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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 24.11.2004, 20:01
Benutzerbild von Jörg L.
Jörg L. Jörg L. ist offline
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[quote="Wolf"]
Zitat:
Zitat von Jörg T.
Hallo Wolf

Zitat:
Zitat von Todo
Wolf
Sollte auf dem gefahrenen Boot ein Funkgerät vorhanden sein, muß der Schiffsführer eine Funklizenz vorweisen können.
Unabhängig dvon, ob das Gerät in Betrieb ist oder nicht.
Ich kenne das anders in Deutschland.
Lasse mich aber gerne belehren.
Ich habe zwar die Befugnis in D zu funken,
aber dass, das den Skipper verpflichtet in D ein
SRC z.B. zu haben ist mir neu.
Im ehemaligen Jugoslawien soll es allerdings solche Einschränkungen geben.

Bitte um Aufklärung.
Moin,
befindet sich ein Funkgerät an Bord, muss min. eine Person mit einem entsprechenden Funkzeugnis an Bord sein. Es muss nicht unbedingt der Skipper sein.

Jörg
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  #52  
Alt 24.11.2004, 20:51
Benutzerbild von Fun_Sailor
Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L.
Moin,
befindet sich ein Funkgerät an Bord, muss min. eine Person mit einem entsprechenden Funkzeugnis an Bord sein. Es muss nicht unbedingt der Skipper sein.
Jörg
Moin Jörg,
also Scheinfragen finde ich immer besonders reizvoll
Dejavu..... ich glaube, wir hatten das Thema schon an anderer Stelle:
Beispiel Charterboot (Segler) an der Ostsee, ist wohl funkausrüstungspflichtig (und wird offiziell abgenommen/zugelassen) , wenn gewerblich vermietet wird. Auf der Berliner Bootsmesse habe ich mehrer namhafte Ostsee-Vercharterer gefragt, welche Scheine notwendig sind. Einhellige Antwort: SBF See völlig ausreichend (also auch wenn Funk an Bord ist).
btw...halte ich das erlernte SRC für sinnvoll, wenn auch nicht billig(="geizgeil" )
Gruß Fun_Sailor
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  #53  
Alt 24.11.2004, 21:46
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Jörg L.
befindet sich ein Funkgerät an Bord, muss min. eine Person mit einem entsprechenden Funkzeugnis an Bord sein. Es muss nicht unbedingt der Skipper sein.
Eine solche Vorschrift gibt es derzeit für Sportboote in Deutschland noch
nicht. Es steht allerdings zu erwarten, dass eine solche Vorschrift kommen
wird, obwohl das nach hinten losgehen könnte. Es wird einige Leute geben,
die eher ihr Funkgerät abschaffen als ein Funkzeugnis erwerben werden.

Belem
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  #54  
Alt 25.11.2004, 18:24
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor
Auf der Berliner Bootsmesse habe ich mehrer namhafte Ostsee-Vercharterer gefragt, welche Scheine notwendig sind. Einhellige Antwort: SBF See völlig ausreichend (also auch wenn Funk an Bord ist).
Ob nun gerade Vercharterer die beste Auskunftsquelle für solche Fragen
sind, mag man bezweifeln, aber hier haben sie recht, wenn auch mit einer
wenig bekannten Ausnahme:

In § 3 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßenordnung heiß es wörtlich:

Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahr-
zeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten
im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforde-
rung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unter-
stützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen
der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen.


In der deutschen Bucht und auf der Elbe gibt es solche Verkehrszentralen,
und wer dort mit einer UKW-Seefunkanlage an Bord fährt, ist verpflichtet,
die Kanäle der jeweiligen Verkehrszentrale abzuhören, wozu er ein Funk-
zeugnis zwingend benötigt.

