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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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Schaut mal hier rein:
http://www.regtp.de/imperia/md/conte...nk/seefunk.pdf Da steht doch alles klar drin: 1. Errichtung ist ja wohl nur sinnvoll, wenn auch ein Betrieb erfolgen soll, sonst baut Euch eine Attrappe ein. 2. Der Errichter/Betreiber muß die Frequenzzuteilung beantragen, bzw. haben. Er muß auch die sonstigen Bestimmungen sicherstellen---> siehe Benutzung 3. Der Benutzer (der das Gerät einschaltet) muß ein Seefunkzeugniss haben, welches ? siehe LINK NUR HÖREN IST NICHT. Es sei denn, dass das Gerät NUR und AUSSCHLIEßLICH zum Hören geeignet ist. --> siehe LINK Und das sind "normale" Geräte nicht, mit denen kann man HÖREN und SPRECHEN. 4. Gebühren (das ist für FINNIx) siehe letzten Absatz, derzeit noch nicht in Rechnung gestellt. |
#52
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Hallo tboat,
den link habe ich gelesen, wurde von ventum schon mal angeregt. Da steht aber auch nicht die Lösung´drin. Wer Betreiben und wer anmelden darf ist wohl klar. Aber: Wenn ein angemeldetes und betriebsbereites Funkgerät an Bord ist, zusätzlich Mithörpflicht für bestimmte Fahrtgebiete gilt, darf man dann das Boot fahren, wenn nur einer an Bord ist, der keinen Schein hat? Wenn es hierfür eine Lösung gibt, wo kann man das nachlesen? Am Rande zum Thema Autoanmeldung: Oft wird doch ein Auto gesponsort by Oma oder Opa. Wenn die keinen Führerschein haben, kriege ich doch trotzdem das Kfz auf deren Namen zugelassen!
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Gruß, Thomas |
#53
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Jetzt muß ich dumm fragen?
Wo besteht MITHÖRPFLICHT? Gibt es irgendwo Gewässer, auf denen eine Mithörpflicht besteht oder ansonsten dieses Gebiet nicht befahren werden darf? Bei unseren Booten handelt es sich doch um nichtausrüstunsgpflichtige Schiffe. Oder irre ich da schon wieder? Also wenn ich eine Funke nicht haben muß, kann ich doch garnicht zum Mithören verpflichtet werden, oder ? Und kommt dann der Umkehrschluß, dass ich bestimmte Gebite nicht befahren kann? Als Lösung des "Mithörens" ohne die erforderlichen Urkunden (Betrieb/Benutzung) bliebe ja dann nur, ein "Nur-hör-Gerät" zu installieren (gibt´s das überhaupt zu kaufen?) Was bin ich froh, im Mittelmeer zu sein, die französischen Kollegen haben UKW als erforderliche Sicherheitsausrüstung definiert. (PUNKT) Ohne FZU und ohne Seeefunkzeugniss Klasse 1,2,3 oder sonstwas. Gilt aber nur für französische Boote, nicht für unter deutscher Flagge laufende. Also brav DF7170 tboat |
#54
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@ Cyrus: weiß ich doch. Aber führen wir nicht täglich Strafstandbestände
durch??? z.B. Alkohol und Tabak und Du weißt doch wo kein Richter ist ....
