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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#702
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Zitat:
Da wird die Antwort von Herrn Söder wohl ein "Nein" sein. Klaus, der ansonsten überrascht wäre |
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Nein, wir haben eine AusgangsBESCHRÄNKUNG.
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#704
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...und wenn man sich die berliner Verordnung anschaut, ist das fast identisch mit dem, was Söder verkündet hat...
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#705
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Zitat:
Klaus, der immer noch überrascht wäre, wenn nicht |
#706
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Zitat:
Wie gesagt gestern kam´s im Fernsehen, dass einer auf der Fahrt zu seiner (eigenen!) Ferienwohnung zum umdrehen überzeugt wurde. Von den offiziellen..... Wäre man schonmal beim Boot, könnte man meinen (mit Segeln, oder ne Angel mitnehmen): https://www.boote-forum.de/attachmen...4&d=1585085159 Aber das ist wohl alles Blödsinn im Moment. I bleib dahoam
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#707
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oh oh oh,
der Unterschied von Ausgangssperre und Ausgangsbeschränkung ist gewaltig.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#708
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Seien wir froh, dass wir im Augenblick nur eine Beschränkung haben, wird es aus welchen Gründen auch immer eine Ausgangssperre können alle ihre Läden dicht machen.
Und die wirtschaftlichen Folgen wären immens.
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Servus, Björn Bootssattlerei Hallier Verdecke, Persenninge, Bimini-Top und Gestänge in Einzelanfertigung Deutschlands größte Bildergalerie für Verdecke und Persenninge für Boote
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#709
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So schön wie dieser Thread - "Boot fahren in Corona-Zeiten" auch ist
aber so unterschiedlich sind die Bedürfnisse, Verordnungen, Beschränkungen, Sperren, usw. Ich meine damit, dass dieser Thread eigentlich aufgeteilt werden müsste in: - Mecklenburg Vorpommern & Berlin - Rhein, Mosel, Neckar,... - Niederlande - Kroatien Leider kommt es hier mit vielen Antworten sehr gemischt rüber und man muss höllisch aufpassen das man nicht falsch interpretiert.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941) |
#710
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Zitat:
Klaus, der viel Glück wünscht |
#711
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Zitat:
War ja nur mal eine Idee.
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Beste Grüße von Martin "Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung." (Kaiser Wilhelm II - 1859-1941)
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#712
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Wir haben einen Krantermin am 14.04. allerdings in Werder. Nach Rücksprache mit dem Betreiber steht der Termin bis jetzt auch noch. Er nimmt zur Zeit nur keine neuen Terminvereinbarungen an. Das kann sich aber alles noch ändern. Ich warte einfach mal ab. Ja und die Abstandsregeln werden dann schon irgendwie eingehalten.
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Gruß Sylvio |
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Hallo,
Ich war heute Nachmittag an der Schlei in Missunde spazieren, die öffentliche Slipanlage dort ist auch gesperrt obwohl sie komplett alleine liegt , kein Hafen oder Gebäude in der Nähe. Hier gibt es zur Zeit keine mir bekannte Möglichkeit mit seinem Trailerboot ins Wasser zu kommen. Gruß Björn |
#714
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Zitat:
Hast Du auch meinen obigen Passus gelesen? Ich frage mich, wo der Unterschied ist, ob ich einen Ausflug in die Berge mache oder einen an die Donau. Wenn ersteres erlaubt ist, dann ja wohl auch letzteres, oder? Und genau darauf aufbauend beginnen meine Fragen. Axel, der hier für sich schon einen Informationsbedarf sieht.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#715
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danke, das macht richtig mut. vor allem denen, deren boote in NL liegen
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Gruß, Gregor |
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Zitat:
Vermutlich ist schon ein Unterschied, ob ich in den Bergen wandern gehe oder auf einem Boot übernachte/ankere. Kann mich aber auch täuschen. Klaus, der für Brandenburg da kein Problem sieht (wir hamm aber auch keine Berge ) |
#717
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Teufelsberg.......
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… |
#718
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Und wir haben noch den Bahnhofsberg (Brücke am Bahnhof) ... Super!
