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  #676  
Alt 16.12.2013, 15:15
kurz kurz ist offline
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Jagut alles soweit (un)klar.

Aber hat schon mal jemand eine Kupplungsmaul für Auflauftrailer gesehen, das mehr wie 3500kg abkann?
Dieses Bauteil nimmt ja egal wie mann rechnet die Achslasten des Hängers und die Stützlast auf.

Früher war halt alles etwas einfacher, da hat man bis 10% Überladen nichts gebüsst. Heute wird in gewissen Ländern (CH, AT, I?) schon bei 2% ein Drama gemacht, und die Verantwortlichen werden dann ggf. Konfus...
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  #677  
Alt 16.12.2013, 15:27
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Jagut alles soweit (un)klar.

Aber hat schon mal jemand eine Kupplungsmaul für Auflauftrailer gesehen, das mehr wie 3500kg abkann?
Dieses Bauteil nimmt ja egal wie mann rechnet die Achslasten des Hängers und die Stützlast auf.

Früher war halt alles etwas einfacher, da hat man bis 10% Überladen nichts gebüsst. Heute wird in gewissen Ländern (CH, AT, I?) schon bei 2% ein Drama gemacht, und die Verantwortlichen werden dann ggf. Konfus...

auch für dich. Ganzen Thröth lesen und dann siehst du mehre von den Teilen verlinkt.

du kannst auch bei google suchen da findest du die auch.
Auch werden die Hersteller bestimmt nur teile verbauen die es auch gibt.
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Gruß Volker
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  #678  
Alt 16.12.2013, 15:30
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Trikeflieger2 Trikeflieger2 ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Jagut alles soweit (un)klar.

Aber hat schon mal jemand eine Kupplungsmaul für Auflauftrailer gesehen, das mehr wie 3500kg abkann?
Dieses Bauteil nimmt ja egal wie mann rechnet die Achslasten des Hängers und die Stützlast auf.
......

Auch diesen Einwand gab es jetzt schon öfter. Es gibt tatsächlich Auflaufeinrichtungen, die für 3,65t zugelassen sind. Irgendwo hier im Beitrag ist ein Link.
So wie ich das aber in den versch. Erklärungen gelesen habe, interessiert das nur am Rande. Irgendwie scheinen die 3,5t-Kupplungen soviel Reserve zu haben, dass da keiner nach schaut. Zudem gilt hier dann wieder die Last, die durch die Achse auf die Strasse gebracht wird und das sind dann wieder die 3,5t.


Gruß Axel
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  #679  
Alt 16.12.2013, 15:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
auch für dich. Ganzen Thröth lesen und dann siehst du mehre von den Teilen verlinkt.

du kannst auch bei google suchen da findest du die auch.
Auch werden die Hersteller bestimmt nur teile verbauen die es auch gibt.
Nein, er hat ja recht. Die 350kg Knott Auflaufvorrichtung darf zwar 350kg Stützlast, ist aber dennoch nur bis max. 3500kg GG zugelassen.
Was ja auch wieder unlogisch ist... denn sie muss ja einerseits horizontale Kräfte bis max. 3500kg aufnehmen können und vertikal bis 350kg.
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  #680  
Alt 16.12.2013, 15:38
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Nein, er hat ja recht. Die 350kg Knott Auflaufvorrichtung darf zwar 350kg Stützlast, ist aber dennoch nur bis max. 3500kg GG zugelassen.
Was ja auch wieder unlogisch ist... denn sie muss ja einerseits horizontale Kräfte bis max. 3500kg aufnehmen können und vertikal bis 350kg.

der Anhänger darf bei der Knott eine Achslast haben von 3500kg die Aufliegelast det Kupplung darf 350kg haben.
also dürfte der Trailer gesammt 3850 kg haben.

So einfach darfst du das sehen.

ich möchte nicht nochmal die ganze Diskussion von vorne beginnen. Glaub es einfach und Punkt.
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  #681  
Alt 16.12.2013, 16:00
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
der Anhänger darf bei der Knott eine Achslast haben von 3500kg die Aufliegelast det Kupplung darf 350kg haben.
also dürfte der Trailer gesammt 3850 kg haben.

