCH.

Da hast Du Recht...auch ich lag erst falsch....
da haben sie einen Sieg errungen....ich meinte jetzt aber diese Geheimniskrämerei....
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  #479  
Alt 07.10.2013, 13:56
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alaska alaska ist offline
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Ich denke nicht, dass es hier um Sieg oder Niederlage ging.
Allein das Wissen und Verständnis halte ich für wichtig.
Wo sonst sollte man über Neuerungen erfahren wenn nicht im .

Die Geheimniskrämerei von SIGMA empfinde ich als Kindergartenspiel.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #480  
Alt 07.10.2013, 14:14
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Oh jeee. Für mich sind gerade mal wieder alle Klarheiten beseitigt :-( Ich möchte jetzt natürlich nicht den Spielverderber miemen, aber verstehen würde ich es doch schon gerne! Also dann:

Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Nochmal der Begriff "Gesamtgewicht": so verwirrend, wie es sein mag, er ist identisch mit Anhängelast.
Das steht so erstmal im direkten Widerspruch zu Anhang I der Richtlinie 2007/46/EG, die da sagt, dass die Gesamtmasse nicht identisch mit der Anhängelast (=Achslast) sei, sondern Achslast + Stützlast:

Bei Anhängern [...], die eine bedeutende Stützlast auf die
Anhängevorrichtung [...] übertragen, ist diese Last, dividiert durch
die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse
enthalten.


Der einzige Ausweg, den ich sehe ist, dass es sich bei einer Stützlast bis hin zu den genannten 10% der Gesamtmasse eben nicht um eine bedeutende Stützlast handelt. Es müsste dann aber irgendwo definiert sein, was bedeutende Stützlast bedeutet.

Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
fast alle Bootsanhänger sind sogenannte Zentralachs-oder auch Starrdeichselanhänger. Dazau sagt die EU: die bringen einen Großteil ihres Gewichtes -gleich Achslast- horizontal zur Fahrbahn auf die Straße. Ein weiterer kleinerer Teil ihres Gewichtes -gleich Stützlast- wird vom Zugfahrzeug getragen (und gebremst !!!)Der Wert der Stützlast darf bis zu 10% der Achslast betragen, bei 3500 kg Achslast also 350 kg Stützlast
Wo in den diversen EU-Verordnungen stehen denn diese 10%? Und steht da auch etwas dazu, ab wann eine Stützlast bedeutend ist? Obwohl ich in Verordnung (EU) 1230/2012, Verordnung (EG) 661/2009 und EU-Richtlinie 2007/46/EG danach gesucht habe, habe ich es nicht gefunden. Aber mag natürlich sein, dass ich es einfach übersehen habe.

Und um die Verwirrung um den Begriff der zulässigen Gesamtmasse perfekt zu machen:
Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
bei 3500 kg Achslast also 350 kg Stützlast, macht zusammen 3850 kg zulässiges Gesamtgewicht (besser Gesamtmasse)
Was mir jetzt wiederum nicht klar ist: Oben schreibt Ruschi, dass die Gesamtmasse mit der Anhängelast identisch sei; d.h. in den Schein müsste 3500kg (excl. Stützlast) eingetragen werden. Hier jetzt schreibt er aber von 3850kg zulässiger Gesamtmasse. Nach dem von mir zitierten Auszug aus der 2007/46/EG müsste dieser Wert in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Wie ist es denn nun richtig?

Diese Information ist entscheidend für die Inhaber der Führerscheinklasse BE; denn die Fahrerlaubnisverordnung bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse:

Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Im ersten Fall (eingetragen ist eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg) dürften sie einen solchen Anhänger ziehen, im zweiten (eingetragen ist eine zulässige Gesamtmasse von 3850kg) eben nicht, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Gewicht!

Aus den Ausführungen von Ruschi (BE darf so einen Anhänger ziehen) folgt dann, dass anders als von mir vermeintlich aus der 2007/46/EG hergeleitet doch nur eine zulässige Gesamtmasse von 3500kg eingetragen ist.

Sorry, falls ich hier gerad ein Brett vor dem Kopf habe, aber ich kanns einfach nicht zu Ende nachvollziehen
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  #481  
Alt 07.10.2013, 14:17
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Jetzt stellt sich nur die Frage,
Welche SUV dürfen diese Trailer überhaupt ziehen??

