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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 03.12.2010, 11:39
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Steve202 Beitrag anzeigen
Wird der Mwstnachweis automatisch in einem italienischen Hafen kontrolliert und beim ebenso beim Kranen?

@Christian, habe das auch nicht vor, ist nur interessehalber.

Ach ja, wenn der Zoll mitliest...... ich bin Österreicher
Mein Boot liegt jetzt seit dreieinhalb Jahren in Italien, und da wollte noch nie (NIE, nicht mal bei der Erstankunft im Hafen) irgend jemand irgend welche Bootspapiere von mir sehen. Kontrolliert und nach dem MwSt-Nachweis gefragt wurde ich allerdings während des Maststellens in Frankreich, nachdem ich dort von binnen die Rhone herunter in Port St Louis du Rhone ankam.
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  #52  
Alt 03.12.2010, 12:29
rcastor rcastor ist offline
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Kontrolliert werden kann man überall und jederzeit. Auch in der eigenen Garage vom deutschen Zoll.

aber man kann auch:

- beim WSA ein Boot anmelden ohne es vorzuzeigen. Dann hat man eine deutsche Registrierung.
- Diese Registrierung irgendwo in der Welt auf das Boot kleben (Nummer).
- Das Boot als Urlauber auf dem Trailer spazieren fahren wo man will, also auch z.B. von Kroatien nach D.

Aber einen Mehrwertsteuernachweis hat man dann immer noch nicht. Wird gründlich kontrolliert muss man dafür büßen. Wird man nicht kontrolliert hat man auf Kosten der Solidargemeinschaft (also uns allen) einen Vorteil.
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  #53  
Alt 03.12.2010, 12:47
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Zitat:
Zitat von rcastor Beitrag anzeigen
Wird man nicht kontrolliert hat man auf Kosten der Solidargemeinschaft (also uns allen) einen Vorteil.
Dem stimme ich dann zu, wenn tatsächlich keine Steuer bezahlt wurde.

Vielen ist aber auch nicht bewußt (ging mir früher auch so), daß man die schon bezahlte Steuer auch viele Jahre später noch nachweisen muß. Das unterscheidet sich hier von anderen Gütern wie z.B. einem Auto.
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  #54  
Alt 03.12.2010, 13:17
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und dass das Boot seit diesem Zeitpunkt nie länger als 3 Jahre am Stück ausserhalb der EU war. Also schön brav die Einfuhr nach HR spätestens alle 3 Jahre bestätigen lassen - denn wenn dies nicht glaubhaft gemacht werden kann, darf der SLO Zoll berechtigt die MwSt. verlangen.
Bernd
Wenn der Eigentumsübergang auf den neuen Eigner in Kroatien stattgefunden hat, dann sind diese 3 Jahre völlig irrelevant, denn dann wird auf jeden Fall die Einfuhrumsatzsteuer fällig.
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  #55  
Alt 03.12.2010, 13:23
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dem stimme ich dann zu, wenn tatsächlich keine Steuer bezahlt wurde.

Vielen ist aber auch nicht bewußt (ging mir früher auch so), daß man die schon bezahlte Steuer auch viele Jahre später noch nachweisen muß. Das unterscheidet sich hier von anderen Gütern wie z.B. einem Auto.
Nein, eigntlich unterscheidet sich das gar nicht von anderen Gütern. Beim Auto ist es aufgrund der Zulassungsbestimmungen halt immer automatisch gegeben: ein deutsches Kennzeichen bedeutet automatisch, dass da mal Mehrwertsteuer geflossen sein muss. Die MwSt-Zahlung wird bei Zulassung importierter Fahrzeuge sogar prinzipiell geprüft: ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts gibt's keine Zulassung.

