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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 14.12.2013, 15:20
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... der Transport eines Bootes !!

Womit sich der Kreis wieder schließt. So richtig viel weiter hat uns (mich) die Diskussion nicht gebracht hat. Meine zweite Klagebegründung kann ich ja nun auch nicht gerade auf Deinen Mercedes G (wie Generator?) aufbauen.

PS: bei Legaldefintionen gibt es keinen Primärzweck und keinen Sekundärzweck. Gem. § 2 FZV darf die sfAM noch nicht einmal für den Transport von Gütern geeignet sein. Die 6,5 Meter lange Pritsche mit Stützen und Auflagen meines Lkw-Bootstransporters lässt sich nun mal nicht wegdiskutieren.
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  #52  
Alt 14.12.2013, 17:48
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Du willst mit dem Transporter ein Boot nach Kroatien bringen und zurückholen, das wäre das Argument gegen eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (nebst fehlender Bergevorrichtung, z.B. einer Winde etc...), da diese Zulassungsform außerhalb D nicht überall zulässig ist - in Kroatien jedenfalls nicht, frage sonst den ADAC.


Wenn wir uns auf den dt. Verkehrsraum beschränken, gilt:

Dienstanweisung zum § 18 Abs. 2 StVZO
Vom 09. August 1961 (Verkehrsblatt S. 439)
geändert am 01. Januar 1982 (Verkehrsblatt S. 31)
zuletzt geändert 21. April 2010 (Bekanntmachung S442/11)

B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
DA zum § 18 Abs. 2:
Als selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bisher anerkannt worden:
1. Abschleppwagen1
) (RVkBl. B 1937 S. 1);
...
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  #53  
Alt 14.12.2013, 20:32
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Lieber OzeanixTS,
mein Problem bei der Recherche für die Zulassung meines Lkw-Bootstransporters war das viele Google-Wissen, das in Foren mit treuherzigem Augenaufschlag als Fachwissen verkauft wird. Ich teile hier bedauerlicherweise die Erfahrungen von Yello
Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Mir ging es damals ähnlich, angebliche Schnäppchen entpuppten sich als Enten. Wahrscheinlich verwechseln manche Teiljahresbeiträge mit Ganzjahresbeiträgen.
Mit der angeblichen Steuerfreiheit eines privaten LKW-Bootstransporters ist es ähnlich ausgegangen. yello
Den § 18 StVZO gibt es schon seit 2007 nicht mehr. Die Zulassung von Fahrzeugen zum öffentlichen Straßenverkehr ist heute in der FZV geregelt. Den Rest spare ich mir jetzt. Er würde uns bei der Zulassung von Bootstransportern nicht weiterbringen.

Ich habe versucht, hier meine tatsächlichen Erfahrungen mit Versicherungen, Ämtern und Vorschriften wiederzugeben, damit es andere vielleicht einfacher haben als ich, wenn sie sich ebenfalls mit dem Gedanken tragen, einen Lkw-Bootstransporter zu erwerben. Es wäre schön, wenn wir das jetzt nicht mit Halbwissen zerreden. Das hilft niemandem. Entschuldige bitte diese offenen Worte.

Geändert von Mercurius (14.12.2013 um 20:53 Uhr)
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  #54  
Alt 14.12.2013, 21:42
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Du willst mit dem Transporter ein Boot nach Kroatien bringen und zurückholen, das wäre das Argument gegen eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (nebst fehlender Bergevorrichtung, z.B. einer Winde etc...), da diese Zulassungsform außerhalb D nicht überall zulässig ist - in Kroatien jedenfalls nicht, frage sonst den ADAC.


Wenn wir uns auf den dt. Verkehrsraum beschränken, gilt:

Dienstanweisung zum § 18 Abs. 2 StVZO
Vom 09. August 1961 (Verkehrsblatt S. 439)
geändert am 01. Januar 1982 (Verkehrsblatt S. 31)
zuletzt geändert 21. April 2010 (Bekanntmachung S442/11)

B. Fahrzeuge
II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger
DA zum § 18 Abs. 2:
Als selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind bisher anerkannt worden:
1. Abschleppwagen1
) (RVkBl. B 1937 S. 1);
...

