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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 29.01.2014, 10:58
Kadarka Kadarka ist offline
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Alles ansacken und zur Polizei. Ich würde hier ernsthaft über eine Anzeige nachdenken. Vielleicht mal in der Verbraucherzentrale anrufen und nachfragen ob es weitere Betroffene gibt. Die hier zu lesende Post scheint aus dem Serienbriefmanager zu kommen. Und auf keinen Fall mit den Brüdern was machen oder schreiben. Alles rechtlich sauber verwertbare käme über eine förmliche Zustellung oder den GV. Dann jedoch ist handeln angesagt.

LG
Marcus
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  #52  
Alt 29.01.2014, 11:12
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Warum rufts Du nicht einfach mal an und sagst dass es eine Verwechslung oder Mißverständnis sein muss, da Du NIE KUNDE VON VATTENFALL warst.

Warst Du doch nicht, oder?
  • Solange ich mich nicht rühre, wissen die ja nicht mal, ob meine Adresse stimmt bzw. ob ich jemals was bekommen habe.
  • Weil ich davon ausgehe, dass es nix bringt, mit denen zu diskutieren.
  • Weil ich mit den Typen nix zu tun haben will.


Gruß
Mario
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  #53  
Alt 29.01.2014, 11:12
bootsmann bootsmann ist offline
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Niemals deine Telefonnummer an diese Typen rausgeben!
Bei eventuellen Anrufen nur mit unterdrückter Telefonnummer arbeiten!
Ein Bekannter hat einen ähnlichen Fall erlebt und wurde fast täglich von einem Call Center genervt!(bis er die Nummer für eingehende Anrufe gesperrt hat!)

Außerdem sehe zu, dass deine Schufaeinträge wieder gesäubert werden!-das geht nicht automatisch!
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  #54  
Alt 29.01.2014, 11:17
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
Alles ansacken und zur Polizei. Ich würde hier ernsthaft über eine Anzeige nachdenken. Vielleicht mal in der Verbraucherzentrale anrufen und nachfragen ob es weitere Betroffene gibt. Die hier zu lesende Post scheint aus dem Serienbriefmanager zu kommen. (..)
Wie wäre es mit einer Mitteilung/Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde des Inkassobüros? Das ist das zuständige Amtsgericht. Dort auch um ein schriftliche Auskunft bitten, wie das Gericht handeln möchte/wird.
__________________
Beste Grüße

John
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  #55  
Alt 29.01.2014, 11:22
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
  • Solange ich mich nicht rühre, wissen die ja nicht mal, ob meine Adresse stimmt bzw. ob ich jemals was bekommen habe.
  • Weil ich davon ausgehe, dass es nix bringt, mit denen zu diskutieren.
  • Weil ich mit den Typen nix zu tun haben will.

Gruß
Mario
Was prüft Vattenfall eigentlich?

Ob Du doch Kunde warst?
Ob die noch zahlungspflichtig bist?
Ob sie dieses Inkassobüro überhaupt beauftragt haben?
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  #56  
Alt 29.01.2014, 11:26
Benutzerbild von Dayskipper
Dayskipper Dayskipper ist offline
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Ich habe auch schon solche und Ähnliche Schreiben bekommen und habe das meinem RA gefaxt, der macht sich nämlich einen Spaß daraus und weil er dies Typen und ihre Machenschaften hasst wie die Pest, hat er es auch noch kostenlos gemacht
__________________
Grüße aus dem wilden Süden
Pedro



Intelligenz ist am gerechtesten verteilt, jeder denkt er hat genug davon.
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  #57  
Alt 29.01.2014, 11:29
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Was prüft Vattenfall eigentlich?

Ob Du doch Kunde warst?
Ob die noch zahlungspflichtig bist?
Ob sie dieses Inkassobüro überhaupt beauftragt haben?
Was würdest Du denn prüfen, wenn Du ein Unternehmen hättest und jemand würde versuchen, in Deinem Namen unberechtigte Forderungen einzutreiben?

Gruß
Mario
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  #58  
Alt 29.01.2014, 11:36
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Was würdest Du denn prüfen, wenn Du ein Unternehmen hättest und jemand würde versuchen, in Deinem Namen unberechtigte Forderungen einzutreiben?

