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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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#501
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Hallo ins
Ich geb hier mal eine Mail weiter die ich bekommen habe. Kommentare ( quallifiziert ) erwünscht. Grüße aus dem Taunus If you want to see this letter in english, please klick here. [IMG]mailbox:///C:/Users/User/AppData/Roaming/Thunderbird/Profiles/crgnb5fg.default/Mail/pop.gmx.net/Inbox?number=8579543&part=1.4&filename=ATT00003.jp eg[/IMG] [IMG]mailbox:///C:/Users/User/AppData/Roaming/Thunderbird/Profiles/crgnb5fg.default/Mail/pop.gmx.net/Inbox?number=8579543&part=1.2&filename=ATT00001.pn g[/IMG] Liebe Freunde des Wassersports, wie angekündigt und versprochen, können wir Ihnen heute ganz aktuell nach einer Sitzung des kroatischen Abgeordnetenhauses am 03. Jan. 2013 und nach einem Treffen mit Romano Piculjan in Rijeka mitteilen, dass mit Wirkung 01. Januar 2013 folgende Beschlüsse Bestandskraft erlangt haben. 1. Einfuhrumsatzsteuer 5% Alle Boote und Yachten, die bis zum 31. Mai 2013 in Kroatien vorübergehend eingeführt sind oder noch werden, können in der Zeit vom 01. Januar bis 31. Mai 2013 mit einem Prozentsatz von 5% Einfuhrumsatzsteuer nachversteuert werden. Ob Boote, die älter als 8 Jahre sind, mit Eintritt Kroatiens in die EU unversteuert nach Kroatien eingeführt werden können und nur verzollt werden müssen, ist noch nicht endgültig geklärt. Aufgrund dieses großzügigen Angebots Kroatiens gibt es aber Anzeichen, dass es keine Altersbegrenzungen geben wird. Letztendlich wäre man dann auch mit einer Versteuerung von 5% auf der sicheren Seite. 2. Zoll 1.7 (2.2)% Gleichzeitig müssen in diesem Zusammenhang alle Boote und Yachten mit 1.7% (Schlauchboote 2.2%) verzollt werden, unabhängig von der Größe und aus heutiger Sicht auch unabhängig vom Baujahr. Hiervon ausgenommen sind lediglich solche Boote, für die ein europäisches Ursprungszeugnis (EUR 1 oder Ursprungsdeklaration eines ermächtigten Exporteurs) vorgelegt werden kann, welches aber nicht älter als vier Monate sein darf! Mithin trifft die Verzollungspflicht fast auf alle Boote zu. 3. Bemessungsgrundlage Als Bemessungsgrundlage wird der Zeitwert des Bootes, Yacht zugrunde gelegt. Wenn Sie uns mit der Abwicklung beauftragen, werden wir den Zeitwert für Sie ermitteln und nach Absprache mit Ihnen diesen Wert als Berechnungsgrundlage heranziehen. Nach uns vorliegenden Informationen wird hier seitens der kroatischen Zollbehörden nicht um jeden Cent gefeilscht, vorausgesetzt, dass die Zeitwertermittlung seriös erstellt und den derzeitigen Marktgegebenheiten entspricht. 4. Problematik bei vorübergehend eingeführten Yachten, die nicht im vorgesehenen Zeitraum ausgeführt worden sind. Nach uns vorliegenden Informationen wird es, sofern diese Yachten nachversteuert und verzollt werden, keine Schwierigkeiten geben. Damit sind jetzt alle noch vor Weihnachten offen gebliebenen Fragen beantwortet und der Weg frei, um aktiv werden zu können. Unter Mitwirkung von Romano Piculjan sind wir vorbereitet, um Ihnen das ganze Verzollungsprocdere abnehmen zu können, ohne das ein persönliches Erscheinen von Ihnen erforderlich ist. Da die ganze Abwicklung nicht ohne einen gewissen Bürokratismus ablaufen kann (ist bei uns nicht anders), empfehlen wir, keine Zeit zu verlieren und uns Ihr Vertrauen zu schenken. Das praktische Vorgehen wird dann wie folgt aussehen: 1. Nach Erhalt der erforderlichen Informationen für eine Zeitwertermittlung, unterbreiten wir Ihnen einen Vorschlag, wie wir den Zeitwert Ihres Bootes/Yacht bemessen. 