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Gruß Torsten Träume nicht dein Leben, sondern lebe dein Traum
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#477
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meine (Boots)Situation: liege mit dem Boot Luftlinie ca. 2.000 Meter von Dir entfernt ... Boot mußte letzte Woche zu Wasser gelassen werden, da der Winterstandplatz an Land für Arbeitsmaßnahmen gebraucht wird ... ich könnte also in der Theorie (noch) Boot fahren, aber ich tue es NICHT ... in meinen Augen ist es einfach nicht richtig, dies derzeit zu tun ... sollte es die ganze Saison so bleiben, so werde ich meine Stegmiete ohne wenn und aber weiterzahlen ... ich bin selber Selbstständig und möchte solidarisch sein .. Bleibt alle gesund!
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#478
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generell die richtige Einstellung Vor allem könnte es auch sein, dass dann in besseren Zeiten (z. B. nächstes Jahr) die Liegeplatzgebühren erhöht werden, wenn nun zu viele keine mehr bezahlen und der Betreiber wieder Gewinn erwirtschaften möchte. Rechtlicher Aspekt: so lange es keine Ausgangssperre/Anordnung/Ausführungsbestimmung bei euch in Sachsen/Stadt/Landkreis gibt, kannst du den Liegeplatz ohnehin benutzen. D. h. ohne Ausgangssperre keine Rechtsgrundlage für die Kürzung. Beim Fitnessstudio sieht das anders aus. Diese mussten zumindest hier in Hessen schließen. Bedeutet, dass man keine Gegenleistung erhält und man den Beitrag einbehalten kann. Wenn dies jedoch alle Mitglieder tun, werden es maximal 50 % der F-Studios überleben. Daher sollten alle, die es finanziell können, den Beitrag erstmal weiter bezahlen. Ggf. das Studio anschreiben, dass dies unter Vorbbehalt geschieht (falls die Schließung z. B. 1 Jahr dauern wird). Wir haben unserem Fitnessstudio und Restaurant erstmal die Kaltmiete gestundet und werden diese ggf. komplett erlassen. Muss man sehen, wie es sich entwickelt.
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (21.03.2020 um 16:28 Uhr) |
#479
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Viele Grüße Thomas |
#480
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Moin Thomas,
warum braucht es dazu eine Ausgehsperre ? An unserem privaten Hafen ist der Besitzergemeimschaft die Benutzung bzw. das Betreten durch die Stadt untersagt worden. 🤔 Ich habe auch im Vorfeld für das Jahr bezahlt und kann im Moment nicht mal das Boot dort hinlegen (liegt nach Kauf in Holland). Ich möchte aber auch nix zurück fordern ! Frank
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Eine Hand wäscht die andere........
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#481
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...ich verzichte mal aufs anonymisieren - kann ja jeder sehen:
Berlin, den 19.03.2020, 2100 h Liebe Rupenhörner, bis vor einigen Minuten hatte ich nur im sehr tiefen Unterbewusstsein die Notiz versteckt, die mich rechtzeitig erinnern sollte, in weiter Ferne den nächsten Adventsbrief an Euch zu verfassen. Aber nun kommt Alles ganz anders. Jeder von Euch verfolgt die Nachrichten zum Coronavirus und ich hoffe sehr, dass dies nicht aus bereits persönlicher Betroffenheit geschieht. Seit Tagen absehbar eskaliert die Lage tatsächlich und nur ein grenzenloser Ignorant könnte sich dem nur kurzzeitig noch verschließen. Die wichtigen, leider jeden von uns weiter beschränkenden Maßnahmen werden Euch beinahe minütlich über alle Medien zur Verfügung