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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Hi,
ohne speziell auf diesen Fall einzugehen, aber ich hoffe das sehr viele zukünftige Käufer dies lesen und dann nichts mehr ohne eine Besichtigung kaufen werden. Denn es ist mittlerweile wirklich so das sehr viele Käufer einfach nur darauf aus sind ein Schnäppchen zu machen, wenns dann doch nicht passt tausche ich es um, ein Mangel wird sich ja sicher finden lassen. Und das das so nicht einreißen, dann traut man sich bald nichts Gebrauchtes mehr zu verkaufen. Gruß Udo |
#52
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Das würde ich erstmal nicht machen, gute Karten spielt man erst bei der Klage aus.
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Gruß Albert |
#53
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Man, man, man...
Hier tummelt sich echt das geballte Halbwissen. ![]() Preis, Besichtigung und Probefahrt sind absolut irrelevant. Der Verkäufer kann die Gewährleistung nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Das ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt, ein Gewährleistungsausschluss ist nicht möglich und der Verkäufer ist voll in der Haftung. Da kann und wird es keine zweite Meinung geben. Nachzulesen sehr schön hier: http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm (Weiter unten, beginnend mit "Etwas anders sieht die Rechtslage bei privaten Verkäufern aus,...")
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#54
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Es ist wirklich sehr einfach:
In der Beschreibung steht, dass der Motor geht. In Wirklichkeit funktioniert er aber nicht. Warum ist hier völlig egal. Also wurde eine versprochene Leistung/Funktion nicht erbracht. Täuschung/ Betrug? Hm - Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe. Auch wenn das Teil nur einen Euro kostet und der Spruch mit Privatverkauf, Bastlerboot usw. Ist in diesem Fall auch für die Hose. Zuerst sprich mit dem Verkäufer, falls das nicht fruchtet, gehe zum Anwalt, mache eine Anzeige bei der Polizei und du bekommst deine Kohle zurück. Da gibt es von Gesetz her keinen Spielraum. Egal was die Stammtischweisheiten hier behaupten. Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk |
#55
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![]() Zitat:
..vielleicht lesen diese "Stammtischweisheiten" einfach mehr wie manch andere... ![]() Zitat:
...scheinbar lief der Motor...was hat der Verkäufer also falsch gemacht???...oder steht in der Anzeige das der Motor super gepflegt ist?...er läuft und das wurde zugesagt. ..ps...manche sollten sich hier mal echt zurücknehmen...oder auch ALLES lesen...es gibt nämlich immer 2 Seiten...und desweiteren bin ich mir ziemlich sicher...das Audi-Paule vor Gericht verlieren wird...ist aber nur meine nichtwissende Meinung Geändert von connor (11.12.2013 um 10:23 Uhr)
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#56
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Beispiel Rechtsstreit 1988:
Verkäufer inseriert Mercedes Diesel Fahrzeug top gepflegt Kompression 12 Bar. Zugesicherte Eigenschaft im Kaufvertrag 12 Bar. Käufer ist unwissend, das 12 Bar Schrott sind. Käufer verklägt Verkäufer auf Wandlung bzw. Instandsetzung des Motors. Urteil: Der Käufer hat nur Anspruch auf einen Motor ( Ersatzmotor ) mit 12 Bar Kompression auch wenn dieser Schrott ist. Ein fachmännisches Nichtwissen des Käufers kann dem Verkäufer icht zur Last gelegt werden Der Käufer kann nur verlangen das der Motor instandgestzt wird wenn er unter bzw. über 12 Bar Kompression hat.
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Gruß Albert |
#57
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Da hast Du Recht ! Und da schließe ich mich und Dich auch nicht aus. Und dennoch hat jeder so seine Erfahrungen, über die er hier berichten kann oder könnte ...
