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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 01.11.2011, 22:02
Benutzerbild von lars.
lars. lars. ist offline
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Warum sollte ich die Dekra,Küß,TÜV Rheinland füttern wenn ich weis das der Wohnwagen erst wieder in 3 Jahren gebraucht wird ,und der Karren die ganze Zeit auf meinem Grundstück steht.?
Die Versicherung beinhaltet Teilkasko und die soll weiter laufen.
Also melde ich garnichts ab.
Zumal man gleich eine empfindliche Strafe bekommt wenn man ein Fahrzeug mit erheblich überzogenem TÜV abmeldet.(weil man merkt das man den Wohnwagen doch erst in 2 Jahre nutzen will der Tüv aber schon 1 Jahr abgelaufen ist.
Da schwärzen einen die Sachbearbeiter der Zulassungsstelle gleich an.
Alles nur Geldmacherei von den Lobbyisten.
Wurde Zeit das das endlich wieder zurück gepfiffen wird.
Durch 2 mal Gebühren zahlen wird die Verkehrssicherheit nicht besser und nur die sollte das Prüfungskriterium sein.
Das mit dem anschwärzen kanst Du umgehen wenn Du das Fahrzeug mit einem Trailer zum Tüv bringst und wenn Du dann noch Zeugen hast die bestetigen das , daß Teil die ganze Zeit auf Deinem Grundstük stand , kann und wird Dir keiner was und Du hast auch gegen kein bestehendes Rechtr verstoßen . Essei den Du bewegst soetwas auf eigeneaxe im Öfentlichenraum dann kann es Dir an den Kragen gehen .

Währe doch auch der Hammer (Entschuldigen sie ich habe Steuern und Versicherungsbeiträge gezahlt für etwas das ich garnicht nutzen konnte)
__________________
Grüße lars

Heute Nichtraucher

Die Schriftgelehrten weinen wieder
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  #52  
Alt 01.11.2011, 22:16
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von lars. Beitrag anzeigen
Das mit dem anschwärzen kanst Du umgehen wenn Du das Fahrzeug mit einem Trailer zum Tüv bringst und wenn Du dann noch Zeugen hast die bestetigen das , daß Teil die ganze Zeit auf Deinem Grundstük stand[..]
Leider ist die Rechtslage anders: Man muß zur Untersuchung völlig
unabhängig davon, ob das Fahrzeug im öffentlichen Raum steht.
§ 29 STVZO
(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen [..]
haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten [..] in regelmäßigen
Zeitabständen untersuchen zu lassen.
Wenn's nicht rauskommt (weil die Überziehung für die Ordnungsmacht nicht
zu sehen ist), dann passiert nichts. Wenn man aber erwischt wurde, hilft
auch jede Beteuerung nichts, daß der Wagen privat stand.
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Beste Grüße

John
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  #53  
Alt 01.11.2011, 22:24
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Zitat:
Zitat von Wattikan Beitrag anzeigen
Bei meinen gehts nicht. Hab extra nochmal gefragt. Bei den Großen wo man mit den Gespann durchfahren kann solls aber gehen. Ist so wegen Bremsentest.
Hallo
Ich war mit meinen Trailern zgg 650 kg 2x bei der HU
Einmal bei TÜV-Süd, Einmal KÜS
Immer mit Boot,gab kein meckern deswegen
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Grüße aus Mittelfranken
Michael

Alkohol und Drogen ist was für Weicheier.
Ich bin hart, ich nehm die Realität
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  #54  
Alt 02.11.2011, 04:27
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Da hab ich dann von der Tüvstelle hier valsche angaben bekommen dort hab ich vor ca.2 Jahren nach gefragt wie es aussieht da wir ein altes Auto restaurieren und bekam die Antwort das es nicht abgemeldet werden müsse und.......
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Grüße lars