gestellt, Ihr seid also bestens informiert. Es existieren hierzu Gesetze, Verordnungen und Ausführungsbestimmungen, die dem zunehmenden Ernst der Lage angepasst und erweitert wurden. Als Sportverein waren, sind und werden wir auf noch nicht absehbare Zeit diesen unterworfen sein. Als Euer Vorstand haben wir jeweils schnellstmöglich reagiert und informiert, zuletzt notgedrungen in immer schnellerer Abfolge und ganz wichtig: Wir sind als Vorstand in der gesetzlichen Pflicht, die Anordnungen durch zu setzen, völlig ungeachtet von im Einzelfall gemutmaßter oder vorhandener Unlogik. Anlass meiner Zeilen ist es in erster Linie, Euch dauerhafte Gesundheit zu wünschen, aber nicht minder um schlichte Akzeptanz der nun unabwendbaren Maßnahmen zu bitten. Für Transparenz fügen wir das letzte Schreiben des Berliner Seglerverbandes zu Eurer Kenntnis bei. Neben allen bereits getroffenen Maßnahmen sind ab sofort die Messe mit Küche, WC-, Dusch- und Schrankräume, Werkstatt und Jugendraum sowie alle weiteren Räumlichkeiten des Klub am Rupenhorn nicht nur geschlossen sondern ihre Benutzung verboten. Alle Überholungs-, Wartungs- und Erneuerungsarbeiten an den Schiffen sind, da nun zweifelsfrei als Sportbetrieb ausgelegt, per sofort einzustellen, es sei denn, sie würden alleinig durch Fremdfirmen durchgeführt. Zum Sportbetrieb eines Segelvereins zählt auch bereits das Auftakeln eines Schiffes an Land oder am Steg: Segeln oder Motorbootfahren ist daher verboten (nebenbei: auch Kajakfahren). Da sich unsere Räumlichkeiten wegen unsere Schließanlage und der gelebten Freizügigkeit eines Generalschlüssels für jedes Mitglied nicht sicher verschließen lassen, erklärt der Vorstand das gesamte Klubgelände für gesperrt. Dass die Stegbauarbeiten, da eine Fremdfirma, (noch) weiter gehen dürfen, betrachten wir mal als kleines Licht am sonst leider düsteren Horizont. Bauaufsicht, Kontrollgänge und notwendige Wartung der Klubanlagen werden wir organisieren. Wer noch zweifeln sollte, werfe einen Blick auf die Reinickendorfer und Köpenicker Verordnungen. Wir befinden uns leider im Ausnahmezustand! Liebe Rupenhörner, haltet also Abstand, bleibt zu Hause und schützt Euch, das Virus ist kontaktfreudig, heimtückisch und bösartig, eine fatale Kombination, die Ausgangsperre kommt. Genau deshalb wünsche ich mir, Euch alle nicht jetzt, aber so bald als möglich gesund am Rupenhorn wieder zu sehen! Euer Mark- Wolfram Schmidt Anlage: Rundschreiben des Präsidenten des Berliner Seglerverbandes Rainer Quandt zur Einschätzung des Vereinsbetriebs and die Vereine und Vorsitzenden. 1 2020-03-19-qua Liebe Vorsitzende, nach zwei Wochen verschärfter Corona-Lage ist es Zeit, Ihnen ganz herzlich zu danken! Anhand der vielen Anfragen, die uns in der Geschäftsstelle erreichen, können wir im BSV ungefähr nachvollziehen, was Sie zurzeit in den Vereinen durchmachen und wie schwierig der Umgang mit Ihren Mitgliedern sich in diesen Zeiten gestaltet. Mein Dank gilt auch den Mitarbeitern der Geschäftsstelle, dem LLZ und den Reviervorsitzenden, deren Tag früh morgens beginnt und manchmal erst weit nach der Tagesschau endet! Zum dritten Mal nun nochmals eine Hilfestellung für alle Ehrenamtlichen: Ihr ganzes Handeln als Vorsitzende / Vorsitzender muss (!) darauf gerichtet sein, eine Übertragung des Virus unter Ihren Mitgliedern zu verhindern. Alle nachfolgenden Hinweise sind rechtlich nicht verbindlich. Wenn Sie sicher gehen möchten, müssen sie um Auskunft bei den jeweiligen Verordnungsgebern nachfragen. In