Gruß
Mario
Würdest Du es tolerieren, wenn jemand in Deinem Namen Schmu treibt? Ich würde aktiv werden.
__________________
Beste Grüße

John
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  #59  
Alt 29.01.2014, 11:49
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Was würdest Du denn prüfen, wenn Du ein Unternehmen hättest und jemand würde versuchen, in Deinem Namen unberechtigte Forderungen einzutreiben?

Gruß
Mario

Der Wollikonzern würde ERSTMAL prüfen ob a.) die Forderungen tatsächlich, wie der Anrufer vorgibt, unbegründet sind und im weiteren ob b.) nicht vielleicht die Rechtsabteilung tatsächlich eine und diese Firma mit der Forderungsrealisierung beauftragt wurde.

Irgendwo habe ich mal gehört/gelesen dass eine Nichtreaktion zu einer Zustimmung werden kann. Ich würde aktiv werden und die anrufen, dass du von einem Mißverständnis ausgehst und sie bitte nochmal die Daten prüfen und sofern vorhanden weitere Nachweise erbringen sollen, bevor Du dich weiter damit beschäftigst.

Vielleicht hat das Inkassobüro ja auch von Vattenfall falsche oder veraltete Daten erhalten und die wollen einfach nir ihren Job machen. Dann kannst nur Du das aufklären.
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  #60  
Alt 29.01.2014, 12:17
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
....
Irgendwo habe ich mal gehört/gelesen dass eine Nichtreaktion zu einer Zustimmung werden kann. .....
Wo war das denn ? Brigitte / Bild der Frau oder irgendeine ählich gelagerte Fachzeitschrift ?

Das Einzige was man nicht ignorieren darf sind Schreiben vom Gericht, Mahnbescheid usw., da kann eine Nichtreaktion schon nachteilig sein.

Nach Deiner Theorie wäre man irgendwann vielleicht mit 5 Frauen verheiratet, weil man den Liebesbriefen nicht widersprochen hat
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  #61  
Alt 29.01.2014, 12:59
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Würdest Du es tolerieren, wenn jemand in Deinem Namen Schmu treibt? Ich würde aktiv werden.
Eben - deshalb ja die Mitteilung an VF.

Gruß
Mario
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  #62  
Alt 29.01.2014, 16:49
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
Alles ansacken und zur Polizei. Ich würde hier ernsthaft über eine Anzeige nachdenken. Vielleicht mal in der Verbraucherzentrale anrufen und nachfragen ob es weitere Betroffene gibt. Die hier zu lesende Post scheint aus dem Serienbriefmanager zu kommen. Und auf keinen Fall mit den Brüdern was machen oder schreiben. Alles rechtlich sauber verwertbare käme über eine förmliche Zustellung oder den GV. Dann jedoch ist handeln angesagt.

LG
Marcus
solange kein Schaden entstanden ist, können die überhaupt nichts machen...
ich kämpfe gerade für eine alte Dame mit 87 Jahren - die weder einen Computer hat, noch das Internet nutzt oder kennt .. die hat inzwischen eine Urlaubsreise gebucht, Dessous mit Stringtanga und Spitzen bestellt und ein Zeitschriftenabo für Smartphones geordert .... alles online mit richtiger Adresse (bis auf die Hausnumer) aber gefakter emailadresse und aus welchen Gründen auch immer Kontonummer und Bankleitzahl.

Es erfolgte jedesmal die Abbuchung, alle drei Firmen haben aber auf Hinweis und Mitteilung sofort storniert und zurück überwiesen....

lt. Polizei - Betrugsdezernat müsste jeweils das Unternehmen eine Anzeige erstellen, da Ihnen ja Unkosten durch die gefakte Buchung entstanden sind... der Rat an uns... alles sammeln, wenn mal 5 bis 7 solche Vorgänge entstanden sind, kann man evtl. etwas tun ... und es mit Stalking begründen....
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servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #63  
Alt 29.01.2014, 17:00
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wo war das denn ? Brigitte / Bild der Frau oder irgendeine ählich gelagerte Fachzeitschrift ?