Zitat:
Denn was bedeutet denn Deiner Meinung nach 'vollständig' ? Ist eine AUFZÄHLUNG aller, auch der geringsten, Mängel 'vollständig' ? Ist eine BESCHREIBUNG im Detail der einzelnen Mängel 'vollständig' ? Man könnte das noch weiter treiben ... aber so verdienen Anwälte ihr Geld. In der Praxis ist es nahezu unmöglich, 'vollständig' so zu erfüllen, dass niemand mehr was dran auszusetzen hat. Na, also das unterschreibe ich jedenfalls nicht so ... LG, und denkt dran : ich bin auch nur höchstens ein Halb-Wissender ![]() ![]() Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ... |
#58
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Hi,
somit kann man in Zukunft gebrauchte Boote nur noch mit dem Zusatz verkaufen, " Boot und Motor verfügen über gravierende Mängel und jegliche Gewährleistung wird ausgeschlossen." , auch wenn das Boot zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei ist. Gruß Udo |
#59
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Oder so:
Ich biete hier ein Konvolut weiter nicht definierbare Mängel an. Einen etwaigen Anspruch auf Vollzähligkeit der Mängel wird ausgeschlossen. Eine Besichtigung der verdeckten und nicht vereckten Mängel wird ausdrücklich erwünscht. Ab einem Versteigerungserlöß von ????? Euro gebe ich zu den angebotenen mir weiterhin nicht bekannten Mängel ein Sportboot kostenlos dazu.
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Gruß Albert |
#60
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Grundsätzlich gilt doch: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wenn sich ein Käufer nicht an etwaigen Mängeln stört, dann ist es sowieso egal. Eine Sache hat nun aber ansonsten mängelfrei zu sein (unabhängig vom erzielten Preis) - oder die Mängel müssen offengelegt sein. Das ist in der Rechtsprechung nun einmal völlig eindeutig geregelt. Was gibt's da zu diskutieren? Ein Mangel liegt im Kaufrecht gemäß § 434 BGB vor, wenn der Gegenstand von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei einer Sache der gleichen Art üblich ist und erwartet werden kann. Zitat:
Zitat:
Wenn der Verkäufer nun aber nicht in der Lage war, die ihm bekannten über den normalen Verschleiß hinausgehenden Mängel offenzulegen, dass muss er eben dafür haften. Und um nichts anderes geht es doch. (Die Haftung bei versteckten Mängel, die nicht bekannt waren, unterliegen eigenen Regeln. Aber um die geht's erstmal auch nicht.)
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#61
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Durch Connors dankenswert erbrachter Recherche sollte die Sache doch NUN klar sein.
Das Boot hat die Eigenschaft erbracht, die ersteigert wurde: Der Motor lief. Die Unterschlagung dieser elementar wichtigen Information seitens AndyPaule gleicht einer mittleren Verar.....ung all derer, die sich im guten Glauben im Sinne seiner "Benachteiligung" mit Rat, Halb- und besserem Wissen beigetragen haben. Pfui ! ![]() |
#62
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Nichts ist klar.
Die Eigenschaft "Motor lief" ist erfüllt. Na und? Darum geht es doch überhaupt nicht. Trotz laufendem Motor liegt ein Mangel vor. Der wurde nicht offengelegt, damit ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich. Folge: der Verkäufer haftet für den Mangel. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen... ![]()
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#63
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Hallo Leute....Ich will das mal eben Aufklären....