Aber auch, wenn Du z.B. mit einem Notebook oder einer Kamera aus den USA zurück kommst, kann der Zöllner den Nachweis verlangen, dass diese Dinge nicht in den USA gekauft, sondern aus Deutschland aus- und jetzt wieder eingeführt werden. Kein professioneller Photograph fährt mit seiner zigtausende kostenden Ausrüstung einfach so ins Ausland, sondern holt sich vorher immer eine Nämlichkeitsbescheinigung, mit der er die notwendigen Nachweise führen kann.
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  #56  
Alt 03.12.2010, 23:47
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, eigntlich unterscheidet sich das gar nicht von anderen Gütern. Beim Auto ist es aufgrund der Zulassungsbestimmungen halt immer automatisch gegeben:
Genau darin unterscheidet es sich ja eben.
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  #57  
Alt 04.12.2010, 12:13
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Genau darin unterscheidet es sich ja eben.
... aber nicht von anderen Gütern. Es gibt bei der MwSt keine besonderen Regeln für Boote.
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  #58  
Alt 04.12.2010, 13:23
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
... aber nicht von anderen Gütern. Es gibt bei der MwSt keine besonderen Regeln für Boote.
Les dir einfach noch mal durch was ich geschrieben habe.
Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Vielen ist aber auch nicht bewußt (ging mir früher auch so), daß man die schon bezahlte Steuer auch viele Jahre später noch nachweisen muß. Das unterscheidet sich hier von anderen Gütern wie z.B. einem Auto.
Hast du eine Kopie deiner Rechnung mit ausgewiesener MWSt. fürs Auto im Handschuhfach liegen wenn du über die Grenze fährst?
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  #59  
Alt 04.12.2010, 16:49
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ich glaube in Deutschland sind ca 1/3 aller Fahrzeuge Firmenwagen, die sind alle unversteuert ( trotz Kennzeichen )
__________________
Gruß Olli
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  #60  
Alt 04.12.2010, 17:01
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Les dir einfach noch mal durch was ich geschrieben habe.

Hast du eine Kopie deiner Rechnung mit ausgewiesener MWSt. fürs Auto im Handschuhfach liegen wenn du über die Grenze fährst?
Lies nochmals durch, was ich geschrieben habe.

Beim Auto musst Du wie bei jeder anderen Ware den Binnencharakter nachweisen, wenn Du es nach einer Fahrt nach außerhalb der EU wieder in die EU zurück bringst. Beim Auto aber fällt dieser Nachweis so extrem simpel aus, dass ein Zöllner das schon von weitem erkennt: an Deinem Nummernschild.

Die Zulassung mit KFZ-Schein, Kennzeichen und Fahrgestellnummer ist nichts anderes als so eine "Nämlichkeitsbescheinigung", die ich hier schon mehrfach genannt habe. Da es für Boote oder Autos keine besonderen Vorschriften gibt (außer für Neufahrzeuge, aber das ist ein anderes Thema), gilt für Boot wie für Kameras wie für Autos wie für den Schmuck der Ehefrau und für alle anderen Güter: wenn man bei Rückkehr keine Probleme kriegen will, dann braucht man eine Nämlichkeitsbescheinigung. Beim Auto besteht diese aus den Zulassungspapieren. Beim Boot, der Kamere, dem Schmuck usw muss man sich extra eine holen, BEVOR man die EU mit der Ware verlässt.
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  #61  
Alt 04.12.2010, 17:03
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
ich glaube in Deutschland sind ca 1/3 aller Fahrzeuge Firmenwagen, die sind alle unversteuert ( trotz Kennzeichen )
Falsch! Für alle diese Fahrzeuge gibt es eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.. Dass Unternehmer diese gezahlte und vom Verkäufer bzw Importeur an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Vorsteuer wieder abziehen können, ändert absolut gar nichts am Binnencharakter dieser Ware.

Noch viel besser wird das deutlich, wenn Du ein Boot gebraucht aus privater Hand kaufst. Der Verkäufer DARF Dir dann gar keine MwSt in Rechnung stellen, und Du bezahlst auch keine MwSt an den Verkäufer. Da ist auch nicht "versteckt" irgend ein nicht-ausgewiesener MwSt-Anteil in der Rechnung: die Zahlung erfolgt umsatzsteuerfrei. Du hast dann mehrwertsteuerfrei ein Boot gekauft!
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  #62  
Alt 04.12.2010, 20:46
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RaoulD RaoulD ist offline
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Das liegt daran, dass es keine Mehrwertsteuer sondern eine Umsatzsteuer ist und die von Privatpersonen nicht eingehoben wird. Und ändert auch nix daran, dass für diese Ware Boot die Steuer schon mal abgeführt wurde.

