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  #51  
Alt 25.10.2004, 16:42
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ugies ugies ist offline
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Moin Thomas,
Moin Holger,

den Palstek Artikel habe ich gelesen. Mir fehlten praktische Anleitungen wie man was machen soll.

Zum Geruchsfilter habe ich die gleiche Meinung wie Thomas - bislang habe ich noch keinen vermisst. Ich fahre seit 1996 mit Fäkalientank zur See. Bei meiner Dehler endet der Auslass der Belüftung kurz über der Wasserlinie.

@ Thomas
Grundsätzlich eine gute Idee, den Belüftungsschlauch in den Mast zu verlegen. Selbst wenn du die praktischen Verlegeprobleme löst - so wird das ganze vermutlich an den hohen Rohrleitungswiderständen scheitern. Blase mal spaßeshalber in einen 20 m Wasserschlauch. Mein Mast ist wenn ich mich recht erinnere 18 m über Wasser - da kommen dann eher 25 m oder noch mehr an Leitungslänge zusammen ...

Gruß
Uwe

... und danke, dass wir wieder zum eigentlichen Thema des Threads zurückgekommen sind.
__________________
Gruß
Uwe
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  #52  
Alt 25.10.2004, 19:53
Bottwartaucher Bottwartaucher ist offline
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Hallo,

bei mir kämen 24 m Mast plus die Leitung innerhalb des Schiffs zusammen - aber es dürfte ja auch schon reichen, wenn man die Entlüftung in, sagen wir mal, 5 m Höhe aus dem Mast rausstinken läßt. Da der Wind ja nicht von oben nach unten bläst sondern eher waagerecht, dürfte man aufdem Schiff nichts mehr davon abbekommen.

Wie man die Entlüftungsleitung von etwa 20 mm Durchmesser aus dem Mast austreten läßt, weiß ich noch nicht so recht. Bei uns ist die Entlüftung der Dieseltanks im Mast noch oben geführt und tritt in 2 m Höhe aus. Dazu wurde vom Mastenbauer ein festes Alurohr in den Mast geschweißt. Mit nachrüsten ist da nicht viel zu machen...

Viele Grüße
Ludwig
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  #53  
Alt 25.10.2004, 20:03
Bottwartaucher Bottwartaucher ist offline
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Hallo,

ein anderes Problem, das bei Fäkalientanks garantiert auftritt, ist die Verkalkung.

Wir haben unsere Yacht seit 11 Jahren und der Fäk-Tank war von Anfang an drin. Aus Aluminium ins Schiff geschweißt, wie die anderen Tanks auch. Dort drin wird erst mal alles zwischengelagert, was durchs Klo gepumpt wird, und von dort wird es dann rausgepumpt. Entweder in eine Versorgungseinrichtung an Land, oder über eine Pumpe ins Meer.

Inzwischen hat unser Tank eine Wandstärke von etwa 25 mm, die sich aus 6 mm Alu und 20 mm Kalkablagerungen zusammensetzt. Unten dicker, oben dünner. Sieht bizarr aus wie eine Tropfsteinhöhle. Die Schläuch sehen natürlich genauso aus, nur lassen sich die leichter ersetzen, was wir schon dreimal getan haben.

Wie kann man das entkalken? Hat jemand eine Idee?

Salzsäure geht nicht wegen des Aluminiums... Wir haben inzwischen etliche Versuche mit Zitronensäure gemacht, das geht ganz gut.

Wer weiß mehr?

Viele Grüße
Ludwig
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  #54  
Alt 25.10.2004, 22:14
Ixy
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Wie wäre es denn damit http://www.globetrotter.de/de/shop/d...15e74408e345d0 ?
Als billiges Alibi.
Das denn nachgebaut aus Sperrholz und schon ist es ein preiswerter Ort für den notfall. Und ungenutzt kann man es besser wegstauen als ein Chemieklo.
Mit nem Eimer unter kann man den Schiet dann auch auf See einfach über Bord geben.
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  #55  
Alt 30.10.2004, 21:26
Gajus Gajus ist offline
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War heute auf der Hanse-Boot. Dort gab es von der Hamburger WSP ein Faltblatt mit dem Thema "Abwasser von Sportbooten"
Hier der Abschnitt für den Bereich Ostsee:

Ostsee:

Alle Schiffe, einschließlich Sportfahrzeuge, müssen die einschlägigen Voerschriften des Helsinki-Übereinkommens beachten.

