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Schon gar nicht wegen dem Argument mit fix einkuppel. Schließlich kann ich die Maschine auch mal fix anwerfen. Wenn das so in den Regeln steht, dann sind diese in dem Punkt aus meiner Sicht nicht logisch. Geändert von wolf b. (06.08.2010 um 18:58 Uhr) Grund: Tippfehler
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#52
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R 3Es kommt also auf das "benutzen" des Maschinenantriebs an bzw daß man "damit fährt".
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Beste Grüße John |
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Ein Segelboot mit laufenden Motor zählt erst als Motorfahrzeug, wenn Schraubenwasser zu sehen ist.
Der Motor kann auch unter Segel mitlaufen, z.B. zum Aufladen der Akkus. Habt ihr alle vergessen, was man beim Führerschein gelernt hat??? |
#54
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Ich war mir durch Nils Beitrag nicht mehr 100%ig sicher.
Aber da ich mir Gesetze eh nicht im Wortlaut, sondern dem Sinn nach merke, konnte ich es ja nicht glauben. |
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Zu John, vergiss den Kegel, oder wer hat den schon mal hochgezogen. Ich habe auch noch keine Yacht im Mittelmeer gesehen die einen solchen dabei hat, aber viele Yachten die unter Segel und Stützantrieb fahren. Die Frage mag ja für manchen lächerlich sein, vor allem für diejenigen die nichts beitragen können mit Ausnahme von Polemik. Nur einer hat es verstanden und die Antworten lassen erkennen, dass einige hier gewaltig überfordert sind und auch noch mit den Augen ein Problemchen haben. Wie soll einer segeln, wenn er nicht einmal lesen kann was der andere schreibt? Also, mal auf ein neues, wer bietet mehr? Friedrich |
#56
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Stimmt, bei Backboardbug und Steuerboardbug hab ich ein Problem mit dem lesen.
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Hallo Friedrich,
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Er ist nicht Stil dieses Forums und macht Dir keine Freunde. Hier wurden einige Antworten gegeben. Es bringt gar nichts, darauf nur mit herabsetzenden Vorwürfen, die noch dazu unbegründet sind, zu antworten. Das erweckt nur den Eindruck eines, der auf Geltung aus ist. Das Thema scheint mir ausdiskutiert.
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Beste Grüße John |
#58
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Ein Segelboot mit laufendem Motor zählt erst als Motorfahrzeug, wenn Schraubenwasser vorhanden ist soll heißen, wenn die Schraube nicht durch Strömung sondern durch Motorkraft dreht. Sehen kann ich das eh kaum und wenn, bin ich ja Überholer und muß eh ausweichen |
#59
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Das man korrekt als Backbordbug bzw. Steurbordbug bezeichnet.
Dann ist's auch leichter lesbar. Und weil wir hier offensichtlich in der Oberlehrerschule sind: Segel werden auch nicht angelegt. Da macht man mit einem Sicherheitsgurt. Was Du meintest, waren gesetzte Segel. Aber Fachbegriffe sind eine ganz anderes Tresor. Und in der Mitte der Yacht ist ein Centerfold - oder war das 'ne andere Zeitschrift.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (06.08.2010 um 19:58 Uhr)
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#60
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100 kts sind gut!
Würde ich aber nicht mit Spi nutzen. Lieber langes Seil am Boden festnageln. Cessna ans andere Ende binden, reinsetzen und Knüppel nach hinten. Wäre zwar etwas flott für nen WindenStart und für die Cessna schon fast grenzwertig nach oben aber eigentlich ein ideales Revier für den Luftsport. Größere Jets könnten da fast noch mit reverse Thrust starten. Ach so. Bei der Cessna könnte man den Motor auslassen, dann gilt sie als Segler. Andere Motorflugzeuge wären dann ausweichpflichtig. (Schwarzen Kegel gibt es da nicht)
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#61
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Du unterstellst, dass die Masse der BF-User keinen Führerschein besitzt.