2. Danach erteilen Sie uns den Auftrag für das komplette "Rundum-Sorglospaket". 3. Wir berechnen Ihnen für alle mit der Versteuerung und Verzollung anfallenden Dienstleistungen und Gebühren eine Bearbeitungsgbühr bzw. Kostenpauschale von 1% vom Zeitwert zzgl. MWST. Benötigte Dokumente 1. Für die Beantragung der kroatischen Persönlichen Identifikationsnummer (OIB) beim Finanzamt benötigen wir von Ihnen eine notariell beglaubigte Vollmacht, dass wir bzw. Romano Piculjan diese OIB-Nummer in Ihrem Namen beantragen können. 2. Eine Vollmacht, dass Sie uns bzw. Romano Piculjan mit der kompletten Versteuerung bzw. Verzollung Ihrer Motoryacht beauftragen. 3. Eine Kopie Ihres Reisepasses bzw. vom aktuellen Eigentümer der Yacht. Bei geleasten Booten eine Bestätigung des Leasinggebers, dass das Boot nach Kroatien ausgeführt worden ist. 4. Eigentumsdokumente oder ein Orginalausdruck aus dem Bootsregister. 5. ein Löschungsnachweis aus dem bisherigen Register. 6. Ursprungsnachweis (Konformitätserklärung, Baumusterbeschreibung) Eine noch ausführlichere Aufstellung über die benötigten Dokumente erhalten wir in den nächsten Tagen, aber das wesentlichste ist genannt. Lassen Sie uns keine Zeit verlieren, packen wir´s an. mit freundlichen Grüßen aus Münster [IMG]mailbox:///C:/Users/User/AppData/Roaming/Thunderbird/Profiles/crgnb5fg.default/Mail/pop.gmx.net/Inbox?number=8579543&part=1.5&filename=ATT00004.jp eg[/IMG] [IMG]mailbox:///C:/Users/User/AppData/Roaming/Thunderbird/Profiles/crgnb5fg.default/Mail/pop.gmx.net/Inbox?number=8579543&part=1.3&filename=ATT00002.jp eg[/IMG] Zentrale Münster Gittruper Str. 67 48157 Münster Tel.: 0251 932020 Fax: 0251 9320230 Amtsgericht Münster HR B 4975 Geschäftsführer: Dirk Michels Niederlassung Flensburg Fördepromenade 6 24944 Flensburg Tel.: 0461 97872790 Fax: 0461 97872008 Internet: www.bcm-muenster.de E-Mail: info@bcm-muenster.de aunus |
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Zitat:
Also schon 130 Beiträge alt.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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[QUOTE=Mar-Thar;2965091]Moin,
Eher nicht, fürchte ich. ..... Die "großen" haben sich sicher nicht mit solchen selbstentwickelten Archivierungslösungen abgegeben.... Kann nun Positives schreiben. die Firma Weidenauer hat mir die Rechnungskopie von 1998 zugeschickt. Für mich war das sehr wichtig, da ich ja mein Boot inkl. Mwst. bezahlt hatte, und daher viellecht nocheinmal bezahlen hätte müssen. Mein Dank gilt daher der Firma, die das zu Wege gebracht hat, und die Rechung herausgesucht hat. (nicht elektronisch)
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Liebe Grüße Helga Geändert von Begeisterte Bootsfrau (29.01.2013 um 09:50 Uhr)
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Habe meine Daten zu SeaHelp gesandt, dies war die Antwort. Dem Schreiben nach dürfte doch noch nicht alles geklärt sein. .....die Verwirrung nimmt kein Ende