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  #55  
Alt 02.11.2011, 14:50
Wohnbusfahrer
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Ich verstehe, wenn jemand sagt, dass er sein Fahrzeug gar nicht bewegt. Aber dann kann der, der sein Fahrzeug bewegt, sich darauf berufen, dass die, die ihres nicht bewegen auch nicht brauchen ... Gleiches Recht für alle.
Naja, alle Menschen sind gleich, aber wenn es um eure persönlichen Interessen geht, seid ihr plötzllich gleicher ... Erinnert ich an die Schweine in "Farm der Tiere".
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  #56  
Alt 02.11.2011, 15:44
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
I[..] Naja, alle Menschen sind gleich, [..]
Irrglaube - nicht überraschend bei Deiner Sig (sie übersieht, daß nicht
alle logischen Folgerungen umkehrbar sind). In bin mir sicher, daß z.B.
wir zwei uns heftig unterscheiden.

Und was die Gleichheit vor dem Recht angeht, so besteht diese, wenn und
nur wenn gleicher Sachverhalt vorliegt.

Daß das hier nicht der Fall ist (einer läßt sein Fahrzeug auf privatem Grund
stehen, der andere fährt damit herum), hast Du ja schon erkannt.
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Beste Grüße

John
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  #57  
Alt 02.11.2011, 15:57
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Wattikan Wattikan ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
wenn mir die Prüfstelle hilft, die 3t vorher abzukranen (weit und breit kein Wasser) dann komme ich nächstes Mal ohne Boot
Bei uns (GTÜ) gehts mit Boot aufn Trailer NICHT!! Er schickt dich wieder weg und du mußt woanders zum Tüv. Mag sein das es mit ungebremsten so geht aber mit gebremsten Trailern gehts nicht. Müßte dann mit Boot drauf nach Kiel (ca. 35km) und dort würde es auch mit Boot drauf gehen.
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Schöne Grüße von der Küste
Klaus
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  #58  
Alt 02.11.2011, 17:09
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dieter dieter ist offline
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Das ist m.M. Willkür des Prüfers, viele Hänger fahren hier nicht auf den Bremsenstand,
auch nicht in den Werkstätten - ob Dekra TÜV oder GTÜ spielt keine Rolle.

Es werden große Trailer oder Anhänger auf der Straße oder dem Hof geprüft, z.B. dass man mit dem Zugfahrzeug anfährt und kräftig einbremst, der Prüfer kann an der Reaktion des Hängers die Einstellung der Bremsen erkennen, dann fährt man an, mit angezogener Handbremse und den Rest wie Lichter etc. kann er sich auch so ansehen....

Ich fahre bei der örtlichen Prüfstelle nicht mal auf den Hof, da sonst mein riesen Gespann alles blockiert..... der Prüfer geht mit mir auf die Straße !
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #59  
Alt 02.11.2011, 17:16
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Zitat:
Zitat von Audiot_8p Beitrag anzeigen
Kurze zwischenfrage, kann ich mit dem Trailer zum Tüv wenn das Böötchen noch drauf ist
das ist dem tüv menschen sogar am liebsten wenn es ein gebremster anhänger ist , denn dann kann es voll die brems leistung kontrolieren !


DAHER AM BESTEN IMMER OHNE BOOT ZUM TÜV !
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  #60  
Alt 02.11.2011, 17:20
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Wenn das wirklich nächstes Jahr so kommt wie mir meine Dekra und TÜV-Prüfer ansagen, werden sich so manche nach der "alten" Regelung zurücksehnen. Aber schaun wir mal.
__________________

Ciao
Barracuda

Der, der keine Zeit mehr hat
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  #61  
Alt 02.11.2011, 17:20
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen

Es werden große Trailer oder Anhänger auf der Straße oder dem Hof geprüft, z.B. dass man mit dem Zugfahrzeug anfährt und kräftig einbremst, der Prüfer kann an der Reaktion des Hängers die Einstellung der Bremsen erkennen, dann fährt man an, mit angezogener Handbremse und den Rest wie Lichter etc. kann er sich auch so ansehen....
!
Hi ,
genau so siehts bei uns auch aus , handhabt so jede werkstatt bei uns ,egal ob man mit Trailer oder mit WoWa vorfährt.
Ich würde diese Art der Tüvvorführung immer vorziehen
Gruß vom Leukermeer,
Udo
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  #62  
Alt 02.11.2011, 19:53
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Zitat:
Zitat von lars. Beitrag anzeigen
Das mit dem anschwärzen kanst Du umgehen wenn Du das Fahrzeug mit einem Trailer zum Tüv bringst und wenn Du dann noch Zeugen hast die bestetigen das , daß Teil die ganze Zeit auf Deinem Grundstük stand , kann und wird Dir keiner was und Du hast auch gegen kein bestehendes Rechtr verstoßen . Essei den Du bewegst soetwas auf eigeneaxe im Öfentlichenraum dann kann es Dir an den Kragen gehen .

Währe doch auch der Hammer (Entschuldigen sie ich habe Steuern und Versicherungsbeiträge gezahlt für etwas das ich garnicht nutzen konnte)
Nein das nützt nichts.
Ok das Fahrzeug auf den Trailer und zum Tüv könnte noch geduldet werden von der Polizei. Sicherheitshalber aber die Schilder von dem Fahrzeug schrauben.
Was angemeldet ist muß auch zwingend zum Tüv .
Ob der auf deinem Grundstück steht oder nicht ,spielt dabei keine Rolle.
Ungefähr so wie bei der GEZ ,wer ein Rundfunkempfangsgerät hat muß Zahlen egal ob am Strom angeschlossen oder nicht.
Es zählt nur man könnte ja jeder Zeit damit loslegen.
Bescheuert aber so ist das.

Der Tüv handelt aber sehr selten,die Zulassungsbehörden sehr oft. (beim Abmelden S.O.)
__________________
§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas
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  #63  
Alt 02.11.2011, 22:18
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Zitat:
Zitat von Laminator Beitrag anzeigen
Nein das nützt nichts.
Ok das Fahrzeug auf den Trailer und zum Tüv könnte noch geduldet werden von der Polizei. Sicherheitshalber aber die Schilder von dem Fahrzeug schrauben.
Was angemeldet ist muß auch zwingend zum Tüv .
Ob der auf deinem Grundstück steht oder nicht ,spielt dabei keine Rolle.
Ungefähr so wie bei der GEZ ,wer ein Rundfunkempfangsgerät hat muß Zahlen egal ob am Strom angeschlossen oder nicht.
Es zählt nur man könnte ja jeder Zeit damit loslegen.
Bescheuert aber so ist das.

Der Tüv handelt aber sehr selten,die Zulassungsbehörden sehr oft. (beim Abmelden S.O.)
Danke , war Heute diesbezüglich noch mal beim Tüv und hab nach gefragt .
Die Aussage des Prüfers war nicht eindeutig . Diesmal riet man mir das Fahrzeug abzumelden oder mit RoterNr. zubewegen . Jedenfals sagte der Mann im Kittel das ich nich mit dem Fahrzeug auf der Straße fahren dürfte , dies könte teuer werden und es gäbe je nach Länge der Überzihung soga Punkte
Wo kann man den den Gesetzestext nachlesen ?
Finde es echt verwirrend wenn es mal so und dann wieder so heist .
__________________
Grüße lars

Heute Nichtraucher

Die Schriftgelehrten weinen wieder
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  #64  
Alt 03.11.2011, 09:06
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alaska alaska ist offline
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Zitat:
Zitat von lars. Beitrag anzeigen
Wo kann man den den Gesetzestext nachlesen ?
§29 STVZO
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Gruß vom Oberrhein.
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  #65  
Alt 03.11.2011, 09:26
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Zitat aus Homepage TÜV-Nord:
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
__________________
Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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  #66  
Alt 03.11.2011, 10:15
JohnB JohnB ist offline
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Das Rumstehen mit abgelaufenem TÜV und angeschraubten Schildern ist
risikoreich. Die Polizei kann und muß eine OWI ahnden, wenn sie sie sieht.