Klaus, der sowieso schlecht zu Fuß ist |
#719
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Und hier ist schon die Antwort, obwohl sie ja andere Sorgen haben, wie manch einer meint:
----------- Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihr Schreiben. Die Lage ist sehr ernst. Die Wohnung darf nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Eine Ausflugsfahrt zum 120 km entfernten Boot ist kein triftiger Grund. Bei einer polizeilichen Kontrolle können hohe Strafen verhängt werden. Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet. Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten Sie Abstand. Wenn Sie in der Stadt wohnen, dürfen Sie ein paar Kilometer mit dem Auto fahren, um zu einer Stelle zu kommen, wo man ein bisschen die Natur genießen kann (allein oder mit Familie, keine Treffen mit anderen). Allerdings ist nicht glaubhaft - insbesondere im Hinblick auf eine eventuelle Polizeikontrolle, dass Sie hierfür weiter weg fahren müssen. Wenn Sie auf dem Land wohnen, ist die Natur vor der eigenen Haustüre zu nutzen. Eine Fahrt in den Wald ist nicht notwendig und unbegründet. Gemäß der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20. März 2020 (Vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie) wird jeder angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Es geht also darum, alle sozialen Kontakte runterzufahren! Verzichten Sie also weitestgehend darauf, die Wohnung zu verlassen! Das Verlassen der Wohnung ist aus Verhältnismäßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet. Zu den triftigen Gründen zählen insbesondere âSport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildungâ. Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischeren Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es geht darum, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems mit zahlreichen Toten zu verhindern. Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt. Nachdem der Erreger bei Sozialkontakten als Tröpfcheninfektion übertragen wird, muss deren Zahl so weit wie möglich eingeschränkt werden. Das Zusammentreffen von Menschen muss reduziert werden. Denn je weniger Menschen in diesen Tagen zusammenkommen, umso geringer ist die Chance des Erregers überzuspringen. Die FAQs zur seit 21. März 2020, 00:00 Uhr in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkung finden sie unter folgendem Link: https://www.innenministerium.bayern..../faq/index.php Diese werden aufgrund der eingehenden Fragen der Bürger ständig aktualisiert und erweitert. Wir bitten dies zu beachten und sich dort auf dem Laufenden zu halten. Wir wünschen Ihnen Durchhaltevermögen und alles Gute. Mit freundlichen Grüßen Ihre Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung --------- Also ist das jetzt - zumindest für den Freistaat Bayern - geklärt. Und "dumme Kommentare" wegen meiner Anfrage sind wirklich überflüssig. Mit meinem Post habe ich nämlich in Anlehnung an den Titel dieses Treads für Aufklärung gesorgt.
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Gruß Axel * Lebenskünstler, Gaunereien aller Art * |
#720
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Siehste, siehste!
Klaus, der manchmal auch triftige Gründe braucht wenn er spät nach Hause kommt |
#721
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gerade auf dem Facebook Account der Bootstankstelle Berlin Spandau gelesen:
UPDATE: KEIN PRIVATES BOOTFAHREN BIS MINDESTENS 19.04.2020 - Update zur aktuellen Lage... In den letzten Tagen kam es vermehrt zu aufkommenden Fragen, was das Thema Wassersport angeht. Nach heutiger Rücksprache mit der Polizei Berlin ergibt sich nun folgendes Bild: Wassersport ist zwar Individualsport, jedoch sind grundsätzlich Wege zu den jeweiligen Häfen / Vereinen / Marinas zurückzulegen. Wege die also nach dem Infektionsschutzgesetz zur derzeitigen Lage nicht zulässig sind. Da die Sperre bisher nur Vereine getroffen hat (Land Berlin) waren wir der Hoffnung, dass man seine Bootstour zu zweit oder mit der Familie von der Marina aus starten kann. Heute hat man sich klar positioniert - Kein privater Sportbootverkehr bis vsl. 19.04.2020! Ausflüge per Boot sind also bis auf weiteres nicht möglich, außer für denjenigen, der sein Boot am Privatsteg vor dem eigenen Haus zu liegen hat .... damit sollten zumindest in diesem Gebiet alle Fragen geklärt sein ...
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin |
#722
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Versteh schon, das sowas nervt. Bin mal gespannt, ob NL seine Grenze über Ostern offen hält. Wenn ja, sind wahrscheinlich viele NRW-Bürger dort. Ob das so sinnvoll wäre?
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#723
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So, Boot ist im Wasser. Wetter war schön, etwas kalt. Leider noch kein Wasser am Steg. Marina war leer, keine Gruppen. Die Gemeinde behält sich die Schließung vor, wenn sich Gruppen bilden.
Groetjes Matthias.
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#724
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am heutigen Vormittag, 25.03.2020, habe ich die Wasserschutzpolizei Potsdam telefonisch kontaktiert, nachdem ich >1h keinen beim WSA Brandenburg erreicht habe. ELWIS gibt auch keine Infos.
1. Aussage: - Vereine sind derzeit nicht möglich - Boot fahren von einer gewerblichen Marina auch nicht Die Polizeibeamtin bedauerte selber diese Aussage geben zu müssen, da sie selbst der Meinung war, das es sich auf dem Boot und Wasser immer noch gesünder leben lassen würde, als, als Jogger durch irgendeinen Park zu toben. Ich fand mich mit der Aussage ab und beerdigte meinen Saisonbeginn. Ca. 1h später rief die Beamtin mich zurück, mit folgender Aussage: - kein Vereinsleben - keine Versammlungen - auf dem Boot nur Haushaltsangehörige, nach Möglichkeit nicht mehr als 2 - Abstandsregeln einhalten, auch auf dem Steg, beim tanken - keine Päckchenbildung - keine lange Anreise, ich wohne nur 10km von der Marina weg. Sie wünschte mir sogar noch eine schöne Saison und das ich gesund bleiben möge. Sie hatte das Thema selber beschäftigt und hat im Polizeipräsidium Potsdam nachgefragt, diese wohl dann im ministeriellen Bereich. Und von daher kam dann dieser Rückruf von ihr. Selber bin ich immer noch unsicher, da hier irgendwie Berlin wieder andere Regeln als Brandenburg hat und umgekehrt.
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#725
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Hab heute auch bei der WSP in Potsdam angerufen. Eine nette Polizistin sagte mir ebenfalls das es kein Verbot gibt mit dem Boot zu fahren, so lange nicht mehr als 2 Personen an Bord sind und man die Abstandsregeln einhält. Das gilt jedenfalls erstmal bis zum 03.04.2020 dann müsse man weiter sehen.
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Gruß Sylvio
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