Reinickendorf und Treptow/Köpenick hat Ihnen die Verordnung des Bezirksamtes mit der Anordnung der Schließung der Sportanlagen nicht nur alle Mittel an die Hand gegeben, sondern es nimmt Sie als geschäftsführender Vorstand auch persönlich in die Pflicht. Sie persönlich (!!!) sind für die Einhaltung der Verordnung verantwortlich. Das Nichtbefolgen kann erhebliche Strafen bis zur Haft nach sich ziehen. Das bedeutet, die Benutzung der Sportstätten ist durch Sie zu verhindern (Schlösser austauschen, Kette um das Tor etc.). Wenn die (öffentliche) Gaststätte Ihres Vereins sich innerhalb ihrer Sportanlage befindet, kann sie nicht genutzt werden. Eine Frage nach Abslippen erübrigt sich also. Eine Kontrolle von Haus, Hof und Booten können Sie natürlich organisieren. In allen anderen Bezirken, in denen (bisher) „nur“ die Senatsverordnung gilt, ist der Sportbetrieb in und auf privaten und öffentlichen Anlagen untersagt. Damit soll verhindert werden, dass durch die Ausübung des Sports und der damit verbundenen Nutzung der Sanitäranlagen und der Begegnung von Mitgliedern untereinander die Übertragung des Virus begünstigt oder ermöglicht wird. Der reine Gaststättenbetrieb einer verpachteten Messe (nicht durch die Mitglieder betrieben) unterliegt zurzeit den Regeln für Gaststätten. Das macht natürlich keinen Sinn und ist den Mitgliedern auch nicht zu vermitteln. Sie dürften kommen, um ein Bier zu trinken, nicht jedoch um ihr Boot zu pflegen. Insoweit bitten wir Sie, auch die Gaststätte zu schließen obwohl hier noch ein juristisches Schlupfloch bestehen könnte. Besprechen Sie das vorher mit dem Pächter! 2 Viele Fragen erreichten uns bezüglich des Slippens und der Ausübung des Segelsports („Darf ich Segeln gehen?“). Bootsüberholungen, Slippen usw. zählen unstrittig zur Ausübung des Sportbetriebs und sind untersagt. Nicht nur die Mitglieder selbst sind für ihr Handeln verantwortlich, sondern auch Sie als Vorstand, der in der Pflicht steht, für rechtskonformes Verhalten der Mitglieder zu sorgen. Professionelle Kräfte (Kranfirmen, Bootsbauer, Handwerker aller Art) nehmen in Ausübung ihrer Arbeit nicht am Sportbetrieb teil und können dementsprechend z.B. beim Slippen tätig werden. Damit sichern Sie diesen Arbeitskräften, die wir nach der Corona-Zeit weiterhin brauchen werden, ein Einkommen während dieser schweren Zeit. Können Sie als Vorsitzende oder Vorsitzender zulassen, dass Ihre Mitglieder segeln gehen? In den Revieren, in denen die ganze Sportanlage zu sperren ist, mit Sicherheit nicht. In den anderen Revieren ist die juristische Situation unklar, da sich die Mitglieder, um segeln gehen zu können, zumindest vorrüberhegend in der Sportanlage aufhalten müssen. Appelieren Sie an ihre Mitglieder, Solidarität zu üben und nicht nach Schlupflöchern zu suchen, um in den nächsten Wochen doch ihr Hobby ausüben zu können. Es ist hart, nach dem Winter bei dem kommenden schönen Frühlingswetter nicht aufs Wasser zu können aber wie klein ist doch diese Einschränkung, wenn dadurch Leben gerettet werden können! Wenn Sie in Reinickendorf und Treptow/Köpenick Ihre Mitglieder daran hindern, die Grundstücke, Steganlagen und Vereinshäuser zu betreten, machen sie alles richtig. Die Mitglieder sollten aber darauf vertrauen können, dass eine regelmäßige Kontrolle der Anlagen und Boote gewährleistet ist. In den Bezirken, in denen in oder auf den Sportanlagen der Sportbetrieb untersagt ist, sind Sie als Vorstand in der Pflicht, den Sportbetrieb zu verhindern. Dazu reicht