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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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#51
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ich war zu Gast auf einem Polizeiboot und da hab ich den Rechner mit den Funkauzeichnungen gesehen. Bei jedem Funkspruch wird eine Kennung gefolgt von der ATIS nummer übertragen. Ich denke anhand der Kennung kann die WAPO auf das Gerät rückschlüsse ziehen. Allerdings erklärten sie uns nur die ATISnummer und die Zeit. Auf meine Frage nach der Kennung bekam ich keine Antwort. Leider.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#52
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Ja - passt doch! Das Verbot von Handfunken auf Sportbooten stammt sicher noch aus der Vor-ATIS-Zeit! Und als ATIS eingeführt wurde, hat niemand daran gedacht, dass man nun auch Sportbooten die Handfunke mit ATIS erlauben könnte. Gruss Gerd |
#53
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Ja klar, über ATIS und Kennung ist doch der Eigentümer der Funkstelle über die Netzagentur (früher halt über die Post) zu identifizieren. Und wer da Kochrezepte zum Besten gibt, kann leicht am A... gepackt werden. Ist ja auch gut so und funktioniert mit fest eingebauten Geräten genauso wie mit Handgurken. Deshalb stellt sich zu Recht die Frage, warum die Handgurken mit ATIS nicht endlich auch für Sportboote freigegeben werden. Gruss Gerd |
#54
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Und wie ich auch schon geschrieben habe. Bis unser Gesetzgeber die Gesetze lockert, damit aktuelle Technik verwendbar wird, ist diese bereits Obsolet. Warum z.B. darf ein Tacho im KFZ noch vor gehen (was sicher nicht schlecht ist) warum wird die Geschwindigkeit im Auto nicht per GPS gegengemessen und der Tacho automatisch nachkalibriert?
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#55
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Stimmt völlig! Aber frag' doch mal den Ehrenpräsidenten ob sein Verband jemals irgendeinen Vorstoß bei irgendeiner Behörde oder beim Verkehrsministerium gemacht hat, um dieses unverständliche Verbot zu kippen! Dass es heute neue und bessere Funktechnik gibt (Stichwort Digitalfunk) ist völlig klar. Aber bis diese eingeführt wird, fließt noch sehr viel Wasser den Rhein hinunter! Wie überall ist es am Ende eine Frage des Geldes! Die Landespolizeibehörden haben auch heute noch kein Geld, um die bessere Technik einzuführen. Und den Aufschrei der Berufsschifffahrt (die Sportboote würden das eh' wieder verpennen) möchte ich nicht hören, wenn plötzlich überall (teure) digitale Geräte vorgeschrieben würden und man die alten verschrotten müsste. Selbst in der Luftfahrt, wo doch Sicherheit über alles gehen sollte, wird genau aus diesen Gründen auch immer noch analoger UKW-Funk praktiziert. Weil aber die Frequenzen nicht mehr ausreichen, wird jetzt der Frequenzabstand reduziert - da müssen dann auch tausende, neue Geräte angeschafft werden. Für den Luftsport soll es aber Übergangsfristen und Ausnahmen geben. Da kümmern sich die Verbände schon seit langem. Gruss Gerd |
#56
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Polizei ist Landseite bereits auf Digitalfunk umgestellt (zumindest bei uns in BW) und auch die WAPO hat bereits eins verbaut, da sie sich ja mit der Landfunkstelle teilweise absprechen müssen. Ich war früher oft im Feuerwehrhaus gesessen und hab den Polizeifunk mitgehört. Das istn un leider nicht mehr möglich. Wir sollen auf Dauer auch umgestellt werden aber die Kosten sind ja nicht zu verachten. Das solche Systeme zuerst im BOS eingesetzt werden finde ich auch in Ordnung aber da sollte die Umstellung schneller von statten gehen. Seit 5 jahren wird nun von einer Einführung gesprochen. Anstatt dies einfach auf nen Zeitpunkt zu setzen und zu sagen da wird analog abgeschaltet.... Beim nächsten Treffen (ich denke, dass er wieder am 05. Oktober zum abfahren bei uns im Club ist) werd ich ihn nochmal drauf ansprechen. Ansonste trff ich ihn vermutlich frühestens im Frühjahr beim Schlachtfest
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#57
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
#58
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Was als Begründung aber albern ist.
Jeder Depp kann bei Ebay eine Handquetsche kaufen. Und benutzen. Auch ohne ATIS Als Benutzer eines ATIS fähigen Handgerätes mit ordungsgemässer Nummer wird man bestraft. So ein Quark
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Gruss Robert |
#59
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Eine fest installierte Funke kann jederzeit "geortet" werden!-und somit der Standort des Schiffes bestimmt werden.