Was im Schein steht interessiert den Kroaten nicht wenn das Fahrzeug zugelassen ist, aber es bleibt trotzdem der Tatbestand der Steuerhinterziehung wenn man eine selbstfahrende Arbeitsmaschine als Transporter benutzt
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Gruß Jörg
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  #55  
Alt 14.12.2013, 22:54
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... mir war so, dass in Slowenien und Kroatien selbstfahrende Arbeitsmaschinen unabhängig ihrer tatsächlichen Höchstgeschwindigkeit nicht auf die Autobahnen dürfen, mag aber aufgehoben sein.
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  #56  
Alt 15.12.2013, 22:07
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@mercurius

was genau steht eigentlich bei dir im Fzg.-Schein unter Ziffer 5 - Aufbau?
Ich frage, weil dies bei Fahrten mit Anhänger, sowie bei Kontrollen erhebliche Auswirkungen haben kann.

yello
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  #57  
Alt 16.12.2013, 08:48
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Mein privater 5,5to LKW ist bei der Württembergischen versichert aber auch runde 600€ im Jahr (ganzjährig).

Sonst mal hin- und herspielen, Zulassung als "selbstfahrende Arbeitsmaschine" (Ausstattung: Winde = Bergung) oder Oldtimer (älter als 25 Jahre?), ... Dafür müßte man ein paar Details kennen...
Mit einem Oldtimer darf man aber nichts transportieren!!!
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  #58  
Alt 16.12.2013, 14:57
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Zitat:
Zitat von ElCid2009 Beitrag anzeigen
Mit einem Oldtimer darf man aber nichts transportieren!!!
Dann teile mal deine Wissens-Quelle mit.

Ich denke, ihr meint Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen, älter als 30 Jahre.

Mein Wissenstand ist dieser :

Für Fahrzeuge, die mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, gelten keinerlei Nutzungseinschränkungen.

Die gewerbliche Vermietung ist nicht gestattet. (PKW)

Gleiches gilt für die gewerbliche Nutzung bei Lastkraftwagen.
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  #59  
Alt 16.12.2013, 17:41
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
@mercurius

was genau steht eigentlich bei dir im Fzg.-Schein unter Ziffer 5 - Aufbau?
yello
Lkw-Bootstransporter.

Obwohl bei mir die gute alte Rockinger montiert ist, werde ich mir wohl nie einen Hänger dranhängen, denn das geplante Boot wird einen Überhang von gut 2m haben.
Was das wiederum zulassungsrechtlich bedeutet, weiß ich. Falls es jemanden interessiert, kann ich auch darüber berichten, was es heißt, im Forum zu lesen " hängste einfach eine ausziehbare Lichtleiste hintendran" und mit diesem Wissen dann zum TÜV zu fahren.

Versichert ist das Fahrzeug als Lkw im Werkverkehr. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Alles was ich sonst so in den Foren gelesen habe ist Unsinn. Keine Versicherung, die ich kontaktiert habe (und das waren eine ganze Menge) bietet etwas anderes an. Eine spezielle Versicherung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.
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  #60  
Alt 16.12.2013, 22:57
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Lkw-Bootstransporter.

Obwohl bei mir die gute alte Rockinger montiert ist, werde ich mir wohl nie einen Hänger dranhängen, denn das geplante Boot wird einen Überhang von gut 2m haben.
Was das wiederum zulassungsrechtlich bedeutet, weiß ich. Falls es jemanden interessiert, kann ich auch darüber berichten, was es heißt, im Forum zu lesen " hängste einfach eine ausziehbare Lichtleiste hintendran" und mit diesem Wissen dann zum TÜV zu fahren.