Raoul
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Wahlkroate #2
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  #63  
Alt 04.12.2010, 21:08
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von RaoulD Beitrag anzeigen
Das liegt daran, dass es keine Mehrwertsteuer sondern eine Umsatzsteuer ist und die von Privatpersonen nicht eingehoben wird. Und ändert auch nix daran, dass für diese Ware Boot die Steuer schon mal abgeführt wurde.

Raoul
Es ist völlig belanglos, wie oft für eine Ware schon mal Umsatzsteuer (vulgo "Mehrwertsteuer", ein Synonym) abgeführt worden ist. Relevant ist der sogenannte "Binnencharakter", der meist hinreichend dadurch nachgewiesen wird, dass man eine alte Rechnung für genau diese Ware mit Mehrwertsteuerausweis vorlegt. Streng genommen ist auch so eine Rechnung natürlich in gar keiner Weise ein Nachweis für den Binnencharakter der Ware, denn diese Ware kann ja auch später mal ins Ausland verkauft und dann wieder reimportiert worden sein. Auch dann wird für genau diese Ware wiederum Einfuhrumsatzsteuer fällig, obwohl früher schon mal Mehrwertsteuer dafür gezahlt wurde. Man könnte es so formulieren: die Mehrwertsteuerzahlung erschöpft sich bei dem Eigentümer, bei dem sie in der Kaufrechnung ausgewiesen wurde.

Früher war genau dies ein großes Problem von Gebrauchtwagenhändlern. Die mussten, wenn sie ein Auto von Privat ankauften, beim Verkauf den vollen Mehrwertsteuersatz auf den vollen Verkaufspreis erheben. Damit waren die Händler um mindestens diesen Mehrwertsteuersatz schlechter gestellt als private Verkäufer. Weil die Händler dann dazu übergingen, mit Schildern wie "im Auftrag" fiktive Kommissionsgeschäfte zu konstruieren, bei denen der Verkauf auf dem Papier nur von privat an privat stattfand und der Händler gar nicht auftauschte, wurde dann mit dem §25a UStG die sogenannte "Differenzbesteuerung" eingeführt. Damit muss ein Händler von gebrauchten beweglichen Waren (also z.B. Autos und Boote) nur noch auf seine Handelsspanne MwSt erheben.
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  #64  
Alt 05.12.2010, 09:39
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Bernd Bernd ist offline
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Im ersten Beitrag geht es irgendwie überhaupt nicht um Gebrauchtwagenverkäufer,
also bitte beim Thema bleiben.

Bernd
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Bernd
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  #65  
Alt 05.12.2010, 11:06
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Hi Leute,

da ich auch Gebrauchtboote verkaufe, sind mir die zollrechtlichen Gesetzte in- und außerhalb der EU nur zu gut bekannt.

Sobalt man einen EU-Hafen ansteuert, muss einklariert werden, dabei müssen die zollrechtlichen Dinge angegeben werden. In vielen Fällen wird die MwSt. geprüft, dabei genügt die Angabe des Kaufvertrages (MwSt. bezahlt).

Sollte die MwSt. NICHT bezahlt sein, kann das Boot bis zu 3 Monate (z.B. zum Zwecke einer Reparatur) MwSt.-frei eingeführt werden, wenn eine int. Logistikfirma haftet. ( Kostet dementsprechend). Will ich das Boot selbst befristet einführen, dann muss ich für den Zeitraum die MwSt. hinterlegen. Ich bekomme sie zurück wenn ich mit dem Boot das Land verlasse.

Fußnote: Ich kann das Boot nur dort versteuern in dessen Land es sich befindet. Also nicht, ich fahre mit dem Boot nach Italien und stelle in Deutschland oder Österreich den MwSt.-Antrag.

oder Beispiel:

Ich habe einen Kunden, der möchte ein MwSt.-freies Boot in Kroatien kaufen, es nach Italien stellen und in Österreich verzollen. Geht NICHT.
Es geht nur verzollen in Italien.

oder Beispiel:
MwSt.-freies Boot steht in Kroatien, ich will es nun in Österreich oder Deutschland versteuern, geht nicht, das Boot MUSS in das zu versteuernde Land eingeführt werden.