Ein Nachbar hat so schon einmal ein Knöllchen für seinen Anhänger
bekommen, der im Garten aber mit dem Heck zur Straße sichtbar stand.
Und als er aufgefallen war, verdonnerte ihn die Ordnungsmacht zur Vorlage
der TÜV-Bescheinigung.

Die pragmatische Lösung ist es deshlab, auf dem Privatgrundstück die Schilder
abzuschrauben, zur TÜV-Vorführung mit roten Kennzeichen oder auf dem
Hänger zu fahren und die Schilder erst beim TÜV wieder draufzumachen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #67  
Alt 04.11.2011, 15:14
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chico100468 chico100468 ist offline
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hallo,

schaut mal hier,bringt licht ins dunkel.

http://www.volksstimme.de/ratgeber/n...robefahrt.html

gruß swen
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  #68  
Alt 05.11.2011, 23:58
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Probefahrt um die Assistenzsysteme zu prüfen? Hihihi ... Dann drehe ich 'ne Runde und der Prüfer kann meinen Fahrermotivator prüfen: die Jura. Andere Assistenzsystem habe ich nicht und ich werde mir mit Sicherheit auch nichts zulegen, was sowas hat.
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  #69  
Alt 06.11.2011, 00:18
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nabend wohnbusfahrer,

du hast bestimmt ein h Kennzeichen.


gruß swen
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  #70  
Alt 06.11.2011, 09:43
Wohnbusfahrer
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Nein. Zwei.
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  #71  
Alt 07.11.2011, 14:28
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dieter dieter ist offline
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heute war ein Freund mit seinem Anhänger beim Tüv, er hat dem Prüfer die Frage gestellt und folgende Antwort bekommen....

" das kommt, aber bei Überziehung wird eine entsprechende Zusatz-Gebühr erhoben"



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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
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  #72  
Alt 07.11.2011, 14:36
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lutsos lutsos ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
heute war ein Freund mit seinem Anhänger beim Tüv, er hat dem Prüfer die Frage gestellt und folgende Antwort bekommen....

" das kommt, aber bei Überziehung wird eine entsprechende Zusatz-Gebühr erhoben"


Und die Überziehungs Gebühr ab den 4en Monat ist 20€ hat mir ein Vogel zugeflüstert
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Gruß KostasN.Ägäis
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  #73  
Alt 07.11.2011, 14:59
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
heute war ein Freund mit seinem Anhänger beim Tüv, er hat dem Prüfer die Frage gestellt und folgende Antwort bekommen....

" das kommt, aber bei Überziehung wird eine entsprechende Zusatz-Gebühr erhoben"



Zitat:
Zitat von lutsos Beitrag anzeigen
Und die Überziehungs Gebühr ab den 4en Monat ist 20€ hat mir ein Vogel zugeflüstert
Da frage ich mich wofür?
Der Prüfaufwand bleibt doch wohl der gleiche.
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Gruß
Jörg
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Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken.
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  #74  
Alt 07.11.2011, 15:13
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diese 20Eu sind doch eine unglaubliche Frechheit!
Ich finde das vom Gesetzgeber nicht durchdacht!
Eine Strafzahlung an den Staat würde ich akzeptieren - aber nicht pauschal an das Prüfunternehmen

Das ist wie beim Haareschneiden - NUR SPITZEN = gleicher Aufwand als wie ganz ab! Der Schnitt bleibt der gleiche!
__________________
Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm!
... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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  #75  
Alt 07.11.2011, 18:33
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Das läuft ja wieder auf Betrug aus.
Dürfte sicher anfechtbar sein.
Da durch die Überziehung kein Mehraufwand entsteht dienen die 20€ nur zur Lückenfüllung für evtl. entgangene Prüfungsmargen. Strafgebühren dürfen vom Tüv nicht erhoben werden,Mehraufwand entsteht nicht es sei denn es wird bei Überziehung ein grösserer Prüfrahmen fällig.
Völliger Blödsinn und dreistes Lobbyistengekungel ohne Verstand.
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§ 1 jeder macht seins
Gruß Andreas

Geändert von Laminator (07.11.2011 um 18:38 Uhr)
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