Sehr geehrter Boots-Eigner, SeaHelp bestätigt den Eingang der Dokumente und dankt für das Vertrauen, das Sie in uns gesetzt haben. Alle bei uns eingegangenen Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich ein belastbares, verbindliches Angebot zu unterbreiten, das keiner späteren gravierenden Nachbesserung bedarf. Dabei sind wir jedoch abhängig von den Beschlussfassungen der kroatischen gesetzgebenden Organe, die derzeit noch nicht in vollem Umfange verabschiedet sind. Die bisher publizierten Daten und Fakten sind Gesetzesvorschläge, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Ungeklärt sind bis zum heutigen Tage beispielsweise die Höhe der jeweiligen Gebühren, die Frage, ob Kapitanerie oder Schiffsregister für die Registrierung zuständig ist, welche Ausstattung in der Ausstattungsliste gefordert ist und ob beispielsweise Schiffe eines gewissen Alters zwingend ausgekrant werden müssen. Diese und noch viele andere offene Fragen beeinflussen natürlich den finanziellen und zeitlichen Aufwand, den sowohl die Eigner als auch SeaHelp für eine mögliche Umflaggung betreiben müssen. Um möglichst zeitnah eine abschließende Beurteilung eines jeden einzelnen Falls durchführen zu können, stehen unsere Mitarbeiter in engem persönlichen Kontakt mit den involvierten Behörden und Dienststellen in Kroatien. Über neue Entwicklungen berichten wir all den Eignern, die sich bei SeaHelp haben registrieren lassen, sofort und aus erster Hand. Parallel dazu bereiten unsere Büros in Kroatien alle Maßnahmen vor, um bei einer Klärung der derzeit noch offenen Fragen umgehend tätig werden zu können. SeaHelp ist bekannt, das erste Firmen in Kroatien angeblich bereits mit der Umflaggung begonnen haben sollen. Getreu unserer Philosophie, nicht über Mitbewerber zu kommunizieren, überlassen wir es Ihnen, sich selbst ein Urteil zu bilden, wie es möglich sein kann, Angebote zu schreiben, wenn die genauen Inhalte der jeweiligen Angebote noch nicht abschließend bekannt sind. Aufgrund der langjährigen, zuverlässigen und fruchtbaren Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden, übergeordneten Dienststellen bis hin zu den Ministerien genießt SeaHelp und deren kroatische Mitarbeiter einen hohen Stellenwert in der kroatischen Administration, so daß keinerlei Zweifel bestehen, das nach abschließender Klärung der noch offenen Fragen alle Maßnahmen zur Umflaggung fristgerecht im Sinne der Eigner durchgeführt werden. Mit seemännischen Grüßen Ihr SeaHelp-Team
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Gruß, Lothar |
#505
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Hallo Lothar,
erste Klasse die Antwort Alle Klarheiten restlos beseitigt... Das bestärkt mich in meiner Entscheidung, die Sache selber in die Hand zu nehmen und nicht Nr 1243 in der zeitlichen Reihenfolge eines Dienstleisters zu werden... Und um Kommentaren vorzubeugen, ich finde Sea Help gut, bin selber mit dabei und froh , dass es die Organisation gibt... Grüße Christian |
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ältere Boote
Aktuelle Info für die wenigen die schon ein etwas älteres Boot fahren. Sea Help informiert das Boote vor 1985 von sämtlichen Regelungen ausgenommen sind.
Viele Grüsse Rainer |
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Zitat:
bin auch bei SeaHelp und finde es gut das es sie gibt, mußte zum glück die Hilfe noch nicht in Anspruch nehmen. Die Informationen sind auch OK die man bekommt, auf jeden Fall mehr als von allen anderen bis jetzt. Selbst in die Hand nehmen ist gut, nur meine kroatischen Sprachkenntnisse sind so beschränkt das ich grad im Lokal damit zurecht komme. Daher hab ich eher bedenken damit es selbst zu erledigen.