Versichert ist das Fahrzeug als Lkw im Werkverkehr. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht. Alles was ich sonst so in den Foren gelesen habe ist Unsinn. Keine Versicherung, die ich kontaktiert habe (und das waren eine ganze Menge) bietet etwas anderes an. Eine spezielle Versicherung für den privaten Gebrauch gibt es nicht.
Ich habe meinen LKW als "So. KFZ Bootstransporter", Zusatzbemerkung: "nur für privaten Transport von Sportbooten" eintragen lassen.

Das hat u. a. folgende Vorteile:

Kein Sonntagsfahrverbot mit Hänger
Keine Fahrtenschreiberpflicht mit Hänger
Alle Schilder mit "LKW" gelten nicht. Es gelten nur gewichtsabhängige Schilder und Gebote.

Dazu folgende Begebenheit: Bei einer Kontrolle in Österreich an einem Feiertag wurden alle LKW per Gebotsschild an einer Schilderbrücke vor Innsbruck auf einen LKW-Kontrollplatz verwiesen. Festgestellt wurde, daß ich 8,34 t Gewicht hatte, aber nur 7,49 t + 50 kg zulässig waren. Der Tip des österreichischen Polizisten für das nächste mal war klar: "ich bräuchte auf keinerlei Gebotsschilder für "LKW" reagieren und solle das nächste Mal einfach vorbeifahren. Stichwort: "So-KFZ privat".
Da ich dann aber schon mal gewogen war, mußte ich trotzdem zahlen.

yello
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  #61  
Alt 17.12.2013, 20:50
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Ich habe meinen LKW als "So. KFZ Bootstransporter", Zusatzbemerkung: "nur für privaten Transport von Sportbooten" eintragen lassen.

Das hat u. a. folgende Vorteile...

yello
Naja, privat genutzte Bootstransporter mit Anhänger sind eher selten. Für mich ist ein Anhänger ohnehin keine Frage.
Ohne Anhänger gilt die FerienreiseVO bzw. das Sonn- und Feiertagsfahrverbot sowieso erst für Fzge. mit einer zGM von mehr als 7,5t. Die Sozialvorschriften sind nur für den gewerblichen Güterverkehr maßgeblich, so dass auch die Benutzung des EG-Kontrollgerätes bei der privaten Nutzung eines Lkw nicht vorgeschrieben ist.

Beschilderung für "Lkw" kennt die deutsche StVO nicht, sie ist immer nur gewichtsorientiert.
Anders ist das tatsächlich in Österreich. Da wäre die Klassifizierung als Sonder-Kfz wirklich vorteilhafter.
Wie man das argumentativ bei der Abnahme erreicht, kannst Du uns ja mal berichten. Vielleicht war meiner ja mal gewerblich eingesetzt, anders könnte ich mir das sonst nicht erklären. Ein EG-Kontrollgerät ist bei mir jedenfalls verbaut.
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  #62  
Alt 17.12.2013, 21:07
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen

Dazu folgende Begebenheit: Bei einer Kontrolle in Österreich an einem Feiertag wurden alle LKW per Gebotsschild an einer Schilderbrücke vor Innsbruck auf einen LKW-Kontrollplatz verwiesen. Festgestellt wurde, daß ich 8,34 t Gewicht hatte, aber nur 7,49 t + 50 kg zulässig waren. Der Tip des österreichischen Polizisten für das nächste mal war klar: "ich bräuchte auf keinerlei Gebotsschilder für "LKW" reagieren und solle das nächste Mal einfach vorbeifahren. Stichwort: "So-KFZ privat".
Da ich dann aber schon mal gewogen war, mußte ich trotzdem zahlen.

yello
Wie hoch war die Strafe damals? Die Österreicher können ja wenn sie wollen, nach ihren Bestimmungen schon ab 2% Überladung das Fahrzeug stillegen, was bei dir anscheinend aber nicht geschehen ist
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Gruß Jörg
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  #63  
Alt 17.12.2013, 21:09
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Einen LKW als Privatmann zu versichern, kann ein richtiges Elend sein. Ich hatte mich wirklich bemüht .... Lange Rede, meistens kam ein Preis von etwa 2400 € p.a. (100%) heraus, bei der bereits erwähnten KRAVAG waren es unter Aufbietung aller Beziehungen 2000 € p.a. (100%).

