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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Währe doch auch der Hammer (Entschuldigen sie ich habe Steuern und Versicherungsbeiträge gezahlt für etwas das ich garnicht nutzen konnte)
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Grüße lars Heute Nichtraucher Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#52
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Zitat:
unabhängig davon, ob das Fahrzeug im öffentlichen Raum steht. § 29 STVZOWenn's nicht rauskommt (weil die Überziehung für die Ordnungsmacht nicht zu sehen ist), dann passiert nichts. Wenn man aber erwischt wurde, hilft auch jede Beteuerung nichts, daß der Wagen privat stand.
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Beste Grüße John |
#53
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Zitat:
Ich war mit meinen Trailern zgg 650 kg 2x bei der HU Einmal bei TÜV-Süd, Einmal KÜS Immer mit Boot,gab kein meckern deswegen
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Grüße aus Mittelfranken Michael Alkohol und Drogen ist was für Weicheier. Ich bin hart, ich nehm die Realität |
#54
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Da hab ich dann von der Tüvstelle hier valsche angaben bekommen dort hab ich vor ca.2 Jahren nach gefragt wie es aussieht da wir ein altes Auto restaurieren und bekam die Antwort das es nicht abgemeldet werden müsse und.......
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Grüße lars Heute Nichtraucher Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#55
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Ich verstehe, wenn jemand sagt, dass er sein Fahrzeug gar nicht bewegt. Aber dann kann der, der sein Fahrzeug bewegt, sich darauf berufen, dass die, die ihres nicht bewegen auch nicht brauchen ... Gleiches Recht für alle.
Naja, alle Menschen sind gleich, aber wenn es um eure persönlichen Interessen geht, seid ihr plötzllich gleicher ... Erinnert ich an die Schweine in "Farm der Tiere". |
#56
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Irrglaube - nicht überraschend bei Deiner Sig (sie übersieht, daß nicht
alle logischen Folgerungen umkehrbar sind). In bin mir sicher, daß z.B. wir zwei uns heftig unterscheiden. Und was die Gleichheit vor dem Recht angeht, so besteht diese, wenn und nur wenn gleicher Sachverhalt vorliegt. Daß das hier nicht der Fall ist (einer läßt sein Fahrzeug auf privatem Grund stehen, der andere fährt damit herum), hast Du ja schon erkannt.
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Beste Grüße John
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#57
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Bei uns (GTÜ) gehts mit Boot aufn Trailer NICHT!! Er schickt dich wieder weg und du mußt woanders zum Tüv. Mag sein das es mit ungebremsten so geht aber mit gebremsten Trailern gehts nicht. Müßte dann mit Boot drauf nach Kiel (ca. 35km) und dort würde es auch mit Boot drauf gehen.
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Schöne Grüße von der Küste Klaus |
#58
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Das ist m.M. Willkür des Prüfers, viele Hänger fahren hier nicht auf den Bremsenstand,
auch nicht in den Werkstätten - ob Dekra TÜV oder GTÜ spielt keine Rolle. Es werden große Trailer oder Anhänger auf der Straße oder dem Hof geprüft, z.B. dass man mit dem Zugfahrzeug anfährt und kräftig einbremst, der Prüfer kann an der Reaktion des Hängers die Einstellung der Bremsen erkennen, dann fährt man an, mit angezogener Handbremse und den Rest wie Lichter etc. kann er sich auch so ansehen.... Ich fahre bei der örtlichen Prüfstelle nicht mal auf den Hof, da sonst mein riesen Gespann alles blockiert..... der Prüfer geht mit mir auf die Straße !
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#59
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Zitat:
DAHER AM BESTEN IMMER OHNE BOOT ZUM TÜV ! |
#60
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Wenn das wirklich nächstes Jahr so kommt wie mir meine Dekra und TÜV-Prüfer ansagen, werden sich so manche nach der "alten" Regelung zurücksehnen. Aber schaun wir mal.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#61
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Zitat:
genau so siehts bei uns auch aus , handhabt so jede werkstatt bei uns ,egal ob man mit Trailer oder mit WoWa vorfährt. Ich würde diese Art der Tüvvorführung immer vorziehen Gruß vom Leukermeer, Udo |
#62
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Zitat:
Ok das Fahrzeug auf den Trailer und zum Tüv könnte noch geduldet werden von der Polizei. Sicherheitshalber aber die Schilder von dem Fahrzeug schrauben. Was angemeldet ist muß auch zwingend zum Tüv . Ob der auf deinem Grundstück steht oder nicht ,spielt dabei keine Rolle. Ungefähr so wie bei der GEZ ,wer ein Rundfunkempfangsgerät hat muß Zahlen egal ob am Strom angeschlossen oder nicht. Es zählt nur man könnte ja jeder Zeit damit loslegen. Bescheuert aber so ist das. Der Tüv handelt aber sehr selten,die Zulassungsbehörden sehr oft. (beim Abmelden S.O.)