Wer ein Befähigungszeugnis zum Führen eines Sportboots (vulgo "Führerschein") gleich welcher Nationalität erworben hat, der hat die Kollisionsverhütungsregeln bis zum Umfallen gepaukt, die sind internationales Recht. Für alle Schwarzfahrer und von einsetzendem Alzheimer Geplagten sind die Regeln hier nachzulesen. Die Antwort auf Deine Frage steht in Regel 18: "... nicht etwas anderes bestimmt ist, gilt folgendes: a) Ein Maschinenfahrzeug in Fahrt muß ausweichen - i) einem manövrierunfähigen Fahrzeug; - ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; - iii) einem fischenden Fahrzeug; - iv) einem Segelfahrzeug. b) Ein Segelfahrzeug in Fahrt muß ausweichen - i) einen manövrierunfähigen Fahrzeug; - ii) einem manövrierbehinderten Fahrzeug; - iii) einem fischenden Fahrzeug. ..." Die Definition, was ein Segel- und was ein Maschinenfahrzeug ist, steht in Regel 3 b und c. Zum Gültigkeitsbereich siehe Regel 1. Zu eventuellen Abweichungen von den KVR bzw. ColReg (so heissen die auf englisch) sind die Gesetze des Landes zu beachten, in dem das Szenario spielt. Ich hoffe, damit die leidige Frage abschließend und erschöpfend beantwortet zu haben. Gruß, Jörg |
#62
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Du merkst auch gar nichts. So gescheit wie du daher schreibst, könntest du wenigstens korrekt schreiben. So ist das lächerlich. |
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Gruß, Jörg |
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Den Maschinenantrieb benutze ich erst, wenn die Schraube dreht, nicht wenn der Motor dreht! Ich irre also nicht
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Ich hatte an der VirginWood einen Hydromarien Antrieb. Mein Diesel hat nur eine Hydraulikpumpe angetrieben. Diese hat dann die Welle angetrieben wenn ich sie eingeschaltet habe. Ich hätte aber damit auch während des Segelns einen Hydraulikschrauber betätigen können und wäre deßhalb nicht zum Motorfahrzeug geworden Genauso ist es bei Dieselelektrischen Antrieben. Der Diesel darf auch beim Segeln laufen um Strom zu erzeugen. Erst wenn ich den Elektomotor anschalte und die Schraube sich dann dreht werde ich zum Motorfahrzeug. Und ganz nebenbei...die 5PS führerscheinfreien Motoren werden auch an der Schraube gemessen. Dort dürfen nur 5PS sein, der Motor kann mehr haben |
#66
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Schöne Grüße, Jörg EDIT: Ooops, ich hatte "Schraubenwasser sichtbar" verstanden, obwohl Du "Schraubenwasser vorhanden" schreibst. Ich bitte meinen Fehler zu verzeihen, Du hast vollständig und endgültig Recht!
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#67
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Hallo Friedrich,
nun gib doch mal Deine Auflösung von dem Rätsel, wo KVR-Regeln bzgl. Ausweichpflicht (nicht Vorfahrt) und Seemanschaft nicht zutreffen Bin gespannt !!!
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Liebe Grüsse Mari lena Geändert von Marilena (06.08.2010 um 21:12 Uhr)
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Und damit ist diese Frage doch beantwortet Und in diesem Fall von 2 Mobos trifft die "rechts vor links"-Regel zu, gibt's auch nix zu diskutieren
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Gruß, Markus.
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Nun wirft er die Maschine an, oder er hat sie schon an und kuppelt ein: Dann wird er trotzdem nicht nachträglich zum Ausweichpflichtigen. Ein nachträglicher Rollentausch ist ja nicht vorgesehen.
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Gruß Robert |
#70
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Ich schätze, der Begriff "Klugschei..er" fällt ziemlich oft in Verbindung mit deiner Person
Das kommt auf die grösse der Eier an, die die Steuermänner in der Hose haben (das soll jetzt keine diskriminierung der weiblichen Steuermänner ->Steuerfrauen sein ) Muss aber nicht zwangsläufig auch vorschriftsgemäß sein
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Gruß, Markus.