So einfach darfst du das sehen.

ich möchte nicht nochmal die ganze Diskussion von vorne beginnen. Glaub es einfach und Punkt.
Niemand zwingt Dich hier weiterzudiskutieren. Wir bitten Dich lediglich höflich darum

Die Knott ist explizit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Trailers von 3500kg zugelassen. Warum sollte hier das zulässige GG des Trailers plötzlich egal sein, wo Ihr mir doch gerade oben erklärt habt dass im Falle des Trailers die Stützlast nicht noch dazu gerechnet werden darf?
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  #682  
Alt 16.12.2013, 16:18
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Niemand zwingt Dich hier weiterzudiskutieren. Wir bitten Dich lediglich höflich darum

Die Knott ist explizit bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht des Trailers von 3500kg zugelassen. Warum sollte hier das zulässige GG des Trailers plötzlich egal sein, wo Ihr mir doch gerade oben erklärt habt dass im Falle des Trailers die Stützlast nicht noch dazu gerechnet werden darf?

Wenn du schon schaust dann bitte richtig:

Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	Unbenannt.JPG
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Größe:	26,0 KB
ID:	501769

Da steht Achslast 3500 kg und Stützlast 150kg d.H. die Achslast des Trailers darf 3500 kg haben.
Das zGG ist die Achslast zzgl der Stützlast.

Jetzt zufrieden

Quelle: http://www.knott-anhaenger-shop.de/p...35_3500_kg.htm
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Alt 16.12.2013, 16:20
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35 Seiten und es beginnt von vorn .....
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  #684  
Alt 16.12.2013, 16:21
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Das Problem ist, dass noch nicht alle Hersteller die Bezeichnungen geändert haben. Bei vielen steht noch zGG, was aber mittlerweile Gesamtlast heißen muss. Hier z.B. steht es schon richtig: http://www.anhaengercenter-wb.com/sh...-351_pa140.htm


Die Gesamtlast ist dann laut Definition die Last, die die Achsen auf den Boden bringen und somit 3,5t.


Gruß Axel
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  #685  
Alt 16.12.2013, 16:21
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
35 Seiten und es beginnt von vorn .....
wobei es nur 14 Seiten sind ( ich weis ich hab ne andere einstellugn wie du aber die Seitenzahl variiert halt.)
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  #686  
Alt 16.12.2013, 16:22
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Oh mann, Billi ist immer schneller
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  #687  
Alt 16.12.2013, 16:23
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Zitat:
Zitat von Trikeflieger2 Beitrag anzeigen
Oh mann, Billi ist immer schneller
und ich bin in der zwischenzeit vom Geschäft heimgefahren.
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  #688  
Alt 16.12.2013, 16:25
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und ich bin in der zwischenzeit vom Geschäft heimgefahren.

Ok, dann gehe ich jetzt auch heim
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  #689  
Alt 16.12.2013, 16:26
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Zitat:
Zitat von Basstel-Bassti Beitrag anzeigen
35 Seiten und es beginnt von vorn .....

Ich hab ja den Trööt auch von Beginn an mitgelesen...
Persönlich ist es mir jedoch nur 98% verständlich geworden das Thema..

Hängt irgendwie mit den wechselnden Begrifflichkeiten zusammen...
Und das unterschiedliche Behörden offenbar keinen Plan haben oder nicht
auf dem aktuellen Stand sind. Das verbreitet irgendwie Unsicherheit bei den Betroffenen.

Und ich habe das Gefühl, dass es den meisten hier so geht. Deshalb geht die Fragerei auch von vorne los bzw. weiter.

Oder ich bin nur begriffstutzig, kann auch sein...
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Gruss

Matthias

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  #690  
Alt 16.12.2013, 16:30
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Zitat:
Zitat von wormdorm Beitrag anzeigen
Ich hab ja den Trööt auch von Beginn an mitgelesen...
Persönlich ist es mir jedoch nur 98% verständlich geworden das Thema..