es im Normalfall aus, die für die Durchführung des Sportbetriebs notwendige Infrastruktur wie Toiletten, Waschräume, Schrankräume etc. zu sperren. Gewerbliche Kräfte haben Zugang und dürfen auch Boote ins Wasser bringen. Die regelmäßige Kontrolle der Boote und Gebäude sollte auch hier sichergestellt werden. Liebe Vorsitzende, ich hoffe, dass Ihnen diese dritte Klarstellung etwas hilft. Versuchen Sie, Ihren Mitgliedern zu vermitteln, dass Sie sich nicht in ihr Ehrenamt haben wählen lassen, um im Herbst einen durch den Virus verursachten Mitgliederschwund erklären zu müssen. Manchmal hilft nur eine heftige Ansage. An alle Seglerinnen und Segler richte ich die Bitte: Seien Sie solidarisch und akzeptieren Sie, dass Sie in den nächsten Wochen oder Monaten nicht segeln können. Die Zeit wird kommen,in der wir mit doppelter und dreifacher Freude unsere Boote wieder zu Wasser lassen und ohne schlechtes Gefühl gemeinsam unserem schönen Sport nachgehen können. Bleiben Sie stark! Berliner Segler-Verband e.V. Reiner Quandt Präsident das Einzige, was ich versuchen werde, ist der Ausbau meiner Batterie : übern Winter kommt sie ohne zu laden recht gut = mein Motor springt mit der Restladung immer an - aber nu? schätze mal, dass 1 ganzes Jahr dann doch zu lange ist. Grüße, Reinhard Geändert von Federball (21.03.2020 um 16:23 Uhr)
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#482
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es muss immer eine entsprechende Verordnung/Anordnung vorliegen. Ist bei Euch dann die Untersagung durch die Stadt. Bei uns gilt derzeit, was ich hier gepostet habe: https://www.boote-forum.de/showthrea...7&#post4916147 Danach dürfte man als einzelner bzw. Familie (welche in häuslicher Gemeinschaft lebt) noch Boot fahren
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Viele Grüße Thomas Geändert von bootsfreunde.com (21.03.2020 um 16:26 Uhr) |
#483
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Warum brauchst du nach dem Tankvorgang Desinfektionsmittel Einfach nicht ins Gesicht fassen, wenn man außerhalb der Wohnung ist und wenn man in die Wohnung reinkommt mindestens 30 Sekunden die Hände richtig einseifen und wenn du dann noch unsicher bist anschl. Desinfektionsmittel benutzen. Mit dem Auto muss ich ohnehin ab und an tanken. Das fährt leider noch nicht mit Wasser. Der Tankvorgang ist nichts anderes als Einkaufen im Supermarkt oder beim Bäcker. Überall fasst man mal etwas an. Und sei es nur das Bargeld zum Bezahlen, wenn man nicht mit Karte bezahlen möchte. Natürlich kannst du auch mit Handschuhen tanken und mit Karte bezahlen. Da hast du gar keine Berührungspunkte mehr. Wichtig ist Abstand zu halten, wenn man in der Schlange steht z. B. an der Kasse, Fleischtheke, Bäcker. Aber da wurden bei uns schon Markierungen/Haltelinien und Hinweispunkte aufgeklebt
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Viele Grüße Thomas |
#484
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Ausübung von Wassersport ist ja auch der Urlaub auf nem Stahlverdränger. Ist der Sportboothafen dann eine Sportstätte? Dann geht halt nix (glaub in allen Bundesländern) - ist der Hafen eine "Freizeitstätte" - dann geht auch nix; darf ein Hafen seine sanitären Anlagen schließen und den Hafen weiterbetreiben? Kann ich mir so richtig nicht vorstellen. Also was sind wir Böötchenfahrer? Gruß, Rainer |
#485
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Bei uns geht bisher noch was, wenn auch stark eingeschränkt und geregelt.