Belem
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  #55  
Alt 26.11.2004, 16:30
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Zitat:
Zitat von Belem
(...)
In der deutschen Bucht und auf der Elbe gibt es solche Verkehrszentralen,
und wer dort mit einer UKW-Seefunkanlage an Bord fährt, ist verpflichtet,
die Kanäle der jeweiligen Verkehrszentrale abzuhören, wozu er ein Funk-
zeugnis zwingend benötigt.
Belem
Aha, dann scheint ja die "Ostsee-Auskunft" i.d.F. richtig gewesen zu sein (wohl auch nur dann, wenn man sich auch dort außerhalb evtl. vorhandener Verkehrszentralen aufhält).
Naja...und Nordsee (=manchmal auch "Mordsee") wäre für mich als Chartersegler (Küste) derzeit sowieso noch eine Nummer zu groß, da mir (trotz mehrerer andersweitiger Chartertörns) insbesondere notwendige praktische Erfahrungen in solchen Tidengewässern fehlen.
Theoretisch müssten also dann die Nordsee-Vercharterer in ihren Auskünften und Vertragsbedingungen auf die Funkzeugnispflicht hinweisen (was ich freilich stark bezweifele).
Fun_Sailor
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  #56  
Alt 26.11.2004, 16:40
Wolf
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Zitat:
Zitat von Belem

In der deutschen Bucht und auf der Elbe gibt es solche Verkehrszentralen,
und wer dort mit einer UKW-Seefunkanlage an Bord fährt, ist verpflichtet,
die Kanäle der jeweiligen Verkehrszentrale abzuhören, wozu er ein Funk-
zeugnis zwingend benötigt.

Belem
Tatsächlich?
Beim Abhören braucht er das?
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  #57  
Alt 26.11.2004, 17:03
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Wolf
Tatsächlich?
Beim Abhören braucht er das?
So ist das.

Belem
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  #58  
Alt 26.11.2004, 17:17
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Fun_Sailor Fun_Sailor ist offline
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Wenn man nur Abhören will, dann langt doch theoretisch auch ein (inzwischen legal zu betreibender) Funk-Scanner (z.B. von Conrad Elektronik), oder ?
Fun_Sailor
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  #59  
Alt 26.11.2004, 17:24
Wolf
Gast
 
Beiträge: n/a
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Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von Wolf
Tatsächlich?
Beim Abhören braucht er das?
So ist das.

Belem
Na, wenn es so ist , Belem , dann isses halt so.
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  #60  
Alt 26.11.2004, 18:14
Otto Otto ist offline
Commander
 
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Moin

wie ist es mit Leuten die kein Englisch können ,müssen die auf See verrecken?

Ich würde den Schein gerne machen weil ich Funk an Bord habe. Mein Englisch beschränkt sich aber auf die Schulzeit, das ist aber glaube ich 36 Jahre her.

Also höre ich weiter schwarz und im Notfall hole ich mir über Funk Hilfe.


Zahle nach meiner Rettung gerne die Strafe
__________________
Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus
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  #61  
Alt 26.11.2004, 18:38
Godewind-Skipper Godewind-Skipper ist offline
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Ich hab das damals so gelernt:

Eine seegehende Yacht mit einem installierten Funkgerät ist zur Hörwache auf Kanal 16 verpflichtet.
Die Bedienung ( schon das Einschalten) des Funkgerätes erfordert die entsprechende Berechtigung (z.B. SRC, früher: beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis).
Somit ergibt sich bei seegehender Yacht, das einer an Bord sein muß, der das Funkgerät bedienen darf um der Forderung nach Hörwache nachkommen zu können.

Das diese Sache insbesondere von Charterfirmen anders gehandhabt wird ist ja wohl klar! Einerseits können sie die Funkgeräte nicht ausbauen und andererseits haben bei weitem nicht alle Chartercrews einen mit Funklizenz dabei. Die Boote müssen aber fahren damit der Rubel rollt.
Das ist übrigens an der Ostsee wie an der Nordsee.

Gruß Jörg
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  #62  
Alt 26.11.2004, 18:46
Wolf
Gast
 
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Zitat:
Zitat von Otto
Moin

wie ist es mit Leuten die kein Englisch können ,müssen die auf See verrecken?

:
Natürlich nicht, Otto.
Du darfst funken ohne Ende.
Not kennt kein Gebot.
So einfach ist das!
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  #63  
Alt 28.11.2004, 10:58
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Otto
wie ist es mit Leuten die kein Englisch können, müssen die auf See verrecken?