Da kommt wohl nicht jedes in betracht

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Gruß Harald
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Er ist fest verbunden mit Hass, Eifersucht, Prahlerei, dem ignorieren aller Regel und dem sadistischen Vergnügen, Zeuge von Gewalt zu sein. George Orwell
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  #482  
Alt 07.10.2013, 14:20
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von Cedrik270405 Beitrag anzeigen
Jetzt stellt sich nur die Frage,
Welche SUV dürfen diese Trailer überhaupt ziehen??
Wo nichts mehr geht, geht Unimog
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  #483  
Alt 07.10.2013, 14:41
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Hallo,

meiner Meinung nach darf jedes Auto so einen Hänger ziehen, denn hier gilt das tatsächliche Gewicht (hier Achslast). Und die liegt bei max. 3,5t. Das ist ja unabhängig von dem zGG. Einen leeren 3,5t-Trailer darf ich auch mit jedem Polo ziehen. Nur muss die Anhängekupplung für das Gewicht zugelassen sein. Und jetzt sind wir wieder bei dem Thema: Wenn eine Ahk mit max. 3,5t angegeben ist, darf dann die Stützlast dazugerechnet werden oder nicht. Bei der Kupplung am Trailer hat Ruschi ja die Fa. Knott genannt, die eine Auflaufvorrichtung für 3,85t hat. Wie sieht das aber bei den Zugfahrzeugen aus?

Gruß Axel
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  #484  
Alt 07.10.2013, 14:51
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Cedrik270405 Cedrik270405 ist offline
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Hallo,

meiner Meinung nach darf jedes Auto so einen Hänger ziehen, denn hier gilt das tatsächliche Gewicht (hier Achslast). Und die liegt bei max. 3,5t. Das ist ja unabhängig von dem zGG. Einen leeren 3,5t-Trailer darf ich auch mit jedem Polo ziehen. Nur muss die Anhängekupplung für das Gewicht zugelassen sein. Und jetzt sind wir wieder bei dem Thema: Wenn eine Ahk mit max. 3,5t angegeben ist, darf dann die Stützlast dazugerechnet werden oder nicht. Bei der Kupplung am Trailer hat Ruschi ja die Fa. Knott genannt, die eine Auflaufvorrichtung für 3,85t hat. Wie sieht das aber bei den Zugfahrzeugen aus?

Gruß Axel
Das meinte ich ja.

Aber nen Polo mit dem Anhänger

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  #485  
Alt 07.10.2013, 15:49
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
meiner Meinung nach darf jedes Auto so einen Hänger ziehen, denn hier gilt das tatsächliche Gewicht (hier Achslast)
Es gilt nicht das tatsächliche Gewicht, sondern die tatsächliche Anhängelast. Die wiederum ist bei Zentralachsanhängern als die Achlast definiert. Insofern ist deine Aussage korrekt, aber dieser Punkt war sowieso unstrittig.

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Und jetzt sind wir wieder bei dem Thema: Wenn eine Ahk mit max. 3,5t angegeben ist, darf dann die Stützlast dazugerechnet werden oder nicht.
Das hängt davon ab, ob sich diese 3,5t auf die zulässige Anhängelast oder die Zulässige Gesamtmasse beziehen. In den Katalogen von Knott, Al-Ko & Co ist für die Auflaufeinrichtung immer die zulässige Gesamtmasse angegeben und eben nicht die zulässige Anhängelast. Ich war durch die Antwort von Ruschi (#475) zunächst mittelmäßig verwirrt, habe aber gerade seinen Beitrag #473 nochmal gelesen. Darin bestätigt er meine Auffassung aus Beitrag #412, dass im Fahrzeugschein als zulässige Gesamtmasse die Summe aus Achslast(en) und Stützlast eingetragen wird; also 3650kg bei 150kg Stützlast. Somit darf eine Auflaufvorrichtung, die für eine zulässige Gesamtmasse von lediglich 3,5t spezifiziert ist an einem solchen Anhänger nicht verwendet werden!

Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Wie sieht das aber bei den Zugfahrzeugen aus?
Da ist die Sache auch eindeutig: Für Zugfahrzeuge ist eine zulässige Stützlast und eine zulässige Anhängelast (=Achslast beim Zentralachsanhänger) angegeben. Es muss lediglich sichergestellt sein, dass die tatsächliche Stützlast und die tatsächliche Anhängelast nicht überschritten werden. Auch bezieht sich die grundsätzliche 3,5t-Grenze für PKW auf die zulässige Anhängelast (Verordnung (EU) 1230/2012, Anhang I, Punkt 3.1.1.2). Die zulässige Gesamtmasse, zulässige Stützlast und zulässige Achslast des Anhängers sind für das Zugfahrzeug an keiner Stelle relevant. Hat mein Fahrzeug also eine zulässige Stützlast von 350kg und eine zulässige Anhängelast von 3500kg, dann darf ich einen Anhänger mit tatsächlicher Gesamtmasse von 3650kg (Achslast+Stützlast) ziehen.
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  #486  
Alt 07.10.2013, 16:04
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Wie sicherlich nicht zu übersehen ist, lässt mir das Thema keine Ruhe.