Jetzt habe ich über meine Firma eine Flottenversicherung, wo jedes Fzg. 500 € pauschal incl. Vollkasko kostet (Rabattstufe egal).

yello
Bei der Suche nach einer günstigen Versicherung und einer Steuervergünstigung bist Du mit Deiner Zulassung als "Sonder-Kfz für den privaten Gebrauch" offensichtlich auch nicht weiter gekommen als ich. Die KRAVAG war für Dich sogar erheblich teurer als für mich.
Wie hast Du das denn mit der Flottenversicherung gemacht? Sie gibt es meines Wissens nach doch nur für Gewerbetreibende und Du hast Deinen Transporter ausdrücklich für den privaten Gebrauch zugelassen.
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  #64  
Alt 17.12.2013, 22:32
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Zitat:
Zitat von Jörg Beitrag anzeigen
Wie hoch war die Strafe damals? Die Österreicher können ja wenn sie wollen, nach ihren Bestimmungen schon ab 2% Überladung das Fahrzeug stillegen, was bei dir anscheinend aber nicht geschehen ist
Die Aussage war klipp und klar, abladen ab 50 kg Überladung!!! Gezahlt habe ich 150 €, aber wohl nur, weil er Mitleid hatte.

yello
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  #65  
Alt 18.12.2013, 06:24
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Zitat:
Zitat von yello Beitrag anzeigen
Bei einer Kontrolle in Österreich .... Festgestellt wurde, daß ich 8,34 t Gewicht hatte, aber nur 7,49 t + 50 kg zulässig waren.... Die Aussage war klipp und klar, abladen ab 50 kg Überladung!!! yello
... hast Du den Motor ausgebaut und am Straßenrand stehen lassen oder wie hast Du die 800 Kg Gewichtsreduzierung mitten im Ausland bewerkstelligt
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  #66  
Alt 18.12.2013, 21:14
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
... hast Du den Motor ausgebaut und am Straßenrand stehen lassen oder wie hast Du die 800 Kg Gewichtsreduzierung mitten im Ausland bewerkstelligt
Ganz einfach, "abgeladen" und dafür unterschrieben.

yello
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  #67  
Alt 18.12.2013, 21:40
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Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Bei der Suche nach einer günstigen Versicherung und einer Steuervergünstigung bist Du mit Deiner Zulassung als "Sonder-Kfz für den privaten Gebrauch" offensichtlich auch nicht weiter gekommen als ich. Die KRAVAG war für Dich sogar erheblich teurer als für mich.
Wie hast Du das denn mit der Flottenversicherung gemacht? Sie gibt es meines Wissens nach doch nur für Gewerbetreibende und Du hast Deinen Transporter ausdrücklich für den privaten Gebrauch zugelassen.
So schlecht war mein Angebot von der KRAVAG nicht: Der 100% Beitrag war ca. 2000 € incl. TK 150 gewesen, da ich aber durch einen freien Vertragsrabatt direkt mit 50% eingestuft worden bin, hatte er sich auf 1000 € p.a. reduziert, respektive 500 € bei 6 Monaten Saisonzulassung. Das ist aber immer noch doppelt so viel wie jetzt incl. TK 150 + VK 500.

In Sachen Flottenversicherung ist es so, daß Fzg.-Halter u. Versicherer verschiedene Personen sein können. Der Rest ist eine Frage der internen Abrechnung.

yello
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  #68  
Alt 21.12.2013, 11:08
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Nun ist auch der Steuerbescheid gekommen. Für diejenigen, die sich mit dem Gedanken tragen, für den Transport ihres Bootes ebenfalls einen Lkw anzuschaffen:

Die Steuer wird bei Nutzfahrzeugen nicht wie beim Pkw nach Hubraum berechnet (das wäre bei einem Lkw auch unbezahlbar) sondern nach Gewicht, der zulässigen Gesamtmasse. Darüber hinaus spielt die Emissionsklasse eine Rolle. Da Bootstransporter im privaten Gebrauch meistens ältere, umgebaute Fahrzeuge sind, verfügen sie in der Regel noch nicht über schadstoffreduzierende Bauteile.