Eine Handfunke zwar auch, aber wenn der Skipper das Ding mit sich rumträgt, ortet man eventuell auch mal seine Stammkneipe oder das nach Hause fahrende Auto!
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben |
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gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
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Im Ernst: Das öffentliche Interesse an der Verfolgung eines einzelnen Funkgeräts dürfte kaum vorhanden sein.
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NÖÖ Das ist so etwas von falsch!
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Gruß Holger Meine Baustelle DE23. "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
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Ich will nicht schlaumeiern und ggf wurde es schon gesagt aber gemäß Gesetzgebung habe ich nicht einfach ein Funkgerät sondern richte Binnen eine "Seefunkstelle" ein, dh ich errichte eine Funk-Ecke bei der die Funke und die Lokalität fest miteinander verbunden sein müssen, nicht ich oder die (mobile) Funke besitzen die Kennung sondern die feste Kombi aus Boot und verschraubter Funke. So hab ichs letztens gelernt.
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#65
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Es ist doch erstaunlich was man mit einer einfachen Frage so alles "lostreten" kann
Der Tröötersteller Alexander P.S. Ich hätte da noch eine Frage. Kann die Wasserschutzpolizei von ihren Booten aus per Lasermessung die Geschwindigkeit anderer Boote "Gerichtsfest" bestimmen?? Deren Boote bewegen sich doch auch auf dem Wasser, selbst wenn sie nur treiben, was eine Laservermessung meiner Meinung nach verfälschen würde, aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren.
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und auf See ist das nicht so oder warum ist es dort erlaubt ?
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Hallo,
will nicht alles lesen aber hat hier schon mal einer an ATIS erinnert |
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen |
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Hallo Alexander, was "gerichtsfest" ist, bestimmen letztendlich die Richter. Wenn das Polizeiboot in der Richtung des gemessenen Bootes treibt, ist das Messergebnis zu Gunsten des Betroffenen und damit verwertbar. Treibt das Polizeiboot entgegen der Fahrtrichtung eines Gemessenen, ist das Messergebnis zu Ungunsten des Betroffenen. Ggf. wird das Ergebnis dann durch einen höheren Toleranzabzug verwertbar. Bei Messungen mit Handlasermessgeräten ist jedoch noch mehr zu berücksichtigen. So sind z.B. Messungen an Seitenflächen verboten, da sie in der Regel zu falschen Messergebnissen führen. Auch eine Messung in einem Pulk von Booten müsste nachträglich auf Verwertbarkeit überprüft werden, da ggf. ein anderes Boot als das beanzeigte gemessen wurde. Gruß Werner
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#70
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Ja ATIS wurde bereits eingebracht und es gibt ja auch zugelassenene Handfunkgeräte für die Berufschiffahrt.
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Und Binnen eine Seefunkstelle einzurichten geht schon mal gar nicht, das ist dann eine Schiffsfunkstelle. Das das Teil fest verbunden sein muss bedarf auch mal einer Erklärung. Zwei Schrauben, Klettverschluss oder doch nur ein Gummiband gegen das Verrutschen bei Welle? Einfach mal in der entsprechenden Lektüre lesen und nicht nur das Gequatsche vom Verbandsfuzzi 1:1 übernehmen.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (03.09.2013 um 21:27 Uhr) |
#72
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Und für die Sportschifffahrt auch. Denn die Hersteller produzieren ja nicht nur für Deutschland.
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Auf den Text wollte ich nochmal eingehen. Mit gültiger Lizenz für den Schiffs- und Seefunk sollte es sehr wohl erlaubt sein, mit einem Scanner diesen abzuhören. Es wird sogar auf Gewässern, wie dem Rhein empfohlen, da die Erreichbarkeit auf zwei Kanälen erwünscht ist. z.B. K22 und K10. Bei Schiffen ab einer bestimmten Größe müssen sogar dazu zwei Funkanlagen parallel betrieben werden. Dualwatch ist ja bescheuerter Weise immer noch nicht erlaubt... Hier nochmal eine sehr interessante Seite für Scanner-Höher... http://www.funkwelle.com/bos-betrieb...ge-detail.html
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#75
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Was das reine Hören angeht, macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen lizensierten und nicht lizensierten Funkanlagen oder Funkern. Eine Lizenz zum Abhören gibt es für Privatpersonen nicht. Auch als rechtmäßiger Betreiber einer Seefunkstelle darfst Du genau das Abhören, was das Gesetz erlaubt: Aussendungen an die Allgemeinheit ("alle Funkstellen"), an einen unbestimmten Personenkreis (Notrufe) und an Deine eigene Seefunkstelle. Einziger Unterschied ist, dass es letztere beim Scanner nicht gibt.
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