Das Einzige was man nicht ignorieren darf sind Schreiben vom Gericht, Mahnbescheid usw., da kann eine Nichtreaktion schon nachteilig sein.

Nach Deiner Theorie wäre man irgendwann vielleicht mit 5 Frauen verheiratet, weil man den Liebesbriefen nicht widersprochen hat
Ne war im Hustler....lol. Nein, bin mir nicht sicher aber ist doch schön dass du das prompt ausräumen konntest. Es ist nicht meine Theorie, mehr weitergegebenes Hören-Sagen ohne Anspruch auf Zutreff.

Dennnoch meine ich dass der Tagedieb sich mit dem Inkasso i.V. setzen sollte - oder mal ein Gespräch mit seinem Anwalt fürhren sollte, der sein korrektes Verhalten zumindest bestätigt.
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  #64  
Alt 29.01.2014, 17:12
georgk georgk ist offline
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das beste ist der Satz "Das Formular ist bereits vorbereitet!" mit dickem Ausrufezeichen.

klingt wie "Bitte, bitte, zahle doch, wir haben jetzt zum zweiten Mal Porto für Schreiben an Dich ausgegeben...."

dabei hat die Inkassofirma angeblich eine rechtskräftig titulierte Forderung.
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  #65  
Alt 29.01.2014, 17:26
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Kadarka Beitrag anzeigen
Alles ansacken und zur Polizei. Ich würde hier ernsthaft über eine Anzeige nachdenken. Vielleicht mal in der Verbraucherzentrale anrufen und nachfragen ob es weitere Betroffene gibt. Die hier zu lesende Post scheint aus dem Serienbriefmanager zu kommen.
Was willst Du denn anzeigen?

EOS ist ein seriöses Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern, das weltweit tätig ist. Wenn denn der Brief von denen kommt

Alleine in dem mir bekanntem Fall reicht EOS bis zu 90 Klagen am Tag (!) bei deutschen Gerichten ein und nicht immer wird da hoch automatisiert das richtige Unternehmen verklagt. Falsche Datensätze, Übermittlungsfehler, menschliches Versagen, usw. Und das bei gerichtlichen Klageverfahren. Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Fehlerquote bei dem normalen Bedrohungsschreiben wie hier ist.
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  #66  
Alt 29.01.2014, 17:47
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Magellan Magellan ist offline
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1.697 Danke in 921 Beiträgen
Standard Neuer Mahnbrief

Habe eben dies per Mail bekommen mit einem Anhang den ich lieber nicht öffne, paßt ganz gut zum Thema:

Guten Tag XXXXXXXXXXX
bedauerlicherweise konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Mahnung GP893644356 vom 02.12.2013 feststellen. Bestimmt handelt es sich dabei um ein Versehen.

Zu Ihrer Information:

Die im Anhang aufgelistete Forderung bezieht sich auf Ihrer Bestellung im Online Shop unseren Kunden. Bei der Bestellung wurden folgende Daten gespeichert: Name, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse.

Der Betrag der Bestellung beläuft sich auf 242,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 04.02.2014 die letzte Chance, die Summe zu zahlen. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 21,00 Euro und die Gebühren unserer Tätigkeit von 29,55 Euro in Rechnung gestellt.

Ferner haben Sie bestätigt, die im Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Reuwich
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Mit Wassersportlichen Grüßen
Michael
Zitat: Wer alles glaubt was er liest, sollte besser aufhören zu lesen!
Meine Vereinewww.yc-stgoar.de+www.bcl-lahn.de
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  #67  
Alt 29.01.2014, 17:53
Wolli45 Wolli45 ist offline
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918 Danke in 424 Beiträgen
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Jetzt kriegt die Mahngebühr schon ne Bearbeitungsgebühr..... wird ja immer doller !
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  #68  
Alt 29.01.2014, 17:56
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
...
Irgendwo habe ich mal gehört/gelesen dass eine Nichtreaktion zu einer Zustimmung werden kann. ...
Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wo war das denn ? Brigitte / Bild der Frau oder irgendeine ählich gelagerte Fachzeitschrift ?
...
Nöö, bitte nicht so herablassend. Es gibt durchaus Fälle, bei denen "Schweigen" eine
Willenserklärung darstellen kann. Vielleicht verwechselt er da nur etwas, z.B. mit
dem HGB §362, der Vertragsabschluss durch Stillschweigen, mit dem Kaufverträge unter
Geschäftsleuten zustande kommen können. Das kommt auch bei mir in der Spedition
vor. Und es gibt durchaus noch andere Fälle.


