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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 10.02.2011, 12:01
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Der Trailerhersteller ist clever.
So kann er Dir einreden, doch einen größeren und sicher auch teuren Trailer zu kaufen.
Und er hat endlich mal einen Trailer unterm Boot, der passt!
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gregor

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  #52  
Alt 10.02.2011, 12:51
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Zitat:
Jürgen meint doch nur, dass Deutschland sein Staatssäckel ein wenig mit Hilfe der Käsetransporter füllen könnte
Habe das genauso gemeint. Klar sind auch deutsche Wohnwägen überladen, aber ich gehe halt davon aus, dass bei uns erst ab 10% eine Strafe fällig ist, dagegen in Österreich schon ab 2% (Toleranz der Waage).

Und Holländer fahren halt mal durch beide Länder, während wir aus dem Süden fast nur durch Österreich fahren.

(ich komme aus dem Süden - Grenze zu Österreich)

Ich wäre auch für eine Autobahnmaut. Muß man überall zahlen, warum nicht die Anderen auch bei uns? Dafür sollte es entsprechende Vorteile für uns geben, doch daran würde es hier wieder wegen der Steuergier der Politiker scheitern. Darum bin ich dagegen.

Gruß

Jürgen
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  #53  
Alt 10.02.2011, 12:56
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Zitat:
Zitat von weman Beitrag anzeigen
Habe das genauso gemeint. Klar sind auch deutsche Wohnwägen überladen, aber ich gehe halt davon aus, dass bei uns erst ab 10% eine Strafe fällig ist, dagegen in Österreich schon ab 2% (Toleranz der Waage).

...
Hast Du den Link oben gesehen?

Was ist in Strafe?
In "good old Germany" ist 1% Toleranz drin.
Ab 2% wird bezahlt.
Ab 10% (?) gibt es Bußgeld, Punkte und die Weiterfahrt wird unterbunden.
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #54  
Alt 10.02.2011, 13:52
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habe da was anderes in Erinnerung.

Man muß unterscheiden, ob über 7,5to oder drunter.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

auf der Seite ganz unten. Erst über 20 % wirds heftig.

Ist aber keine Ermunterung zum Überladen.

Gruß

Jürgen
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  #55  
Alt 10.02.2011, 13:56
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Zitat:
Zitat von weman Beitrag anzeigen
habe da was anderes in Erinnerung.

Man muß unterscheiden, ob über 7,5to oder drunter.

http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_03.php

auf der Seite ganz unten. Erst über 20 % wirds heftig.

Ist aber keine Ermunterung zum Überladen.

Gruß

Jürgen
Schau mal Jürgen, den Link
http://www.boote-forum.de/showpost.p...5&postcount=17
meint Jörg.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #56  
Alt 10.02.2011, 14:16
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und was ist mit meinem kleinen süßen 750kg Trailer ungebremst?
Der fällt nicht unter das "sowie Anhänger mit über 2t zgG."


Nebenbei, was passiert, wenn unser Passat 680kg ungebremst ziehen darf, mein Trailer aber 750kg zgG hat, die Waage aber nur 650kg angezeigt hat ?




LG
Jan
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  #57  
Alt 10.02.2011, 14:19
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
...

Nebenbei, was passiert, wenn unser Passat 680kg ungebremst ziehen darf, mein Trailer aber 750kg zgG hat, die Waage aber nur 650kg angezeigt hat ?
...
Angenommen, meine Tante hat einen Bart. Muss sie dann auf die Herrentoilette gehen?


Der Passat darf 680kg ungebremst ziehen. Wo ist die Frage?
Mein leerer 3,5-Tonner wiegt 450kg. Den darf der Passat auch ziehen.
__________________
Gruss Andreas

------------------
Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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  #58  
Alt 10.02.2011, 14:24
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Angenommen, meine Tante hat einen Bart. Muss sie dann auf die Herrentoilette gehen?


Der Passat darf 680kg ungebremst ziehen. Wo ist die Frage?
Mein leerer 3,5-Tonner wiegt 450kg. Den darf der Passat auch ziehen.
Nun, in der Fahrschule habe ich vor 3 Jahren gelernt, dass egal was man anhängt, das zgG zählt.
Nichts anderes.

Mittlerweile höre ich nur noch (selbst von Polizisten),
Es zählt nur was drauf geladen ist !

Sprich wenn ich meinen Wieg-Schein mitführe müsste doch alles ok sein


Komisches Rechtssystem...
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  #59  
Alt 10.02.2011, 14:25
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
und was ist mit meinem kleinen süßen 750kg Trailer ungebremst?
Der fällt nicht unter das "sowie Anhänger mit über 2t zgG."
Für den gilt der zweite Teil.

Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Nebenbei, was passiert, wenn unser Passat 680kg ungebremst ziehen darf, mein Trailer aber 750kg zgG hat, die Waage aber nur 650kg angezeigt hat ?