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas |
#63
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Zitat:
Die Aussage des Prüfers war nicht eindeutig . Diesmal riet man mir das Fahrzeug abzumelden oder mit RoterNr. zubewegen . Jedenfals sagte der Mann im Kittel das ich nich mit dem Fahrzeug auf der Straße fahren dürfte , dies könte teuer werden und es gäbe je nach Länge der Überzihung soga Punkte Wo kann man den den Gesetzestext nachlesen ? Finde es echt verwirrend wenn es mal so und dann wieder so heist .
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Grüße lars Heute Nichtraucher Die Schriftgelehrten weinen wieder |
#65
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Zitat aus Homepage TÜV-Nord:
Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldstrafen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben. Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert. Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.
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Wenn`s einfach wär, könnt`s ja jeder...
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#66
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Das Rumstehen mit abgelaufenem TÜV und angeschraubten Schildern ist
risikoreich. Die Polizei kann und muß eine OWI ahnden, wenn sie sie sieht. Ein Nachbar hat so schon einmal ein Knöllchen für seinen Anhänger bekommen, der im Garten aber mit dem Heck zur Straße sichtbar stand. Und als er aufgefallen war, verdonnerte ihn die Ordnungsmacht zur Vorlage der TÜV-Bescheinigung. Die pragmatische Lösung ist es deshlab, auf dem Privatgrundstück die Schilder abzuschrauben, zur TÜV-Vorführung mit roten Kennzeichen oder auf dem Hänger zu fahren und die Schilder erst beim TÜV wieder draufzumachen.
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Beste Grüße John |
#67
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hallo,
schaut mal hier,bringt licht ins dunkel. http://www.volksstimme.de/ratgeber/n...robefahrt.html gruß swen
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#68
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Probefahrt um die Assistenzsysteme zu prüfen? Hihihi ... Dann drehe ich 'ne Runde und der Prüfer kann meinen Fahrermotivator prüfen: die Jura. Andere Assistenzsystem habe ich nicht und ich werde mir mit Sicherheit auch nichts zulegen, was sowas hat.
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#69
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nabend wohnbusfahrer,
du hast bestimmt ein h Kennzeichen. gruß swen |
#70
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Nein. Zwei.
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#71
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heute war ein Freund mit seinem Anhänger beim Tüv, er hat dem Prüfer die Frage gestellt und folgende Antwort bekommen....
" das kommt, aber bei Überziehung wird eine entsprechende Zusatz-Gebühr erhoben"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#72
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Und die Überziehungs Gebühr ab den 4en Monat ist 20€ hat mir ein Vogel zugeflüstert
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Gruß KostasN.Ägäis |
#73
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Zitat:
Zitat:
Der Prüfaufwand bleibt doch wohl der gleiche.
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Gruß Jörg ------------------------------------------------ Jeder muss an was Glauben - Ich glaub, ich geh noch einen trinken. |
#74
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diese 20Eu sind doch eine unglaubliche Frechheit!
Ich finde das vom Gesetzgeber nicht durchdacht! Eine Strafzahlung an den Staat würde ich akzeptieren - aber nicht pauschal an das Prüfunternehmen Das ist wie beim Haareschneiden - NUR SPITZEN = gleicher Aufwand als wie ganz ab! Der Schnitt bleibt der gleiche!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#75
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Das läuft ja wieder auf Betrug aus.
Dürfte sicher anfechtbar sein. Da durch die Überziehung kein Mehraufwand entsteht dienen die 20€ nur zur Lückenfüllung für evtl. entgangene Prüfungsmargen. Strafgebühren dürfen vom Tüv nicht erhoben werden,Mehraufwand entsteht nicht es sei denn es wird bei Überziehung ein grösserer Prüfrahmen fällig. Völliger Blödsinn und dreistes Lobbyistengekungel ohne Verstand.
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§ 1 jeder macht seins Gruß Andreas Geändert von Laminator (07.11.2011 um 18:38 Uhr) |
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