Ich habe alle diese Beispiele schon mit der Behörde durchgespielt.
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  #66  
Alt 05.12.2010, 12:37
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Ich habe einen Kunden, der möchte ein MwSt.-freies Boot in Kroatien kaufen, es nach Italien stellen und in Österreich verzollen. Geht NICHT.
Es geht nur verzollen in Italien.
Jein. Es gibt auch für EU-Bürger die Möglichkeit, unverzollte Ware im Transit durch andere EU-Staaten zu führen und erst im Zielstaat zu verzollen und zu versteuern. Bei fabrikneuen Fahrzeugen (Autos, Boote, Flugzeuge) ist das sogar der gesetzlich vorgeschriebene Weg. Der dafür notwendige Aufwand aber dürfte die eventuellen Einsparungen deutlich übersteigen, zumal die MwSt-Sätze im Norden eher höher sind als im Süden.
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  #67  
Alt 05.12.2010, 12:39
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Im ersten Beitrag geht es irgendwie überhaupt nicht um Gebrauchtwagenverkäufer,
also bitte beim Thema bleiben.

Bernd
Das diente der Veranschaulichung. Durchgesetzt wurde die Differenzbesteuerung nämlich auf Betreiben der Gebrauchtwagenhändler-Lobby, aber sie gilt natürlich genau so auch für Gebrauchtboote.
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  #68  
Alt 05.12.2010, 13:28
blackmolly blackmolly ist offline
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Liebe Steuerexperten,

ich fahre seit jeher mit Booten, die über Flaggenzertifikat registriert sind. Die Zertifikate gelten, so weit ich weiß, als Eigentumsnachweis.

Das sollte für einen einfachen Grenzübertritt wegen Urlaubs nicht reichen sollen? Ich habe alle Rechnungen doch schon vorgelegt ...

Jörg
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  #69  
Alt 05.12.2010, 14:20
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von blackmolly Beitrag anzeigen
Liebe Steuerexperten,

ich fahre seit jeher mit Booten, die über Flaggenzertifikat registriert sind. Die Zertifikate gelten, so weit ich weiß, als Eigentumsnachweis.

Das sollte für einen einfachen Grenzübertritt wegen Urlaubs nicht reichen sollen?
Das BSH will für den Antrag für's Flaggenzertifikat zwar eine Kaufrechnung mit Bestätigung der Zahlung sehen (die sich jeder Betrüger auch selbst ausstellen kann), aber keinen MwSt-Nachweis oder Nachweis für den "Binnencharakter" des Boots. Du kannst beispielsweise problemlos ein Boot in Koatien kaufen, dort liegen lassen, und Dir dennoch das Flaggenzertifikat dafür holen. Dennoch musst Du dann, wenn Du das Boot in die EU einführst, Einfuhrumsatzsteuer dafür bezahlen.
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  #70  
Alt 05.12.2010, 18:15
Benutzerbild von jonny der depp
jonny der depp jonny der depp ist offline
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Boot: Keines zur Zeit :-) :-(
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
Hi Leute,

da ich auch Gebrauchtboote verkaufe, sind mir die zollrechtlichen Gesetzte in- und außerhalb der EU nur zu gut bekannt.

Sobalt man einen EU-Hafen ansteuert, muss einklariert werden, dabei müssen die zollrechtlichen Dinge angegeben werden. In vielen Fällen wird die MwSt. geprüft, dabei genügt die Angabe des Kaufvertrages (MwSt. bezahlt).

Sollte die MwSt. NICHT bezahlt sein, kann das Boot bis zu 3 Monate (z.B. zum Zwecke einer Reparatur) MwSt.-frei eingeführt werden, wenn eine int. Logistikfirma haftet. ( Kostet dementsprechend). Will ich das Boot selbst befristet einführen, dann muss ich für den Zeitraum die MwSt. hinterlegen. Ich bekomme sie zurück wenn ich mit dem Boot das Land verlasse.