Dann ist alles schön.
Der Passat darf die 680kg + Stützlast aber max. das 750 kg ZGG des Anhängers ungebremst ziehen.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #60  
Alt 10.02.2011, 14:40
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Zitat:
Zitat von xxeenn Beitrag anzeigen
Nun, in der Fahrschule habe ich vor 3 Jahren gelernt, dass egal was man anhängt, das zgG zählt.
Nichts anderes.

Mittlerweile höre ich nur noch (selbst von Polizisten),
Es zählt nur was drauf geladen ist !

Sprich wenn ich meinen Wieg-Schein mitführe müsste doch alles ok sein


Komisches Rechtssystem...
Immer die gleichen Fragen:
Ungebremst dürfen an den Passat 680kg plus meinetwegen die Stützlast.
Entscheidend ist das TATSÄCHLICHE Gewicht.

Für die Frage des Führerscheins ist entscheidend das HÖCHSTZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT. (ein Anhänger bis 750kg - gebremst oder ungebremst - zählt nicht für den Führerschein, wenn der Anhänger mehr als 750 DARF UND das Gespanngewicht mehr als 3500kg DARF, dann brauchst du einen Hängerschein).

Der Wiegeschein interessiert niemanden. Wenn die Herrschaften was wissen wollen, dann wiegen sie selbst.
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Gruss Andreas

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  #61  
Alt 10.02.2011, 14:42
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Immer die gleichen Fragen:
Ungebremst dürfen an den Passat 680kg plus meinetwegen die Stützlast.
Entscheidend ist das TATSÄCHLICHE Gewicht.

Für die Frage des Führerscheins ist entscheidend das HÖCHSTZULÄSSIGE GESAMTGEWICHT. (ein Anhänger bis 750kg - gebremst oder ungebremst - zählt nicht für den Führerschein, wenn der Anhänger mehr als 750 DARF UND das Gespanngewicht mehr als 3500kg DARF, dann brauchst du einen Hängerschein).

Der Wiegeschein interessiert niemanden. Wen die Herrschaften was wissen wollen, dann wiegen sie selbst.

Ah ok !
Ja wollte schon sagen, bei BE lernt man genau das...


Aber nu bin ich schlauer
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  #62  
Alt 10.02.2011, 14:43
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Standard Lieber mit Spielraum

das Thema mit dem in Wirklichkeit zu schweren Boot ist ein permanentes. Daher sollte gleich der nächstgrößere Trailer genommen werden (der Unterschied zwischen 2.500kg und 2.700kg sind z.B. gerade mal 200€ beim Neukauf (ja, zufällig auch 200kg Unterschied) - der Mehrpreis ist doch allemal besser als jahrelang mit schlechtem Gewissen auf der Straße!

Übrigens gilt das auch fürs Zugfahrzeug...
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Capt. otto
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  #63  
Alt 10.02.2011, 15:04
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
ME gelten für Dich die deutschen Bestimmungen auch in Ö.

Klar, und weil mein Gespann in DE 100 fahren darf, darf ich das auch in Italien oder Österreich.

Die DE-Zulassung und die damit einhergehenden Fahrzeuggrenzen (Maximalmasse, Anhängelast) gelten EU-weit - die Konsequenzen bei Überschreitung und evt. Toleranzen nicht.
__________________
Beste Grüße

John
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  #64  
Alt 10.02.2011, 15:07
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Maktum Beitrag anzeigen
Mir wurde gesagt das die Angaben von Herstellern sich auf Netto-Gewichte beziehen. Also leer - ohne Treibstoff und MOTOR!!! Dann sieht die Sache schon ganz anders aus.

Besser ab auf die Waage

Gruß Martin
Bei Einbaumotor mit kleinster Motorisierung und ohne Öle und Propeller.
__________________
Beste Grüße

John
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  #65  
Alt 10.02.2011, 15:13
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Klar, und weil mein Gespann in DE 100 fahren darf, darf ich das auch in Italien oder Österreich.

.
Das wiederum regelt die dortige Straßenverkehrsordnung.
Siehe Beitrag 47
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

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  #66  
Alt 10.02.2011, 15:16
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Hast Du den Link oben gesehen?

Was ist in Strafe?
In "good old Germany" ist 1% Toleranz drin.
Ab 2% wird bezahlt.
Ab 10% (?) gibt es Bußgeld, Punkte und die Weiterfahrt wird unterbunden.

In DE ist zu unterscheiden zwischen Anhänger unter und über 2 t zGG. Die obigen Werte gelten bei über 2t zGG des Anhängers, da dann die LKW-Tabelle anzuwenden ist.

