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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 03.02.2012, 08:07
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Leider wird das in jeder Zulassungsstelle "aus Unwissenheit" anders gehändelt. Wismar stellt sich da auch ziehmlich dumm an.

Grundsätzlich benötige ich keine EVB um einen "Sportanhänger" zu überführen. (und zum Anmelden auch nicht)
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Gruß
Jens

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Das Glück bevorzugt den der vorbereitet ist.
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  #52  
Alt 28.07.2016, 16:28
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Ich grabe den mal wieder aus...

Was ich noch nicht ganz verstehe: Ich überführe einen Bootstrailer, vom Käufer zu mir (20 km). Der Trailer ist nicht angemeldet und hat keine Papiere. Ist aber trotzdem in sehr gutem Zustand und ist von einem bekannten deutschen Hersteller.

Wie kann ich eine elektronische Versicherungskarte ohne Papiere bekommen? Da muss man irgendwie ne FIN usw. eintragen.

Ich neige dazu das Nummernschild von meinem Radanhänger an den Hänger zu schrauben und los gehts. Neues Auto, neuer Trailer. Normalerweise werde ich nie angehalten. Aber mit nem Unfall usw. wird das dann richtig scheiße.
__________________
Grüße

Mike

Geändert von volvorider (29.07.2016 um 13:22 Uhr)
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  #53  
Alt 28.07.2016, 16:38
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Nimm einen Autotransportanhänger, oder einen Plattform Anhänger und lade den Trailer da drauf.
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LG Gerd

Urlaub ist wenn der Fuß im Meer und das Herz im Himmel baumelt....

Mein Projekt: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=243257
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  #54  
Alt 29.07.2016, 12:05
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen

Ich neige dazu das Nummernschild von meinem Radanhänger an den Hänger zu schrauben und los gehts. Neues Auto, neuer Trailer. Normalerweise werde ich nie angehalten. Aber mit nem Unfall usw. wird das dann richtig scheiße.
So Bitte nicht. Ist Kennzeichenmissbrauch und kann richtig viel Ärger geben. Da kannst du besser nur mit nicht zugelassenem Fahrzeug angehalten werden. Das hat deutlich weniger Konsequenzen.

Nur so als Tipp aus Fahrlehrersicht.


Aber ernsthaft zu dem Problem: Entweder auf Anhänger oder mal deine Versicherung anrufen und nach einer evb-Nummer fragen. Die helfen dir bestimmt auch gerne weiter.

Gruß, Hendrik
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  #55  
Alt 29.07.2016, 13:14
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Zitat:
Zitat von volvorider Beitrag anzeigen
Ich grabe den mal wieder aus...

Was ich noch nicht ganz verstehe: Ich überführe einen Bootstrailer, vom Käufer zu mir (20 km). Der Trailer ist nicht angemeldet und hat keine Papiere. Ist aber trotzdem in sehr gutem Zustand und ist von einem bekannten deutschen Hersteller.

Wie kann ich eine elektronische Versicherungskarte ohne Papiere bekommen? Da muss man irgendwie ne FIN usw. eintragen.

Ich neige dazu das Nummernschild von meinem Radanhänger an den Hänger zu schrauben und los gehts. Neues Auto, neuer Trailer. Normalerweise werde ich nie angehalten. Aber mit nem Unfall usw. wird das dann richtig scheiße.


Frag in einer Autowerkstatt ob du eine rote nummer haben kannst, ansonsten Kurzzulassung (gelbe nummer)

Lg
Roland
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  #56  
Alt 29.07.2016, 13:20
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So richtig lesen tut hier aber keiner. Eine Frage ist das mit dem "?" am Ende.

Falls du nicht konstruktives beizusteuern hast, einfach wie Zuhause auch, still sein.

Ich frage jetzt selbst nach.



Zitat:
Zitat von adama Beitrag anzeigen


Frag in einer Autowerkstatt ob du eine rote nummer haben kannst, ansonsten Kurzzulassung (gelbe nummer)

Lg
Roland
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Grüße

Mike
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  #57  
Alt 29.07.2016, 13:44
Hendrik Meyer Hendrik Meyer ist offline
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Um mich selbst zu Zitieren: bei der Versicherung ANRUFEN und die Situation schildern und schon kommt die evb per SMS aufs Handy... Mehr brauchst du doch nicht. Damit bekommst du alles Andere.
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  #58  
Alt 29.07.2016, 14:01
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Wie wäre es denn mit Nachhause schieben.

Ne Fachwerkstatt / Händler darf dir keine "Rote Nummer" leihen, es sei denn du bist da angestellt und mußt den Anhänger für die Firma überführen.
Ein Überführungskennzeichen bekommst du nur wenn der Anhänger Tüv hat.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #59  
Alt 29.07.2016, 19:34
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1. Rote Nummer geht aus den bekannten und o.g. Gründen NICHT.
2. Kurzzeitkennzeichen geht für
a. Überführungsfahrten, wenn der Anhänger TÜV hat
b. unmittelbare! Fahrten zu Werkstatt oder TÜV, wenn der Anhänger keinen TÜV hat. Bei b. darf man sich ausschließlich
- in dem Landkreis bewegen, dessen Zulassungsstelle das Kennzeichen ausstellt und
- in den unmittelbar angrenzenden Landkreisen.
Trifft b. zu, ist es unerheblich, ob der Trailer Papiere hat oder nicht, hat er keine, so wird bei Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens als Hersteller "Eigenbau" angegeben.


So stehts ganz eindeutig im Gesetz!
Und somit ist es nicht mehr möglich, ohne Papiere und ohne TÜV ein Boot zu transportieren.
__________________
Gruß vom Bob
Tief und süß der Skipper pennt,
ist er von seiner Frau getrennt.
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  #60  
Alt 29.07.2016, 21:14
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Hat sich erledigt. Trailer steht vor der Türe.
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Grüße

Mike
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