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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 08.12.2012, 15:05
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von GeorgTa Beitrag anzeigen
...
Aus diesem Schreiben geht hervor, dass diese Sonderregelung nur für Schiffe gilt, die bereits in Kroatien registriert sind. ...
Georg, das ist ein Fehlinterpretation.
Ein Schiff kann in HR nur registriert sein, wenn es zuvor eingeführt, also verzollt und versteuert wurde. Es geht also gerade nicht um Boote, die jetzt schon in HR registriert sind (denn die sind zwangsläufig schon versteuert.)
Wie aus dem Orginal-Text hervorgeht, stellt die Änderung des MwSt-Gesetzes gerade auf Boote ab, die bereits in den sogen. Zolldepots stehen. Also das "typische Toruistenboot" mit D oder A etc Registrierung, aber bislang in HR unverzollt und unversteuert. Wie aus dem Text ebenfalls hervorgeht, geht es darum, durch dieses "Angebot" die Boote (und damit die übrigen Einnahmen auch) im Land zu halten.
Das muss vor dem EU-Beitritt abgewickelt sein, weil danach ein solcher "sondersteuersatz" höchstwahrscheinlich gegen die EU-MwSt-Richtlinien verstoßen würde.
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Gruss Andreas

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  #52  
Alt 08.12.2012, 15:08
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Dann muss nur noch die Sache mit dem Funk (Rufzeichen, MMSI) geklärt werden.

Da muss noch sehr viel geklärt werden
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  #53  
Alt 08.12.2012, 15:29
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Da muss noch sehr viel geklärt werden
Eigentlich nicht. Die Sache ist klar wie Klossbrühe, nur haben nicht wenige beschlagene Brillengläser oder aus sonstigen Gründen einen trüben Blick.

Das fängt bei der vermeintlichen Acht-Jahres-Regel an und hört bei CE auf.

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Gruss Vestus
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  #54  
Alt 08.12.2012, 15:48
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Jetzt ist alles durcheinander

nein, man zahlt nicht die Eu Steuer, sondern führt sein Boot nach Kroatien, unter der vergünstigten Steuer ein, dann ist dieses ehemalige unversteuerte Boot ein kroatisches Boot, und wird bei dem Übertritt in die Eu so behandelt wie ein HR-Boot
Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.
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  #55  
Alt 08.12.2012, 15:50
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
[..] Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.
Quelle bzw. Beleg?
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Beste Grüße

John
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  #56  
Alt 08.12.2012, 15:55
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Es gibt keine EU-MwSt.
Nun, erstens versteht jeder, was ich damit gemeint habe. Zweitens gibt es die in gewisser Weise sehr wohl, weil nämlich die Umsatzsteuerzahlung in egal welchem EU-Land ausreicht, um diese für alle EU-Länder gelten zu lassen.

Wenn ich schreibe "EU-MwSt., dann ist damit logischerweise genau der Umstand gemeint, dass in irgend einem EU-Staat die Umsatzsteuer gezahlt wurde und dass dies von allen EU-Staaten anerkannt werden muss.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Im übrigen steht der Rest ja in der zitierten und verlinkten Novelle zum HR-MwSt-Gesetz, welches mit Rücksicht auf den EU-Betritt gerade eben und aus diesem Grund an die entsprechende EU-Richtlinie angepasst wurde.
Tja, wer glaubt, dass er als EU-Bürger damit durchkommt, der wird sein blaues Wunder erleben, wenn er dann doch nachversteuern muss. Die EU hat im Allgemeinen was dagegen, durch solche bauernschlaue Tricks vorgeführt zu werden.

Für alle, die trotzdem dran glauben und sich gerade ein neues Boot anschaffen wollen: kauft es jetzt in irgend einem Eu-Land und lasst es zum Termin 01.05.2013 steuerfrei nach Kroatien liefern ...
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  #57  
Alt 08.12.2012, 16:03
XXXXXXX
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.
Manche werden es nie verstehen....

Ich werde meinen Obolus an die Kroaten leisten und das Themas ist für mich gegessen.
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  #58  
Alt 08.12.2012, 16:07
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
...
Für alle, die trotzdem dran glauben und sich gerade ein neues Boot anschaffen wollen: kauft es jetzt in irgend einem Eu-Land und lasst es zum Termin 01.05.2013 steuerfrei nach Kroatien liefern ...
Tj, um dich selbst zu zitieren:
Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Da Du offenkundig nichts Sachliches zum Thema beizutragen hast, möchte ich auch Dich bitten, diese Diskussion nicht weiter zu stören. Danke.
Über Termine, zB Stichtage ab welchem Boote bereits zB unter Zollverschluss liegen müssen bzw. bereits in HR befindlich, ist eben noch nichts veröffentlicht. Das wurde hier merhfach erwähnt.
Lies die Vorworte zum Regierungsbeschluss von Parlamentspräsident und Ministerpräsident sowie die Erläuterungen zu den geänderten Artikeln des Gesetzes und du wirst dich schlauen fühlen, ohne auf die Interpretationen von uns hier angewiesen zu sein.
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Gruss Andreas

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  #59  
Alt 08.12.2012, 16:10
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.
Das ist falsch.
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Gruss Andreas

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  #60  
Alt 08.12.2012, 16:14
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nie waren Opas Weisheiten wertvoller als heute.

