#576
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Noch mal ein ernst gemeinter Beitrag zur Situation in Berlin.
In der Orientierungshilfe für Gewerbetreibende findet man folgendes: Angebote, die öffnen dürfen
Was für Mietboote gilt, sollte für Eignerboote auch gelten.
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#577
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Zitat:
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#578
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Sehr hilreich wäre es von offizieller Stelle eine konkrete Angabe zu bekommen ob Bootfahren z.B. in Berlin erlaubt ist oder nicht.
Gruß, Manfred |
#579
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Genaugenommen ist das Übernachten in Ferienwohnungen verboten - genau wie bei den Booten.
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#580
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naja, ein Boot ist ja eher als Wohnmobil anzusehen, denn als Ferienwohnung.
Wobei Vermietung etwas anderes ist , als Eigennutzung! Grüße Detlef |
#581
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Zitat:
Die Berliner WSP hatte damals Ihre Meinung (Flyer) zu erlaubt oder verboten innerhalb von 3 Tagen um 180° geändert, OHNE das sich auch nur ein Buchstabe in der "Berliner-Coronaverordnung" geändert hatte. Außerdem lässt sich diese Frage nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten. Nach §2 (3) 14. ist Sport nach Maßgabe von §18 (allein oder kontaktfrei mit einer weiteren Person) oder dem in §2 genannten Personenkreis (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partnern, Angehörigen des eigenen Haushalts) gestattet. Drachenboot und Rudern mit einer mehrköpfigen Mannschaft daher "Nein", aber allein oder mit "Frauchen" rudern, paddeln, segeln oder Motorboot fahren "JA". Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#582
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Auf Nachfrage bei der WSP erhielt ich folgende Antwort:
"Gemäß § 18 Abs. 1 SARS-CoV-2- Infektionsschutzmaßnahmeverordnung (InfSchMV) ist Sport nur alleine oder mit einer anderen Person, grundsätzlich kontaktfrei, möglich. Wassersport ist davon nicht ausgenommen." Gruß Manfred |
#583
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Zitat:
mündlich. Hast du es dir zur Sicherheit auch schriftlich geben lassen? Ansonsten hatte ich im Post #550 schon zitiert: Der Landessportbund Berlin teilt (schriftlich ) mit: "Die bisherigen Nutzungszeiten in den Sportstätten gelten weiterhin, es werden keine neuen Vorgaben erfolgen. Der Landessportbund Berlin appelliert an alle Sportler/-innen, weiterhin die verschärften Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich zu befolgen und soziale Kontakte auf ein Mindestmaß zu reduzieren. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass laut §2 (Ziffer 14) „Sport nach Maßgabe von § 18 und Bewegung im Freien“ als triftiger Grund gilt, die eigene Wohnung zu verlassen." |
#584
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Ohne den netten Beamten der Berliner WSP zu nahe treten zu wollen aber auch die bekommen wohl vorgegeben wie was zu verstehen ist, was sich wohl nicht immer mit ihrer Meinung deckt
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#585
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"Hast du es dir zur Sicherheit auch schriftlich geben lassen? "
Ja, Kopie führe ich mit. Gruß, Manfred Geändert von motordobi (18.12.2020 um 15:20 Uhr)
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#586
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Wieso natürlich, Boote sind fürs Wasser gebaut
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#587
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Heute auf dem Wasser (Havel) bei schönstem Wetter:
Sehr viele Segler, ein Surfer, Ruderer, Kanuten, einige Motorboote und ich . Ach ja, die WSP kam auch vorbei und hat aus der Ferne gegrüßt. |
#588
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Wie sieht es momentan mit übernachten in brb auf dem boot aus?
Gesendet von meinem EML-L29 mit Tapatalk |
#589
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Jens, das darfst du in Brandenburg und Berlin mit max. zwei Hausständen und fünf
Personen. Macht aber keinen Sinn. |
#590
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Zitat:
VG Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen
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#591
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Ich habe für einen Freund gefragt.
Gruß Jens Gesendet von meinem EML-L29 mit Tapatalk |
#592
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Jens, wie Klaus schon schrieb, die Wapo ist entspannt, gibt ja auch keinen Grund.Wenn natürlich ein Partyboot mit Mucke und grölenden Mitmenschen vorbei kommt, wird´s anders aussehen. Bin vorige Woche zweimal an der Wapo vorbei, ohne Probleme, war im Frühjahr auch so. Da waren wir noch zwei Dauerbewohner im Hafen. Allerdings ist hier an der Oberhavel nicht soviel los wie bei Klaus an der Unterhavel. An den Wochenenden ist Verkehr , unter der Woche nicht. Selbst Frau Neumann ( Wapo Lehnitzsee) kommt nicht mehr
Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#593
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Eigentlich ist alles ganz klar. Man muss sich nur an die Regeln halten.