Die Regel über Abwasser muss auch von Sportfahrzeugen mit einem Bruttoraumgehalt von mehr als 200 RT, Sportfahrzeugen mit einem Bruttoraumgehalt von weniger als 200 RT, die für die Befördereung von mehr als 10 Personen zugelassen sind und Sportfahrzeugen, die keinen vermessenen Bruttoraumgehalt haben und für eine Beförderung von mehr als 10 Personen zugelassen sind, eingehalten werden.

Sportfahrzeuge, die nicht unter die genannten Personenzahlen bzw. den Bruttoraumgehalt fallen und über eine Toilette verfügen, müssen


-Wenn sie vor dem 01.01.2003 gebaut wurden, ab dem 01.01.2005 mit Sammeltanks ausgerüstet sein, Abwasser sammeln und nach Land abgeben;

-wenn sie am oder nach dem 01.01.2003 gebaut wurden, ab dem 01.01.2003 mit Sammeltanks ausgerüstet sein, Abwasser sammeln und nach Land abgeben;

Damit dürfen Sportfahrzeuge, die keine Toilette an Bord haben bzw. die Personengrenze und Bruttoraumgehalt nicht erreichen, in die Ostsee einleiten.


Ende



Bedeutet dass also, wenn ich in einen Eimer Sch.., mich in einen Eimer entleere und den Inhalt über Bord kippe, damit das Wasser weniger belaste als wenn ich das gleiche auf meinem See-WC mache?

Und die Entlastung der Ostsee ist doch der Sinn des Helsinki-Abkommens oder soll nur der Zubehöhrmarkt unterstützt werden?

mfg Ralph
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  #56  
Alt 31.10.2004, 10:48
Wolf
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...
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  #57  
Alt 31.10.2004, 10:55
Bottwartaucher Bottwartaucher ist offline
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Hallo,

gehört nicht direkt zu Thema, aber was bedeutet -imo- eigentlich? Könnt Ihr nem Deppen kurz aufs Fahrrad helfen?

Viele Grüße
Ludwig
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  #58  
Alt 31.10.2004, 10:57
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Seekreuzer Seekreuzer ist offline
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Zitat:
Zitat von Bottwartaucher
Hallo,

gehört nicht direkt zu Thema, aber was bedeutet -imo- eigentlich? Könnt Ihr nem Deppen kurz aufs Fahrrad helfen?

Viele Grüße
Ludwig
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  #59  
Alt 31.10.2004, 11:01
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IMO = in my opinion = meiner meinung nach

oder auch

IMHO = in my humble opinion = meiner unbedeutenden Meinung nach
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Klaus

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  #60  
Alt 31.10.2004, 11:10
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Es dürfte sich wohl eher um Internationale Meerseschutzkonferenz der Ostsee-Anrainerstaaten handeln.
Der Unterschied liegt halt darin, dass die nicht immer meiner Meinung sind.
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Segle, wohin der Wind dich weht, und geh vor Anker, wo es dir gefällt.
DODI-Skipper Claus
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  #61  
Alt 31.10.2004, 11:33
Wolf
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...
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  #62  
Alt 31.10.2004, 12:27
Wolf
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  #63  
Alt 31.10.2004, 12:41
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Okay, Spaß beiseite:

Die IMO ist (maßgeblich in unserem Sinne) wohl die

International Maritime Organization
safe, secure and efficient shipping on clean oceans

http://www.imo.org/home.asp

also die Internationale Maritime Organisation, die sich unter Anderem um die Sicherheitsbelange der Seefahrt kümmert (GMDSS, usw)

und ob nu akronym, synonym oder anonym - hauptsache maritim, wenn's auch abgekürzt ist.
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  #64  
Alt 01.11.2004, 07:31
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in der aktuellen Yacht:

Manche Skipper hoffen noch auf eine Ausnahmeregelung blablabla.

öh....selbige Zeitung hatte vor drei Monaten noch geschrieben, das die Ausnahmeregelung durch die Bundesregierung beschlossene Sache sei und lediglich die Zustimmung der Länder bräuchte.

Da scheint jemand quer zu schiessen....

übrigens - Holland hat beschlossen, das keine Einleitungen mehr zulässig sind - auch keine selbstentleerenden Tanks ! - ( ab 2006 oder so ) und alle Schiffe über Absaugvorrichtungen verfügen müssen und verdonnert die Sportboothäfen dazu, Absaugstationen aufzubauen.
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beste Grüße
Stefan
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  #65  
Alt 02.11.2004, 13:14
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Standard Niederlande

Niederlande:

ab 2009 keine Einleitung mehr zulaessig

nur Sportboot erfasst

Braune Flotte und Grosscharterboote

bleiben ohne Pflicht

gruss
chris
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  #66  
Alt 02.11.2004, 16:34
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Standard Re: Niederlande

Zitat:
Zitat von quaelgeist
Braune Flotte ... bleiben ohne Pflicht
na, da bin ich mal gespannt wie das dann bei uns auf der Ostsee wird.