Der Motor Funktioniert soweit...(er laüft und dreht)(wie lange noch ist die Frage Die Abgerissene Kopfschraube war damals falsch Interpretiert..(Es ist nicht die Kopfschraube die Abgerissen ist es ist einen andere Schraube und ich hatte mich Verguckt) So jetzt zum Frostschaden.... Ich habe den Motor ausgebaut um die Kopfdichtung zu wechseln weil bei Ölwechsel gesehen wurde das viel Wasser im Öl war... Als ich den Krümmer abgebaut habe habe ich den Riss im Block gesehen desweiteren wurde an dem Motor auch 2 neue Froststopfen eingebaut Das wusste ich bis Dato nicht(kam ja erst dann zum Vorschein) Damit ist für mich klar das dieser Motor dort so nicht wieder ins Boot kann und Unbrauchbar(also Defekt ) ist. Ich bin der Meinung das wenn ich das Boot besichtigt hätte dann wäre mir das auch nicht aufgefallen da ich den Krümmer nicht abgeschraubt hätte bei der Besichtigung Meiner Meinung nach ist es egal was das Boot gekostet hat...dies hätte er mir sagen müssen zumal er laut VOR-Vorbesitzer dies wusste und es so wohl auch auf dem Damaliegen Kaufvertrag steht. Ich wusste beim kauf auch das ich für 900€(entschuldigt das ich nicht wie andere 20000€ für mein Hobby zur verfügung habe) kein Boot bekomme was startklar ist aber ich wusste nicht das ich solchen schrott bekomme Was will ich(vom Verkaufer).....das weiß ich noch nicht da ich das Boot gerne behalten will weil es mir sehr gut gefällt....Eine Wandlung des Vertrages will ich nicht da das Boot Optimal für mich ist....bis auf den Frostschaden..... Darüber muss ich mir ersteinmal meine Gadanken machen....was ich will Wenn ich wüsste das ich den Riss dichtbekomme und es mir dann keine Probleme mehr bereitet würde ich die Kopfdichtung wechseln und gut aber ich will mein Geld nicht Verbrennen um dann Vestzustellen was es fürn Ar... war und ich im Sommer wieder anfange. das ist der Riss |
#64
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Moin!
Zitat:
Eine Kopie des damaligen eBay-Angebotes (mit Erwähnung des Frostschadens) wäre super. (Ich druck mir das immer als PDF aus. Man weiß ja nie....) Zitat:
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. ![]() Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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#65
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So wie der Riss aussieht,ist er ja schon mal behandelt worden. An den Enden ist offensichtlich eine Stopbohrung gemacht worden ,wenn ich es richtig erkennen kann!
Außerdem wurde das ganze dann wohl zugespachtelt. Ich würde es mit Schweißen versuchen ![]() Keilförmig ausfräsen und dann zum Schweißfachmann mit dem Block! Die Kosten würde ich mir eventuell dann vom "Schlitzohr" wieder holen! Selbst mit Flüssigmetall wäre es einen Versuch wert! (“DIAMANT” Spezialprodukte )
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() Geändert von bootsmann (11.12.2013 um 12:26 Uhr)
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#66
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![]() Zitat:
Ich denke mal (bitte nicht missverstehen!) das der defekte Motor nicht die einzige Baustelle an deinem Boot ist. Baujahr 1976 bedeutet Vollrestauration - da könnte ich fast drauf wetten. Da wird der Motor erstmal zweitrangig. Da du den Kahn ja gerne behalten willst,musst du wohl oder übel noch so einige Scheinchen investieren und der Kaufpreis von 900 Euro ist nur ein Bruchteil dessen was noch folgen wird. Aber lass dich nicht von deinem Vorhaben abbringen - es haben hier schon sehr viele Lehrgeld beim Bootskauf bezahlt (mich inbegriffen). Ob du dich mit dem Vorbesitzer irgendwie einigen können wirst,steht in den Sternen - Versuch macht kluuch.... Gruss Andreas |
#67
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Hier mal eine Beschreibung aus einem anderen Forum!
Schweißstelle nach gründlicher Reinigung erneut auf mindestens 450 Grad erwärmen! Anschließend sofort schweißen ! Schweißverfahren: Stabelektrode Elektrode: Reinnickel-Elektrode, hier: CHEM-WELD 6000 2,5mm Schweißstrom 90A Elektrode an Minus, Masse an Plus gepolt Immer nur kurze Strecken schweißen, max. 2 cm! Danach Schlacke abklopfen und Schweißnaht abhämmern (vehindert Spannungsrisse!) zwischendurch immer wieder anwärmen auf 450 Grad C Die Schweißnähte nach getaner Arbeit langsam abkühlen lassen (Heißrissgefahr!) und immer wieder abhämmern. Ist das Teil abgekühlt, wenn irgendwie möglich die Nahtüberhöhung nicht abschleifen, da sonst die durch Abhämmern gestreckte Schweißnaht wieder spannt und reißen kann! Arbeitszeit 3 Stunden, Kostenpunkt der Reparatur ca. € 150,-
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Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben ![]() |
#68
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Bei meinem damaligen Boot war ein Frostriss, den ich einfach nur ausgeschliffen habe.
dann kam Kaltmetall von Loctide zum Einsatz und damit habe ich das Boot jahrelang gefahren. Später habe ich es verkauft -auch mit dem Hinweis auf den reparierten Motorblock und den Käufer obendrein noch ne ganze CD mit Bilder dazu gegeben, wo auch die Rissstelle und die Reparatur zu sehen war. Nach meinem Wissen läuft das Boot bis heute ohne Probleme mit dem Riss, da im Kühlkreislauf eh kaum Drück entsteht...