Ich würde den Schein gerne machen weil ich Funk an Bord habe. Mein Englisch beschränkt sich aber auf die Schulzeit, das ist aber glaube ich 36 Jahre her.
Dieser Punkt der Neuregelung von 2003, nämlich die Abschaffung eines
deutschen UKW-Betriebszeugnisses für die Sportbootschifffahrt, war von
Anfang an umstritten. Ich persönlich halte das für eine arrogante Dumm-
heit der Ministerialen. Deutschland hat schließlich genug eigene Küsten-
gewässer, in denen ein solches Funkzeugnis genug Sinn ergibt.

Das Ministerium beruft sich auf internationale Vorgaben, die ich allerdings
nicht für zwingend halte. Bei der Berufsschifffahrt weicht man davon auch
ab, dort gibt es immer noch ein UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ), das
nur die Beherrschung der deutschen Sprache voraussetzt.

Diese Angelegenheit hat meines Wissens sogar den Petitionsausschuss des
Bundestags beschäftigt, aber das Ministerium bleibt starrsinnig.


Zitat:
Also höre ich weiter schwarz und im Notfall hole ich mir über Funk Hilfe.
Auf diese verständliche Konsequenz Betroffener ist vielfach hingewiesen
worden, ohne die Beratungsresistenz im Verkehrministerium erschüttern
zu können.

Belem
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  #64  
Alt 28.11.2004, 11:23
Belem Belem ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolf
Na, wenn es so ist , Belem , dann isses halt so.
Du kannst auch gerne eine Langfassung haben

In der maßgeblichen Schiffssicherheitsverordnung heiß es in § 13 Abs. 4a:
Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt, darf
mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten nur aus-
üben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen Befähigungs-
nachweis nach Anlage 3 besitzt.

(In Anlage 3 sind dann alle Seefunkzeugnisse für die SOLAS- wie für die
Non-SOLAS-Schifffahrt - also uns - aufgeführt.)

Nach Auffassung der beteiligten Behörden RegTP und BSH beginnt die Aus-
übung des Seefunkdienstes mit der Inbetriebnahme eines Seefunkgeräts,
insbesondere also mit der Betätigung des Einschaltknopfes. Die Recht-
sprechung hat - zumindest früher - diese Auffassung geteilt, und es spricht
wenig dafür, dass das jetzt anders sein sollte. (Analogie aus dem Straßen-
verkehr: Du kannst wegen Trunkenheit am Steuer schon bestraft werden,
wenn Du in Deinem Auto nur den Motor anlässt, ohne einen Meter gefah-
ren zu sein.)

Es steht aber natürlich jedem frei, sich per Selbstanzeige zu einer Ordnungs-
widrigkeit wegen Schwarzfunkens zu verhelfen und das Ganze mal bis in
höchste Instanzen durchzuklagen.

Belem
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  #65  
Alt 28.11.2004, 11:29
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Godewind-Skipper
Ich hab das damals so gelernt:

Eine seegehende Yacht mit einem installierten Funkgerät ist zur Hörwache auf Kanal 16 verpflichtet.
Eine unmittelbare gesetzliche Abhörpflicht von Kanal 16 sehen die Radio
Ragulations nur für SOLAS-Schiffe vor.

Für Non-SOLAS-Schiffe, also (fast) alle Sportboote, ergibt sich die Abhör-
pflicht von Kanal 16 nur aus allgemeinen Vorsichtsmaßregeln, die man
nach Seemannsbrauch ergreifen soll.

Belem
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  #66  
Alt 28.11.2004, 11:41
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
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Zitat:
Zitat von Fun_Sailor
Wenn man nur Abhören will, dann langt doch theoretisch auch ein (inzwischen legal zu betreibender) Funk-Scanner (z.B. von Conrad Elektronik), oder ?
Der Besitz von Funkscannern ist inzwischen legal, aber natürlich musst Du
die Abhörverbote nach § 89 Telekommunikationsgesetz beachten. Da Du
mit einem Scanner keine Seefunstelle darstellst, darfst Du also nicht mal
die "An alle Seefunkstellen" gerichteten Sendungen abhören, vom indivi-
duellen Seefunkverkehr zwischen einzelnen Funkstellen ganz zu schweigen.

