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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Die Personenliste existiert im Zusammenhang mit dem sog. "Kabotage-Verbot". Dieses besagt, dass es verboten ist, ein Boot mit zB deutschem Kennzeichen in HR zu verchartern. Klassischer Fall: Ich chartere in DE ein Trailerboot, fahre damit nach HR und benütze es dort. Problem 1 dabei: Da die Dienstleistung "Charter" in HR stattfindet, stehen HR die entsprechenden Steuern zu. Problem 2 dabei: Da die Nachvollziehbarkeit praktisch nicht gegeben ist, werden für die Chartereinnahmen des Vercharterers auch in DE keine Abgaben bezahlt. Das ist daher ein klarer Fall von Abgabenverkürzung: DE bekommt nix, HR bekommt nix. Zweiter klassischer Fall: Das vercharterte Boot mit dt. Kennzeichen wird gar nicht getrailert, sondern liegt in HR in der Marina. Auch hier wieder: HR bekommt keine Steuern aus dem Chartervertrag, weil das Boot als "privat" und nicht gewerblich aufscheint. DE bekommt auch nix, weil die Leistung nicht in DE stattfindet. Auch sind aber Abgaben fällig, die nicht bezahlt werden. Um das einzugrenzen, wurde seinerzeit die "Personenliste" eingeführt. Damit kann nun das Boot nicht über die gesamte Saison "schwarz" verchartert werden. Charterboote brauchen eine gewerbliche Zulassung in HR (und in Rest-Europa ja auch), und die gab es bislang nur mit HR-Kennzeichen. Mit dem EU-Betritt wird dazu keine Änderung notwendig, außer dass unter bestimmten Bedingungen eine Berechtigung zum Verchartern auch an Unternehmer mit Sitz in der EU erteilt werden muss. Dann kann das Boot, das verchartert wird, eben auch unter DE-Flagge fahren. Dennoch wird sichergestellt werden, dass die fälligen Abgaben entrichtet werden. Und dazu ist die Personenliste ein geeignetes Mittel, wenn auch bürokratisch und unbequem für den Touristen ohne Steuerhinterziehungsabsichten. Aber EU-rechtswidrig ist das nicht. Ein italienisches Taxiunternehmen kann auch nicht "einfach unbürokratisch" seine Autos mit italienischem Kennzeichen auf Berliner Taxihalteplätzen parken und auf Kunden warten. Freie Gewerbeausübung in der EU heißt ja nicht "genehmigungslose" - oder gar steuerfreie - Gewerbeausübung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#52
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Servus!
Zitat:
Ein probates Mittel gegen schwarze Vercharterung kann ich da nicht erkennen. Nach dem Motto: geht halt der hin ders gechartert hat und lässt sich eintragen. Oder: In 3 Wochen vermiete ich an meinen Bekannten xy, den lass ich jetzt gleich eintragen. Die Crewliste wäre da eher geeignet, weil sie einen engeren Personenkreis umfasste, aber die wird ja scheinbar abgeschafft. (Wenn sich das nicht wieder ändert...) Schwieriger in punkto verchartern wirds ja mit der Notarvollmacht sobald der Eigner nicht an Bord ist. DAS ist ein probates Mittel, aber das bleibt ja auch. Die Personenliste? In meinen Augen ungeeignet. Ich weiß es ja nicht, aber: Wer sagt dass die EU etwas dagegen hat wegen der Vercharterregelung? Eventuell gehts ja auch um freie Aufenthaltsrechte der EU-Bürger oder den Datenschutz... In der EU gibts ja viele Regelungen. Kann mir auch nicht so recht vorstellen dass es rechtens wäre, wenn ich zB. in D mit nem Bus nur fahren dürfte, wenn ich am Anfang des Jahres ne Personenliste der eventuellen Mitfahrer bei der Zulassungsstelle hab abstempeln lassen... Also VORSTELLEN kann ichs mir schon, daß die EU was dagegen hat. Aber wissen tu ichs nicht, wie gesagt. Schöne Grüße, Jan |
#53
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Gibt ja Meinungsfreiheit hier.
Und ob das ein Hafenkapitän ordentlich handhabt oder nicht, tut ja gar nichts zur Sache. Auch in DE halten sich manche WSA nicht ans Gesetz. Das ist dem Gesetz in DE oder in HR oder sonst wo aber schnuppe, wie man häufig hört.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#54
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Zitat:
Das Boot wird in Deutschland verchartert und damit findet das Rechtsgeschäft in Deutschland statt, nicht in HR !! Das ist längst gängige Praxis und wird ständig so praktiziert. Zitat:
Sie existiert lediglich noch zwecks aus- bzw- einklarieren an der Grenze auf dem Wasserweg.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#55
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Zitat:
Beste Grüsse Andy
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Beste Grüße Andy |
#56
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Zitat:
und in diesem Fall interessiert sich auch nur die Polizei dafür, von wegen Meldepflicht. |
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