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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Ich werde wohl einfach den Src Schein machen. So spar ich mir den Stress
Danke danke für die vielen Beiträge
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Viele Grüße SeeWulf01 |
#52
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Achso nach was am Rande was wohl sehr viele freuen wird.
Ab dem 1.10.2011 ist die Src Prüfung (die anderen weiß ich nicht) im multiple choice verfahren.... Heir ist auch der neue Fragenkatalog: http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...sse/index.html
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Viele Grüße SeeWulf01
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#53
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Hallo an alle;
zum Beitrag #47: Meiner Meinung nach wird das Atis-Signal nach dem Loslassen der Sprechtaste gesendet. MfG Günther Thiele
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#54
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Wenn Du Dir Stress sparen willst mach das RYA-SRC.
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Gruss Vestus |
#55
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dieser wird meines Wissens in Deutschland immer noch nicht anerkannt. Oder hat sich da was geändert ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#56
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Zitat:
Ich habe mein "Beschränkt Gültiges Betriebszeugnis für Funker I" 2002 gemacht und da war GMDSS schon dabei. Was mich jetzt etwas verwirrt. Der genaue Text auf dem Schein lautet: Zitat:
Allerding hatte ich vor meiner Donautour extra nachgefragt ob ich auf der Donau auch die britische Seefunkanlage ohne ATIS bedienen darf und die Antwort lautete eindeutig ja.
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#57
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Das RYA-SRC war in D schon immer gültig und anerkannt, da es nach RR und CEPT ausgestellt wird. Leider haben einige Verbandsfuzzi übersehen dass das "G" bei GMDSS für "Global" steht, und nicht, wie sie gehofft haben, für "Germany".
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Gruss Vestus |
#58
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Moin Wolf,
das ist nur ein Punkt der fehlt, daneben fehlt noch der Passus für die Bedienung von Schiffsfunkstellen,also Binnenfunk, im BZI. Hatte das auch noch schnell 2002 gemacht als ich von dem Unsinn der Aufteilung auf UBI und SRC hörte bzw. las. Nach Auskunft der Dame der zuständigen Stelle dürfe ich nach wie vor Binnenund Buten funken, aucg wenn es nicht explizit im Zeugnis stünde, solle das BZI aber nicht umschreiben da dann nur das SRC ausgestellt würde ohne UBI. Mag sein das sich das mittlerweile geändert hat.
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Gruß Kai
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#59
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So ist es weiterhin.
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Gruss Vestus |
#60
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Zitat:
aus demselben Grund habe ich den Schein damals auch gemacht. Auch wenn Binnen nicht explizit aufgeführt ist, vertraue ich auf den Bestandsschutz.
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#61
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Zitat:
mit Ergänzungsprüfung ... http://www.adac.de/_mm/pdf/Sportboot...2011_57422.pdf -> siehe 3.5 Gruß Ralph |
#62
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Bei den verwickelten Bestimmungen habe ich wohl das Einzige gemacht, was sich eindeutig abgrenzen lässt: keinen wie auch immer gearteten Funkschein. Binnen- und Seefunkbenutzung überall verboten. Klare Ansage, da kann man nichts versehentlich falsch machen
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#63
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Was ist denn bitte daran Stress ?
Ein bischen Abends lernen ? Und auch was begriffen und behalten zu haben ? Ich finde es gut, wenn man solche Scheine nicht auf dem Rummelplatz lösen kann wie 'ne Fahrt in der Geisterbahn.
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#64
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Zitat:
seit wann haben Infoflyer vom ADAC gesetzgebende Wirkung ? Das Thema ist schon x-mal durch. Einzig die Schiffssicherheitsverordnung ist massgebend.