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Gruß - Georg
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#69
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Hier mal meine Vorgehensweise:
(Kurz zu mir, ich bin in der KFZ-Branche tätig und ich befasse mich jeden Tag genau mit diesen Themen, Gewährleistung, Mängel, arglistige Täuschung usw... dabei stehe ich in engem Kontakt mit unserem Anwalt der auch fast nichts anderes mehr macht und verfolge auch die Gerichtsurteile) Folgende Punkte scheinen mir in diesem Fall wichtig zu sein: - Verkauf als Ersatzteil/Defekt, diese Angabe ist pauschal nicht nutzbar, der Defekt muss verifiziert werden, eine Pauschalisierung erkennen die Gerichte nicht an - Vorteil für Dich - Privatverkauf , der Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen, aber wenn er einen Mangel verschweigt, den er kennt, dann ist das arglistige Täuschung, für die haftet er - Vorteil für Dich - Der Vorbesitzer kann bestätigen das er das Boot bereits mit diesem Mangel verkauft hat -Vorteil für Dich - Aber vielleicht ist der alte Mangel zwischenzeitlich repariert worden, eventuell in Eigenregie, und dies ist ein neuer Schaden. - Nachteil für Dich - Wir sprechen heir über eine gesamte Kaufsumme von 900,- €, bei dieser Summe kontaktiere ich NIEMALS einen Anwalt und schon garnicht das Gericht. NIE !!! Denn das Boot hat ja auch mit einem kaputten Motor einen Wert, wie hoch wird die Differenz sein 200 € ??? Dafür muss also auch der Aufwand in Grenzen gehalten werden. Stranfanzeige ist Blödsinn !!! Wird niemals funktionieren !!! Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ! Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe ! Ich würde mir das Telefon schnappen, nett und freundlich dem Verkäufer sagen, tolles Boot, aber der Motor hat einen Frostschaden. Den hast Du nicht erwähnt, sondern verschwiegen, obwohl Du es wusstest. Das hat mir der Vorbesitzer bestätigt. Wie bekommen wir da die Kuh vom Eis? Ich denke da einen Betrag X. Mit den offenen Gesprächen fahre ich unter dem Strich meist besser als vor Gericht.
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#70
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![]() Zitat:
Mach das erst mal NICHT sauber!
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Viele Grüße Thomas |
#71
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Du hast es auf den Punkt gebracht!
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Gruß, Lothar
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#72
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WIe jetzt???
Motorschaden, kein Motorschaden??? Wenn Motorschaden heißt das bei mir, Motor läuft nicht oder kann nicht laufen weil keine Kompression aufgrund Innenschaden, Kraftstoffsystem defekt, Ölsystem defekt, Kühlsystem defekt!! In deinem Fall scheint der Motor noch zu laufen (wenn auch nicht mehr lange). Somit ist hier nicht der Motor defekt, ausgenommen der Riß im Block. Unterhalte Dich mal mit jemand, der Laserschweißen anbietet (eine Art Auftragsschweißen, es wird eine Probe gezogen und der Block so wie Du ihn bringst, geschweißt. Ohne Verzug oder unnötige Demontagen). Das kostet zwar ne Kleinigkeit, ist aber weitaus weniger Aufwand als auf die herkömmliche Art. Bei dem Kaufpreis hätte ich schon längst das Boot auf links gestülpt um die Baustellen zu suchen und Inventur zu machen was nun repariert werden muß. Aber deswegen ein Faß aufmachen ist unnötig (Lese Dir mal Glumpos Thread über die Restaurierung durch). Ein Boot für 900 Ocken ist kein Neuboot, da mußt Du mit Arbeit rechnen!!