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#71
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Warum segelst Du dort ? Warum segeln so viele dort ? Ich schiebe das erstmal beiseite, weil es an der Realität kratzt, sprich deinem dir eigenem Bild widerspricht. Es ist so und gut..... Kegel ? Ausweichen ? Es ist nachvollziehbar, mehr noch, bis zum Overkill verständlich, daß Du dahingehend weder die Regeln, noch den gesunden Menschenverstand für voll nimmst, akzeptierst , anerkennst, verstehst , whatever, weil Du davon weisst in einem Sonderrevier zu segeln. Dem Tenor und seglerischen Erzählungen, sachbezogenen "Ansichten", in deinen vielen anderen Postings nach, könnte jemand auf den Gedanken kommen deinen geistigen Offenbarungseid einzufordern. Bilch Geändert von Bilch (07.08.2010 um 01:23 Uhr) Grund: Entschärft |
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ja Spi bei 100 Kts sieht dann wahrscheinlich so aus:
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN! |
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Moin,
jetzt hab ich Segelanfänger mir diesen Thread beim Kaffee mal durchgelesen und wieder richtig was gelernt: - Die bayrische Gebirgsmarine hat immer Recht (kann aber nicht lesen oder richtig schreiben) - Alles unter 40 Fuß ist kein ernstzunehmendes Wasserfahrzeug - Auf der Adria sind immer 700 Bft, macht aber nix, richtige Seger reißen die Lappen hoch und fertig (komisch, dass mir das in 30 Jahre HR noch nie aufgefallen ist, ich bin aber auch ein Depp ) - Wir sind ausnahmslos ahnungslose Weicheier (bis auf Einen). - Alle sind immer so gemein zu Friedrich Aber, wenn man den 'Moreno-Ausblenden-Button' klickt, dann wirds erträglicher (ist hiermit geschehen). Junge...geh mal zum Arzt... Gruß, Thomas
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Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz |
#74
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Eine einfache Frage zu einer Situation die in vielen Gewässer ständig vorkommt.
Darauf dann ein rumgeeiere, bis zur persönlichen Anfeindung, ohne das einer eine klaren Antwort geben kann auf eine einfache Frage zur Vorfahrt. Die vielen unterschiedlichen Reaktionen zeigen doch die Unsicherheit was die Realität ist. Anstelle nur eine Antwort wie Le vor Luv, oder Backboard vor Steuerboard zieht sich dann einer hoch ob ein Segel angelegt - gesetzt - belegt oder gefiert wurden, nur eine Antwort auf die Frage hat er nicht. Also wenn einer mit einer solchen Vorfahrtsregel konfrontiert wird, dann zuerst die KVR-Regel 1-38 lesen - auch verstehen und möglichst schnell lesen. Natürlich wissen die meisten Segler und Skipper die hier mitlesen die Antwort und schweigen, die brauchen auch keine KVR-Regel. Ich bin noch nicht in der Nord- Ostsee gesegelt, aber meine Erfahrung ist im Mittelmeer, dass in der Praxis die Skipper von Segel-Yachten Bescheid wissen und sich richtig verhalten. Mit der KVR beschäftigen sich die Skipper nur sehr wenig, wenn eine solche Situation eintritt dann weiß jeder was zu tun ist. Quelle aus dem Segel-Spass-Info Winde im Mittelmeer z.B. Bora für den Ungläubigen KVR-Regeln (Kollisionsverhütungsregeln - KVR) 3. Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See. Die einzelnen Regeln können über die Navigation links erreicht werden. Von Helgoland kommend geht es im Fahrwasser elbeaufwärts. Unmittelbar entlang des Tonnenstrichs. Welche ist die richtige Seite? Wie heißt die Seite? Wie sehen die Tonnen aus? a.) Von See kommend ist es die rechte Seite, die in der Regel der Steuerbordseite entspricht. b.) Die Betonnung des Fahrwassers erfolgt durch laterale Zeichen. Die Tonnen der Steuerbordseite sind grüne Spitztonnen, Topzeichen grün, Beschriftung mit einer fortlaufend ungeraden Nummer. Also 1,3,5,7,9 ... Das Feuer ist grün (FL, FL(2), OC(2), OC(3), Q, IQ ...) Wann sind die Begriffe in "Fahrt mit Fahrt durchs Wasser" und in "Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser" von