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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
...aber nur wenn man den Schein auch umschreiben lässt. Mit Grau ist das Theorie....
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gregor |
#52
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Nördlich von Berlin auch nicht. Südlich = keine Ahnung.
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Gruss Vestus |
#53
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Und auch dann ist es umstritten: Auskunft vom Verkehrsministerium war, dass mit dem C1E Sattelzüge bis 12t zGm gefahren werden dürfen, mit dem umgeschriebenen 3er aber nicht (das steht auch explizit in der FEV). Beim Umschreiben wird aber ein vollwertiger C1E eingetragen, der wiederum ...
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#54
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Ist das kompliziert:
Bei Sattel-Kfz gilt folgendes: Die Berechtigung zum Führen von Sattelkombinationen über 7,5 t war in Klasse 3 nicht enthalten, so dass eine dem Umfang der Klasse C1E von 12 t Gesamtmasse überschreitende Sattelkombination nur mit der Klasse CE (unbeschränkt) geführt werden darf.
Ein Vorteil der Umschreibung ist, dass dann die 3-Achs-Beschränkung für Sattelfahrzeug bis 12 to. wegfällt. Es wird im Führerschein eingetragen: 79(C1E>12000kg, L<=3. Das bedeutet, dass bei Sattelzügen maximal 3 Achsen vorhanden sein dürfen, wenn das zGG mehr als 12.000 kg beträgt. Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php Tja, die Eurokraten. Verpennt man einen Tag ist man gleich Straftäter: Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis.
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Gruss Vestus |
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