Deswegen nochmal die ausdrückliche Frage an Ruschi, ob ich seine Aussage
Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
In solchen Fällen wird im Fahrzeugschein (heute Zulassungesbescheinigung Teil I) folgendes eingetragen: die Einzelachslasten (bei Tandem z.B. 2 x 1750 kg die Stützlast (z.B. 150 oder 200, oder 350 kg)
das zulässige Gesamtgewicht als Summe aus beiden Werten
richtig dahingehend verstehe, dass bei 3500kg zulässiger Achslast und 150kg zulässiger Stützläst im Fahrzeugschein unter F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) 3650kg eingetragen wird. Sollte das so sein, dann ist nämlich seine folgende Aussage falsch:
Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Dann hatten noch ein paar von Euch die Führerscheinfrage in diesem Zusammenhang angesprochen.
Bekannt: schöne, alte Kl. III kein Problem.
Neue Kl. BE aber auch nicht, weil:
die Kl. BE erlaubt das Führen von Kraftfahrzeugen bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht und das gleichzeige mitführen (ziehen) von Anhängern bis 3500kg Gesamtgewicht.
Ja, die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für BE ist das Mitführen eines Anhängers bis 3500kg. Zitat:

Klasse BE: Fahrzeugkombinationen, die aus einem
Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder
Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige
Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers
3 500 kg nicht übersteigt.

Aber eben nur das Mitführen eines Anhängers bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3500kg. Ist im Fahrzeugschein jedoch 3650kg eingetragen, dann darf dieser Anhänger mit einem BE-Führerschein auch dann nicht bewegt werden, wenn die zulässige Achslast (und damit Anhängelast beim Zentralachsanhänger) 3,5t nicht überschreitet!

Bevor jetzt hier ein BE-Kapitän sich in einer Kontrolle unversehens ohne gültige Fahrerlaubnis wiederfindet, sollten wir diesen Streitpunkt dringend nochmal klären!
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  #487  
Alt 07.10.2013, 16:11
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
.....
Bevor jetzt hier ein BE-Kapitän sich in einer Kontrolle unversehens ohne gültige Fahrerlaubnis wiederfindet, sollten wir diesen Streitpunkt dringend nochmal klären!

Das erste Mal, dass ich froh bin, schon so alt zu sein, dass mich das nicht interessieren muss. Habe noch den schweinfarbenen Führerschein.
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  #488  
Alt 07.10.2013, 16:35
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Bei mir ist es mal der "alte Graue" gewesen.
Ist aber schwer interessant diese Diskussion. Gut 487 Beiträge und immer noch kein Ende in Sicht. Auch für uns "alten" nicht.
Habe irgendwann mal sinngemäß geschrieben das ich mit so einem Gewicht nicht angehalten werden möchte, und so richtig hat mich bisher keiner überzeugt.

Gruß Uli07
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  #489  
Alt 07.10.2013, 17:35
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Zitat:
Zitat von uhx Beitrag anzeigen
Bevor jetzt hier ein BE-Kapitän sich in einer Kontrolle unversehens ohne gültige Fahrerlaubnis wiederfindet, sollten wir diesen Streitpunkt dringend nochmal klären!
Nach deutscher Lesart geht das nicht, da sich die Führerscheinklassen immer auf das zulässige Gewicht beziehen. Mit BE darf der Anhänger also nicht einmal leer gezogen werden. Wenn das nicht so sein sollte, da eine EU-Verordnung das anders regelt, dann sollte diese genannt werden und zwar bitte ohne vorherige Heimlichtuerei!
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  #490  
Alt 07.10.2013, 19:09
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Und irgendwie ist hier Ruhe von den Sigma Besitzern eingekehrt
Wir schweigen und genießen, und verfolgen weiterhin mit großer Interesse diesen Thread.

Das Interssante daran ist das die angebliche Aufdeckung des Geheimniss immer noch nicht erfolgt ist, denn alles vorher beschriebene ist reine Theorie und würde der Praxis nicht standhalten können. Oder warum baut immer noch kein anderer Hersteller Trailer über 3500kg?
Darum macht Sigma immer noch ein Geheimnis daraus, denn wer läßt sich schon die Butter vom Brot nehmen. Das hat auch nichts mit Geheiminskrämerei zu tun, sondern mit Geschätssinn. Aber ich geb zu, mich wurmts auch tierisch wenn ich was nicht verstehe!
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #491  
Alt 07.10.2013, 19:32
uhx uhx ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Wir schweigen und genießen, und verfolgen weiterhin mit großer Interesse diesen Thread.
Ich weiß jetzt nicht, was diese unqualifizierte Bemerkung soll!?


Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Das Interssante daran ist das die angebliche Aufdeckung des Geheimniss immer noch nicht erfolgt ist,
Offensichtlich war dein Interesse beim verfolgen dieses Threads nicht groß genug. Es wurde nämlich nicht nur zweifelsfrei anhand der anzuwendenden EU-Verordnung dargelegt, dass solche Anhänger zulässig sind, sondern auch ausführlich und für jeden nachvollziehbar erklärt, so dass niemand mehr daran zweifelt. Alles was hier jetzt noch diskutiert wird, sind fast schon Detailfragen.


Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
denn alles vorher beschriebene ist reine Theorie und würde der Praxis nicht standhalten können.
Ich weiß nicht, was genau du mit "Theorie" und "Praxis" in diesem Fall meinst. Die entscheidenden Beiträge in diesem Thread beziehen sich auf geltendes EU-Recht, nach dem sich die Praxis des Inverkehrbringens solcher Anhänger nun mal zu richten hat.


Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Oder warum baut immer noch kein anderer Hersteller Trailer über 3500kg?
Wie man ebenfalls diesem Thread entnehmen kann, baut auch Ruschmeier solche Anhänger. Und wenn man sich nicht auf Bootsanhänger beschränkt und mal eine Suchmaschine bemüht, dann findet man auch noch andere.


Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Aber ich geb zu, mich wurmts auch tierisch wenn ich was nicht verstehe!
Es geht hier nicht um wurmen oder nicht. Ich kann aber wohl kaum mit einem Anhänger durch die Gegend fahren, von dem ich selber der Meinung bin, dass er nicht zulässig ist. Sollte sich dann nämlich herausstellen, dass dem tatsächlich so ist, dann habe ich sogar vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen.


Es dauert wirklich lange, um mich auf die Palme zu bringen, aber der Beitrag war wirklich unnötig!

Guten Abend.

Geändert von uhx (08.10.2013 um 12:29 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler
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  #492  
Alt 07.10.2013, 19:44
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gbeck gbeck ist offline
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einen noch oben drauf, weil sich da scheinbar Sigma mit fremden Federn schmückt mit den Behauptungen, sie seien die geistigen Väter dieser Trailer oberhalb der bisherigen 3,5 Tonnen.
Sollte man nicht tun, wenn es nicht hieb und stichfest belegbar ist.... - schadet nur dem ansonsten wohl guten Ruf für gute Trailer....
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Gruß - Georg
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  #493  
Alt 07.10.2013, 20:19
Ruschi Ruschi ist offline
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Hier ist nochmal Ruschi
Natürlich bauen wir auflaufgebremste Anhänger mit 3650 und 3850 kg Stützlast. Ca 80 %
werden so im Fahrzeugschein (SIEHE MEIN BEITRAG 473 AUF SEITE 24) eingetragen.
Nur noch die restlichen 20 % in dieser Gewichtsklasse verkaufen wir mit 3500 kg incl.
der Stützlast.
Diese Prinzip geht auch bei allen anderen Anhängern, z.B. Kasten-,Bagger,-Koffer-
und Fahrzeugtransportanhängern.
Bis jetzt kenne ich außer Sigmar und uns noch zwei weitere Anhängerbauer, die auch
bis 3850 bauen.
Bei Klasse BE bitte nicht vergessen, dass das Gewicht von Zugafhrzeug und Anhänger,
wenn beides zusammen -angekuppelt- auf der Waage steht, 7000 kg wiegen darf.
Das geht doch gar nicht, wenn die Stützlast von der Achslast bei 3500 kg Gesamtgewicht noch abgezogen werden muss.
Klar können nur wenige als Pkw eingetragene Fahrzeuge 350 kg Stützlast schultern, genausowenig wie ein Pkw, der nur 75 kg Stützlast eingetragen hat, 100 kg auf die
Kupplung tun darf.
Tatsache ist die Anhänger gibt es, sie sind zulassungsfähig. Wir reden doch hier über
das Thema "MÖGLICHST HOHE ZULADUNG" und die gibt es, wenn die Stützlast im
Fahrzeugschein separat ausgewiesen und der Achslast beim Gesamtgewicht hinzugerechnet wird.
So, meine Frau hat das Essen fertig.
Grüße Ruschi
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  #494  
Alt 07.10.2013, 21:28
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Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Bei Klasse BE bitte nicht vergessen, dass das Gewicht von Zugafhrzeug und Anhänger, wenn beides zusammen -angekuppelt- auf der Waage steht, 7000 kg wiegen darf.
Kannst Du das irgendwie belegen?