Fußnote: Ich kann das Boot nur dort versteuern in dessen Land es sich befindet. Also nicht, ich fahre mit dem Boot nach Italien und stelle in Deutschland oder Österreich den MwSt.-Antrag.

oder Beispiel:

Ich habe einen Kunden, der möchte ein MwSt.-freies Boot in Kroatien kaufen, es nach Italien stellen und in Österreich verzollen. Geht NICHT.
Es geht nur verzollen in Italien.

oder Beispiel:
MwSt.-freies Boot steht in Kroatien, ich will es nun in Österreich oder Deutschland versteuern, geht nicht, das Boot MUSS in das zu versteuernde Land eingeführt werden.

Ich habe alle diese Beispiele schon mit der Behörde durchgespielt.
Hi Georg !
Und wie schaut´s nun aus bei einer Woche Aufenthalt in Italien mit einem unversteuertem Boot aus Kroatien kommen ?
__________________
lG aus Brasil, Kroatien, Ungarn, Wien oder Florida vom Robert
(Hütchenspieler wissen wo ich gerade bin)
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  #71  
Alt 05.12.2010, 18:49
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Fraenkie Fraenkie ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
In Ö ist der "Lebenslauf" eines Bootes ähnlich lückenlos dokumentiert wie jener eine Autos.
Dies ist ganz offensichtlich weder in D noch in den NL so.
Als jemand, der ein ehemals österreichisches Boot
(Bj 76, gekauft ca. 2005, letzte Zulassung in Ö - Bezirkshauptmannschaft Bregenz, angemeldet 2001- liegt vor, sonst aber nix, ausser Kaufvertrag)
gekauft hat würde mich mal interessieren wie diese lückenlose Dokumentation aussieht und ob ich die auch haben kann

Ernstgemeinte Frage. Ich wurde noch nie wg. Ust. gefragt......aber wenn
Ich habe keine Ahnung
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #72  
Alt 05.12.2010, 18:54
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ghaffy ghaffy ist offline
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Bei Baujahren älter als 1987 (für Österr. Boote) wird eine Entrichtung der MwSt. ohne Überprüfung angenommen. Diese Frage ist daher für ein Boot 1976 nicht relevant.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu

Geändert von ghaffy (05.12.2010 um 19:00 Uhr)
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  #73  
Alt 05.12.2010, 19:12
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Bei Baujahren älter als 1987 (für Österr. Boote) wird eine Entrichtung der MwSt. ohne Überprüfung angenommen. Diese Frage ist daher für ein Boot 1976 nicht relevant.
Danke.

Denke ich ja auch, und offensichtlich auch bisher alle anderen........hoffentlich fragt nicht doch mal einer.....wobei´s tendenziell eher um nix geht (selbst bei doppelten Sätzen )

Die lückenlose Dokumentation interessiert mich aber trotzdem.

Ich kann sie nicht erkennen (so wie auf nem D - KFZ - Brief alter Machart, Zulassung, Ummeldung, Ab- und Anmeldungen etc.---da ist alles klar nachvollziehbar).

Kurzum: ich glaub´s irgendwie net, dass Ö das kann.
__________________
Viele Grüße Fränkie

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  #74  
Alt 05.12.2010, 19:16
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Liebe Steuerexperten,

ich fahre seit jeher mit Booten, die über Flaggenzertifikat registriert sind. Die Zertifikate gelten, so weit ich weiß, als Eigentumsnachweis.

Das sollte für einen einfachen Grenzübertritt wegen Urlaubs nicht reichen sollen? Ich habe alle Rechnungen doch schon vorgelegt ...

Jörg
Auch für die IBS benötigt man einen Eigentumsnachweis - das befreit den Bootseigentümer jedoch nicht vor dem Nachweis der entrichteten Mehrwertsteuer.
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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  #75  
Alt 07.12.2010, 10:37
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Roko666 Roko666 ist offline
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Jetzt mal ganz im ernst !Soll das heißen wenn ich mein Boot von BRD nach HR bringen und auch zurück ,könnten die mir ärger machen wegen der Mwst fürs Boot?Da habe ich ja eigentlich die Jahre Glück gehabt !

Wie soll ich mir denn die sachen jetzt noch alle besorgen???

P.s Immer wieder was neues mit dem Bootsfahren!
__________________
MFG
Robert Carpe diem
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