“Helga und Marianne“ erklären uns allen das wunderbar einfach: https://youtu.be/w2Go6KFmZUE
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) Geändert von Saint-Ex (22.12.2020 um 20:30 Uhr)
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#594
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Zitat:
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#595
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Aye! So ist das.
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#596
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Hier in Kroatien kann man ausfahren, es gelten dabei die üblichen (privaten) Versammlungsregeln, aber nur innerhalb der Gespanschaften (z.B. Istrien).
Gespanschaftsübergreifend wird‘s kritisch mit dem Nachweis eines ausreichenden Reisegrundes.
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#597
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Corona in Holland
Guten morgen vielleicht kann mir einer sagen was die Neusten Bestimmungen für eine fahrt mit dem Auto nach Holland sind (wegen Corona). Wollte zum Schiff, nachsehen ob noch alles in OK ist.
Mit freundlichen Grüßen Dietmar |
#598
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Hallo!
Wer hat das schon alles im Kopf!?! Mir ist nur bekannt, dass in NL unterhalb der Provinzen nicht so ein Chaos herrscht wie in unserer schönen Bananenrepublik, was die Bestimmungen angeht. Daher ist dieser link zu empfehlen: http://www.gidf.de/
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#599
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Aktuelles
COVID-19 Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Niederlande einschließlich ihrer autonomen Länder sowie der besonderen karibischen Gemeinden wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt. Epidemiologische Lage Das Königreich der Niederlande ist von COVID-19 inzwischen sehr stark betroffen. In allen Landesteilen liegt die Inzidenz derzeit bei mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb das Königreich der Niederlande insgesamt als Risikogebiet eingestuft wurde. Aktuelle und detaillierte Zahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). Einreise Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Reisende aus Deutschland sollten sich dringend in den Niederlanden für 10 Tage in Hausquarantäne (auch Ferienunterkünfte) begeben. Informationen auch zu Ausnahmen erteilt das Government of the Netherlands. Ab 29. Dezember 2020 müssen alle Flugreisenden beim Einchecken einen negativen PCR-Test vorweisen, wenn sie in die Niederlande fliegen wollen. Gleiches gilt für Reisende per Zug, Bus oder Schiff, die sich weiter als 30 km in das niederländische Inland begeben. Der Test darf nicht älter als 72 Stunden alt sein. In den Niederlanden angekommen, wird dringend empfohlen, sich in eine zehntägige Hausquarantäne zu begeben. Der negative Test, der für die Einreise in die Niederlande benötigt wird, ist kein Ersatz für die Quarantäne. Informationen in englischer Sprache gibt es von der niederländischen Regierung. Diese Regel gilt auch für Transitreisende an niederländischen Flughäfen. Flugreisende aus allen Ländern müssen vor Reiseantritt ein Gesundheitsformular ausfüllen und bei sich führen. Nähere Informationen erteilt die niederländische Regierung. Zwischen dem Königreich der Niederlande und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande Um die Ausbreitung einer besonders ansteckenden Variante des Coronavirus zu vermeiden, ist die Einreise aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande schon seit dem 23. Dezember 2020 nur noch bei Nachweis eines negativen PCR-Tests möglich. Der Test darf bei Abreise/Vorlage am Abflugschalter nicht älter als 72 Stunden sein. Diese Regelung gilt für alle Einreisenden ab 13 Jahre (einschließlich EU-Staatsangehörige) und alle Reisemöglichkeiten. Der betroffene Personenkreis wird dringend aufgefordert, sich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Der Frachtverkehr ist weiterhin möglich. Alle üblichen nachfolgend genannten Regelungen sind zu beachten. Nordrhein-Westfalen hat eine ab 28. Dezember 2020 auch rückwirkend geltende Regelung für diesen Personenkreis erlassen. Durch- und Weiterreise Transitreisen sind ohne Beschränkungen möglich. Auf das Erfordernis eines negativen PCR-Tests wird verwiesen (s. Einreise). Direkte Transitreisen wie das Umsteigen am Flughafen in Amsterdam ohne Verlassen des Flughafens unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Grenzübergänge zwischen Deutschland und den Niederlanden waren stets offen. Reiseverbindungen Es bestehen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen. Beschränkungen im Land Auf Grund von erneut gestiegenen Infektionszahlen hat die niederländische Regierung mit sofortiger Wirkung und vorerst bis 19. Januar 2021 einen strengen Lockdown beschlossen. Das öffentliche Leben wird vergleichbar wie in Deutschland erheblich heruntergefahren. Lediglich folgende Einrichtungen, die für das tägliche Leben unbedingt erforderlich sind, bleiben geöffnet: - Geschäfte für lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel sowie Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen - Drogerien, Apotheken, Optiker - Reparatur- und Wartungswerkstätten. (Baumärkte können