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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 24.06.2010, 21:33
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Was haltet ihr von folgender Aussage?

"Die Ausweichregeln gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben und das heißt dass sie sich gegenseitig optisch wahrnehmen können. Im Nebel gibt es keine Ausweichregeln."

Quelle: Rolf Dreyer, http://www.sportbootfuehrerschein.de

Das wirft ja ein ganz anderes Licht auf den Fall AD / Stockholm, dann gab es da keinen Kurshalter oder Ausweichpflichtigen.

Was macht man dann im Nebel? Generell Funkkontakt?
__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (24.06.2010 um 21:49 Uhr)
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  #52  
Alt 24.06.2010, 21:50
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Was haltet ihr von folgender Aussage?

"Die Ausweichregeln gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben und das heißt dass sie sich gegenseitig optisch wahrnehmen können. Im Nebel gibt es keine Ausweichregeln."

Quelle: Rolf Dreyer, http://www.sportbootfuehrerschein.de

Was macht man dann im Nebel? Generell Funkkontakt?
Moin,
Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anpassen, evtl. stoppen, Ausguck halten, Radarreflektor setzen, möglichst Fahrrinne verlassen, Schallsignale geben und auf solche achten. Funk und Radar hat nicht jeder, wer´s hat: horch und guck.
__________________
Gruss Vestus
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  #53  
Alt 25.06.2010, 08:16
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Standard Ich sehe was, was Du nicht siehst und das ist..........

Moin ok, tosomen,
Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
"Die Ausweichregeln gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben und das heißt dass sie sich gegenseitig optisch wahrnehmen können. Im Nebel gibt es keine Ausweichregeln..........
Jo, so is dat woll.
Man bloß: Nebel ist nicht gleich Nebel:
Es gibt den berühmten Seenebel oder Seerauch - da kolcherst Du als gottesfürchtiger Sailorman drin ´rum, und siehst bei Deiner Augeshöhe gar nichts.
Der Fischersmann ganz in der Nähe, den Du mit Grausen hörst, fährt ganz entspannt an Dir vorbei, weil er Dein halbes Großsegel aus dem Gebrodel ganz klar hervorkucken sieht.
Tscha, für den ist eigentlich gar kein Nebel und Du bist fast blind.

Jo, Nebel ist nicht gleich Nebel:
Zwischen diesig, unsichtig und schwerem Nebel gibt es da eine recht große Bandbreite.

Ich kloogschieter hier man bloß ´rum, weil man das meiner Meinung nach nicht so stehen lassen kann, das mit dem "im Nebel gibt es keine Ausweichregeln".

Im letzten - hoffentlich nicht im allerletzten Augenblick kriegen sie sich doch in Sicht, die beiden Unglücksraben.

Und denn gilt wieder das Manöver des letzten Augenblick.
Jo, so is dat woll.

Wenn ich eins hasse, denn ist das Nebel.
Dann ab in´s Flachwasser, wenns denn geht.

Im unteren Bild seht Ihr mich im Nebel vor Ushant . Kurz darauf traf mich ein französischer Zerstörer mittschiffs.
Der Franzmann und ich mit meiner Maieholm sind kurz darauf gesunken.
Und alle ertrunken.
Gott sei unseren armen Seelen gnädig.


Gruß Rolf
(seit dem mache ich als Süßwasserklabautermann den Laacher See unsicher)
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  #54  
Alt 25.06.2010, 08:33
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Was haltet ihr von folgender Aussage?

"Die Ausweichregeln gelten nur für Fahrzeuge, die einander in Sicht haben und das heißt dass sie sich gegenseitig optisch wahrnehmen können. Im Nebel gibt es keine Ausweichregeln."

Quelle: Rolf Dreyer, http://www.sportbootfuehrerschein.de

Das wirft ja ein ganz anderes Licht auf den Fall AD / Stockholm, dann gab es da keinen Kurshalter oder Ausweichpflichtigen.

Was macht man dann im Nebel? Generell Funkkontakt?
... da bleibe ich im Hafen. Überrascht mich Nebel draussen werde
ganz demütig und versuche mich von allem, was auf dem Wasser
unterwegs ist fernzuhalten. Und ganz fix ab in einen sichern Hafen.

Auch in der KVR findet man dazu was.
Oder hat Herr Dreyer jetzt die KVR außer Kraft gesetzt?

Gruß Ralph

@Chippy:
Die Kaffeetasse auf dem Bild ist leer .
Schön von Dir mal wieder was zu hören. Alles Gute .
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  #55  
Alt 25.06.2010, 11:56
ngounie ngounie ist offline
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Also ich kannte bislang auch nur die Regel möglichst nach Stb auszuweichen.