Für mich gilt weiterhin:


Abwarten und Tee trinken.
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Gruß Olli
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  #61  
Alt 08.12.2012, 16:57
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Eigentlich nicht. Die Sache ist klar wie Klossbrühe, nur haben nicht wenige beschlagene Brillengläser oder aus sonstigen Gründen einen trüben Blick.

Das fängt bei der vermeintlichen Acht-Jahres-Regel an und hört bei CE auf.

Time is running.

DAs ist eigentlich recht klar, mit unklar meinte ich die kleinen Sachen die jetzt gergelt werden müssen von den Kroaten,
Umsetzung der Übertragung von EU-Boot nach Hr, da gibt es noch ganz andere Sachen die erstmal von Kroatien geregelt werden müssen.
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  #62  
Alt 08.12.2012, 17:04
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.

Ach komm jetzt.......
es gibt einige Deutsche die ein Hr Boot besitzen, willst jetzt damit sagen dass sie nachversteuern müssen wenn Hr in die Eu kommt?
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  #63  
Alt 08.12.2012, 17:08
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
nie waren Opas Weisheiten wertvoller als heute.

Für mich gilt weiterhin:


Abwarten und Tee trinken.

Wenn du Cha Cha, Felix und balticskipper ignorierst, dann kannst bis zum 01.01. Tee trinken
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  #64  
Alt 08.12.2012, 17:19
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mein Kutter ist zum Glück zu alt um sich Sorgen machen zu müssen......
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Gruß Olli
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  #65  
Alt 08.12.2012, 17:26
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Zitat:
Zitat von hilgoli Beitrag anzeigen
mein Kutter ist zum Glück zu alt um sich Sorgen machen zu müssen......


DAs höre ich immer wieder, aber da weiß ich garnich bescheid
erklär mal büdde
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  #66  
Alt 08.12.2012, 17:50
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Quelle bzw. Beleg?
http://yachtregistration.de/steuersp...gistrierun.htm
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  #67  
Alt 08.12.2012, 17:57
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Tj, um dich selbst zu zitieren:

Über Termine, zB Stichtage ab welchem Boote bereits zB unter Zollverschluss liegen müssen bzw. bereits in HR befindlich, ist eben noch nichts veröffentlicht. Das wurde hier merhfach erwähnt.
Was hier erwähnt wurde, hat rechtlich keinerlei Belang. Da diese Situation ja nicht zum ersten Male eintritt, sei auf diese Seite verwiesen: http://yachtregistration.de/steuersp...gistrierun.htm

Ein Wohnsitzdeutscher kann darüber hinaus sein Boot in keinem anderen EU-Staat registrieren. Es muss in Deutschland regisitriert werden. Das bedeutet unmittelbar, dass unmittelbar mit Beitritt Kroatiens die kroatische Zulassung erlischt. Eine Übertragung des kroatischen MwSt-Status in die EU ist damit nicht möglich.

Die Kroaten waren schon immer sehr erfinderisch, wenn es ums Geld-aus-der-Tasche ziehen ging. Die ganze Sache ist einfach nur der neueste Trick der kroatischen Behörden, den ausländischen Bootseignern kurz vor dem EU-Beitritt nochmals kräftig Geld aus der Tasche zu ziehen.

Nachtrag: bevor wieder jemand einen Nachweis für meine Aussagen verlangt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=6343

Geändert von cha cha (08.12.2012 um 18:24 Uhr)
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  #68  
Alt 08.12.2012, 18:24
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Quelle bzw. Beleg?
Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Nein, das gilt natürlich nicht für die Boote von Ausländern. Wer seinen Wohnsitz in DE hat, kann sein Boot nicht durch den EU-Beitritt Kroatiens in Gemeinschaftsware umwandeln lassen.

Da steht aber nichts solches drin

Anderen Eu-Bürgern ist es auch erlaubt ihr Boote beim WSA anzumelden wie z.b.: Slowenen, dort ist jedes 3. Boot beim WSA-Nürnberg angemeldet.
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  #69  
Alt 08.12.2012, 18:27
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Was hier erwähnt wurde, hat rechtlich keinerlei Belang. ....
Ach, komm. Das hat ja was trollhaftes.
Schuster, bleib bei deinen Leisten.