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Gruss Vestus |
#65
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Zitat:
anmelden und dann den Funkschein entsprechend einstellen und funken. Also DSC(SRC) und Atis (Ubi) und da ist es unrelevant ob das Gerät beides kann und Angemeldet ist es muß der Schein Vorgelegt werden, welche Betriebsart eingestellt ist wenn mann Kontoliert wird. Habe auch nur Ubi aber vollangemeldetes Atis/DSC Gerät,aber nur auf Ubi eingestellt und gut iss. |
#66
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Hallo Wolf,
Zitat:
Ich (BRD) erlaube dir auf meinem Grundstück(Hoheitsgebiet) mit eigenen Mitteln eine Garage (Funkanlage) zu errichten und nach der von mir erstellten Hausordnung (VO-Funk) und prüfung deiner Eignung (UBI-SRC) zu benutzen. Meine Nachbarin (z.B. Kroatien) hat ebenfalls auf ihrem Grundstück (Hoheitsgebiet) eine Garage stehen. Leider habe ich mit ihr nicht verhandelt (Zwischenstaatliches Abkommen) dass du die ebenfalls benutzen darfst. So kann ich dir also rechtsverbindlich nur erlauben die Garage auf meinem Grundstück zu benutzen. Ich weiß, das Beispiel hinkt (GMDSS - SOLAS etc.). Aber es verdeutlicht die Situation. Gruß Robin
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#67
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Zitat:
nicht ganz, ich bin ja damals u.a. in Deutschland mit einem britischen Boot unterwegs gewesen und hatte deswegen angefragt. Im Ausland ist klar daß deutsche Behörden mir nichts erlauben können. |
#68
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.... uppps,
es ist schon bemerkenswert wieviel Halbwissen in diesem Trööt zusammengetragen wurde. Dann versuche ich doch einfach auch mal meinen Senf dazuzugeben.
1.) Jedes Kombigerät lässt sich so programmieren das es entweder zwischen See- und Binnenfunk umgeschaltet werden kann, oder als reine Binnenfunkanlage (ATIS) oder als reine Seefunkanlage (DSC) ohne Umsachltmöglichkeit verwendet werden kann. Leider wissen selbst viele Fachhändler dies nicht und reichen eine Kombianlage über den Tresen. 2.) See- und Binnenfunk verwenden im Wesentlichen die gleichen Känale. Der Unterschied besteht zum Einem im Betriebsverfahren (DSC oder ATIS) und zum Zweiten in unterschiedlichen "Kanaltabellen" - so darf Kanal 16 im Binnenfunk nicht verwendet werden. 3.) Zum Betrieb einer Seefunkanlage wird ein SRC oder LRC benötigt, zum Betrieb einer Binnenfunkanlage das UBI - oder ein "altes" Seefunkzeugniss. 4.) Seefunkanlagen dürfen auf Binnenwasserstrassen nicht betrieben werden. 5.)Binnenfunkanlagen dürfen auf See (Seeschifffahrtsstrassen und hohe See) nicht betrieben werden. Ausnahme sind genau festgelegte Gebiete - wie z.B. der Hamburger Hafen. Obwohl Seeschifffahrtsstrasse ist dort der Betrieb von Binnenfunkanlagen erlaubt. 6.) Eine Binnenfunkanlage arbeitet nach dem ATIS Verfahren - es wird bei jedem Loslassen der Sendetaste die 10stellige ATIS Kennung ausgesendet. 7.) Seefunkanlagen arbeiten im DSC Verfahren. Es sind nur noch Seefunkanlagen mit DSC (neu) zulassungsfähig. DSC ermöglicht den gezielten Anruf einer bestimmten oder aller Empfäger innerhalb der Reichweite des Funkgerätes . So löst das Drücken der DistressTaste bei allen DSC Funkgeräten im Umkreis einen Alarm aus. 8.) ATIS und DSC sind nicht kompatibel - trotzdem ist Funkverkehr zwischen Binnenfunkanlagen und Seefunkanlagen möglich, da beide die gleichen Kanäle und das gleiche (Sprachübertragungs-)Verfahren verwenden. 9.)Das RYA -SRC ist für Deutsche in Deutschland auf einem deutschen Schiff (um Dünnbrettbohrern gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen) ohne Zusatzprüfung nicht ausreichend, im Ausland (z.B. beim Chartern) erfüllt es seinen Zweck. Wer die Zusatzprüfung ablegt kann lieber gleich ein "richtiges" SRC erwerben. und, Last, not least: CB Funk hat mit Amteurfunk NICHTS zu tun - CB ist aus dem "nicht öffentlichen beweglichen Landfunkdienst" entstanden, aus der Sicht vieler Funkamateure "Spielzeugfunk". Amateurfunk ist ein experimentaler Funkdiest. Funkamateure brauchen eine Lizenz die schon einiges technisches Wissen voraussetzt, dürfen dann aber in den Amteurfunkbereichen zwischen 1,8 MHz und etlichen GHz so ziemlich alles, um es einfach auszudrücken.