Hängt irgendwie mit den wechselnden Begrifflichkeiten zusammen...
Und das unterschiedliche Behörden offenbar keinen Plan haben oder nicht
auf dem aktuellen Stand sind. Das verbreitet irgendwie Unsicherheit bei den Betroffenen.

Und ich habe das Gefühl, dass es den meisten hier so geht. Deshalb geht die Fragerei auch von vorne los bzw. weiter.

Oder ich bin nur begriffstutzig, kann auch sein...
Naja spätestens das Schreiben vom KBA dürfte reichen um bei einer Kontrolle keine probleme zu bekommen. Das die Begriffligkeiten sich geändert haben ist eines.

ob man seinen alten Trailer aufrüsten kann ist die Frage vom Hersteller. WEnn nicht erübrigt sich das ganze. Wenn in den Papieren 3650 kg drinnen stehen dann darf man diese auch fahren solange das Fahrzeug das auch dar.
Die einzelnen Begriffe muss man natürlich verstehen und unterscheiden können.
Aber so schwer ist es ja nicht.
Anhängelast des Fahrzeugs ist die Achslast des Trailers
Stützlast zzgl. Achslast des Trailer ist das zulässige Gesammtgewicht des Trailers
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  #691  
Alt 16.12.2013, 16:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn du schon schaust dann bitte richtig:

Anhang 501769

Da steht Achslast 3500 kg und Stützlast 150kg d.H. die Achslast des Trailers darf 3500 kg haben.
Das zGG ist die Achslast zzgl der Stützlast.

Jetzt zufrieden

Quelle: http://www.knott-anhaenger-shop.de/p...35_3500_kg.htm

Eigentlich nicht

Sowohl Dein Link als auch das Attachment zeigen nur die Kupplungen mit der 150kg Stützlast. Ausserdem muss da ja dann noch die passende Auflaufvorrichtung dabei. Und schau mal, die haben alle 3500kg zul.GG, siehe hier:

http://www.knott-anhaenger-shop.de/i...inrichtung.htm

Aber lass gut sein. Hier ist diejenige welche ich meine:

http://www.wiedemann-fahrzeugtechnik...-350kg/a-1817/

Wenn wir hier seit über dreissig Seiten diskutieren, dann ja wohl deshalb weil eben nicht alles so klar ist wie Du vielleicht meinst? Und das sage ich jetzt nicht um Deinen Blutdruck noch höher zu treiben

Gruss Mike
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  #692  
Alt 16.12.2013, 16:42
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Ich geb zu ich geb auf.

Du bist einfach zu beratungsresistent.
Wenn du nicht glaubst was hier in vielen Seiten geschriebn wurde, vom Hersteller bestätigt. Auszüge aus dem Gesetzestext, Schreiben vom KBA.

dann fahr weiter mit deinen 3500kg abzüglich der Stützlast rum und lass uns in ruhe
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  #693  
Alt 16.12.2013, 16:51
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nur nochmal zur Info:

im zweiten link steht:für gebremste Anhänger von 3000 bis 3500 kg Gesamtgewicht

Das ist aber nicht das zGG sonder laut Deinition die Achslast.

kanst du in den Gesetztestexten nachlesen. (dort steht singemäss "das Gewicht des Anhängers ist das welches über die Achsen auf die Strasse gebracht wird")

daher gilt hier 3500kg + 350kg

aber das wirst du ja wieder nicht glauben
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Alt 16.12.2013, 16:57
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich geb zu ich geb auf.