"Ruhiger" Mal sehen was bis Montag rauskommt. https://www.ultramarin.com/geaendert...in-der-marina/
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
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Klaus, der manchmal morgens auch überlegt wer er nun ist |
#487
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Artikel auf yacht.de Geteiltes Deutschland: Warum einige kranen, andere nicht
__________________ Viele Grüße vom RK406,2 Ingo
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Ich hab gerade eine Mail vom Yachthafen in NL bekommen, Bitte bringen sie ihre Boote aus dem Winterlagerbereich am Campingplatz in das Wasser .
Bis 5 April.(wegen Corona) Bespassung für die Camping Jugend beginnt im Juni. Viel vergnügen in der Wassersportsaison 2020. Also werden die die Plätze wohl vorraussichtlich auch sperren. Ob die Krise in NL so unbekümmert vorbei läuft wie die gerade tun, bezweifel ich stark.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#489
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Gruß Roland der die Segelsaison für erledigt betrachtet. |
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Wenn du auf dem Holzweg bist, freue dich, wenn es ein Bootssteg ist.
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#491
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Wir können ja von unserem Balkon direkt aufs Wasser gucken und heute waren trotz Kälte und noch nicht einmal richtiger Saison (Normalerweise ) doch einige Boote unterwegs ,kleine und große ,keine Ahnung aus Panik oder wie andere meinen ich bin ja wie in quarantäne uns stecke niemand an ???????
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#492
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Jetzt haben wir alle Arbeiten am Boot fertiggestellt. Dann wird nicht gekrant, weil dazu mehr als fünf Personen gebraucht würden.
Bin mal gespannt, ob der Betreiber des Hafens sich meldet und irgendwelche Mitteilungen über die Nutzung der Hafenanlagen macht. Bisher noch nichts gehört. Wenn die Anlage nicht genutzt werden darf, kann der Betreiber schließlich den Vertrag nicht erfüllen. Dann muss ein Weg gefunden werden, oder ich hänge auf der Mosel mit dem Boot rum.
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Gruß von der Aquarius, Herbert Es gibt keine Probleme, nur Aufgaben die zu lösen sind. |
#493
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Kroatische Inseln eingeschränkt erreichbar
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Gruß Klaus Schöne Grüße an den August |
#494
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Moin,
ich habe gestern mit einem Bekannten geschrieben der in MeckPomm in einem privaten Hafen liegt und ebenfalls nicht Kranen darf. Da äußerte der Hafenbetreiber die Tage wohl, er wäre ruiniert wenn jetzt alle kommen und ihre Liegeplatzgebühren zurückfordern wegen nicht erbrachter Leistung des Betreibers !?! Ist dem grundsätzlich so, oder dürfte das je nach Vertrag zum jeweiligen Liegeplatz verschieden sein ? Das würde ja viele Häfen platt machen !!!???!!! Ich hoffe in Summe sind die Verträge so, dass die Betreiber überleben können. Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#495
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Ich könnte mir vorstellen das einen Unterschied macht ob der Hafenbetreiber aus eigener Verschuldung seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, oder durch behördlicher Anweisung.
Bei einer Reiserücktrittsversichererung die ich abgeschlossen habe, wird dieser Punkt, die b. Anweisung, ausgeschlossen. Wissen tue ich es aber letztlich nicht.