Für einen Lkw-Bootstransporter mit einer zGM von 7,49t ohne Schadstoffreduzierung beträgt die Kfz-Steuer 500,33 Euro im Jahr.

Wer auf Steuerbefreiung spekuliert, dem sei gesagt, dass das i.d.R. nicht funktioniert, auch wenn es im Netz x-fach behauptet wird. In absoluten Einzelfällen ist das tatsächlich geschehen - bei meinem Bootstransporter war es bis zum Halterwechsel auch der Fall - aber das sind Einzelfälle. Es gibt dafür keine Rechtsgrundlage, hier sind verbotene Analogien herangezogen und Bootstransporter wie Bootsanhänger behandelt worden.
Ich werde zwar gegen meinen Steuerbescheid jetzt Einspruch einlegen. Mein Steueranwalt meint, dass die einzige Chance der Bestandsschutz ist. Die Chance ist allerdings gering. Schon in der Rechtsbelehrung des Steuerbescheides steht: "Anträge auf Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sind bei der Wiederzulassung stets erneut zu stellen."
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  #69  
Alt 21.12.2013, 13:11
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Poste den Bescheid doch mal.

Da Steuerbescheide auf volle Euro abgerundet werden, zweifele ich die Angabe von 500,33€ schon mal an...
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  #70  
Alt 21.12.2013, 16:36
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
...., zweifele ich die Angabe von 500,33€ schon mal an...
?????????????????????

Aber extra für Dich: § 9 Abs. 1 Nr.4 Buchst. d KraftStG. Dort jede einzelnen Gewichtsklasse ausrechnen und anschließend addieren.

Wenn Du nun noch berücksichtigst:
Zitat:
Zitat von Mercurius Beitrag anzeigen
Für meine Saisonzulassung (05-10) ....
dann zahle ich für 184 Tage - oh Wunder - gerundet 252,00 Euro.

Ich weiß zwar nicht, wozu das jetzt gut war, aber ich hoffe es hat wenigstens Dir geholfen.
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  #71  
Alt 22.12.2013, 20:18
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Ich denke, ihr meint Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen, älter als 30 Jahre.

Mein Wissenstand ist dieser :

Für Fahrzeuge, die mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden, gelten keinerlei Nutzungseinschränkungen.

Die gewerbliche Vermietung ist nicht gestattet. (PKW)

Gleiches gilt für die gewerbliche Nutzung bei Lastkraftwagen.
Gewerbliche Nutzung von LKW mit H ist erlaubt. Kann man in berlin gut sehen, hier gibt es mindestens zwei UPS-Fahrzeuge mit H, einen Magirus Baubullen und eine Spedition, die gleich mehrere LKW gewerblich nutzt.
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  #72  
Alt 23.12.2013, 00:51
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Gewerbliche Nutzung von LKW mit H ist erlaubt. Kann man in berlin gut sehen, hier gibt es mindestens zwei UPS-Fahrzeuge mit H, einen Magirus Baubullen und eine Spedition, die gleich mehrere LKW gewerblich nutzt.
Die von dir genannten Beispiele müssen ja nicht unbedingt rechtens sein.

Nicht alles was man sieht, ist auch erlaubt.

Solltest du die Rechtsgrundlage für die gewerbliche Nutzung genau kennen, gib die mal preis.

Hab noch mal ein wenig recherchiert.

H-Kennzeichen / Pflege des kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes / schloss nach altem Recht die gewerbliche Nutzung aus.

Ich habe ein positiv beschiedenes Urteil gefunden :

http://openjur.de/u/86560.html

Dort wird aber nur von Gelegenheitsverkehr geschrieben.