Ich bin schon häufiger mit den Fahrzeugen der braunen Flotte auf der Ostsee unterwegs gewesen. Der Gipfel war das Auspumpen des Fäkalientanks eines Schiffes in der dänischen Südsee. Das war im Fahrwasser auf dem Weg von Aeroeskoebing nach Marstal ... Kommentar des schippers: "In der Ostsee liegen Giftfässer, Munition und eine ganze Menge anderer Mist - da kommt es auf das bischen nicht an."


Kommt es doch denke ich

Gruß
Uwe
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Gruß
Uwe
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  #67  
Alt 21.11.2004, 19:07
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Moin,

für mich ist diese Info neu, ich weiß nicht, wie es bei Euch ausssieht (Quelle: www.dsv.org ):

Zitat:

Ostsee: Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks


Nach dem Text der 2. Ostseeschutz-Änderungsverordnung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) werden Sportboote, die vor 2003 gebaut wurden und maximal 10,50 Meter lang oder maximal 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen. Diese Regelung wird dem Bundesrat in Kürze zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Alle anderen Sportboote, die die Ostsee befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen ab 1. Januar 2005 mit einem Rückhaltesystem und entsprechender Vorkehrung für die landseitige Entsorgung (entsprechend ISO 8099) ausgestattet sein.

Mit der Befreiung älterer und kleinerer Sportboote von der Nachrüstungspflicht macht das BMU Gebrauch von der HELCOM-Empfehlung, die es den einzelnen Nationen freistellt, Boote, bei denen die Nachrüstung mit geschlossenen Fäkalientanks technisch schwierig oder finanziell aufwändig ist, von der Nachrüstungspflicht auszunehmen.

Der Deutsche Segler-Verband hat sich in den vergangenen Jahren dafür stark gemacht, eine solche Ausnahmeregelung zu schaffen. Die Nachrüstungspflicht hätte auf kleineren, älteren Booten aufgrund des dort gegebenen Platzmangels überwiegend zum Einsatz von Chemietoiletten geführt. Es kann aber nicht im Interesse der Umweltschutzes sein, den Einsatz von Chemietoiletten zu fördern.

Trotz der Ausnahmeregelung sollte bedacht werden, dass der Einsatz von Fäkalientanks auch im Interesse der Wassersportler ist. Auch wenn die Abwässer von Sportbooten zur Eutrophierung der Ostsee nur in geringem Ausmaß beitragen, kann durch die Entsorgung an Land die Wasserqualität verbessert werden.



...hört sich doch ganz gut an. Speziell der Hinweis auf die Zunahme der Chemieklos läßt zur Abwechslung mal wieder Vernunft erkennen.
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Gruß,
Philip
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  #68  
Alt 22.11.2004, 02:31
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Zitat:
Zitat von Bomber
Moin,

für mich ist diese Info neu, ich weiß nicht, wie es bei Euch ausssieht (Quelle: www.dsv.org ):

Zitat:

Ostsee: Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks ...
von wann ist das? Das das der Stand sein solle, ist ja schon lange im Gespräch, aber von wann ist die Info, das das Gesetz nun vorgelegt und beschlossen werden soll??

Alexander
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  #69  
Alt 24.11.2004, 16:58
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Zitat:
Zitat von Bomber
Moin,

die vor 2003 gebaut wurden und maximal 10,50 Meter lang oder maximal 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen. .
Ich frage mich die ganze Zeit, ob der dsv falsch zitiert hat. Wäre ein "oder" statt des "und" nicht sinnvoller in dem SAtz "die vor 2003 gebaut wurden UND (?) max. 10,50 Meter lang etc"
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  #70  
Alt 24.11.2004, 18:41
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von arete
Zitat:
Zitat von Bomber
Moin,

die vor 2003 gebaut wurden und maximal 10,50 Meter lang oder maximal 2,80 Meter breit sind, sowie alle Sportboote, die vor 1980 gebaut wurden, von der Nachrüstungspflicht mit Fäkalientanks ausgenommen. .
Ich frage mich die ganze Zeit, ob der dsv falsch zitiert hat. Wäre ein "oder" statt des "und" nicht sinnvoller in dem SAtz "die vor 2003 gebaut wurden UND (?) max. 10,50 Meter lang etc"
Bei einem "oder" wären alle Fahrzeuge, ungeachtet ihrer Abmessungen, von
der Ausrüstungspflicht befreit, sofern sie nur vor 2003 gebaut wurden.