Was es alles so gibt...

Zitat:
Zitat von Magellan Beitrag anzeigen
Habe eben dies per Mail bekommen mit einem Anhang den ich lieber nicht öffne, paßt ganz gut zum Thema:
....
Felix Reuwich
Oh je, wenn man nach diesem Namen googelt...
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gregor


Geändert von Dicke Lippe (29.01.2014 um 18:04 Uhr)
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  #69  
Alt 29.01.2014, 18:01
georgk georgk ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Was willst Du denn anzeigen?

EOS ist ein seriöses Unternehmen mit 10.000 Mitarbeitern, das weltweit tätig ist. Wenn denn der Brief von denen kommt

Alleine in dem mir bekanntem Fall reicht EOS bis zu 90 Klagen am Tag (!) bei deutschen Gerichten ein und nicht immer wird da hoch automatisiert das richtige Unternehmen verklagt. Falsche Datensätze, Übermittlungsfehler, menschliches Versagen, usw. Und das bei gerichtlichen Klageverfahren. Ich möchte nicht wissen, wie hoch die Fehlerquote bei dem normalen Bedrohungsschreiben wie hier ist.
Lieber Boneman,

ich hatte noch nie mit Inkassounternehmen zu tun, da ich Rechnungen bezahle.

Deshalb meine Frage: Arbeiten Deines Wissens "seriöse Unternehmen" mit solchen Briefen, die der Trend-Starter erhalten hat?

Würde mich wirklich interessieren.

In dem Anschreiben fehlen mMn. wichtige Angaben, wie woraus die Forderung resultiert (Lieferungvom.../Strombezug von-bis...). Stattdessen wird von titulierten Forderungen gesprochen, ohne ein Aktenzeichen zu liefern.

LG Georg
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  #70  
Alt 29.01.2014, 18:02
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Fishermen Fishermen ist offline
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Dumme Situation, ob man was dafür kann oder nicht!

Ich hatte letztes Jahr auch eine unbrechtigte Forderung von einen Paketdienst(siehe Trööt) mit dem ganzen Gedöns bis zum Inkassobrief. Auf Beweise und Erklärungen wurde nicht reagiert.
Ich habe mich dann direkt ans nächste Amtsgericht gewannt und dort gefragt wie ich mich verhalten solle. Da ich genügend Zeugen für meine Aussagen hatte, gab man mir den Rat nix mehr zu machen. Bis heute kam nix mehr!

In deinem Fall würde ich über meinen RA mit Vattenfall in Kontakt treten und die angemahnte Leistung genauer erfragen! Du kannst ja sicher irgendwie nachweisen, dass es keine Geschäftsbeziehung gibt(z.B. durch Rechnungen deines Anbieters).
Mit dem Inkassoverein würde ich nicht kommunizieren.

Wenn das Ding echt ist, muss der Vorgang in der Buchhaltung von Vattenfall bekannt sein! Ich würde da ganz vehement versuchen mit Vattenfall in Kontakt zu kommen, nur die können das aufklären.
Wenn die Inkassofirma einen Auftrag hat führt sie den aus, stoppen kann die am besten der Auftraggeber!
Da ich deinen Angaben glaube(!), tippe ich auf Betrug durch dritte oder ein gefaktes Schreiben!

http://www.vattenfall.de/de/guenstig...om-kontakt.htm

Lass dir doch mal deinen zuständigen Sachbearbeiter geben.

