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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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[quote="Wolf"]
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befindet sich ein Funkgerät an Bord, muss min. eine Person mit einem entsprechenden Funkzeugnis an Bord sein. Es muss nicht unbedingt der Skipper sein. Jörg |
#52
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Zitat:
also Scheinfragen finde ich immer besonders reizvoll Dejavu..... ich glaube, wir hatten das Thema schon an anderer Stelle: Beispiel Charterboot (Segler) an der Ostsee, ist wohl funkausrüstungspflichtig (und wird offiziell abgenommen/zugelassen) , wenn gewerblich vermietet wird. Auf der Berliner Bootsmesse habe ich mehrer namhafte Ostsee-Vercharterer gefragt, welche Scheine notwendig sind. Einhellige Antwort: SBF See völlig ausreichend (also auch wenn Funk an Bord ist). btw...halte ich das erlernte SRC für sinnvoll, wenn auch nicht billig(="geizgeil" ) Gruß Fun_Sailor |
#53
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Zitat:
nicht. Es steht allerdings zu erwarten, dass eine solche Vorschrift kommen wird, obwohl das nach hinten losgehen könnte. Es wird einige Leute geben, die eher ihr Funkgerät abschaffen als ein Funkzeugnis erwerben werden. Belem |
#54
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Zitat:
sind, mag man bezweifeln, aber hier haben sie recht, wenn auch mit einer wenig bekannten Ausnahme: In § 3 Abs. 1 der Seeschifffahrtsstraßenordnung heiß es wörtlich: Der Führer eines mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüsteten Fahr- zeugs ist verpflichtet, bei der Befolgung der Vorschriften über das Verhalten im Verkehr die von einer Verkehrszentrale aus in deutscher, auf Anforde- rung in englischer Sprache gegebenen Verkehrsinformationen und -unter- stützungen abzuhören und unverzüglich entsprechend den Bedingungen der jeweiligen Verkehrssituation zu berücksichtigen. In der deutschen Bucht und auf der Elbe gibt es solche Verkehrszentralen, und wer dort mit einer UKW-Seefunkanlage an Bord fährt, ist verpflichtet, die Kanäle der jeweiligen Verkehrszentrale abzuhören, wozu er ein Funk- zeugnis zwingend benötigt. Belem |
#55
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Zitat:
Naja...und Nordsee (=manchmal auch "Mordsee") wäre für mich als Chartersegler (Küste) derzeit sowieso noch eine Nummer zu groß, da mir (trotz mehrerer andersweitiger Chartertörns) insbesondere notwendige praktische Erfahrungen in solchen Tidengewässern fehlen. Theoretisch müssten also dann die Nordsee-Vercharterer in ihren Auskünften und Vertragsbedingungen auf die Funkzeugnispflicht hinweisen (was ich freilich stark bezweifele). Fun_Sailor |
#56
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Zitat:
Beim Abhören braucht er das? |
#57
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Zitat:
Belem |
#58
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Wenn man nur Abhören will, dann langt doch theoretisch auch ein (inzwischen legal zu betreibender) Funk-Scanner (z.B. von Conrad Elektronik), oder ?
Fun_Sailor |
#59
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Zitat:
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#60
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Moin
wie ist es mit Leuten die kein Englisch können ,müssen die auf See verrecken? Ich würde den Schein gerne machen weil ich Funk an Bord habe. Mein Englisch beschränkt sich aber auf die Schulzeit, das ist aber glaube ich 36 Jahre her. Also höre ich weiter schwarz und im Notfall hole ich mir über Funk Hilfe. Zahle nach meiner Rettung gerne die Strafe
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Träume nicht dein Leben.....lebe deine Träume du kommst hier sowieso nicht lebend raus |
#61
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Ich hab das damals so gelernt:
Eine seegehende Yacht mit einem installierten Funkgerät ist zur Hörwache auf Kanal 16 verpflichtet. Die Bedienung ( schon das Einschalten) des Funkgerätes erfordert die entsprechende Berechtigung (z.B. SRC, früher: beschränkt gültiges Betriebsfunkzeugnis). Somit ergibt sich bei seegehender Yacht, das einer an Bord sein muß, der das Funkgerät bedienen darf um der Forderung nach Hörwache nachkommen zu können. Das diese Sache insbesondere von Charterfirmen anders gehandhabt wird ist ja wohl klar! Einerseits können sie die Funkgeräte nicht ausbauen und andererseits haben bei weitem nicht alle Chartercrews einen mit Funklizenz dabei. Die Boote müssen aber fahren damit der Rubel rollt. Das ist übrigens an der Ostsee wie an der Nordsee. Gruß Jörg |
#62
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Zitat:
Du darfst funken ohne Ende. Not kennt kein Gebot. So einfach ist das! |
#63
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Zitat:
deutschen UKW-Betriebszeugnisses für die Sportbootschifffahrt, war von Anfang an umstritten. Ich persönlich halte das für eine arrogante Dumm- heit der Ministerialen. Deutschland hat schließlich genug eigene Küsten- gewässer, in denen ein solches Funkzeugnis genug Sinn ergibt. Das Ministerium beruft sich auf internationale Vorgaben, die ich allerdings nicht für zwingend halte. Bei der Berufsschifffahrt weicht man davon auch ab, dort gibt es immer noch ein UKW-Betriebszeugnis für Funker (UBZ), das nur die Beherrschung der deutschen Sprache voraussetzt. Diese Angelegenheit hat meines Wissens sogar den Petitionsausschuss des Bundestags beschäftigt, aber das Ministerium bleibt starrsinnig. Zitat:
worden, ohne die Beratungsresistenz im Verkehrministerium erschüttern zu können. Belem |
#64
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Zitat:
In der maßgeblichen Schiffssicherheitsverordnung heiß es in § 13 Abs. 4a: Bei einer Seefunkstelle auf einem Schiff, das die Bundesflagge führt, darf mobilen Seefunkdienst oder mobilen Seefunkdienst über Satelliten nur aus- üben, wer einen für die Funkstelle ausreichenden gültigen Befähigungs- nachweis nach Anlage 3 besitzt. (In Anlage 3 sind dann alle Seefunkzeugnisse für die SOLAS- wie für die Non-SOLAS-Schifffahrt - also uns - aufgeführt.) Nach Auffassung der beteiligten Behörden RegTP und BSH beginnt die Aus- übung des Seefunkdienstes mit der Inbetriebnahme eines Seefunkgeräts, insbesondere also mit der Betätigung des Einschaltknopfes. Die Recht- sprechung hat - zumindest früher - diese Auffassung geteilt, und es spricht wenig dafür, dass das jetzt anders sein sollte. (Analogie aus dem Straßen- verkehr: Du kannst wegen Trunkenheit am Steuer schon bestraft werden, wenn Du in Deinem Auto nur den Motor anlässt, ohne einen Meter gefah- ren zu sein.) Es steht aber natürlich jedem frei, sich per Selbstanzeige zu einer Ordnungs- widrigkeit wegen Schwarzfunkens zu verhelfen und das Ganze mal bis in höchste Instanzen durchzuklagen. Belem |
#65
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Zitat:
Ragulations nur für SOLAS-Schiffe vor. Für Non-SOLAS-Schiffe, also (fast) alle Sportboote, ergibt sich die Abhör- pflicht von Kanal 16 nur aus allgemeinen Vorsichtsmaßregeln, die man nach Seemannsbrauch ergreifen soll. Belem |
#66
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Zitat:
die Abhörverbote nach § 89 Telekommunikationsgesetz beachten. Da Du mit einem Scanner keine Seefunstelle darstellst, darfst Du also nicht mal die "An alle Seefunkstellen" gerichteten Sendungen abhören, vom indivi- duellen Seefunkverkehr zwischen einzelnen Funkstellen ganz zu schweigen. Belem |
#67
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Boots-Führescheine in Deutschland Live
Siehe mal Hier:
http://www.dk-forenserver.de/boote/f...splay.php?f=10 |
#68
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Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live
Zitat:
völlig im Dunkeln, was Du auf der zitierten Seite des Boote-Online-Forums, wo es zig Themen gibt, eventuell meinen könntest. Belem |
#69
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Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live
Zitat:
Bootsführerscheine ist das Angebot legal ?
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#70
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Re: Boots-Führescheine in Deutschland Live
Zitat:
Von besonderer Sachkenntnis ist dieser Thread dort allerdings nicht geprägt. |
#71
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Ich habe vor 12 Jahren meinen Führerschein (Binnen) gemacht. Befürchte ihn aber während der letzten beiden Umzüge verloren zu haben. Wie bekomme ich einen neuen?
Muß ich ihn neu mechen |
#72
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Zitat:
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#73
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Zitat:
da beide Organisationen im selben Haus, wenn auch auf verschiedenen Etagen sitzen, und die beiden Führerscheinstellen arbeiten ganz vernünf- tig miteinander. Auf der DSV-Webseite gibt es ein PDF-Formular zum Download mit dem Titel "Antrag auf Ausstellung einer Ersatzausfertigung für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen gemäß § 9 SportbootFüV-Bin". Bei Verlust ist die Abgabe einer einstweiligen Verfügung vorgesehen und die Benen- nung von Zeugen. Du erhältst den Antrag über die DSV-Homepage http://www.dsv.org | Führerscheine | Anträge Belem |
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