Belem
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  #67  
Alt 01.12.2004, 13:43
fishbuster fishbuster ist offline
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fishbuster eine Nachricht über AIM schicken
Standard Boots-Führescheine in Deutschland Live

Siehe mal Hier:
http://www.dk-forenserver.de/boote/f...splay.php?f=10
Mit Zitat antworten top
  #68  
Alt 01.12.2004, 14:08
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live

Zitat:
Zitat von fishbuster
Siehe mal Hier:
Wenn Du mangels Zitat nicht deutlich machst, worauf Du antwortest, bleibt
völlig im Dunkeln, was Du auf der zitierten Seite des Boote-Online-Forums,
wo es zig Themen gibt, eventuell meinen könntest.

Belem
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  #69  
Alt 01.12.2004, 14:51
Benutzerbild von ventum
ventum ventum ist offline
Fleet Captain
 
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Ort: Wesel /Ndrrh., - ANITA - (12mR),
Beiträge: 975
17 Danke in 15 Beiträgen
Standard Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live

Zitat:
Zitat von Belem
Zitat:
Zitat von fishbuster
Siehe mal Hier:
Wenn Du mangels Zitat nicht deutlich machst, worauf Du antwortest, bleibt
völlig im Dunkeln, was Du auf der zitierten Seite des Boote-Online-Forums,
wo es zig Themen gibt, eventuell meinen könntest.

Belem
Ich denke, er meint diesen Thread:

Bootsführerscheine ist das Angebot legal ?
__________________
Gruss,
Helmut

DGzRS - Fördermitglied werden!
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  #70  
Alt 01.12.2004, 18:42
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
Standard Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live

Zitat:
Zitat von ventum
Ich denke, er meint diesen Thread:

Bootsführerscheine ist das Angebot legal ?
Ja danke, jetzt sehe ich, was er meint.

Von besonderer Sachkenntnis ist dieser Thread dort allerdings nicht geprägt.
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  #71  
Alt 02.12.2004, 17:23
Benutzerbild von Kochi
Kochi Kochi ist offline
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Boot: z.Zt. leider keines....
232 Danke in 125 Beiträgen
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Ich habe vor 12 Jahren meinen Führerschein (Binnen) gemacht. Befürchte ihn aber während der letzten beiden Umzüge verloren zu haben. Wie bekomme ich einen neuen?
Muß ich ihn neu mechen
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  #72  
Alt 02.12.2004, 17:29
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Seestern Seestern ist offline
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4.728 Danke in 2.057 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Kochi
Ich habe vor 12 Jahren meinen Führerschein (Binnen) gemacht. Befürchte ihn aber während der letzten beiden Umzüge verloren zu haben. Wie bekomme ich einen neuen?
Muß ich ihn neu mechen
Meiner ist vom DMYV ausgestellt - wenn Du Dich noch dunkel daran erinnerst, ob es DMYV oder DSV war, würde ich da mal anfragen und den Sachverhalt erläutern. Besser als "beim Umzug verloren" ist die Argumentation "bei Ausübung des Sports vernichtet worden" oder so ... denke ich. Nur eine Vermutung. Aber einer der beiden wird amtliche Unterlagen darüber haben, dass Du den Schein hast.
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #73  
Alt 02.12.2004, 19:21
Belem Belem ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 01.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 752
110 Danke in 63 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Seestern
Meiner ist vom DMYV ausgestellt - wenn Du Dich noch dunkel daran erinnerst, ob es DMYV oder DSV war, würde ich da mal anfragen und den Sachverhalt erläutern. Besser als "beim Umzug verloren" ist die Argumentation "bei Ausübung des Sports vernichtet worden" oder so ... denke ich. Nur eine Vermutung. Aber einer der beiden wird amtliche Unterlagen darüber haben, dass Du den Schein hast.
Ob DSV oder DMYV den Führerschein ausgestellt haben, ist so wichtig nicht,
da beide Organisationen im selben Haus, wenn auch auf verschiedenen
Etagen sitzen, und die beiden Führerscheinstellen arbeiten ganz vernünf-
tig miteinander.

Auf der DSV-Webseite gibt es ein PDF-Formular zum Download mit dem
Titel "Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung für den amtlichen
Sportbootführerschein-Binnen gemäß § 9 SportbootFüV-Bin". Bei Verlust
ist die Abgabe einer einstweiligen Verfügung vorgesehen und die Benen-
nung von Zeugen. Du erhältst den Antrag über die DSV-Homepage
http://www.dsv.org | Führerscheine | Anträge

Belem
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