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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
liebe Grüße Raimund |
#52
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....auch auf eine Steuer???
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Gruß Heinz, |
#53
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Servus!
Zitat:
Aber es geht auch um die Zeit BIS zum Beitritt. (Und ob man einem schlecht gelaunten Zöllner antrifft der unbedingt noch ne Quote erfüllen muss weil er vor EU-Beitritt von oben mächtig Druck hat...) Zitat:
Weisst du dazu genaueres? Gibt es einen Namen für das Formular? Wie ist der Verfahrensablauf, was muss vorgelegt werden? Oder hat jemand anders das schon mal gemacht und kann Erfahrungen beisteuern? Vielen Dank und schöne Grüße, Jan |
#54
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Zitat:
Das Dokument gibt es als PDF, eigentlich stellt es der Zöllner aus, man kann es jedoch selber ausfüllen und den Zöllner nur noch vorlegen, das erspart Erklärungen. Damit verpflichtet man sich die eingetragene Ware innerhalb der Zeit X aus dem Land wieder auszuführen, man verpflichtet sich aber auch bei Überschreitung dieser Zeit die Ware beim Zoll vorzuführen. Ich fülle das aus wenn ich viele technische Sachen ins Land bringe, die ich auch wieder ausführen werde. Das Dokument ist so alt wie Kroatien, und wird regelmäßig angewendet. |
#55
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Sorry, das Dokument habe ich vergessen.
Es nennt sich " "POPIS ROBE I IZJAVA O PREUZIMANJU OBVEZE PONOVNOG IZVOZA"
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#56
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Ach ja, und:
Sicher nicht am Grenzübergang bei Einreise über Land. Was soll der kontrollieren? Er kann dir schlecht erzählen, du hättest dein Boot über 18 Monate in seinem Land und müsstest das Boot nun nach HR Recht nachversteuern wenn du sein Land gerade vor seinen Augen mit dem Boot betrittst... Die Nachweisproblematik würde ja erst bei einer Kontrolle an der Küste entstehen wenn der Zöllner vom Bootseigner den Nachweis über die Einfuhr innerhalb der letzten 18 Monate verlangen würde... Schöne Grüße, Jan |
#57
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Super glumpo!
Das sollte dann eigentlich das gesuchte Dokument sein. (Jetzt muss ichs nur noch der Familie zum übersetzen vorlegen...) Herzlichen Dank! Oder sieht jemand das anders? Schöne Grüße, Jan |
#58
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Zitat:
Ich habs mal eben im Google übersetzen lassen Die Überschrift bedeutet: POPIS ROBE I IZJAVA O PREUZIMANJU OBVEZE PONOVNOG IZVOZA Auflistung der Ware, und Zusicherung der Vepflichtung zur erneuten Ausfuhr Dann unter 1, Adresse, Name und so weiter ist klar. 2. Popis Robe =Auflistung der Ware 3.Izjava Der Unterzeichnende verpflichtet sich, die oben aufgelisteten Waren, abschließend unter den fortlaufenden Nummern, erneut innerhalb der Frist von X Tage, auszuführen. Wenn aus irgendwelchen Gründen die Ware im Land bleibt, verpflichtet sich der Unterzeichnende dass er die Ware unverzüglich beim nächsten Zollamt ..........................
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#59
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Servus!
Nanu? Seit wann liefert google so verständliche Übersetzungstexte? Bislang hatte ich bei Dokumenten da eher nicht darauf vertraut... Aber gut, das sollt ich noch mal überdenken. Muss ich die Familie nicht länger belästigen. Danke und schöne Grüße, Jan |
#60
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Du hast den übersehen:
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#61
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Hallo zusammen,
da ich mir im letzten Jahr ebenfalls ein gebrauchtes Boot zugelegt habe, stand ich natürlich auch vor der Problematik des Nachweises über die EU-Versteuerung. Ich hatte das Glück, dass es sich bei mir um eine deutsche Werft (Hellwig) handelt und man mir, auf schriftliche Anfrage, eine Bestätigung ausstellte, dass für mein Boot von der Werft die Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt abgeführt wurde. Bootstyp, Rumpfnummer und damaliger Verkaufsmonat sind aufgeführt. Evt. bringt es etwas, sich an den ursprünlichen Händler/Importeur zu wenden und nachzufragen. Gruß Bernd |
#62
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Ich hatte letztes Jahr ähnliche Bedenken und habe mir vom deutschen Zoll vorher ein entsprechendes Dokument besorgt. Dazu habe ich Kaufvertrag und Zulassung vorlegen müssen. Wie das Ding genau heißt kann ich dir nächste Woche sagen, bin Grade im Gailtal auf Skiurlaub.