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland)
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#73
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ich möchte hier keine Partei ergreifen. Ich möchte auch versuchen mich neutral zu verhalten, aber das fällt mir schwer. Der Motor läuft , dann ist doch alles ok. Du baust den Motor aus und auch noch auseinander und dann reklamierst du den Motor ? Wenn ich Verkäufer wäre würde ich dich nach deinem Verstand fragen. Den Riss konnte man erst erkennen nachdem du den Krümmer abgebaut wurde ? Dann konnte der Verkäufer davon ja nichts wissen, es sei denn er hat den Motor mit Motorschaden gekauft. Wer sagt denn das der Vor Vorrbesitzer nicht lügt ? Vielleicht hat er den Motor an deinen Verkäufer nicht mit Motorschaden verkauft, oder steht das im Vertrag. Hast du mittlerweile den alten Vertrag vom Vor Vorbesitzer gesehen ? Ich komme einfach nicht klar damit das jemand ungesehen etwas kauft, dann den Motor auseinander nimmt und anschließend reklamiert. Was ist wenn der Verkäufer das Boot zurück haben möchte und dir deine Kohle zurück gibt ? Was ist wenn du da jetzt was kaputt repariert hast, ich wollte keinen Motor zurück nehmen wo ein Laie seine Finger drin hatte. Um es mal ganz böse zu sehen, du hättest ja auch Teile ausbauen können die du benötigst und ihm defekte Teile aus deinem Motor einbauen können, alles nur Spinnerei, aber sowas ist schon mehr als einmal vorgekommen. Das soll bitte alles nicht persönlich gegen dich sein, Käufer und Verkäufer kannst du gerne gegen Hänsel und Gretel austauschen ![]() Gruß Udo |
#74
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hallo Leute,
klar ist doch das es sich ihr eindeutug um einen "Versteckten Mangel" handelt. Ich finde das man solchen Verkäufern den gar ausmachen sollte!! Hier hätte auch eine Probefahrt nichts gebracht!! Er läuft ja. Suche ein Gespräch mit einem Anwalt der sich auf Vertragsrecht Spezialisiert hat. Der Sagt dir was Sache ist! Dies darf Max einen Hunni kostet?!?!? vorher würde ich noch garnix tun. Der wird auch dem Vorvorverkäufer die EV entlocken wenn nötig! Ich würde dies aber auch nur tun wenn du eine Rechtsschutz hast die dies abdeckt. Wie das nun aussiehet da du schon einiges daran gemacht hast.....??? keine Ahnung.... Suche ein gespräch mit einem Anwalt! Ob der Motor läuft oder nicht hat nichts aber auch gar nichts damit zu tun. Es besteht ein verdeckter Mangel!!! Somit ist der Vertrag anfechtbar!!! Viel Erfolg! |
#75
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Moin,
ich hab´s, glaube ich, weiter oben schon mal als Frage geschrieben und jetzt ist klar, die zugesicherte Eigenschaft "Motor läuft" wurde eingehalten. Ansonsten ist das Boot als defekt und Ersatzteil verkauft worden. Und warum kommt man dann auf die Idee, anschließend "rumzujammern", nur weil man sich "in der Hoffnung auf ein echtes Schnäppchen, bei dem fast nix zu machen ist", vezockt hat. Und das alles, ohne es sich vorher live und in Farbe selbst anzusehen? Wie war das mit dem "Gejammer & Geschimpfe", dass Käufer immer öfter "Nachverhandeln" und den vereinbarten Preis drücken wollen? Ich hab vor Jahren mal eine 30 Jahre alte Ami-Karre mit dem Hinweiß, das am Getriebe oder Wandler irgendwas nicht i.O. ist privat verkauft. Nach 5 Tagen kam der Käufer an und wollte "wandeln", da die Lager im Wandler Schrott seinen - er hätte gedacht. dass da nur "mal neues Getriebeöl und Filter fällig wären." Ich hab ihn ausgelacht, er hat geklagt und verloren ...... |
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