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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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Das mit dem Wohnwagen ist müßig zu diskutieren, da ich den originalen Text nicht habe.
Worauf ich hinaus will, ist: in dem BGH Urteil wird aus dem Kontex eine Eigenschaft formuliert. Reiseboot. Man kann nicht reisen. Rückabwicklung. Die formulierte Eigenschaft des Wohnwagens: Wohnwagen zum Stehen. Der Wohnwagen steht doch prima. Wo fängt es an und wo hört es auf? Tatsache war das der Händler 10.000€ geboten hat. Marktpreis bei 13-15.000 im privaten Verkauf (laut Mobile) lag. Das Ebay-Gebot 7600€ brachte, minus den Gebühren und der Nachforderung. Unterm Strich also bei 6000€ und viel Ärger. Mag sein das alle Käufer schlauer als er sind -mir wäre es auch so passiert.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#52
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Die Antwort gibt doch das Urteil wie in vielen anderen auch eindeutig: Der Käufer kann nachbessern oder den Verkauf rückgängig machen und das Zeug mit neuer Beschreibung wieder anbieten. Welcher Fall hier zutrifft und wie das Sachlich zu beurteilen ist war ja nicht Sache des BGH.
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#53
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Zitat:
Händler bietet freiwillig 10 tsd € Privatmann zahlt widerwillig 6 tsd € Stünde der Händler in dieser Auflistung unten mit einem Gebot von 6 tsd €, würde man ihn als miesen Gauner bezeichnen.
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Viele Grüße, TOM |
#54
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Zitat:
Wenn es ein Vergleich, war reden wir nicht über die Rechtslage, sondern die Wirksamkeit der Dohkulisse der Gegenseite.
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Beste Grüße John |
#55
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Vergleich.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#56
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Zitat:
Darum hab ich das nach 25 Jahren auch sein lassen.
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Gruß vom Oberrhein. |
#57
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Die Situation wiederholt sich immer wieder: Ich habe ein ehemals teures Produkt hoher Qualität gekauft, jahrelang und bis zum letzten Tag völlig problemlos und mit viel Freude benutzt, möchte aber aus irgendwelchen Gründen damit aufhören oder was neues kaufen. Dann will ich hinsichtlich dieses Produkts einen endgültigen Schlussstrich ziehen und verzichte dafür auf einen Teil des Marktwerts, den ich grob recherchiert habe. Der Käufer kann also für vergleichsweise wenig Geld weiterhin den bisher von mir genossenen Nutzen haben. Für diese Ersparnis will er bezahlen mit höherem Reparaturrisiko durch höheres Alter, und auch das Risiko, dass er vielleicht zu blöd ist für richtige Handhabung - aber das ist seine Entscheidung und geht mich dann nichts mehr an.
Ich selbst war jahrzehntelang auch in der Situation solcher Käufer, habe mir damit vieles leisten können, was eigentlich noch außerhalb meiner Reichweite war, und infolge sorgfältiger Prüfung beim Kauf auch kaum Probleme gehabt. Wenn der Verkäufer nun nicht mehr auf seinen Schlussstrich vertrauen kann, dann gibt es solche Geschäfte nicht mehr, junge Leute finden weniger Gelegenheiten, und Verkäufer werden bei ihrem Neukauf behindert - aus meiner Sicht nur Nachteile für alle. sea u in denmark
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#58
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dem ist nichts hinzuzufügen
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Grüße aus dem wilden Süden Pedro Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon. |
#59
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Ich habe mir mal die aktuellen Formulierungen der Anzeigen hier im BF durchgelesen -hhmmmm?!? Ein Ebay- Verkäufer muss durchgängig Rechtssicherheit schreiben, alle andern nicht: warum, worin liegt der Unterschied?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#60
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Zitat:
Aber wenn Du Deine Intention in Dein Inserat zusammen mit einer ehrlichen Zustandbeschreibung packst sowie auf Zusicherungen in der Art wie "..das Produkt können sie sofort so wie es ist benutzen und es wird dauerhaft ohne jegliche Probleme funktionieren.." verzichtest, wirst Du bestimmt keine Probleme mit Reklamationen etc. haben. W |
#61
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Zitat:
Versteigerungen im Internet nur bestätigt worden, da viele meinten, mit der Haftungs- bzw. Ausschlußformel allem aus dem Weg gehen zu können. Natürlich haben viele nicht bösartig gehandelt, aber ettliche schon. Daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht. Wenn ich die Sache mit dem Wohnwagen mal als Beispiel nehme, gehen bei der Beschreibung "wie neu" ohne detailierte Angabe, auf was sich diese Beschreibung bezieht, der Käufer davon aus, das der Gegenstand noch "fast wie neu ist", während der Verkäufer mit seiner Angabe lediglich die Innenausstattung meinte und damit bewirken wollte, daß er einen besseren Erlös erzielen wollte. Ein Hinweis wie "fahrbereit" weist darauf hin, daß das Fahrzeug zwar transportiert werden kann, aber eben nicht dazu geeignet ist, damit sofort in den Urlaub zu fahren. Wenn der Käufer meint, er will damit doch in den Urlaub fahren, würde ich den Satz mit in den Vertrag aufnehmen, daß der Käufer auf den Umstand hingewiesen wurde, daß dies im derzeitigen Zustand nicht ratsam ist.
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cul8er Barney Liber Friso (und am liebsten immer ) Smalltalker! Drink wat kloor is, et wat goor is un prot wat woor is. Der Kopf ist rund, damit man beim Denken die Richtung ändern kann. |
#62
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Auf gut deutsch- der Verkäufer muss die Ware ehrlich beschreiben
auch wenn dies einen niedrigeren Erlös zur Folge hätte. Alles andere "drumrum-geschreibsel" ist betrügerisch.
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Gruß vom Oberrhein.
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#63
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Genau so ist es. Und aus dem Begleittext -so denn es einen gibt- wird (nun?)die Kerneigenschaft abgeleitet.
No Go's die aber in jeder 2.ten Anzeige fallen, wären: Unikat, Bastler, extrem, Topp gepflegt, Seegängigkeit bis, muss nur, ein bisschen, perfekt zum,... und so weiter und so fort. Auch unsere BF-Anzeigen strotzen vor Marketingversprechen, aber hier gibt es kaum Schwierigkeiten, weil das Intressenniveau relativ dicht zusammen ist und weniger mit Traumvorstellungen abgeleitet wird. Ein Käufer ohne Sachverstand darf nicht von Privat kaufen, wenn er die Sache nicht angemessen hat prüfen lassen. Wozu sollte jemand jetzt noch vorher gucken kommen, wenn ihm das Nachtreten so einfach gemacht wird? Ich finde: Die Vorabprüfung müsste fester Bestanadteil eines Kaufvertrags sein. Eine Rückvergütung der Reisespesen des Käufers, bei entdeckten Lügen ist sinnvoll -dann werden die Beschreibungen auch ehrlicher, aber es begrenzt die mögliche Schadenhöhe für den Verkäufer deutlich. Im Schimmelboot- Fall haben wir keine genauen Details zum Vorgang. Können aber ausrechnen das der Verkäufer, mit weit über dem Doppelten des Einsatzes zur Kasse gebeten wird. Ob der Eigentümer aus Altergründen aufhört und nun auf einen fiesen Privat-Aufkäufer getroffen ist, welcher nur das eingebürgerte Nachhandeln verfolgte -wissen wir nicht. Könnte aber durchaus möglich sein. Nach meinem Empfinden: hat sich bei Ebay eine Kaufgrupoe heraus kristallisiert, die blind das höchste Gebot abgeben und dann durch Nachhandeln wieder den Preis senken wollen. Läßt man sich nicht drauf ein, ziehen sie einen vor Gericht. Dieses Procedere wird durch das Urteil bekräftigt.
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#64
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Ebay Boot /Gewärleistung/ neues Urteil'''
Hallo !
Sollte vielleicht für einige hier intressant sein ! http://www.zdnet.de/88141817/ebay-ve...-ausschliesen/ MfG Michael
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#65
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!! Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.
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