Regel 17 Maßnahmen des Kurshalters

a) i) Muß von zwei Fahrzeugen eines ausweichen, so muß das andere Kurs und Geschwindigkeit beibehalten (Kurshalter).

ii) Der Kurshalter darf jedoch zur Abwendung eines Zusammenstoßes selbst manövrieren, sobald klar wird, daß der Ausweichpflichtige nicht angemessen nach diesen Regeln handelt.

b) Ist der Kurshalter dem Ausweichpflichtigen aus irgendeinem Grund so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des letzteren allein nicht vermieden werden kann, so muß der Kurshalter so manövrieren, wie es zur Vermeidung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

c) Ein Maschinenfahrzeug, das bei kreuzenden Kursen nach Buchstabe a Ziffer ii manövriert, um einen Zusammenstoß mit einem anderen Maschinenfahrzeug zu vermeiden, darf seinen Kurs, sofern die Umstände es zulassen, gegenüber einem Fahrzeug an seiner Backbordseite nicht nach Backbord ändern.

Oder gilt das Wort "Backbordseite" wirklich nur für Bkb-querab laufende, also nicht für Bkb-vorraus?
Dann würde das für mich wiederum Sinn machen.

Ich hoffe ja noch auf eine kernige Aufklärung von Admiral Chippy.
Hallo,
ich will ja nicht breegenklöterich sein, aber die "Andrea Doria" sank im Jahre 1956. Damal gab es überhaupt keine KVR sondern die Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See (Seestrassenordnung).

Es gab also damals noch gar keine "Regeln", sondern "Artikel"

Artikel 21 : In allen Fällen, in denen nach diesen Vorschriften ein Fahrzeug dem anderen aus dem Wege zu gehen hat, muß das letztere seinen Kurs und seine Geschwindigkeit beibehalten. Ist aus irgendeinem Grunde das letztere Fahrzeug dem ausweichpflichtigen so nahe gekommen, daß ein Zusammenstoß durch Manöver des -ausweichpflichtigen- Fahrzeugs allein nicht vermieden werden kann, soll auch das andere Fahrzeug so manövrieren wie es zur Abwendung eines Zusammenstoßes am dienlichsten ist.

Die damalige Seeamtsverhandlung wurde also nach den Artikeln der Seestraßenordnung geführt.
Die KVR's weichen davon doch ein wenig ab.

N'gounie
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  #56  
Alt 25.06.2010, 12:40
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Standard Der Schlepper mit Handbreit Freibord......

Moin ok, ngounie, alter Schlepperdödel,
jo, so is dat woll. Meen´ ick ok so.

Gruß Rolf
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  #57  
Alt 27.06.2010, 22:34
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was is denn nu mit dem segler, der das fw kreuzt? wo steht denn dazu was in der seeschstro oder in den kvr?
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  #58  
Alt 28.06.2010, 06:57
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
was is denn nu mit dem segler, der das fw kreuzt? wo steht denn dazu was in der seeschstro oder in den kvr?
... und bei betonnten Binnenwasserstraßen, die durch Binnenseen führen (rund um Berlin recht häufig)???

Gruß
Peter
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  #59  
Alt 28.06.2010, 07:00
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http://yacht-sport.info/yachtschulen...p?site=schulen

KVR in der Regel 9 steht was zu Seglern, dass sie die sichere Durchfahrt eines Fahrzeuges in engen Fahrwassern nicht behindern dürfen.

Seestr.ord. ist mir heut morgen zu lang, habe ich nicht genauer gesucht

Aber wer als Segler das Fahrwasser kreuzt ist ausweichpflichtig,...eigentlich logsich, wenn ich über die Strasse latsche, muss ich auch sehen wo ich bleibe...

...aber in einem Hafenhandbuch widerum habe ich gelesen, dass diese in D übliche Regel im Ausland (in dem Falle Dänemark) schon mal abweichend ausgelegt wird. Das macht es nicht unbedingt einfacher.
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Gruß
Kai
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  #60  
Alt 28.06.2010, 07:07
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... armer Segler, dem beim Kreuzen im Fahrwasser der Wind ausgeht .
Manövrierbehindert - oder was?

Gruß Ralph
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  #61  
Alt 28.06.2010, 13:35
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kmdx kmdx ist offline
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moppel anschmeißen und weitertuckern?!
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  #62  
Alt 28.06.2010, 13:41
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Zitat:
Zitat von kmdx Beitrag anzeigen
moppel anschmeißen und weitertuckern?!
Kannst auch paddeln oder in die Segel pusten, entscheidend ist, dass du deiner Pflicht nachkommst
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern -
am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern."
Nelson Mandela
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