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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Was haltet ihr von folgender Aussage?
"Die Ausweichregeln gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben und das heißt dass sie sich gegenseitig optisch wahrnehmen können. Im Nebel gibt es keine Ausweichregeln." Quelle: Rolf Dreyer, http://www.sportbootfuehrerschein.de Das wirft ja ein ganz anderes Licht auf den Fall AD / Stockholm, dann gab es da keinen Kurshalter oder Ausweichpflichtigen. Was macht man dann im Nebel? Generell Funkkontakt?
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Gruß Robert Geändert von SpassCaptain (24.06.2010 um 21:49 Uhr) |
#52
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Zitat:
Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen, evtl. stoppen, Ausguck halten, Radarreflektor setzen, möglichst Fahrrinne verlassen, Schallsignale geben und auf solche achten. Funk und Radar hat nicht jeder, wer´s hat: horch und guck.
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Gruss Vestus
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#53
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Ich sehe was, was Du nicht siehst und das ist..........
Moin ok, tosomen,
Zitat:
Man bloß: Nebel ist nicht gleich Nebel: Es gibt den berühmten Seenebel oder Seerauch - da kolcherst Du als gottesfürchtiger Sailorman drin ´rum, und siehst bei Deiner Augeshöhe gar nichts. Der Fischersmann ganz in der Nähe, den Du mit Grausen hörst, fährt ganz entspannt an Dir vorbei, weil er Dein halbes Großsegel aus dem Gebrodel ganz klar hervorkucken sieht. Tscha, für den ist eigentlich gar kein Nebel und Du bist fast blind. Jo, Nebel ist nicht gleich Nebel: Zwischen diesig, unsichtig und schwerem Nebel gibt es da eine recht große Bandbreite. Ich kloogschieter hier man bloß ´rum, weil man das meiner Meinung nach nicht so stehen lassen kann, das mit dem "im Nebel gibt es keine Ausweichregeln". Im letzten - hoffentlich nicht im allerletzten Augenblick kriegen sie sich doch in Sicht, die beiden Unglücksraben. Und denn gilt wieder das Manöver des letzten Augenblick. Jo, so is dat woll. Wenn ich eins hasse, denn ist das Nebel. Dann ab in´s Flachwasser, wenns denn geht. Im unteren Bild seht Ihr mich im Nebel vor Ushant . Kurz darauf traf mich ein französischer Zerstörer mittschiffs. Der Franzmann und ich mit meiner Maieholm sind kurz darauf gesunken. Und alle ertrunken. Gott sei unseren armen Seelen gnädig. Gruß Rolf (seit dem mache ich als Süßwasserklabautermann den Laacher See unsicher)
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Gott schütze uns vor Storm un slechten Wind - un Seelüd, de an Land wat worden sind.
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#54
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Zitat:
ganz demütig und versuche mich von allem, was auf dem Wasser unterwegs ist fernzuhalten. Und ganz fix ab in einen sichern Hafen. Auch in der KVR findet man dazu was. Oder hat Herr Dreyer jetzt die KVR außer Kraft gesetzt? Gruß Ralph @Chippy: Die Kaffeetasse auf dem Bild ist leer . Schön von Dir mal wieder was zu hören. Alles Gute . |
#55
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Zitat:
ich will ja nicht breegenklöterich sein, aber die "Andrea Doria" sank im Jahre 1956. Damal gab es überhaupt keine KVR sondern die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Seestrassenordnung). Es gab also damals noch gar keine "Regeln", sondern "Artikel" Artikel 21 : In allen Fällen, in denen nach diesen Vorschriften ein Fahrzeug dem anderen aus dem Wege zu gehen hat, muß das letztere seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten. Ist aus irgendeinem Grunde das letztere Fahrzeug dem ausweichpflichtigen so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des -ausweichpflichtigen- Fahrzeugs allein nicht vermieden werden kann, soll auch das andere Fahrzeug so manövrieren wie es zur Abwendung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist. Die damalige Seeamtsverhandlung wurde also nach den Artikeln der Seestraßenordnung geführt. Die KVR's weichen davon doch ein wenig ab. N'gounie
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#56
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Der Schlepper mit Handbreit Freibord......
Moin ok, ngounie, alter Schlepperdödel,
jo, so is dat woll. Meen´ ick ok so. Gruß Rolf
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Gott schütze uns vor Storm un slechten Wind - un Seelüd, de an Land wat worden sind.
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#57
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was is denn nu mit dem segler, der das fw kreuzt? wo steht denn dazu was in der seeschstro oder in den kvr?
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der frühe Vogel kann mich mal... |
#58
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Zitat:
Gruß Peter |
#59
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http://yacht-sport.info/yachtschulen...p?site=schulen
KVR in der Regel 9 steht was zu Seglern, dass sie die sichere Durchfahrt eines Fahrzeuges in engen Fahrwassern nicht behindern dürfen. Seestr.ord. ist mir heut morgen zu lang, habe ich nicht genauer gesucht Aber wer als Segler das Fahrwasser kreuzt ist ausweichpflichtig,...eigentlich logsich, wenn ich über die Strasse latsche, muss ich auch sehen wo ich bleibe... ...aber in einem Hafenhandbuch widerum habe ich gelesen, dass diese in D übliche Regel im Ausland (in dem Falle Dänemark) schon mal abweichend ausgelegt wird. Das macht es nicht unbedingt einfacher.
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Gruß Kai
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#60
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... armer Segler, dem beim Kreuzen im Fahrwasser der Wind ausgeht .
Manövrierbehindert - oder was? Gruß Ralph
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#61
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moppel anschmeißen und weitertuckern?!
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der frühe Vogel kann mich mal... |
#62
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Kannst auch paddeln oder in die Segel pusten, entscheidend ist, dass du deiner Pflicht nachkommst
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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