Nach meinem gefestigten Kenntnisstand sind in Führerscheinfragen niemals die tatsächlichen Gewichte ausschlaggebend, sondern nur die zulässigen. Deshalb braucht bei Führerscheinkontrollen auch nicht gewogen, sondern nur nach Papierlage entschieden zu werden. Somit ist das Fahren eines überladenen 3,5t-Anhängers mit BE kein Verstoß gegen das Fahrerlaubnisrecht, das Fahren eines 3,65t-Anhängers aber auch dann, wenn er nicht beladen ist.

Ich finde die Frage durchaus wichtig, da das Fahren ohne Führerschein nicht als Ordnungswidrigkeit sondern als Straftat angesehen wird. Mit allen Konsequenzen wie einkommensabhängiger Geldstrafe und Eintragung einer Vorstrafe ins Führungszeugnis.
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  #495  
Alt 07.10.2013, 21:42
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Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Klar können nur wenige als Pkw eingetragene Fahrzeuge 350 kg Stützlast schultern, genausowenig wie ein Pkw, der nur 75 kg Stützlast eingetragen hat, 100 kg auf die
Kupplung tun darf.
i
Hört sich interessant an, bisher kenne ich nur Fahrzeuge die maximal 150kg Stützlast eingetragen haben im PKW/Geländewagenbereich mit Kugelkopfkupplung.
Kennst du da ein Modell welches über 150kg hat, bzw. gibt es da eine Möglichkeit zur Stützlastauflastung?
__________________
Gruß Jörg
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  #496  
Alt 07.10.2013, 21:52
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Schaut mal die hier: 350 kg für Cherokee ab 2008
http://mr-ahk.de/index.php?was=detai...=2736&fnr=JE05
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Grüße, Andreas
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  #497  
Alt 09.10.2013, 07:02
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Zitat von Ruschi Beitrag anzeigen
Hier ist nochmal Ruschi
Natürlich bauen wir auflaufgebremste Anhänger mit 3650 und 3850 kg Stützlast. Ca 80 %
werden so im Fahrzeugschein (SIEHE MEIN BEITRAG 473 AUF SEITE 24) eingetragen.
Nur noch die restlichen 20 % in dieser Gewichtsklasse verkaufen wir mit 3500 kg incl.
der Stützlast.

Grüße Ruschi
Hallo Ruschi
Meines Wissens nach ist die Knott-Auflaufeinrichtung mit 3850 KG aber nur TÜV-geprüft bis 3500 kg, oder liege ich da falsch?

Was mich etwas verwundert, warum ist auf Deiner Homepage, oder habe ich da was übersehen, nur Trailer/Anhänger mit max. 3500 KG?
__________________
Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #498  
Alt 09.10.2013, 09:00
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gbeck gbeck ist offline
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
Hallo Ruschi
Meines Wissens nach ist die Knott-Auflaufeinrichtung mit 3850 KG aber nur TÜV-geprüft bis 3500 kg, oder liege ich da falsch?

Was mich etwas verwundert, warum ist auf Deiner Homepage, oder habe ich da was übersehen, nur Trailer/Anhänger mit max. 3500 KG?
erstens haben die wenigstens eine aktive Website....
und zweitens.... bei genauem Lesen....


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Wir bauen auch Anhänger
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  • auch über 3,5 kg Gesamtgewicht
  • und/oder als Sattelauflieger
  • als Drehschemelanhänger
  • alle Versionen auch 3-achsig
Quelle: http://www.ruschmeieranhaengerbau.de...engerinfo.html
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Gruß - Georg
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  #499  
Alt 09.10.2013, 09:33
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Stimmt, Danke für den Hinweis.

Was mich als Skeptiker ein wenig stutzig macht, warum hält man sich mit so wichtigen Details so bedeckt?

Nein, ich denke hier wirklich nicht daran das es rechtlich eventuell problematisch sein könnte, nein tu ich nicht, echt nicht, das denken nur böse Menschen.
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Gruß Hans,
der Bojenfeldhasser
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  #500  
Alt 09.10.2013, 10:49
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Zitat:
Zitat von hp2sport Beitrag anzeigen
....
Was mich als Skeptiker ein wenig stutzig macht, warum hält man sich mit so wichtigen Details so bedeckt?
....
Ähm, bitte erst an der eigenen Nase fassen: Bis heute haben wir keine genauen Infos zum Sigma-Trailer, weder von Sigma noch von Dir

Gruß Axel
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