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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Der Oberbossrichter am zuständigen Gericht. Der entscheidet nämlich.
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Beste Grüße John
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#52
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Zitat:
Ja, du hast natürlich recht.. auf die 750kg Regelung bin ich nicht eingegangen, weil das ja hier keine Rolle spielt. Die 750kg Regelung gibts natürlich auch noch, damits noch unübersichtlicher wird Hab Sie aber wie gesagt extra nicht angesprochen. Also wären ein Fahrzeug mit 3,5t zgg mit einem hänger mit max 750kg zgg auch rechtlich bewegungsfähig
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Sportliche Grüße aus Unterfranken Andy Geändert von Larson-SEI180LX (25.01.2011 um 15:55 Uhr)
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#53
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Zitat:
Der soll sich nen neuen Beruf suchen. Kürzel 79 ist für alte 3er eingeführt worden (musste auch eingeführt werden). Es gilt hier nämlich sog. Besitzstandswahrung. Die alten 3er Fahrer mit neuem Kartenführerschein dürfen daher nun mehr. Bis 12t unbegrenzte Achszahl, über 12t 3-Achsen an der Gesamtkombination. Derjenige, der die rosane FE noch hat, der darf nur 3-Achsen fahren, auch unter 12t.
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Sportliche Grüße aus Unterfranken Andy |
#54
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Zitat:
Wolfgang Geändert von tboat (25.01.2011 um 16:49 Uhr) |
#55
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Zitat:
Jep, das bringt halt die LKW Klasse mit sich
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Sportliche Grüße aus Unterfranken Andy |
#56
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Da passt ja meine Frage prima rein.
Zur Stützlast: Ich habe zwar jetzt hier und auch woanders einiges über die Sützlast gelesen, aber irgendwie steigt die Verwirrung. Auto darf max 1,9t ziehen, max Stützlast Auto liegt bei 84kg. Ich hätte mal zu zwei Varianten konkrete Fragen: Variante1 Wenn ich mir jetzt nen 1,9t Trailer (Einachser) kaufe (der wohl beladen auch in etwas so eine Stützlast hat) muß ich nimmer groß nachdenken, ob ich da was dazuadieren oder abziehen muß, weil ich den Trailer eh nur bis max. 1,9t (inkl. Trailer) beladen kann? Variante2 Wenn ich mir jetzt nen 2,0t Trailer (Tandem) kaufe (der hoffentlich beladen auch die Stützlast des Autos nicht übersteigt), kann ich den dann bis 1984kg beladen? Also die Stützlast dazurechnen? Ich lese hier immer Aussagen, wie "dann kannst Du ja noch die Stützlast dazurechnen" ..... also habe ich hoffentlich keinen Denkfehler bei Variante2. Ob ich bei Variante1 einen habe ..... weiß ich nicht. Was mir klar ist (und ich nicht mehr wissen will): Vorteile/Gewicht Einachser/Tandem Gewicht an der Grenze Stützlast Hänger könnte zu hoch sein / Stützlast Auto evtl. zu niedrig Nur wie gehe ich mit dieser blöden Stützlast um? Kann ich aufgrund dieser Stützlast von 84kg (und der max. Hängerlast von 1900kg) effektiv nen Hänger mit 1984kg ziehen oder nicht? Gruß, Frank |
#57
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Na toll - dann wissen wir ja jetzt auch, wer an der ganzen
Verwirrung schuld ist Sorry für OT. |
#58
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Hallo Frank:
Variante 1: richtig, du darfst nicht übers zul GG des trailers beladen Variante 2: richtig, du darfst bis 1984kg gehen, das reizen viele aus
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Viele Grüsse Bernhard _____________________________________________ Immer eine Handbreit Sprit im Tank
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#59
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Zitat:
Fein! Wie ich Antworten liebe, die so ausfallen, wie erhofft! |
#60
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... und noch ne Frage
Die Stützlast muß ich dann (um gesetzseskonform zu bleiben) bei meiner max Zuladaung im Auto abziehen. Ich hab 595kg. Also darf ich die Kiste (wenn die Stützlast von 84kg zum Tragen kommt) mit 511kg beladen? |
#61
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Zitat:
Fahre lieber mal für eine Spende auf eine Raiffeisen Waage. Bei Autos ist es wie bei den Booten, die Angaben der Hersteller gehen "leicht" an der Realität vorbei. Auch das Bj. des Autos spielt eine Rolle. Früher war das Leergewicht das Leergewicht, im Rahmen der EU Richtlinien wurde dies geändert, Nun gehört ein 50% Tank und der Fahrer dazu. Wobei der Fahrer völlig unterschiedliche Gewichte (in der Realität) haben kann. Extras erhöhen das tatsächliche Leerge- wicht, aber im Papier ändert sich gar nichts.... Übrigens: bei der zulässigen Anhängelast kannst du die Stützlast dem Zugfahrzeug zuschlagen, bei dem zul. GG. des Anhängers kann man diese aber nicht abziehen. Aus diesem Grunde werden Ge- spanne gerne mal komplett und anschließend der Anhänger separat gewogen. Also: Anhänger leer tatsächlich 400kg, Anhänger zul. GG 1.900kg Zul. Anhängelast des Zugfahrzeugs 1.900kg Boot wiegt tatsächlich1.585kg Stützlast tatsächlich 85kg Das ergibt: zul. GG des Anhängers ist um 85kg überschritten (4,47% Überladung) die zul Anhängelast ist aber im grünen Bereich. Nachzulesen sind die Bussgelder hier: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Bei obigem Beispiel ("Überschreiten des zulässigen Gesamtgewichts- bei Kraftfahrzeugen mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht des Anhängers bis 2 t" , findet sich auf Seite 457) , geht man noch Straffrei aus und es wird erst relevant ab 5% un 10,00€....
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gregor
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#62
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oha! Da hast mir einen fetten Gang serviert!
Zitat:
Zitat:
Den Strafkatalog hab ich mir schon reingezogen. Die Verwarngelder (gerade bis 2,0t) sind jetzt nicht mein Problem. Das ist Dumping! Aber die Regelungen der Ösis und der Kroaten kenn ich nicht ...... außerdem -denke ich mal- ist eben der Versicherungsschutz auch ein Thema (von wegen "grob fahrlässig" usw.) Als braver deutscher Bürger will ich eben alles richtig machen! Was is jetzt mit der blöden Stützlast? |
#63
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Wie gesagt bei der Anhängelast kannst du sie abziehen, beim zul. GG des Anhängers nicht....
Und wiege mal dein Auto mit halbem Tank und setze dich selsbt dabei ans Steuer, die Überraschung ist garantiert....
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gregor
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#64
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Zitat:
Notfalls schieb ich es dann auf den Tankinhalt. An mir kann es nicht liegen. Sonst wird das Ganze peinlich .......
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