Du bist einfach zu beratungsresistent.
Wenn du nicht glaubst was hier in vielen Seiten geschriebn wurde, vom Hersteller bestätigt. Auszüge aus dem Gesetzestext, Schreiben vom KBA.

dann fahr weiter mit deinen 3500kg abzüglich der Stützlast rum und lass uns in ruhe
Wie kommst Du darauf? Natürlich glaube ich was das KBA schreibt. Wie Du und Axel mir erklärt habt, darf man 3650kg trailern wenn der Trailer dieses als zul.GG eingetragen hat und das Zugfahrzeug das kann.
Hier unterhalten wir uns doch über die Auflaufvorrichtung, die ja ein Teil des Trailers ist, und zumindestens im Fall der Knott nur bis zu einem zul. GG des Trailers bis 3500kg zugelassen ist.
Also muss der o.g. 3650kg Trailer eine andere, eben bis 3650kg zugelassene Auflaufvorrichtung haben.
Im Falle der Knott geht eben nicht 3500 + 350 = 3850. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.. aber mit guten Argumenten, nicht mit Diskussionsverboten
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  #695  
Alt 16.12.2013, 17:01
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Hast du schon mal bei Knott angerufen?
Ich könnte mir vorstellen das die ganz genau wissen was die im Programm haben und was für die Zulassung genau benötigt wird.
Ich habe schon beim Tüv vorgesprochen und die Aussage des Prüfers war eindeutig, wenn der Kupplungshersteller die Kupplung für 3500 kg + 150 Kg Stützlast frei gibt ist das für Ihn kein Problem
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  #696  
Alt 16.12.2013, 17:03
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Hab heute nochmal die Dekra gefragt bezüglich der 3650Kilo.
Geht nicht sacht er. Daraufhin habe ich ihm das Schreiben vom KBA ausgedruckt.
Jetzt zeigt er das Schreiben seinem Chef.


Ich werde jetzt als Hersteller meinen Trailer auch auf 3650 Kilo umschreiben.
Brauch ich zwar nicht unbedingt, aber egal.
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Gruß
Frank
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  #697  
Alt 16.12.2013, 17:05
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Hab heute nochmal die Dekra gefragt bezüglich der 3650Kilo.
Geht nicht sacht er. Daraufhin habe ich ihm das Schreiben vom KBA ausgedruckt.
Jetzt zeigt er das Schreiben seinem Chef.


Ich werde jetzt als Hersteller meinen Trailer auch auf 3650 Kilo umschreiben.
Brauch ich zwar nicht unbedingt, aber egal.
150 kg Zubehör hat man ja gleich zusammen
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  #698  
Alt 16.12.2013, 17:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
150 kg Zubehör hat man ja gleich zusammen
Ich könnte sogar 350 Kilo Zubehör einladen.......
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Gruß
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  #699  
Alt 16.12.2013, 17:08
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Zitat:
Zitat von Frank C. Beitrag anzeigen
Ich könnte sogar 350 Kilo Zubehör einladen.......
na dann reservekanister kaufen und gut verstecken
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Alt 16.12.2013, 17:28
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Moinsen, das ist ja eine heisse Diskussion hier Das GG eines einachsigen Anhängers (Tandem wird als eine Achse gesehen...) bemisst sich immer zzgl. Stützlast des ziehende Fahrzeuges. Da die Stützlast des ziehenden Fahrzeuges ja i.d.R. beim Bau und der Zulassung des Anhängers nicht bekannt sein dürfte, wird der Anhänger also mit 3,5 To GG angegeben. Dieses Gewicht wirkt ja auch nur auf die Achsen, ist somit korrekt. Die Stützlast wirkt ja auf das ziehende Fahrzeug und muss dort ins GG eingerechnet werden. Das jetzt auch die höchstzulässige Stützlast eingetragen werden kann ist folgerichtig, jedoch nicht zwingend erforderlich.
Bei meinem Trailer (1500 KG Achse) sind auch 1650 KG GG eingetragen, dafür muss ich aber auch 150 KG Stützlast am Auto haben. Mein Kumpel hat einen Trailer eines anderen Herstellers, der hat 1500 KG GG eingetragen, mit der gleichen Achse. Wir beide haben aber nur 100KG Stützlast am Auto, also dürfen die Trailer 1600 KG wiegen, da bei ihm die Stützlast hinzugerechnet wird, bei mir jedoch abgezogen wird.... ist schon etwas verwirrend, aber irgendwie auch nicht
__________________
Matze

Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute....

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