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Gruß Thomas _________________________ Derjenige, der sagt:"Es geht nicht", der soll den nicht stören, der`s gerade tut. |
#55
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@cyrus: ok, das lassen wir mal so stehen. dann hören wir halt ganz leise mit
@tboat: du hast geschrieben (1. Errichtung ist ja wohl nur sinnvoll, wenn auch ein Betrieb erfolgen soll, sonst baut Euch eine Attrappe ein). ich hab gestern noch gelesen das man die funke im notfall benutzen darf. also macht die errichtung für ausschliesslich so einen fall sehr wohl sinn. die wichtige frage ist nun noch, boatman hats schon angesprochen, darf ich ein boot mit funke fahren, wenn ich kein zeugnis besitze? und, darf ich ein boot mit funke besitzen, ohne zeugnis? @boatman: cyrus hat in etwa das gleiche schon gesagtfragt. und ich sags auch noch ein letztes mal, ich weiss es nicht. ich kenn solche fälle nicht, weiss nur das ich bei der zulassungsstelle den lappen auf die theke legen muss, und das war bisher immer so. wenn ein händler den wagen für mich anmeldet, braucht er ne kopie, sonst geht gar nix. |
#56
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hallo Hexer, was das anmelden von Autos betrifft, bei uns braucht man den Originalpersonalausweis und eine Vollmacht des Betreffenden und dann krieg ich kiste zugelassen. Führerschein spielt dabei keine Rolle
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handbreit .... Rolf |
#57
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Die RegTP sagt es doch deutlich:
Der Betrieb, also der Einbau einer Seefunkstelle erfordert IMMER !! eine Frequenzzuteilungsurkunde. ! EGAL ob für den Notfall oder den normalen Betrieb. Der Betreiber braucht KEIN Seefunkzeugniss. Also kann ich ein Schiff fahren ohne Zeugniss und mit eingebauter Funke. Was allerdings die Gebiete mit Hörpflicht betriff, sagt die RegTP nichts. Aber da hatte ich ja die Frage weiter oben gestellt. Wer kann das beantworten? Noch eine Anmerkung zum "Mithören" und Fernmeldegeheimnis: Wenn ich mich dumpf erinnere, wurde ich bei der Prüfung, Aushändigung des Zeugnisses auf das Fernmeldegeheimnis verpflichtet und damit ist es legal (was ja bei UKW nicht anders geht) und nicht mehr strafbar. Also muß man für die Straffreiheit im Besitz eines Zeugnisses (nicht einer FZU) sein. Also ist die Benutzung, das Einschalten, nur legal mit Zeugnis. Verwirrung komplett ??? tboat |
#58
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Ich glaube, ich hab's jetzt verstanden, nachdem ich mal intensiver gestöbert habe:
1. Eine Seefunkstelle (das Funkgerät) muss angemeldet sein. Dafür gibt es die "Frequenzzuteilungsurkunde" von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post. Diese wird auf den Inhaber der Seefunkstelle (Funkanlage) ausgestellt; dieser muss nicht im Besitz eines Funksprechzeugnisses sein. Ein in diesem Sinne nicht angemeldetes Gerät darf an Bord nicht betriebsbereit gehalten werden (keine Verbindung zum Stromnetz herstellbar). Selbst das An-Bord-Mitführen eines nicht angemeldeten Geräts kann zu Problemen führen. Geregelt ist dies im "Telekommunikationsgesetz (TKG)"; ein Verstoss gegen dieses Gesetz wird als Straftat verfolgt. Das verwendete Gerät muss dem "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)" entsprechen, die Verpflichtung zur Beachtung dieses Gesetzes trifft den Gerätehersteller (das ist so etwa wie mit der Betriebserlaubnis für Autos). 2. Eine Seefunkstelle darf betrieben werden, wenn ein entsprechendes Zeugnis vorliegt. "Betrieb" ist in diesem Sinne bereits das Einschalten des Geräts nur zum Hören. Ein angemeldetes Gerät (siehe unter 1.) darf strenggenommen nicht betriebsbereit sein, also nicht am Stromnetz angeklemmt sein (na ja, Probleme gibt es bei angeklemmtem, aber ausgeschaltetem Gerät wohl nur mit einem besonders pingeligen WaschPobeamten...). Es darf darf aber an Bord mitgeführt werden. -Der Sinn dieser Regelung ist, daß verhindert werden soll, daß ein Unkundiger unabsichtlich störend am Funkverkehr teilnimmt, etwa wegen Fehlbedienung versehentlich einen Träger aussendet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift ist keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit, also mit einer Geldbuße bedroht. Geregelt ist dies nicht bei den Telekommunikationsvorschriften, sondern in einer Verordnung des Bundesministers für Verkehr, der "Schiffssicherheitsverordnung", insbesondere dort in Anlage 3, und in der "Vollzugsordnung für den Funkdienst". Im Seenotfall ist ein Verstoss sowohl gegen Strafvorschriften (Zif. 1.) wie natürlich gegen Vorschriften, deren Nichtbeachtung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, gerechtfertigt, so daß mit einer Sanktion nicht gerechnet werden muss. Und die Hörpflicht betrifft nur den berechtigten Teilnehmer am Funkdienst, also den Scheininhaber. Wenn die Reviervorschriften nicht ausdrücklich das Befahren ohne Mithören des Funks verbieten, darf der mangels Schein nicht Hörende dort fahren. Aber: Ich würde in einem solchen Gebiet schon um nicht untergemangelt zu werden mithören, also aus Gründen der Sicherheit lieber eine Ordnungswidrigkeit begehen als alles richtig zu machen, um dann gerade deswegen (allerdings mit einem guten Gewissen) plattgefahren im Bach zu liegen...
