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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#51
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hat schon mal jemand das küstenpatent verloren? bekommt man dann in kroatien ein neues ausgestellt?
also bin ich da bei denen irgendwie erfasst? |
#52
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Zitat:
L.G. Edwin |
#53
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danke, aber ich hab mein patent nicht verloren.
ich frage nur für den fall das es mal passiert. |
#54
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Zitat:
Gruß Reiner
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Mei geht´s mir guad, wenn´s mir guad geht!!! Hauptsach gsund und fröhlich.
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#55
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Zitat:
L.G. Edwin
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#56
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Zitat:
Gruß Reiner
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Mei geht´s mir guad, wenn´s mir guad geht!!! Hauptsach gsund und fröhlich. |
#57
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Ich bin mir sicher, wenn bspw. für Österreicher das B-Patent anerkannt wird und für Deutsche nicht, dass dies ein grober Verstoß gegen EU- Recht ist und wenn es hart auf hart kommt müsste bspw. die Bundesrepublik Deutschland oder Italien oder welcher EU- Staat oder auch eine Versicherung immer den Schwanz einziehen. Denn es wäre Diskriminierung wenn der eine EU- Bürger etwas darf und der Andere nicht. Ich möchte dazu auf die Verfassung der Europäischen Union hinweisen die für alle Europäer wohl vorrangig gilt:
Artikel I-4: Grundfreiheiten und Nichtdiskriminierung (1) Der freie Personen-, Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr sowie die Niederlassungsfreiheit werden von der Union und innerhalb der Union nach Maßgabe der Verfassung gewährleistet. (2) Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verfassung ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten. Ich sehe das mit der Anerkennung von Patenten und Führerscheinen als eine Grundfreiheit die diskriminiert wird.
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Es grüßt der Viktor |
#58
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Zitat:
Menschenrechte sind Mindestrechte. Dazu zählt ein kroatischer Fühereschein nicht.
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Beste Grüße John |
#59
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Zitat:
Noch eine Frage an die Österreicher.. In Deutschland können Jugentliche mit 17 den Führerschein machen und begleidet fahren. Dürfen wir damit auch nach Österreich fahren?
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Es grüßt der Viktor |
#60
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Zitat:
Allerdings ist es jedem Staat selbst überlassen, welche ausländischen Fahrerlaubnisse er anerkennt, und ob er Nationalität oder Wohnsitz in Zusammenhang bringt.
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Gruss Vestus |
#61
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Zitat:
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Es grüßt der Viktor
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#62
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Zitat:
Bestes Beispiel ist der (erfolglose) Kreuzzug gegen das britische SRC.
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Gruss Vestus |
#63
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Schein
Zitat:
Italien = 40 PS Deutschland nun 15 PS Kroatien 0,000000 PS kommt auch in die EU Da Schifferlfahren nationales Recht ist und der Bootsführerschein nix mit dem Autoführerschein zu tun hat kann man da nix vergleichen.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#64
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Der war durchaus erfolgreich.
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Beste Grüße John |
#65
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Dazu können wir gern einen neuen Trööt aufmachen.
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Gruss Vestus |
#66
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So hallo leute,
bezüglich der gültigkeit des kroatischen küstenscheines habe ich neue informationen. mein schwager hatte in der 2. augustwoche den o.g. schein beim hafencapitän in rab erworben und der capitän meinte nach anfrage meines schwagers, das das patent jetzt eu-weit gültig sei und er auch an deutscher küste fahren dürfe. desweiteren hat mein kumpel der bei der polizei dienst schuftet sich informiert, weil er jetzt auch dieses kroatische küstenpatent erwerben will und die auskunft, woher auch immer, erhalten hat, das dieser kroatischer Küstenschein tatsächlich jetzt eu-weit anerkannt wird. soviel meine neue info. Gruss Uwe |
#67
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Zitat:
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#68
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Zitat:
das waren Auskünfte mir gegenüber von meinem Schwager und von meinem Kumpel der sich vorher natürlich erkundigt hatte. Mir eigentlich egal ob das so ist oder nicht denn ich fahre sowieso nur adria. Also lass gut sein und nicht schon wieder eine Diskussion draus machen. Grüße |
#69
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Zitat:
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#70
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Schein
Zitat:
Ist aber ein gutes Argument wenn man Neulingen etwas vermitteln will was nicht immer stimmen muss. Da es sich um Deutsche User handelt möchte ich weiter nichts schreiben.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#71
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Na der Capitano auf Rab ist eh ein Sonderfall
Der erzählt viel wenn der Tag lang ist. Aber nach meinen Informationen ist der kroatische FS nicht in D für einen Deutschen gültig. Aber einfach mal beim WSV oder bei der WSP nachfragen die sollten es fundiert wissen und es auch schriftlich mitteilen können.
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Gruß Harry ....... Dummheit kennt keine Grenzen.... ....aber verdammt viele Menschen!!
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#72
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....oder einfach mal den §1 der Sportbootführerscheinverordnung-See durchlesen:
http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm
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Gruss Vestus
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#73
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Harry so ist es,
NUR gültig in HR......, Gruß Hans
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Wer Montag-Früh GUT aus sieht... hatte ein schlechtes " Wochenende" |
#74
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So siehts aus, ist nur in HR. gültig.
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#75
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Zu dem nur in HR gültig werfe ich mal das in den Raum.
http://www.kuestenpatent-kroatien.at...tenpatent.html In wieweit dies auch auf einen Deutschen übertragen lässt weis ich nicht.
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Gruß Tobias Bijou |
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