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Grüße Richard |
#496
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ich glaube, dem ist es nicht wirklich so. Klar, wegen der heutigen Corona Krise vielen geht es einfach beschießen; vor allem- man weiß ja nicht wie lange das ganze dauern wird. Allerdings- zumindest in NL- du hast deine LP Nummer und da liegt dein Boot. So, die Leistung ist erbracht. Soll die Sanitäranlage wegen Corona nicht funktionieren oder sonst was- dein LP ist doch da. Na also? Kranen ist allerdings ne andere Geschichte und gehört (zumindest bei uns) nicht zum LP, sondern zum Winterlager. Bei uns im Hafen gibt es ein Kran, der gehört dem Winterlager Betreiber. Mein Boot ist zurzeit noch in der Halle im Winterlager, unser Hafen funktioniert und es darf ja auch gekrant werden (Stand gestern). Der Winterlager Betreiber hat aber auch sein Geld schon bekommen
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Gruß, Gregor |
#497
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Ich bin natürlich auch am überlegen, ob es einen Einfluss der Krise auf das Hobby gibt. Derzeit ist das Boot im Winterlager. Jetzt Ende März soll es neues Antifouling kriegen. Dann hole ich es dort ab, bringe es nach Hause und mache es sauber, baue die Batterie ein etc. Danach dann ab zur Slippe und in den Hafen damit...
Bei allen Aktionen komme ich mehr oder weniger allein klar oder mache das mit dem nötigen Abstand bzw. mit meiner Frau allein. Bootfahren selbst würde ich auch nur mit ihr machen allerdings würde man hier und da mal zwecks WC-Besuch anhalten müssen...(wenn man das nicht anders regelt) und da ist wohl der Knackpunkt...
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Sorry, ich muss los, die Plicht ruft! Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe! |
#498
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Mein Kahn steht dort im Winterlaher wo ich auch den Wasserliegeplatz habe, privater Stegbetreiber. Ich zahle im Sommer und Winter immer den gleichen Betrag, egal ob im Wasser oder an Land.
Da hängt eine Familie dran sowie die der 2 Angestellten. Solange mein Job diese Krise übersteht bekommt mein Liegeplatzvermieter auch seine Kohle. Und wenn die Saison ausfällt, so what, wir haben gerade ganz andere Probleme. Hört sich vielleicht komisch an, sehe ich aber so.
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Viele Grüße Fritz682 der eigentlich Thomas heißt
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#499
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Bei uns im Verein zahle ich als Hafenlieger oder als Winterlagernutzer einen Preis das ganze Jahr. Hier ist es egal, ob das Winterlager länger dauert oder ich zwölf Monate im Wasser bleibe.
Hab ich mein Winterlager in einem anderen Hafen/Halle, dann muss ich dort zahlen. Wenn jetzt der Winterlagerbetreiber mich nicht krant und ins Wasser setzt, muss ich mein Boot dort zwangsweise länger liegen lassen, muss jedoch dafür nicht mehr extra bezahlen. Umgekehrt ich habe einen Wasserliegeplatz ab - sagen wir 1.4. - und ich kann diesen nicht nutzen, weil mein Boot noch im Winterlager ist, dann kann ich ja versuchen für den Wasserliegeplatz einen Preisnachlass rauszuhandeln. Wenn ich mir meinen (hier im Berliner Raum) sehr gefragten Liegeplatz sichern möchte, dann muss ich wohl ab 1.4. bezahlen, obwohl ich den Platz nicht nutzen kann. Klaus, der da weniger ein vertragliches oder juristisches Problem sieht |
#500
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klar ist erst mal was gemietet ist muss bezahlt werden...
egal ob genutzt oder nicht... (wenn ich 4 Wochen on Urlaub bin muss ich meine Miete für die Wohnung trotzdem zahlen)... hier ma Rhein hatten wir letzten Winter das Problem das aufgrund des Niedrigwassers die Boote nicht geslippt werden konnten... (dies geschieht durch eine Firma A) die Winterliegeplätze aber trozdem bezahlt werden mussten (Dauermietvertrag läuft bei Firma B)...das haben auch einige nicht verstanden...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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