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Gruß, Lothar |
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Naja, ganz alleine mach ich das auch nicht, ich lasse mir da schon helfen von einer Spedition... der kroatische Zoll wird vermutlich gar nicht mit einer Privatperson sprechen, die keine Ahnung hat worum es geht... Aber die restlichen Amtsgänge und Vorgänge werde ich selbst machen, ist kein Problem heisst es... Grüße Christian |
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wenn du genauere Info hast wäre es nett wenn du es hier bekannt gibts, oder auch per PN, Danke. Ob umflaggen wirklich notwendig ist weiß auch noch keiner so richtig, wurde hier sowieso schon geschrieben. Man kann erst registrieren wenn alle anderen Formalitäten erledigt sind, also Verzollung durchgeführt und Steuer bezahlt ist. Den Nachweis über die Löschung der Registrierung braucht man für die Registrierung in Kroatien aber nicht für Zoll und Steuer. Vorteil unter kroatischer Flagge ist das man nicht mehr Permit und Crewliste braucht, aber wer weiß ob das überhaupt noch notwendig ist wenn Kroatien bei der EU ist. Mir persönlich wäre lieber unter A Flagge zu fahren, Funk ummelden, Gerät auf andere MMSI programmieren geht glaub ich technisch gar nicht, sind alles so Probleme.
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Gruß, Lothar |
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Zitat:
Unklar ist nur, ob ein Rückflaggen wieder notwendig sein wird, oder ob diejenigen, denen das möglicherweise wurscht ist, auch nach dem 1.7. unter HR-Flagge fahren können.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Ich habe gehört, dass man mit Kroatischer Flagge alle 3 Jahre zum TÜV muß, für mich nicht wichtig aber vielleicht für manch andere.
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Liebe Grüße Helga |
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Hallo Lothar,
sobald ich den ganzen Mist durch habe, werde ich berichten... genaue Details gibts gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 100 EUR ... Spass beiseite ... in gut 2 Wochen bin ich schlauer... Umflaggen solltest Du besser schon... das problem ist folgendes: Per kroatischem Gesetz ist es Kroaten und anderen Personen innerhalb Kroatiens nicht erlaubt, Fahrzeuge (Auto, Flugzeug, Boot) mit einer Zulassung zu betreiben und zu besitzen die anders als die kroatische Zulassung ist.... Ausnahme ist hier das sog. Urlaubsgut , das von Reisenden mit ins Land gebracht wird und bis zu 6 Monate im Land verbleiben darf... dies gilt aber nur solange der Reisende, auf den das Fahrzeug zugelassen ist ebenfalls im Land ist... sobald dieser das Land verlässt, muss das Urlaubsgut ausser Landes...deshalb ja der Zirkus mit dem Zollverschluss bisher, bei dem sich die frist von 6 Monaten auf 18n Monate bzw. 24 Monate verlängerte und der "Reisende" nicht anwesend sein musste... Das geht aber mit dem Tage der Ausstellung der Zollpapiere bzw. Versteuerung nicht mehr... die Marinas dürfen keine Anmeldung zur vorüberghenden Einfuhr mehr für das Boot machen, da sich dieses ja nun im sog. "freien Verkehr" in Kroatien befindet.... bis zum EU Beitritt am 1.7. muss man also das Boot unter kroatischer Flagge haben... Wenn der Zoll die Marinas kontrolliert und findet Dein Boot in versteuertem Zustand unter Ösiflagge und Du bist nicht im Land ist richtig Ärger zu erwarten... Aufgrund der kroatischen Steuernummer, die man ja braucht für den Versteuerungsvorgang wird man evtl. auch einem kroatischen Staatsbürger gleich gesetzt, dann gilt die Urlaubsgutregelung auch nimmer... und der Ärger wird noch größer... Ab 1.7. müßte man gemäss EU Verordnung wieder auf die Flagge umrüsten, in dem man seinen Hauptwohnsitz hat.... Grüße Christian |
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Zitat:
Anderseits stellt sich Dir Frage was gegen die kroatische Flagge spricht, ich fahre seit 3 Jahren damit und bin nicht unglücklich. LG Tom |
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Servus Tom,
das Gesetz wird zum 1.7. hinfällig werden müssen bzw. durch die EU Verordnung novelliert werden.... was dann wird ... da steht noch ned a mal was im Kaffeesatz oder in den Sternen was dazu drin... Gegen HR Flagge spricht ausser der EU Verordnung eigentlich nix... is mir auch egal, ich fahr eh unter der königlich bayerischen.... Ich warte mal ab, was am einfachsten zu handhaben ist.... Grüße Christian |
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Hallo Christian,
auf jeden Fall vielen Dank dafür wenn du dein Wissen weitergibst! Hallo Tom, wie ist es mit der Funkzulassung wenn du unter kroatischer Flagge fährst? .....mehr wie abwarten können wir alle nicht
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Gruß, Lothar |
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Dei Funkzulassung wird mit der kroatischen Registrierung automatisch mitbeantragt. Ist ein Formular auszufüllen
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HI, ich habe eigentlich alle Papiere besammen.