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben.
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#69
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Aber nur in Deutschland.
Z.B. auf der Donau (wenn ich das richtig im Kopf habe ab Serbien oder Rumänien) gilt Kanal 16 als Anrufkanal und nicht mehr Kanal 10. Gilt auch nur für Boote aus dem ATIS Bereich. Unter ausländischer Flagge, also z.B. britisch oder bulgarisch gilt das nicht. |
#70
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Hi Wolf,
na ja, die Situation quetschen wir jetzt noch mit in die Analogie rein. Du hast also eine Garage (Funkanlage) über die du verfügen darfst vom Grundstück meiner Nachbarin (Frau Elisabeth Windsor GB) auf mein Grundstück (BRD) verschoben. So lange du die Verfügungsgewalt über die Garage hast und ich (BRD) bzw. Frau Windsor (GB) nichts da gegen haben (Zoll, Einfuhrbestimmungen) dass du Garagen in unseren Hoheitsgebieten verschiebst, kann ich dir natürlich gestatten, die auch zu benutzen, wenn mir die Höhe, Breite, Länge (Frequenz, Leistung, Ausstattung etc.) zusagt. Beste Grüße Robin P.s. Hauptsache der Rasen leidet nicht bei der ganzen Garagenverschieberei
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Zitat:
Ich versuchte ja nur das was in D gilt - egal ob sinnvoll oder nicht - in ein paar Worte zu fassen. Typisch D - es ist ein Roman draus geworden!
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Gruss, Christian Tel 0451 3894490 oder 01520 9802869 Erfahrungen sind Fehler, die wir überlebt haben. |
#73
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Zitat: "10. Die Schiffsfunkstelle darf im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten am Seefunk teilnehmen. Für dei Teilnahme am Seefunk sind die geltenden Bestimmungen und Vorschriften für den Seefunkdienst zu beachten..." Zitat Ende. Zitat Begleitschreiben der Frequenzzuteilung: " An dieser Stelle möchte ich noch besonders auf "Punkt 10" der Nebenbestimmungen hinwiesen, wonach Schiffsfunkstellen berechtigt sind, im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten am Seefunk teilzunehmen." Zitat Ende. Zitat aus dem Handbuch für den Binnenschiffahrtsfunk, Artikel 7, Punkt 7.2 "Teilnahme am Seefunk", allgemeiner Teil: " Schiffsfunkstellen des Binnenschifffahrtsfunks können am UKW- Seefunkdienst teilnehmen. Wegen der automatischen Leistungsreduzierung auf bestimmten Kanälen kann es jedoch in Ausnahmefällen zu Schwierigkeiten in der Funkverbindung kommen" Zitat Ende. Selbstredend muss das für den Einsatzbereich (Binnengerät auf See und Binnen) benötigte Funkzeugnis vorliegen, also UBI plus SRC oder z.B. BZI, als direkter Vorgänger der beiden erstgenannten. Nicht alles ist Halbwissen oft reicht ein Blick in die Unterlagen, die man, sofern bereits ein gemeldetes Gerät vorliegt, ebenso vorliegen haben sollte und auch mal lesen könnte. Mitführen muss man sie ja eh. Wenngleich hier beim Binnenfunk etwas mehr Ordnung herscht, denn das Handbuch existiert nach wie vor, während die "Mitteilngen für Seefunkstellen und Schiffsfunkstellen" ausgestorben scheinen Korrekt ist, das -reine- Seefunkanlagen (D in D) , binnen nicht betrieben werden dürfen, wegen fehlendem ATIS. PS. HH Hafen, Eckernförder Innenbucht etc. sind vor allem Gebiete, wo weniger Binnen oder Seegeräte Einsatz interessant ist, sondern das in diesen und anderen Grenzgebieten zwisschen See- und Binnenfunk trotz allem auch noch das UBI gilt. Obwohl man sich "eigentlich" bereits auf einer Seestrasse befindet. Die Grenzen finden sich in dem Link in meinem vorigen Beitrag -48-