Hier noch die Auffassung eines RA.

Quelle : http://www.knoop.de/rechtsgebiete/ol...ermietung.html

Nachstehender Text im e-book pdf.

Immer „mal wieder“ kommt die Frage der gewerblichen Nutzung von Fahrzeugen mit H-Kennzeichen zur Sprache:
Nach der Begründung des altes Gesetzestextes dienten gewerblich genutzte Fahrzeug nicht der Pflege des Kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes. Diese Begründung ist im neuen Gesetzestext zwar nicht enthalten, aber gleichwohl kann in der gewerblichen Nutzung ein Widerspruch gesehen werden.
Meiner Auffassung nach wird man im Einzelfall betrachten müssen, worin die gewerbliche Nutzung besteht. Besteht diese beispielsweise darin, dass bei dieser Nutzung das besondere Fahrerlebnis mit einem Oldtimer im Vordergrund steht, sehe ich keinen Widerspruch. Geht es aber lediglich darum, beispielsweise in Umweltzonen Auslieferungen vorzunehmen, sehe ich sehr wohl einen Widerspruch zur Pflege des Kulturgutes.
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  #73  
Alt 23.12.2013, 12:25
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Die Angabe des Wohnbusfahrers sind richtig, wie am Threadeingang auch schon erwähnt:

Zitat:
H-Kennzeichen: Eine "ganz normale" Zulassung

Dieses Kennzeichen entspricht im Prinzip einer ganz normalen Zulassung, will heißen: Es gibt keinerlei Nutzungseinschränkungen, das Fahrzeug kann überall und jederzeit gefahren und abgestellt werden. Sogar die früher verbotene gewerbliche Nutzung, sei es als geleaster Firmenwagen, Miet-Oldie für Hochzeitsfahrten oder als Veteranen-Lkw in Speditionsdiensten, ist inzwischen zulässig.
Nur eine Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/ratgebe...-h-kennzeichen
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  #74  
Alt 23.12.2013, 18:02
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Einfach wird es trotzdem nicht, für einen Bootstransporter das H-Kennzeichen zu bekommen. Meistens ist der Lkw nicht mehr im Originalzustand sondern hatte zunächst einem anderen Zweck gedient und wurde dann irgendwann für sein zweites Leben als Bootstransporter in mehr oder weniger Heimarbeit umgebaut. Ist dieser Umbau nicht innerhalb der ersten 10 Jahre nach seiner Erstzulassung geschehen, wird´s etwas problematisch:

Der Anforderungskatalog in der RiLi für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO (VKBL 2011) lässt nur Änderungen zu, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung erfolgt sind oder hätten erfolgen können.

Die anerkannte Arbeitsanweisung des AKE für technische Prüfstellen von 2012 führt dazu aus:
"Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind zulässig".

Ich hatte mich auch zunächst mit dem Gedanken getragen, mir einen mind. 30 Jahre alten Lkw zu kaufen, habe aber aus den oben genannten Gründen lieber die Finger davon gelassen und mir ein technisch besseres, neueres Fahrzeug gekauft. Wenn das mal so alt ist, werde ich es auch probieren. Mehr als 130 Euro für das Gutachten kann man dann nicht mehr verlieren.
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  #75  
Alt 23.12.2013, 18:11
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Zitat:
Zitat von OceanixTS Beitrag anzeigen
Die Angabe des Wohnbusfahrers sind richtig, wie am Threadeingang auch schon erwähnt:



Nur eine Quelle: http://www.oldtimer-markt.de/ratgebe...-h-kennzeichen

Letzes Mal OT von mir.

In dieser Quelle habe ich auch gelesen.

Hoffentlich hat der Verfasser auch richtig recherchiert, heißt auch Gesetzeskommentare gelesen, wenn es die denn gibt.

Zeitungen- und Zeitschriften-Darstellungen müssen nicht unbedingt richtig sein.

Ich würde mich da eher auf Gerichtsurteile und Ausarbeitungen von Fachanwälten verlassen.
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