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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Das ist aber im Binnenbereich nicht richtig. Da du eine Zweifarbenlaterne hast, muss das Toplicht im Binnenbereich direkt oberhalb und mindestens 1m höher als die Zweifarbenlaterne gesetzt werden.
Ich weiss ist echter Scheiss diese Unterschiede zwischen Binnen und See. Deswegen hab ich nach See positioniert und Binnen können Sie mich gerne haben.
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#52
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Zitat:
dann ist Dein Boot Binnen länger als 20 Meter ? Gruß Peter (50) |
#53
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Schön wärs ist aber nur 6,5m
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen |
#54
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#55
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Hallo,
@ Peter habe mal gerade in den Prüfungsfragen Binnen nachgesehen und demnach müßte deine Beleuchtung auch im Binnenbereich zulässig sein Gruß Hendrik
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) Geändert von Emotion (25.02.2016 um 08:57 Uhr) |
#56
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#57
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Moin
Mit der Anordnung der Lichter haben die "blauen" die wenigsten Probleme. Wichtig ist nur, das ordentliche Lichte vorhanden sind. Bei Nacht ist es schon schwer genug die großen Lichter der Berufsschifffahrt zu sehen!! Wenn ich da an einige Funzeln denke (schüttel), da hat man Glück das man schon auf 20m registriert, da ist ja ein Boot. Versuche mal Nachtbilder vom Duisburger Rhein zu machen
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Gruß Feddo Schlechtes Wetter gibt es nicht... |
#58
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hallo leute,
muß den treat mal hochholen, da ich momentan völlig verunsichert bin nach durchlesen der treats lichterführung in diversen foren. unter anderem wird da auf www.elwis.de verwiesen. wenn ich unter der rheinstr.verord. nachlese gilt für mein boot ( 8mtr motor ): kleinfahrzeug nach:§ 101 abs. m begriffsbestimmungen. nach dieser definition gilt für lichterführung: § 3.13 1 topplicht hell statt stark und seitenlichter, die gewöhnliche lichter sein dürfen. da steht nichts von bsh oder dhi, bitte mich nicht ausschimpfen sondern sagen ob ich recht habe. mein revier ist der rhein, tagsüber statt nachts, beleuchtung ist original vom hersteller, ami 26 jahre alt, eine bsh - lampe sähe auf meinem flachen vordeck zum aus. jetzt lehn ich mich mal zurück und warte was da kommt. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#59
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Nimm moderne flache BSH LED leuchte fürden Bug, habe mich sehr nett mit der Wapo auf der Boatfit unterhalten:
Auf Binnenwasserstraßen muß man die BSH Beleuchtung lediglich dabei haben (es reicht also in der Backskiste) auf Seeschiffahrtsstraßen müssen sie auch montiert sein.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#60
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Hallo,
ich habe mir das Lesen des gesammten Threads erspart. Die gleiche Fragestellung hatte ich vor Jahren mit meiner Nussschale und bin zu dem Ergebnis gekommen, nur die erforderliche (hässliche) Beleuchtung mitzuführen um sie bei Bedarf (Kontrolle) vorzuweisen. Allerdings habe ich mir die Möglichkeit geschaffen (erbastelt), die Leuchten tatsächlich in Bertieb zu nehmen.
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Gruß RAlf ( der mit dem grossen ´A´) |
#61
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wo steht den auf der Hompage genau, das man Beleuchtung mitführen muß
bisher war es immer so, das man keine Beleuchtung haben muß, solange man bei Unsichtigem Wetter nicht fährt, das haben mir 2 Waschpos. mir auch mal bei einer Kontrolle bestätigt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#62
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warum soll ich mir die häßlichen dranbauen, habe doch die originalen dran und lt. meinen ausführungen 3 artikel weiter oben brauch ich doch auf dem rhein gar keine anderen!?!?
mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#63
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Ich fahre jetzt schon einige Jahre auf dem Rhein spazieren, wurde auch schon mehrfach kontrolliert (immer bei schönem Wetter ).
Meine "Ami-Beleuchtung" wurde bisher von der WaPo noch nie reklamiert. Gerne würde ich die BSH dranbauen, habe aber bisher aus denselben Gründen wie du drauf verzichtet...Optik.... .
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Gruß vom Oberrhein.
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#64
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Ich kenne nur die Aussage, dass ein Boot jederzeit "beleuchtbar" sein muss, denn es könnte ja plötzlich auch tagsüber unsichtiges Wetter aufziehen (z. B. Nebenl). Und mindestens Binnen müssen das zugelassene Laternen sein.