Bei der Grenzkontrolle in Slowenien war ich froh es zu haben! Gruß Rainer |
#63
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Zitat:
bin jetzt zu faul zum suchen, meine aber dass die vor dem EU-Beitritt erhobenen Steuern im Land bleiben, die nach dem EU-Beitritt in die Gemeinschaftskasse fliessen.
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Gruss Vestus |
#64
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Die Mehrwertsteuer bleibt meines Wissens nach immer im Land, wird aber in der ganzen EU gegenseitig als bezahlt anerkannt, wenn in einem Land erhoben.
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#65
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Zitat:
nicht das wir aneinander vorbei reden. Ich meine Waren die aus einem Drittland, nicht EU-Land, in die EU importiert werden. An der Aussengrenze wird kassiert und diese Kohle geht m.E. in den grossen Topf.
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Gruss Vestus |
#66
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auf das Eigentum, das ich als Österreicher mit dem Seebrief nachweise. Den bekomme ich in Österreich allerdings nur mit einem Rechnungsnachweis des Kaufes (inkl. MWST.) liebe Grüße Raimund |
#67
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Zitat:
Über die MwSt sagt auch der Seebrief nichts, Raimund. Den Seebrief bekomme ich (neben all den anderen Unterlagen) mit Kaufvetrag und Zahlungsbestätigung. Das kann bei Kauf von einem Händler und einem Neuboot eine Rechnung mit MwSt sein, bei einem Kauf eines Gebrauchtboots von Privat trifft das nicht zu. Da hat man (meist nur) einen Kaufvertrag mit zB dem Vermerk "Betrag in bar erhalten" oder ähnlich, aber keine MwSt kann da ausgewiesen sein bei einem Kauf von Privat. Es muss auf dem Kaufvertrag noch nicht mal der Kaufpreis stehen.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#68
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Einfuhr-Umsatzsteuer Kroatien
unter diesem Link ist der aktuellste Stand zu diesem Thema zu lesen.
http://www.seahelp.eu/de/HR-Import
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zum Bayliner Tabellen Eintrag http://www.bayliner-tabelle.de Viele Grüße aus dem EN-Kreis Peter Versuchungen bekämpft man am besten mit Geldmangel u. Rheumatismus (J.Ringelnatz) |
#69
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Zitat:
Wie ist das bei Booten aus England? Wenn der original Kaufvertrag aus England vorliegt, zählt das als Mehrwertsteuer Nachweis? Gruß Wolle |
#70
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Wenn im Vertrag die MWSt ausgewiesen ist, ja.
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#71
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Lapidare frage vom SLO Zölner bei der Ausreise von HR nach SLO.
Wo ist Heimathafen von Boot! Ich :In Deutschland! Zöllner: Gut Heimreise! Mehr war noch nie an der Grenze zu sagen zum Boot und gezahlter MwSt. Auf dem Wasser hat mich noch nie einer nach MwSt gefragt da ich ein SW-MR119 für Schweinfurt D Kennzeichen habe und kein MU-001 für Murter HR
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#72
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genau.... so war es bisher, aber jetzt sind alle wach geworden... da riecht es nach Geld...
was machst du, wenn er als zweite Frage stellt: "...dann bitte MwSt. Nachweis"
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#73
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Ich habe vorsichtshalber die Kopie der Originalrechnung dabei!
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mit sportlichem Gruß Michael BreakOutAnotherThousand
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#74
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Hallo,
warum wird beim Boot so ein Stress gemacht. Wo liegt der Unterschied zwischen meinem Wohnwagen und meinem Boot????? Beide hängen am Hacken und haben eine deutsche Zulassung bzw. Regestrierung und werden für 3 Wochen nach HR eingeführt. Für meinen Wohnwagen habe ich auch keinen Mwst. Nachweis. Was passiert mit den vielen WW die in den Depots zu Hauf stehen und das schon über Jahre??? Danke für eine Erklärung. Gruß Maik
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Bin für jeden Ratschlag dankbar und helfe auch gerne wo ich kann |
#75
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Servus!
Der Unterschied: Der WW hat ne Tüvplakette die du nur in D bekommst. Damit hast du einen Nachweis wann der WW zuletzt in D war. Die WW in Depots müssten demnach genauso nachversteuert werden, allerdings weiß ich nicht ob für WW die gleichen Fristen gelten wie für Boote (bezüglich 18/24 -Monats Regelung in HR oder 3 Jahre in EU). Ausm Bauch raus würd ich aber vermuten, dass Boote wegen des Werts für den Zoll "interessanter" sind als WW. Ob die Nachversteuerung von WW überhaupt lohnt oder der Aufwand größer ist als die Einnahme ist da wohl die Frage. Die WW die über Jahre in HR-Depots stehen sind ja meist auch nicht mehr die jüngsten... Schöne Grüße, Jan
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