Wenn ich das richtig sehe, haben wir drei Klassen von Fahrzeugen:

- vor 1980 gebaut: keine Nachrüstungspflicht, egal wie groß
- vor 2003 gebaut, aber nicht vor 1980: keine Nachrüstungspflicht,
wenn kürzer als 10,50 m oder schmaler als 2,80 m
- ab 2003 gebaut: Nachrüstungspflicht, egal wie groß

Belem
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  #71  
Alt 25.11.2004, 08:29
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[quote="Belem"][quote="arete"]
Zitat:
Zitat von Bomber
Moin,

- ab 2003 gebaut: Nachrüstungspflicht, egal wie groß

Belem
bzw. egal wie klein (und genau das hat mich stutzig gemacht).

Nochmal eine (vielleicht dumme) Frage: gilt diese Regelung nur für die Ost- oder auch für die Nordsee?
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  #72  
Alt 25.11.2004, 09:33
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Zitat:
Zitat von arete
Nochmal eine (vielleicht dumme) Frage: gilt diese Regelung nur für die Ost- oder auch für die Nordsee?
Sie gilt nur für die Ostsee, denn die Vorschift beruht auf dem sogenannten
Helsinki-Abkommen, das die Ostseeländer untereinander vereinbart haben.

Allerdings gab es kürzlich Meldungen, dass auch die Niederlande für ihre
Gewässer incl. Waddenzee vergleichbare Regelungen einführen wollen.

Belem
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  #73  
Alt 25.11.2004, 10:05
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arete arete ist offline
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Nochmals eine (dumme?) Frage: "Gilt nur für die Ostsee" heißt, dass ein Boot mit Heimathafen Bremen beim Besuch der Ostsee keinen Fä.tank haben muß?
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  #74  
Alt 25.11.2004, 10:09
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Olaf Olaf ist offline
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Moin zusammen,

das gilt natürlich auch für Besucher der Ostsee! Sonst würde ja kein nationales Recht gelten und ich könnte z.B. nach Holland mit dort verbotenem Antifouling, nur weil ich eine andere Flagge führe....
__________________
Viele Grüsse,
Olaf
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  #75  
Alt 25.11.2004, 17:10
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Olaf
das gilt natürlich auch für Besucher der Ostsee!
Nö, das gibt die Rechtslage meines Erachtens nicht her.

In der 1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung vom19.12. 2002 heißt es:

Artikel 5
Abwasserrückhalteanlagen


(1) Die Eigentümer aller in Anlage IV Regel 5 Abschnitt B des Helsinki-Über*
einkommens nicht genannten Schiffe einschließlich Sportbooten, die über eine
Toilette verfügen und eine der in Artikel 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Voraus-
setzungen erfüllen oder unter der Flagge Dänemarks, Estlands, Finnlands, Lett-
lands, Litauens, Polens, der Russischen Föderation oder Schwedens eine der in
Artikel 2 Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Voraussetzungen erfüllen, haben sicher-
zustellen, dass diese Schiffe mit Abwasserrückhalteanlagen für Toiletten gemäß
Absatz 2 Satz 1 ausgerüstet sind. Auf die bezeichneten Schiffe findet auch Anla-
ge IV Regel 5 Abschnitt E Abs. 1 Anwendung.


Zitat:
Sonst würde ja kein nationales Recht gelten und ich könnte z.B. nach Holland mit dort verbotenem Antifouling, nur weil ich eine andere Flagge führe....
Wenn Du Deinen ständigen Liegeplatz z.B. in Deutschland hast, darfst Du
Antifouling nach deutschem Recht verwenden, auch wenn Du besuchsweise
in den Niederlanden bist. Das war doch gerade einer der Kritikpunkte an
der holländischen Regelung (ist die derzeit nicht ausgesetzt?).

Und unter niederländischer Flagge darfst Du meines Erachtens auch besuchs-
weise auf die Ostsee, wenn Du keinen Fäkalientank hast, nicht jedoch von
der Nordsee kommend unter deutscher Flagge allerdings nicht, da Deutsch-
land Vertragsstaat des Helsinki-Abkommens ist.

Belem
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