Bedeutung? Die grundsätzliche Unterscheidung des Fahrtzustandes eines Fahrzeuges ist "in Fahrt" und "nicht in Fahrt". Ein Fahrzeug ist "in Fahrt", wenn es weder an Land festgemacht, noch vor Anker liegt oder auf Grund sitzt. Die Unterscheidung in "Fahrt mit Fahrt durchs Wasser" und "in Fahrt ohne Fahrt durchs Wasser" hat für Fahrzeuge Bedeutung bei der Lichterführung. Dazu zählen Fischerreifahrzeuge (Regel 27 KVR), manövrierunfähige oder manövrierbbehinderte Fahrzeuge. Bedeutung ist ebenfalls bei unsichtigem Wetter, wenn es sich um normale Maschinenfahrzeuge handelt. Wie lautet die seeverkehrsrechtliche Grundregel? Welche Verpflichtungen ergeben sich daraus? Die Grundregel: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs jederzeit gewährleistet ist und das kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Daraus ergeben sich folgende Verpflichtungen: - Vor Antritt der Fahrt ist ein Schiffsführer zu bestimmen - Die Vorschriften nach KVR (Kollisionsverhütungsregeln) und SeeSchStrO (Seeschifffahrtsstrassenordnung) sind einzuhalten. Insbesondere die Fahrregeln und das Führen und Zeigen der Lichter. - Zur Abwendung von unmittelbar drohender Gefahr besteht die Notwendigkeit zur Abweichung von den Regeln. - Die Vorsichtsmaßnahmen nach guter Seemannschaft sind einzuhalten. Wie sind Fahrwasser definiert? Enge Fahrwasser Ein wichtiger Begriff aus den KVR (Regel 9). Der Begriff ist nicht exakt festgelegt, da die KVR nichts zum Begriff selbst sagen, sondern nur, was man da darf und was nicht. Generell läßt sich sagen: Alles, was lateral, also rot/grün betonnt ist, ist ein enges Fahrwasser für die in diesem Fahrwasser üblicherweise anzutreffenden Schiffe, denn sonst müßte man es nicht betonnen. Die nur mit Mitte-Fahrwasser-Tonnen betonnten Schiffahrtswege in der Ostsee z. B. zählen normalerweise nicht dazu, weil ihre Tonnen nur Leitlinien markieren. Das Bundesoberseeamt sagt in einem Spruch: "Enge Fahrwasser sind solche, in denen die Schiffsführung in der freien Wahl des Weges aufgrund der natürlichen Begrenzung eingeschränkt ist, wenn also einem bestimmten Fahrzeug die Möglichkeit genommen ist, ohne Probleme ein Manöver nach Steuerbord oder nach Backbord zu fahren." Das bedeutet also, daß bereits ein zwei Seemeilen breites Fahrwasser als eng anzusehen sein kann, nicht jedoch ein vier Seemeilen breites. Schifffahrtswege Ein unklar definierter Begriff ohne direkte Rechtsfolgen. Schiffahrtswege sind alle empfohlenen oder faktisch benutzten Routen auf dem Meer. Dazu gehören z. B. die mit Mitte-Fahrwasser-Tonnen ausgetonnten Wege in der Ostsee (Kiel-Ostsee-Weg, Kiel-Fehmarnsund-Weg, Weg H, Weg T etc.). Kein Schiff ist gezwungen, diese Wege zu benutzen, kein Schiff, das diesen Wegen folgt, genießt irgendwelche Sonderrechte. Achtung: Der Übergang zum Engen Fahrwasser ist gleitend. Schnell wird ein Schiffahrtsweg durch äußere Begrenzungen (z. B. Großer Belt) oder Verringerung der Wassertiefe zum Engen Fahrwasser nach KVR. Seeschiffahrtsstraße Ein eher gesetzesformaler Begriff, den man sich nicht unbedingt merken muß. Seeschiffahrtsstraße ist überall dort, wo die Seeschiffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) gilt, und umgekehrt. Etwas irreführend ist der Begriff insofern, als der Begriff "Straße" so etwas wie Fahrwasser oder Markierung suggeriert. Seeschiffahrtsstraßen sind aber in der Regel gar nicht markiert, sondern umfassen die gesamte deutsche Dreimeilenzone (außer dem Sonderfall Emsmündung) zusätzlich in der Zone zwischen drei und zwölf Meilen die lateral (rot/grün) betonnten Fahrwasser (hier wollte man für Klarheit im gesamten betonnten Fahrwasser sorgen. Der Teil zwischen Null und drei Meilen ist bereits nach Punkt 1 Seeschiffartsstraße.) Verkehrtrennungsgebiete Außerordentlich wichtiger Begriff der KVR. Verkehrstrennungsgebiete (VTG, engl. Traffic Separation Scheme, TSS) dominieren weite Bereiche der Küstengewässer insbesondere in der Nordsee und im Englischen Kanal, sie sind aber