Jene Boote, für welche das Bestimmungslandprinzip gilt, müssen in der EU ohnehin dort versteuert werden, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und nicht, dort wo der Eigner wohnt.
Ob das nach dem 1.7. IT, SI, HR oder DE ist, ist vom Steuerwohnsitz des Eigners unabhängig.
Da die USt jenem Land zufällt, das sie einhebt, wird hier auch nicht "die EU" durch "bauernschlaue" Tricks um Geld gebracht, sondern allenfalls jenes Land, das die USt einhebt. Im konkreten Fall wäre das HR und nicht "die EU".
Jene Waren, die beim Beitritt (verzollte und versteuerte) HR-Binnenware sind, werden automatisch und unabhängig vom Steuerwohnsitz des Eigentümers Gemeinschaftsware.

Bsp.: Volkers Boot wurde in HR versteuert und registriert. Ab 1.7. ist das Gemeinschaftsware. Warum sollte jemand vor dem EU-Beitritt in HR USt bezahlen und danach nochmals, nur weil sein Wohnsitz in einem anderen Land liegt. Das würde die EU aufregen, aber nicht wenn HR jetzt einen "Sondertarif" anwendet, um die Opportunitätskosten gering zu halten.

Im Übrigen sagt deine Quelle genau das, wovon hier die Rede ist: Ein Boot, das in HR liegt, muss in HR versteuert werden, wenn HR in der EU ist, nicht in D.

Davon abgesehen kann eine kroatische Registrierung nicht erlöschen, weil - angeblich - ein dt. Gesetz das so wollte, was im übrigen nicht zutreffend ist.
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Gruss Andreas

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Alt 08.12.2012, 18:35
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Zitat:
Zitat von glumpo Beitrag anzeigen
Da steht aber nichts solches drin

Anderen Eu-Bürgern ist es auch erlaubt ihr Boote beim WSA anzumelden wie z.b.: Slowenen, dort ist jedes 3. Boot beim WSA-Nürnberg angemeldet.
Es geht nicht um Staatsangehörigkeit, sondern um Wohnsitz.

Du kannst als Wohnsitzdeutscher weder Dein Boot noch Dein Auto in irgend einem anderen EU-Staat registrieren. Der einzige Spielraum, der sich dabei ergibt, ist die Definition des Begriffs "Wohnsitz", denn nicht alle EU-Staaten haben Meldepflichten wie Deutschland. In der Regel gilt als Wohnsitzstaat der Staat des regelmäßigen Aufenthalts - das ist interpretierfähig.

Wie die Slowenen das mit dem WSA Nürnberg halten, musst Du beim WSA Nürnberg erfragen. Ich vermute, die geben einfach eine deutsche Adresse an. Solange schlafende Hunde nicht geweckt werden ...

Im Übrigen verweise ich auf den gesunden Menschenverstand. Wäre die behauptete Mehrwertsteuerumgehung möglich, dann würden die EU-Bürger ihre neuen Autos immer erst in einem Staat zulassen, der demnächst der EU beitritt, um die 20% oder mehr Umsatzsteuer in der Heimat zu sparen. Da könnten Händler mit kroatischen Tageszulassungen zum 1. Mai 2013 ein Vermögen machen ....
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  #71  
Alt 08.12.2012, 18:44
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Es geht nicht um Staatsangehörigkeit, sondern um Wohnsitz.


Wie die Slowenen das mit dem WSA Nürnberg halten, musst Du beim WSA Nürnberg erfragen. Ich vermute, die geben einfach eine deutsche Adresse an. Solange schlafende Hunde nicht geweckt werden ...

....
Eben den Wohnsitz meinte ich ja, hier ein Beispiel:
Slowene mit slowenischer Adresse, Bootsregistrierung beim WSA Regensburg, Boatshop ist voll mit solchen Booten
Die Slowenen machen es um ihre DL-Zulassung zu entsorgen, und erpsaren sich das ganze Tra ra was im eigenen Land ansteht wenn man ein Boot besitzt
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  #72  
Alt 08.12.2012, 18:45
cha cha cha cha ist offline
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Bsp.: Volkers Boot wurde in HR versteuert und registriert. Ab 1.7. ist das Gemeinschaftsware. Warum sollte jemand vor dem EU-Beitritt in HR USt bezahlen und danach nochmals, nur weil sein Wohnsitz in einem anderen Land liegt. Das würde die EU aufregen, aber nicht wenn HR jetzt einen "Sondertarif" anwendet, um die Opportunitätskosten gering zu halten.
Von diesen geringen Opportunitätskosten können nur Menschen mit Wohnsitz in Kroatien profitieren. In Kroatien liegende nicht-EU-versteuerte Boote von Eignern aus anderen EU-Staaten müssen am 1.7. zum dann geltenden MwSt-Satz versteuert werden, damit sie Gemeinschaftsware werden.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Im Übrigen sagt deine Quelle genau das, wovon hier die Rede ist: Ein Boot, das in HR liegt, muss in HR versteuert werden, wenn HR in der EU ist, nicht in D.
Richtig: zum kroatischen MwSt-Satz am 1.7.2013. Also 20%.

Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Davon abgesehen kann eine kroatische Registrierung nicht erlöschen, weil - angeblich - ein dt. Gesetz das so wollte, was im übrigen nicht zutreffend ist.
Das besagt das deutsche Gesetz nur deshalb, weil es sich dabei um ein EU-harmonsiertes Gesetz handelt. Dieses Gesetz betrifft auch keineswegs nur Boote (über 7,5m), sondern alle anderen Kraftfahrzeuge.

Wäre die behauptete Umsatzsteuerumgehung möglich, dann würden so ziemlich alle EU-Fahrzeuge im letzten Halbjahr vor dem Beitritt nur noch in Kroatien angemeldet und besteuert werden.
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  #73  
Alt 08.12.2012, 18:49
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Zitat:
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Eben den Wohnsitz meinte ich ja, hier ein Beispiel:
Slowene mit slowenischer Adresse, Bootsregistrierung beim WSA Regensburg, Boatshop ist voll mit solchen Booten
Die Slowenen machen es um ihre DL-Zulassung zu entsorgen, und erpsaren sich das ganze Tra ra was im eigenen Land ansteht wenn man ein Boot besitzt
Laut dem Link, den ich genannt habe, und nach meinen Kenntnissen ist das nicht zulässig. Das wird wohl so ähnlich sein wie mit den EU-Führerscheinen von Wohnsitzdeutschen, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde. Es gibt viele, die sch dann einen spanischen o.a. Führerschein besorgen und damit herum fahren, obwohl der eben nicht gilt.

Aber, wie ich schon sagte, solange man keine schlafenden Hunde weckt ...

Der Angestellte bei der WSA hat wohl vermutet, dass der Wohnsitzstaat genau so egal ist wie der deutsche Wohnsitzort des Wohnsitzdeutschen. Das aber widerspricht EU-Recht. Solange die slowenischen Behörden nix dagegen machen, ist es wohl egal.

Im Übrigen munkelt man übrigens, dass immer noch jede Menge deutscher Bootseigner ein unversteuertes Boot in den Niederlanden haben. Dort waren Boote früher nämlich nicht umsatzsteuerpflichtig, so dass viele deutsche Eigner ihre dort liegenden Boote auch dort anmeldeten. Die Boote wurden dann mit Inkrafttreten der sogenannten "Besenrichtlinie" 1993 umsatzsteuerpflichtig. Nur wenige, die ihr Boot in den Niederlanden hatten, haben aber tatsächlich bezahlt ...

Geändert von cha cha (08.12.2012 um 18:58 Uhr)
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  #74  
Alt 08.12.2012, 18:52
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Es geht nicht um Staatsangehörigkeit, sondern um Wohnsitz.

Du kannst als Wohnsitzdeutscher weder Dein Boot noch Dein Auto in irgend einem anderen EU-Staat registrieren...
Hi, die Griechen haben ihre Yachten mit nur 2% in die EU gebracht, also gibt es schon ein Exempel

Geändert von XXXXXXX (08.12.2012 um 18:58 Uhr)
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  #75  
Alt 08.12.2012, 18:58
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Zitat:
Zitat von cha cha Beitrag anzeigen
Laut dem Link, den ich genannt habe, und nach meinen Kenntnissen ist das nicht zulässig. Das wird wohl so ähnlich sein wie mit den EU-Führerscheinen von Wohnsitzdeutschen, denen in Deutschland der Führerschein entzogen wurde. Es gibt viele, die sch dann einen spanischen o.a. Führerschein besorgen und damit herum fahren, obwohl der eben nicht gilt.

Aber, wie ich schon sagte, solange man keine schlafenden Hunde weckt ...

Der Angestellte bei der WSA hat wohl vermutet, dass der Wohnsitzstaat genau so egal ist wie der deutsche Wohnsitzort des Wohnsitzdeutschen. Das aber widerspricht EU-Recht. Solange die slowenischen Behörden nix dagegen machen, ist es wohl egal.

O.K., ich nehme mein Aussage zurück, vor 4 Monaten war dies noch möglich, jetzt sehe ich diesen Text beim WSA:

Die amtlichen Kennzeichen können - nach neuester Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbügerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden.
http://www.wsa-s.wsv.de/sportschifff...portanmel.html
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