_Gelebte Praxis_ der Waschpo ist aber wohl, dass die im Juli bei 30 Grad und wolkenlosem Himmel die Beleuchtung (sowohl Vorhandensein als auch Zulassung) nicht wirklich interessiert. Ich exakt über dieses Thema mal ein paar Mal mit den Waschpo-Beamten auf dem DHK philosophiert. Was nicht bedeutet, dass sie diese Karte nicht ziehen [könnten], wenn man ihnen anderweitig dumm kommt. Ich habe die Waschpo-Beamten bisher immer ausgesprochen entspannt erlebt: so bin ich im letzten Sommer bspw. mal um 19:58 mit einem Jetski ein paar Kilometer vom nächsten Hafen auf dem Rhein erwischt worden, und außer einem dezenten Hinweis, dass sie mir jetzt langsam den Heimweg nahelegen würden, gabs da keine Beanstandung (Jetski ist nur bis 20:00 Uhr erlaubt).
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#65
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Hallo allerseits,
was mich bei diesem Thema immer schon interessiert hat, es gibt für Boote doch die CE-Bescheinigung. Wenn dies dem Mitgliedsstaat Deutschland im Bereich Beleuchtung nicht reicht, wieso dürfen die ganzen französischen, italienischen, amerikanischen etc. Boote überhaupt in Deutschland zugelassen werden? Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker
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#66
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Lass doch die Originale dran und baue einen Byepass für - abmontierbare- vorschriftsmäßige Leuchten. Und die hängst Du nur dran, wenn Du nachts fährst.
Oder ist das auch verboten. Gibt es bei Booten nicht auch so was wie einen Design-Schutz wie bei Erstzulassung? Als Beispiel: Auf meinem Motorrad ist ein (original-)Rücklicht, das jeder Bezeichnung 'Licht' Hohn lächelt, so trübe ist die Funzel und den heutigen Bestimmungen garantiert nicht entsprechend. Dadurch aber, dass das Licht zur 'Originalausstattung' des Motorrades gehört, kann, darf und muss ich es weiterhin drauf haben. Ich habe sogar eine Sondergenehmigung für ein kleineres Nummernschild, weil das vorgeschriebene große nicht ausgeleuchtet wird! Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#67
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Bestandsschutz gibt es nicht.
Optik ist dank LED nicht mehr gegeben. Bleibt nur noch der Preis...ach ja Geiz ist ja Geil in Deutschland
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#68
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Hallo Hendrik,
nein, es bleibt nicht nur der Preis. Bei meiner neuen Glastron ist das GFK im Bereich der Bug 2 Farbenlaterne um die Laterne herum geformt. Die neuen LED Lampen sind zwar von der Höhe her passend, aber nicht von der Breite. "Geiz ist Geil" ist somit nicht immer die Antwort. Viele Grüße Volker
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Gruß Volker |
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
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Hallo!
Schön wenn man sich von vornherein auf die Devise Funktion vor Design einstellt. Manche Steuer / Lenkräder passen auch nicht so gut in die optische Erscheinung. Trotzdem wäre ich dafür jedes Boot damit auszurüsten. PS Nicht ganz ernst gemeint, aber ich denke halt was sein muß ,muß sein.Wie ein Vorschreiber schon erwähnt hat: Wenn Dir ein Beamter was will, dann ist unzulässige oder nichtvorhandene Beleuchtung eben Grund für ein Protokoll.
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Gruß Karl-Heinz Die Bücher über meine Traumreise 2008 , 2010 und 2012 können jetzt per PN oder Mail bei mir bestellt werden. Für Details Jahreszahl anklicken. Auch als E-Book verfügbar. __________________ |
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Hallo Hendrik,
Eine Änderung liegt für mich zwar noch nicht an, aber Foto geht trotzdem. Entschuldige die Qualität, aber das ist ein Ausschnitt aus einem großen Bild. Lösungen gegenüber bin ich immer offen. Mit freundlichen Grüßen Volker
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Gruß Volker |
#72
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Ich löse das bei meinem Trailerboot jetzt mit einem steckbaren VA-Prügel - 1m hoch, oben Rundumleuchte, vorne dran Zweifarbenlaterne. Der ganze Mast ist tagsüber an Federklemmen in der Seite verborgen und wird nur zum Leuchten montiert - das Loch durch eine Edelstahlklappe geschlossen.
40 EUR im Segelladen + 12 EUR für die Zweifarbenlaterne (allerdings beides nicht DHI-konform). Bei so einer Lösung (analog eben mit DHI-Lampen) lasse ich "miese Optik" nur bedingt gelten. Außerdem: Form follows Function, sonst sähe mein Traumauto auch anders aus.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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Zitat:
Gruss Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
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Zitat:
ich hab noch keine led gefunden, die annähernd so klein ist bzw. so gut zum boot passt wie die originalen. trotzdem freundlichen gruß, robert
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ich fahr auf dem rhein, und laut elwis nicht, siehe meinen beitrag von gestern. oder lese ich was falsch??? mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
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