#701
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es geht also vor allem darum, auf dem Weg zum Boot Kontakte zu vermeiden (also: genug Proviant einzupacken, nur auf dem Boot zu übernachten, usw.)
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Ahoi,
da gebe ich Dir absolut recht, ich möchte hier auch keine politische Diskusion führen, ( ist ja ohnehin verboten) ob und wie sinnvoll die Entscheidungen und Massnahmen die es zu befolgen gilt, sind. Ich wehre mich aber daggen, dass ständig diskutiert wird, welchen Bogen man spannen muß um Maßnahmen und Gesetze zu "umgehen" . owi
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#703
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Owi, wer redet hier von reisen. Es geht wohl um eine Überführung vom Ausland nach D. Ich würde mein gekauftes Boot wohl auch nicht noch länger unbeaufsichtigt in einem fremden Hafen liegen lassen, und da es seetüchtig zu sein scheint, wahrscheinlich auch höherpreisig. Abgesehen davon das Hirn einschalten bei denen die diese ganzen widersprüchlichen Regeln aufstellen auch nicht geht. Be cool.Wo steckt man sich beim Bootfahren schon an.
VG
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#704
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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#705
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Zitat:
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https://www.anpei.org/
... in Frankreich ist "es" wohl auch schon seit längerem erlaubt ? Seit dem 3. März ist es offensichtlich bereits genehmigt, bis 18:00 Uhr zu fahren. Dann muss man an geeigneter Stelle anlegen und die Nacht auf dem Boot verbringen. Das kann ich noch gar nicht glauben - erst einmal eine Nacht darüber schlafen. Danke @Aubergino SQZY
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#707
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Heute Morgen ist ja jetzt wieder alles anders und ein bißchen undurchsichtig. Weiß schon jemand genau ob man Ostern auf dem eigenen Schiff verbringen kann ?
Gruß Bernd
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Ich habe das zwar nicht vor, wüsste aber auch nicht, was dagegen spricht. Man ist dort mit seinem Haushalt mehr isoliert als wenn sich Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Treppenhaus begegnen.
Beim Ankern einfach die Quarantäne-Flagge zeigen, darüber vielleicht die Flagge "Fox", für "freiwillig"... Matthias
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#709
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In Deutschland überall, so lange max. zwei Haushalte mit max. 5 Personen Boot fahren.
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#710
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Meiner Meinung nach ist übrigens schon die Regel "zwei Haushalte" zu weitreichend. Die galt in Berlin ja schon länger. Meine Eltern und wir wohnen auf demselben Grundstück in zwei Häusern, und wir hätten ganz legal jeden Tag gemeinsam Kuchen essen dürfen. Haben wir aber nicht, sondern seit Ewigkeiten auf strenge Separation geachtet. Das war auch gut so: meine Eltern sind derzeit beide (mit unterschiedlicher Ausprägung) an Corona erkrankt und haben keine Ahnung, wie das passiert sein kann, weil sie sich immer sehr umsichtig und vorsichtig verhalten haben. Immerhin können wir ein reines Gewissen haben, da wir nicht die Überträger gewesen sein können. Und bei mir müssen bisher keinerlei berufliche Einsätze ausfallen, da wir ja keinen nahen Kontakt hatten und daher keine Quarantäne angeordnet wurde. Trotzdem mache ich derzeit jeden Morgen direkt nach dem Aufstehen einen Selbsttest, um meine Einsätze zusätzlich abzusichern, neben allen sonstigen Maßnahmen.