einen Abholpunkt einrichten) - Hotels, dortige Restaurants und Zimmerservice bleiben geschlossen - Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen - Standorte für geschäftliche Dienstleistungen (Banken, Hypotheken, Makler) - Gemeinden, Gerichtshöfe und andere staatliche Stellen - Bücher können in (ansonsten geschlossenen) Bibliotheken abgeholt werden - Nachbarschaftszentren für die Bereitstellung von Dienstleistungen für gefährdete Personen - medizinische Kontaktberufe (Zahnärzte, usw.). Alle anderen Einrichtungen werden bzw. bleiben geschlossen. Für Alkohol und Softdrugs gelten besondere Regeln: Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr dürfen Alkohol und Softdrugs nicht verkauft werden. In dieser Zeit ist es auch nicht erlaubt, Alkohol im öffentlichen Raum (das gilt für Innen- und Außenbereiche) mit sich zu führen oder dort zu konsumieren. Cannabis-Geschäfte (Coffeeshops) müssen um 20 Uhr schließen. Weitere Details finden Sie auf der Seite der niederländischen Regierung. Besuche zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf zwei Gäste über 13 Jahre pro Tag beschränkt (vom 24. bis 26. Dezember sind drei Gäste über 13 Jahre erlaubt). Im Innen- und Außenbereich außerhalb des eigenen Haushalts darf eine Gruppe aus maximal vier Personen aus verschiedenen Haushalten bestehen. Für Kinder bis einschließlich 13 Jahre gelten die Maßnahmen nicht. Die niederländische Regierung bittet dringend darum, auf Reisen in die Niederlande zu verzichten und empfiehlt auch ihren eigenen Einwohnern eindringlich, bis Mitte März 2021 möglichst auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Urlaube und Familienbesuche sind keine notwendigen Reisen. In jedem Fall wird ein Verbleib an der Urlaubsadresse, eine Begrenzung der Anzahl an Fahrten sowie die Vermeidung von Menschenansammlungen empfohlen. Die Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs soll auf notwendige Fahrten beschränkt bleiben. Die Menschen sollen möglichst von zu Hause aus arbeiten. Detaillierte Informationen zu den Beschränkungen bietet die niederländische Regierung in englischer Sprache. Ob Strände geöffnet bleiben, hängt von der Anzahl der Besucher ab und bleibt den jeweiligen Gemeinden überlassen. Campingplätze sind hinsichtlich ihrer Regelungen direkt zu kontaktieren. Hygieneregeln Die Abstandsregel von 1,5 m ist überall einzuhalten. Es besteht Maskenpflicht ab einem Alter von 13 Jahren in öffentlich zugänglichen Innenräumen (z.B. Geschäften), im öffentlichen Personennahverkehr, auf Fähren, auf Flügen der KLM und am Flughafen Schiphol. Ansonsten gelten die auch in Deutschland üblichen Hygieneregeln. Besonderheiten in den Überseegebieten Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf allen Inseln grundsätzlich wieder möglich, auf Curaçao unter Auflagen. Verfolgen Sie die aktuellen Meldungen in den niederländischen Medien. Wenn Sie sich touristisch in den Niederlanden aufhalten und eine vorzeitige Rückreise antreten möchten, setzen Sie sich bitte ggf. mit Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung. Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden; Beachten Sie die im obigen Link besonders für ausländische Touristen aufgeführten Fragen & Antworten. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer: 0031 800 1202. Verfolgen Sie einer geplanten Einreise aus dem Vereinigten Königreich die aktuellen Meldungen in der niederländischen Presse, da sich Regelungen schnell ändern können, halten Sie sich an die Test- und Quarantänevorschriften, auch je nach Bundesland bei Weiterreise nach Deutschland. Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao. Erkundigen Sie sich zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden z.B. in Curaçao. Beachten Sie die Quarantäne- bzw. Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten (nicht Transit) nach Deutschland und kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes. Weitere Informationen zur Testpflicht bietet das Bundesministerium für Gesundheit. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden. Bitte beachten Sie unsere fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19/Coronavirus. Brexit Nach dem Ende der Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) am 31. Dezember 2020 muss in den Häfen der niederländischen Nordseeküste mit längeren Wartezeiten bei der Grenzabfertigung des Güterverkehrs in Richtung Vereinigtes Königreich gerechnet werden. Nähere Informationen bietet die Brexit-Webseite der niederländischen Regierung, auch mit Informationen für LKW-Fahrer in deutscher Sprache. Rechnen Sie bei beabsichtigten Fährpassagen von den Niederlanden Richtung Vereinigtes Königreich mit längeren Wartezeiten bei der Abfertigung. Erkundigen Sie sich über geänderte Zollvorschriften ab 1. Januar 2021 bei der niederländischen Zollverwaltung unter +31-45-574 3031. Die offiziellen infos
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Ich war vor 10 tagen am Boot um nach dem Rechten zu sehen .Ich habe aber jeden Kontakt
Vermieden In dieser Jahreszeit ist eh kaum Jemand im Hafen .Also hin nachschauen und wieder zurück. Bei Begegnungen Kurze Hallo auf 10 Meter Abstand .Ich fahre aber auch nur etwas über eine Stunde. Gruß Uli |
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