Mir fehlt nur noch eine Logistkfirma die mir die Verzollung vornimmt. Gibt es da schon Namen? |
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Servus Georg,
hast a email griagt an Deine tayachting email Adresse... Viel Erfolg ! Grüße Christian |
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I received mail, many thanks to you........
Geändert von XXXXXXX (30.01.2013 um 14:22 Uhr) |
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Zitat:
d.h. Gerät zum Hersteller schicken, die MMSI kann ja im Gerät nicht mehr geändert werden Wolfgang |
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Ich habe das Formular zur Hand, natürlich kroatisch. Es ist ein Kästchen mit einer MMSI Nummer vorgesehen. Ich weiss aber nicht, ob da die bereits bestehende MMSI eingetragen werden muss, oder man bekommt eine Neue.
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Das gibt ne neue Nummer.
Die ersten drei Stellen der MMSI sind die Landeskennung. D hat 211 u. 212 A = 203 HR = 238
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Gruss Vestus
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Habe mir jetzt 27 Seiten Beiträge durchgelesen und da bleibt eine Frage stehen: Warum informieren die offiziellen Stellen, zBsp. Wirtschaftskammer Ö, dass Zitat;
".....in Bezug auf die Besteuerung von „älteren" Booten und Yachten das slowenische Modell angewandt werden wird. Diesem Modell nach muss für Boote und Yachten, die älter als 8 Jahre (erste Inbetriebnahme vor dem 01.07.2005) sind, keine MWSt. mehr gezahlt werden. Der Gesetzesvorschlag ist jedoch noch nicht eingebracht worden. Es ist davon auszugehen, dass die Regierung das Gesetz im ersten Quartal 2013 verabschiedet. " Es ist nun schon ein Unterschied, ob für ein Boot älter als 8 Jahre keine EUSt zu zahlen ist und das so im Gesetztestext widergegeben wird, oder ob für Boote älter als 8 Jahre kein Nachweis der Versteuerung erbracht werden muss. Der Unterschied liegt wohl in der Praxis wenn man auf See kontrolliert wird. Schlussendlich geht es darum, bei Kontrollen ein Papier in Händen zu halten, dass das Boot und sein Eigner frei von jeder Steuerschuld sind anstatt mit der Polizei stundenlage Diskussionen zu führen, ob man frei von Steuerschuld sei. Komme ich denn zu so einem Papier und wie? LG Pilo |
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Hi, gute Frage Bei der Kontrolle wirst du dann sehen was die kroatischen Behörden anerkennen.
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Das ist ja das Problem. Ich vermute, die werden Jahre lang nicht wissen, was, wie, wo, es sei denn, du kannst ihnen einen kroatischen Fetzen unter die Nase halten, worauf geschrieben steht, dass dein Boot steuerschuldfrei ist.
LG |
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