Die Nutzung der Zwei-Haushalte-Regel hätte uns also in zweifacher Hinsicht in die Sch... reingeritten: Ich hätte mehrere Aufträge nicht beenden können, was erhebliche finanzielle Folgen gehabt hätte, und vor allem hätten wir uns Vorwürfe gemacht, wenn wir meine Eltern möglicherweise angesteckt hätten, weil wir vielleicht einen symptomlosen Verlauf hatten. Das nur mal als Nebeninformation, kann dann nachher wieder weg, weil es ja nicht direkt zum Thema gehört. Matthias
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#711
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Zitat:
in dem Landkreis in dem mein Hafen ist, war bis 14. März nur Übernachtungen von Personenen aus dem Landkreis erlaubt... da ich aber in einem anderen Landkreis wohne war es mir faktisch Verboten auf dem Boot zu übernachten... wir wollen ab Freitag auf dem Boot übernachten.. mal sehen was kommt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#712
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Aber nur so lange die 100er Marke bei der 7-Tage-Inzidenz nicht überschritten wird. Dann sollte ja eigentlich die Notbremse zum Einsatz kommen. Das hieße dann: 1 Haushalt + 1 weitere Person.
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#713
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Hätte in unserem Fall bedeutet: Wir hätten legal mit meiner Mutter nebenan auf der Terrasse gesessen, und eine Viertelstunde später legal mit meinem Vater auf der Terrasse gesessen. Kleiner wäre das Problem dadurch nicht geworden.
Nein, Korrektur: Es hätte nicht deren Terrasse sein dürfen, sondern unsere Terrasse sein müssen. Matthias |
#714
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Es ging mir nur um die Klarstellung der aktuellen Verordnungslage. Wir haben unsere Tochter und Enkeltochter seit November nicht mehr persönlich getroffen, obwohl es erlaubt war.
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#715
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Zitat:
Alles ganz schön verwirrend... |
#716
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Na ja, bei uns mal abwarten, wie heute der Berliner Senat entscheidet. Hier pendelt seit Tagen der verbindlich geltende Inzidenzwert um die 100 .... wahrscheinlich wird demnächst der Trigger ausgelöst. Dann gilt nur noch "Hhlt+1".
Gruß Fun_Sailor, der auf Frühlingswetter zu Ostern hofft
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#717
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Ich steig da nicht mehr durch... darf ich jetzt Ostern von NRW nach SH fahren, das Schiff aufriggen und vom Winterlager Schleswig zum Sommerliegeplatz Damp segeln?
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten. |
#718
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Zitat:
Sommerliegeplatzvertrag für Damp vorausgesetzt (Ausnahme vom Beherbergungsverbot) 1. Du darfst nach SH fahren. 2. Du darfst in Damp an Bord übernachten. 3. Du darfst segeln auch von Schleswig nach Damp 4. Du darfst tagsüber andere Häfen anlaufen, da aber nicht übernachten. 5. Du darfst in Schleswig an Bord nicht übernachten (privat bei Bekannten schon)
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#719
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Also Boot ins Wasser setzen, aufriggen und direkt nach Damp (unterwegs vor Anker ist auch erlaubt).
Oder Boot ins Wasser, aufriggen > nach Hause / zu Bekannten > nächsten Tag Boot nach Damp
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#720
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Lücke des Beherbegungsverbots:
Nachts fahren und Tagsüber in Häfen schlafen.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#721
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Zitat:
Na Du weißt schon, nichts genaues weiß man nicht.
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--- Gruß Gerhard |
#722
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Die Zeiten sind vorbei
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Wir werden von einem Leiden nur geheilt, wenn wir es bis zum letzten auskosten.
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#723
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Uli, Ist es ein Gespenst oder eine Fata Morgana ?
Welcome back...
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Gruß Olli |
#724
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Mir tun die Kollegen leid, die ihr Schiff in Holland liegen haben. Mit an Bord arbeiten und Osterurlaub dürfte es ja leider nichts werden.
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#725
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Das ist nett, aber aktuell unbegründet.
Es gibt nach wie vor keine Einschränkungen. Die Häfen sind geöffnet, am Wochenende werden Brücken und Schleusen auf Sommerbetrieb umgestellt. Bei Rückkehr nach Deutschland gibt es Länderbestimmungen, die zum Beispiel Kurztrips bis 24h ohne Einreisetest oder aber Quarantäneabbruch nach negativem Test erlauben. Das alles solange NL kein "Virusvariantengebiet" ist. Das geplante Quarantänegesetz für NL ist bis Mai verschoben. Groetjes Matthias.
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