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Gruß Kai Geändert von KaiB (15.09.2011 um 08:09 Uhr) |
#74
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Zitat:
zu 3. - stimmt nicht, jede Seefunkanlage / - stelle OHNE Dsc - Funktion darf weiter mit einem alten Seefunkzeugnis betrieben / benutzt werden zu 7. - stimmt auch nicht, meine Seefunkstelle mit einem Simrad RT 64 ohne DSC wurde Anfang 2011 neu zugelassen ! Und DSC ist nicht die alleinige Funktion einer Seefunkanlage wie könnte ich sonst damit Sprache übermitteln ?
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Früher gab es eiserne Matrosen auf hölzernen Schiffen, heute gibt es ..... auf eisernen Schiffen. Gruss Ulrich |
#75
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Zitat:
das permanente Wiederholen des Wunschdenkens und der Vermutung einer Staatssekretärin im Auftrag der Verbände bringt noch lange keine Gesetzeskraft. Auch wenn nun zum x-ten mal wieder die SchSV geändert wurde, lässt sich auch der neuen Fassung nicht entnehmen dass explizit dieses SRC ungültig sein sollte. In der neuen Anlage 14 "Antrag auf Zulassung zur Anpassungsprüfung zum Erwerb und zur Ausstellung des Beschränkt Gültigen Funkbetriebszeugnisses (SRC)" soll man eine Kopie seines nicht allgemein anerkannten ausländischen Funkzeugnisses beifügen. Da dieses wohl nicht nur einen Staat betreffen wird wäre es mal interessant zu erfahren welche ausländischen Funkzeugnisse nicht allgemein anerkannt werden und weiterhin welche nicht allgemein anerkannten ausländischen Funkzeugnisse den Inhaber zur Prüfungsteilnahme berechtigen? Hast Du da eine Quelle? Die Antwort auf meine gleichlautende Frage an BSH und BMVBS steht nämlich immer noch aus, ebenso was mit der Liste ist die das BSH seit 2007 erstellen soll, auf der die nicht anerkannten FZ aufgeführt sein sollen. Ich denke hier z.B. an einen Wassertaxifahrer aus Patagonien, der seine Fahraufträge per Funk von seiner Taxizentrale, evtl. sogar per DSC, erhält und vorher einen Funkkurs besuchen musste. Ist schon klar dass dieses daraufhin ausgestellte Zeugnis nicht allgemein anerkannt ist, aber berechtigt das trotzdem zur Teilnahme an der Anpassungsprüfung? Wohlwissend dass die Aussage eines Polizisten nicht der Weisheit letzter Schluss ist bin ich trotzdem Anfang der Saison beim Dienststellenleiter der in meinem Revier zuständigen WSP aufgeschlagen und habe unter Vorlage des RYA-SRC und Hinweis dass ich Deutscher bin, um Kontrolle und Bussgeldbescheid, OWI, Anzeige oder dgl. gebeten. Antwort: Seefunk unterliegt internationalen Vereinbarungen, Ausstellung nach CEPT und RR = keinerlei Beanstandung. Bei Interesse sende ich Dir die Tel.-Nr. der Wache gerne per PN.
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Gruss Vestus |
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