Zitat:
Zitat von christian.k
Stimmt nicht ganz: Du brauchst für den Erwerb/Besitz eines 2-Takters den Fachkundenachweis Explosionsmotor (oder den alten Pyro-Schein). Dann musst du den Erwerb aber der zuständigen Behörde anzeigen. Ohne einen dieser Scheine ist der Handel mit 2-Takt Motoren (neu ODER gebraucht) eine Straftat, die Benutzung aber nur eine Ordnungswidrigkeit.
|
Hi ,
ja , stimme dir zu , aber nur bei Motoren die mit 1:100 betrieben werden , bei Motoren die mit 1:50 betrieben werden muss man sich noch eine Genehmigung des BFS ( Bundesamt für Strahlenschutz) einholen

Gruß vom Leukermeer,
Udo