eigentlich überall zu finden, wo viele Schiffe auf wenig Wasserfläche zu finden sind. Um ein "echtes" VTG zu sein, muß es von der Internationalen Maritimen Organisation IMO festgelegt worden sein. VTG werden auch "Autobahnen der See" genannt. Sinn ist allerdings nicht primär die Beschleunigung des Schiffsverkehrs, sondern die Verringerung der Kollisionen durch Begegnungen. Dazu bündeln VTG den (Großschiff-)Verkehr und führen ihn in separierten Einbahnwegen, in denen jeweils alle Schiffe in die gleiche Richtung fahren (im Straßenverkehr gilt dieses Fahrspur-Prinzip auf allen Straßen, nicht nur auf Autobahnen). Ein Verkehrstrennungsgebiet besteht aus zwei Einbahnwegen und der mehr oder weniger breiten Trennzone ("Mittelstreifen") zwischen ihnen. Der Bereich zwischen einem Einbahnweg und der nahen Küste wird Küstenverkehrszone genannt. Manche VTG sind kaum eine halbe Seemeile lang, und man fragt sich dann, was das eigentlich soll. Entscheidend ist aber, daß die Großschiffahrt nicht die Küstenverkehrszone nutzen darf, die den Klein- und Segelschiffen vorbehalten ist ("Bürgersteig"). Mit anderen Worten: Die Großschiffahrt ist gezwungen, an dieser Stelle das VTG zu benutzen, wenn sie nicht einen großen Umweg fahren will. Damit ist durch dieses "Tor" der angestrebte Bündelungseffekt bereits erreicht. In der Regel ist die Trennzone betonnt, häufig auch die äußere Begrenzung der Einbahnwege, damit man das VTG erkennen kann. Folgende wichtigste Regeln gelten in Verkehrstrennungsgebieten: Jedes Schiff, das das Verkehrstrennungsgebiet benutzt, muß natürlich den richtigen Einbahnweg benutzen, sich dabei von der Trennzone freihalten und soll den Einbahnweg nur am Beginn betreten oder am Ende verlassen. Ein Verlassen mittendrin muß unter einem möglichst flachen Winkel erfolgen. Ein notwendiges Queren darf nur mit einem rechtweisenden Kurs senkrecht zum Einbahnweg erfolgen (siehe Anmerkung). Die Küstenverkehrszone ist Schiffen unter 20 m und Segelschiffen vorbehalten, die man damit möglichst aus dem VTG heraushalten will. Diese Schiffe dürfen aber das VTG benutzen. Sie dürfen dann jedoch nicht die sichere Durchfahrt eines Motorschiffes behindern, das dem Einbahnweg folgt (siehe Nichtbehinderungsgebot). Anmerkung: Es gibt zwei Gründe, warum das Queren so erfolgen soll, daß der rechtweisende Kurs senkrecht zum Einbahnweg liegt und nicht der Kurs über Grund: Wenn der Schiffsrumpf senkrecht zur Achse des VTG steht, ist die Absicht des Querens offensichtlicher, da dem Längsverkehr die größte Bootssilhouette gezeigt wird (bei Radarbeobachtung gilt allerdings, daß auf dem Radarschirm ein senkrechter Kurs über Grund offensichtlicher wäre). Es ist die schnellste Art und Weise, das VTG zu queren. Jedes Vorhalten kostet Zeit. Bei all dem Hin und Her um VTG und Großschiffahrt vergißt man manchmal als Segelschiff-Skipper, daß man das VTG selbstverständlich auch selbst nutzen darf, mit den genannten Einschränkungen. Es ist durchaus kein für Segler verbotener Bereich. Fahrwasser Der Begriff der SeeSchStrO schlechthin. Der Längsverkehr im Fahrwasser hat Vorfahrt, das macht die Bedeutung des Fahrwasserbegriffes aus. Alles, was im deutschen Seegebiet lateral, also rot/grün betonnt ist, ist Fahrwasser. Hier wird also jeder Zweifel, der einen beim Engen Fahrwasser plagen kann, eliminiert, indem man den Begriff an objektiven Tatsachen festmacht. Zusätzlich sind in den Flußmündungen und Kanälen auch die nichtbetonnten Wasserflächen Fahrwasser, soweit sie dem Durchgangsverkehr dienen (etwas schwammig). Die SeeSchStrO legt fest, daß alle ihre Fahrwasser auch Enge Fahrwasser nach den KVR sind, so daß automatisch die dort geltenden Regelungen übernommen werden, falls die SeeSchStrO nicht etwas anderes bestimmt. Zitat:
Geändert von Moreno (08.08.2010 um 11:08 Uhr) |
#75
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......nur noch widerlich, z.B. eine Reaktion auf eine einfache Frage.
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