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#59
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Zitat:
dann hatte Thomas I. ja zu 100% recht... 2500 Euro für ein nicht zugelassendes Gerät und 400 Euro für dumm Tüch sabbeln.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
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Zitat:
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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Ich hatte UNRECHT !
Habe mit der Regulierungsbehörde telefoniert:
Also; Die Anlagen dürfen installiert bleiben, auch wenn Kein Funkzeugnis vorhanden ist! Abgehört werden darf dann NICHT, da die Anlage mit dem Einschalten auch SENDEBETRIEBSBEREIT ist! Erst das EINSCHALTEN macht die Anlage BETRIEBSBEREIT !! __________________________________________________ ________ Die Entenpolizei bekommt von der RegTP dieselbe Auskunft. Noch was : Seefunkanlagen dürfen Binnen NICHT betreiben werden, also NICHT eingeschaltet werden um mitzuhören. (auch nicht, wenn beide Zeugnisse vorhanden sind) Gruß Willy |
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Zitat:
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
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bravo willy, das ist eine gute nachricht. das bestätigt genau das, was ventum schon ausführlich geschrieben hatte und widerlegt die schlussfolgerung von thomas, man dürfe ein fahrzeug nicht führen ohne zeugnis. es wäre meiner meinung nach total falsch zu sagen, man dürfe die funke nur dann ohne zeugnis an bord haben, wenn sie nicht am stromnetz angeschlossen ist. denn wenn der notfall erst mal da ist, ja dann ...
das jeder seine funke anmeldet und seine gebühren zahlt, dürfte sich eh verstehen. die paar euro wird jeder für seine sicherheit übrighaben, auch wenn er die funke nur für notfälle an bord hat. |
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Nach Helmut´s posting war alles klar!
Aber Thomas I. brachte die Wende! Jetzt bin ich immer noch confused! Da mich das Problem bald nicht mehr betrifft, kann ich derzeit neben der Saison damit leben. Aber ich bin bestimmt nicht der einzige der das Problem hat. Da scheint wirklich ein bischen Aufklärungsbedarf zu herrschen. Jetzt wende ich mich doch mal an die o.g. Kontaktaressen.
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Gruß, Thomas |
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Ich nehme meine Unterstellung, daß unsere Gesetz-/Verordnungs-/Vorschriftengebung dem gesunden Menschenverstand folgt, hiermit zurück.
Gruß Tilo |
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Man hört ja, dass die Welt immer klein ist.
Macht zufällig jemand von Euch jetzt auch in Wesel den Funkschein? Dann hätten wir ja ein Minimalforumstreffen!
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Gruß, Thomas |
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...und weiter geht's unter www.boote-forum.de/phpBB2/viewtopic.php?t=2125
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
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ok thomas, du hast mich überzeugt. aber das ich das so kacke finde, muss ich noch sagen. ich mach den schein trotzdem nicht, dann werd ich halt in meiner grossen seenot alleingelassen
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...ich hatte das verlegt, damit auch jeder den Schluss mitbekommt....
Willy |
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Ein Hinweis noch zu DP07.
Wenn man dort Mitglied werden will, dies bitte v o r Beantragung der Frequenzurkunde machen, denn diese muss sonst im nachhinein wieder geändert werden. (kostet wieder)
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
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@boatman
ich würde gern in Wesel mitmachen - schick mal Infos, dann werde ich mich schnellstens anmelden (ich komme aus Kevelaer, hatte schon ein paar Infos aus dem Web aber immer vor lauter arbeit vergessen mich anzumelden, wird ja langsam Zeit! und so als kleines Forumstreff.... Gruss Pit
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Gruss vom linken Niederrhein Pit Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!) |
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