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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
2.) Außerordentliches Kündigungsrecht besteht immer nur bei einem eintrittspflichtigen Schaden, und den absichtlich herbeizuführen und eine Leistung zu kassieren nennt man im allgemeinen BETRUG.
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Grüße aus Schwerte carsten
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#52
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Zitat:
ja hab ich erstattet. wann läuft den ne hausrat ab die schon etwa 15 jahre läuft? wir haben 6 monate vor auszug gekündigt und bis 4 monate nach auszug gelöhnt. die zu versichernde sache fällt aus wegen is nich mehr. soll aber bis 2011 bezahlt werden? betrug fällt auch aus wegen is nicht. der einbruch ist ja nun wirklich passiert. besteht nun die versicherung auf die fortführung des vertrages bis 2011 ist sie wohl auch vollumfänglich im obligo. den dezenten zahlungsverzug können die ja dann von dem regulierungsbetrag abziehen. eigentlich sollte ich mir wünschen das die mit ihrem mahnbescheid durchkommen und die vers. dran aufhängen. wenn sie dann nach regulierung kündigen wäre es doch richtig geil. bin auch ziemlich sicher das die dann ausserordentlich kündigen und 2011 dann plötzlich unwichtig ist. versicherungen sind leider das lausigste was es gibt. so zumindestens meine erfahrungen. du den schaden, wir die klausel und falls nicht wird schnell eine erfunden. gruß feivel Geändert von feivel (01.06.2010 um 07:01 Uhr) |
#53
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Zitat:
Wann Du sie regulär kündigen kannst, kannst Du demnach dem Vertrag entnehmen. Du schreibst hier zwar sehr viel, aber nichts konkretes, deshalb mal als Vermutung: Die Versicherung wurde nach dem Kündigungszeitpunkt weiter bezahlt und ist deshalb nie beendet gewesen oder wieder verlängert oder neu abgeschlossen worden. Das würde auch begründen, weshalb die Versicherung die Kündigung (evtl. auch zum falschen Termin gekündigt ) nicht akzeptiert oder die Kündigung im nachhinein für unwirksam erklärt (Wiederinkraftsetzung auf Wunsch des Kunden wegen erneuter Zahlung ) Zitat:
Weiter oben hat schon jemand darauf hingewiesen, daß die Versicherung bei Zahlungsverzug des Kunden, nicht leistungspflichtig ist. Nach dem was Du bisher geschrieben hast vermute ich mal, daß die Versicherung bei einer Klage Recht bekommt, Du die Beiträge + Mahn- und Gerichtskosten usw. zahlen mußt und die Versicherung nicht für den Schaden einzutreten hat. Scheint so, als hättest Du so ziemlich alles falsch gemacht |
#54
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Nee, der liest nich, der schreibt nur - und das schlecht ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#55
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hallo etrsmals danke für eure antworten. egal ob hier nun auch mal kritisiert wurde. bin euch ja dankbar dafür.
habe nun nochmals mit der versicherung telefoniert und bin einen schritt weiter gekommen. die versicherung hatte jetzt auch argumentiert, ich hatte nicht schnell genug reagiert und bei der polzei gemeldet bzw. angezeigt. nachdem ich die polizei nochmals mein problem geschildert hatte. erhielt ich einen rückruf von einem echt netten beamten, der sich die mühe gemacht hatte meinen anruf rauszusuchen weil es ihm keine ruhe ließ. wie sich nun herausgestellt hat war die spurensicherung tatsächlich vor ort. wie sich nun herausstellt sind die wieder abgedüst weil hier angeblich keiner da war? hab gesagt blödsinn wir haben den ganzen tag gewartet. die versicherung angerufen und mitgeteilt was sache ist und es eine vorgangsnr. vom anruf gibt. wann wo und was war. die dame von der vers. die polizei angerufen und sich dies bestätigt. nun hab ich die polizei morgen nun nochmals im haus. dann erhalte ich wohl eine bestätigung des gesagten. zur vorlage bei der versicherung. die versicherung hat nun angedeutet zu zahlen aber das geklaute bootszubehör gehört wohl nicht zum hausrat, teilte man mir mit. kann ich zur not mit leben weil es nicht den hauptteil des einbruchs darstellt. ich werde das ergebnis dann mitteilen. gruß feivel |
#56
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Dann hat sich ja der eine Teil Deines Problemes erledigt.
Zur Kündigung Deiner anderen Versicherung. Warum kündigt ihr die nicht einfach zum Ablauf? Wenn die 15 Jahre läuft dürftet ihr doch nicht mehr an eine längere Vertragslaufzeit gebunden sein?
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Grüße aus Schwerte carsten
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#57
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Zitat:
wir haben doch schon 6 monate vor auszug gekündigt und dann noch nach auszug 4 monate bezahlt? der auszug war 2009 im april und die wollen kohle bis 2011. für was? nun egal mahnbescheid läuft ich werds sehen. werde euch das ebenfalls wissen lassen wenn es soweit ist. gruß feivel |
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