% EUR Punkte
2-5 30
5-10 80 1
10-15 110 1
15-20 140 1
20-25 190 3
25-30 285 3
>30 380 3

Unter 2t zGG des Anhängers gilt:

% EUR Punkte
5 bis 10 10
mehr als 15 30
mehr als 20 35
mehr als 20 95 3
mehr als 25 140 3
mehr als 30 235 3
__________________
Beste Grüße

John
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  #67  
Alt 10.02.2011, 15:22
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Das wiederum regelt [..]
Ich hab' schon immer gesagt, daß im ein Ironie-Smilie fehlt!
__________________
Beste Grüße

John
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  #68  
Alt 10.02.2011, 15:24
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Klar, und weil mein Gespann in DE 100 fahren darf, darf ich das auch in Italien oder Österreich. ...
Das ist ein Irrtum. Daran ist nichts zu rütteln und zu deuteln.

In Ö gilt:
Hänger bis 750kg: 100/100 (Freilandstraße/Autobahn)
Hänger über 750kg und Gespann unter 3,5t: 80/80
Hänger über 750kg und Gespann über 3,5t: 70(!)/80

Deine "100"-Plakette ist sehr schön und hat hier keine Bedeutung.

Ich darf ja mit meinem 750kg Anhänger, der in Ö 100 darf, bei euch auch nur mit 80 über die Autobahn.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit


EDIT:
-------------------

Aja, Ironie, hab ich übersehen ...
__________________
Gruss Andreas

------------------
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  #69  
Alt 10.02.2011, 15:24
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
In DE ist zu unterscheiden zwischen Anhänger unter und über 2 t zGG. Die obigen Werte gelten bei über 2t zGG des Anhängers, da dann die LKW-Tabelle anzuwenden ist.

% EUR Punkte
2-5 30
5-10 80 1
10-15 110 1
15-20 140 1
20-25 190 3
25-30 285 3
>30 380 3

Unter 2t zGG des Anhängers gilt:

% EUR Punkte
5 bis 10 10
mehr als 15 30
mehr als 20 35
mehr als 20 95 3
mehr als 25 140 3
mehr als 30 235 3
Stimmt, wir müssen unterscheiden.

Allerdings:

...bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt

Gibt es Bootsgespanne die unter 2t Gesamtmasse kommen?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #70  
Alt 10.02.2011, 15:40
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Das Gesamtgewicht bezieht sich in dieser Formulierung dabei nur auf den Anhänger und nicht das Gespanngesamtgewicht.

Aber Gespanne unter 2t. Gespanngewicht gibt es natürlich auch. (Trailer für Schlauchi oder Jolle hinter Kleinwagen) warum nicht?
__________________
gregor

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  #71  
Alt 10.02.2011, 15:45
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Beim mein Boot hab ich keine probleme mit dem Gewicht. Boot wiegt knapp eine Tonne und mein Trailer hat zgG: 1800 kg also alle ok. Aber bei mein Wohnwagen sieht es anders aus der 520 TQM ist mit 1300 kg zgG: angegeben und wiegt 1200 kg leer. super Sache der ist quasi immer überladen. Ausser ich ziehe ihn leer aber Hand aufs Herz wer macht das schon.

schönen Gruß Enrico
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  #72  
Alt 10.02.2011, 15:50
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Oh, ich dachte immer das zielt auf: gebremste oder ungebremst Anhängergespanne ab?

Gebremste Gespanne fangen im groben ja bei 2t Gesamtmasse an.

Seit ihr sicher?
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #73  
Alt 10.02.2011, 21:55
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Zitat:
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Die DE-Zulassung und die damit einhergehenden Fahrzeuggrenzen (Maximalmasse, Anhängelast) gelten EU-weit - die Konsequenzen bei Überschreitung und evt. Toleranzen nicht.

Genau richtig! Wollte mir einen X5 zulegen und zu meinem Erstaunen durfte der in Österreich nur 2700kg ziehen.

Laut BMW Austria ist kein Auflasten möglich, obwohl er in D für 3500kg vom Werk aus zugelassen wird!

Trotzdem darf ein X5 mit deutscher Zulassung und 3,5to Anhänger straffrei durch Österreich fahren......
__________________
Gruß Mike
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The early bird catches the worm, but the cool worm sleeps all morning...
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  #74  
Alt 10.02.2011, 23:30
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Oh, ich dachte immer das zielt auf: gebremste oder ungebremst Anhängergespanne ab?

Gebremste Gespanne fangen im groben ja bei 2t Gesamtmasse an.

Seit ihr sicher?
Nö, gebremste fangen doch immer ab 750kg an...
Anders rum: ungebremste gibt es bis max 750kg und das ist gut so
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  #75  
Alt 10.02.2011, 23:33
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Nö, gebremste fangen doch immer ab 750kg an...
Anders rum: ungebremste gibt es bis max 750kg und das ist gut so
Er meinte das gesamte Gespann, als incl. Zugfahrzeug.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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