Viel Glück
Rainer
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  #71  
Alt 29.01.2014, 18:43
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schnorps40 schnorps40 ist offline
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Nöö, bitte nicht so herablassend. Es gibt durchaus Fälle, bei denen "Schweigen" eine
Willenserklärung darstellen kann. Vielleicht verwechselt er da nur etwas, z.B. mit
dem HGB §362, der Vertragsabschluss durch Stillschweigen, mit dem Kaufverträge unter
Geschäftsleuten zustande kommen können. Das kommt auch bei mir in der Spedition
vor. Und es gibt durchaus noch andere Fälle.


Was es alles so gibt...



Oh je, wenn man nach diesem Namen googelt...
Vertragsabschluß durch Stillschweigen -- erzähl mal....

Aber bitte nicht nach HGB, das scheint hier fehl am Platz
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  #72  
Alt 29.01.2014, 18:47
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zum Beispiel "Linien"-fahrten ohne Rahmenvertrag, wenn nicht abgesagt wird,
wird täglich oder im vereinbarten Rhythmus gefahren und bezahlt, nur die Tarife
sind fixiert.

Aber so gibt es Vieles in der Welt der Kaufleute...

In anderen Fällen bemühe doch einfach mal wikipedia zum Thema Schweigen (Recht)...
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gregor

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  #73  
Alt 29.01.2014, 18:49
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Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von Magellan Beitrag anzeigen
Habe eben dies per Mail bekommen mit einem Anhang den ich lieber nicht öffne, paßt ganz gut zum Thema:

Guten Tag XXXXXXXXXXX
bedauerlicherweise konnten wir bis zum heutigen Tage keinen Zahlungseingang auf unsere Mahnung GP893644356 vom 02.12.2013 feststellen. Bestimmt handelt es sich dabei um ein Versehen.

Zu Ihrer Information:

Die im Anhang aufgelistete Forderung bezieht sich auf Ihrer Bestellung im Online Shop unseren Kunden. Bei der Bestellung wurden folgende Daten gespeichert: Name, Ihrer Anschrift und E-Mail Adresse.

Der Betrag der Bestellung beläuft sich auf 242,00 Euro. Wir geben Ihnen bis zum 04.02.2014 die letzte Chance, die Summe zu zahlen. Zuzüglich wird Ihnen eine Mahngebühr von 21,00 Euro und die Gebühren unserer Tätigkeit von 29,55 Euro in Rechnung gestellt.

Ferner haben Sie bestätigt, die im Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Reuwich
Den gleichen Mist, fast wortgleich, habe ich per Mail von einer Anwaltskanzlei bekommen.

Nicht mal eine Bankverbindung dabei...wie soll ich da zahlen?

Ab in den Schredder.
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  #74  
Alt 29.01.2014, 18:55
georgk georgk ist offline
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über das Inkassounternehmen wird auch in anderen Foren viel geschrieben...

aufpassen würde ich wegen der angekündigten Verpfändung nach §845.

Dazu findet sich bei gutefrage.xxx folgendes:

Hallo,
ich lesen hier ganz oft, dass ohne Vollstreckungsbescheid nicht gepfändet werden kann. Das stimmt im Prinzip, hält aber die Inkassofirmen nicht davon ab ein Konto zu sperren und das für 30 Tage. Der Trick nennt sich vorläufiges Zahlungsverbot und ist zwar nicht legal, findet aber trotzdem Anwendung, ohne dass die Banken etwas machen können.
Dies funktioniert wie folgt:
Das Inkassounternehmen nutzt das AZ eines Mahnbescheides, der gerade erst beantragt wurde, ohne sogar einen, dem widersprochen wurde, manchmal sogar ein fiktives und gibt in einem Schreiben an die Bank an, dass ein vollstreckbarer Titel eines Amtsgerichtes vorliegen würde, bei dem die Unterlagen noch nicht zugestellt sind, der aber bereits Gültigkeit hat und das eine "Vorpfändung" gemäß § 845 ZPO erfolgen soll und damit ein Auszahlungsverbot. Dieser Brief muss der Bank durch den Gerichtsvollzieher zugehen. Dieser ist allerdings nicht verpflichtet die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Die Bank reagiert entsprechend und sperrt das Konto. Später ruft das Inkasso beim vermeintlichen Schuldner an und sagt ihm, dass das Konto erst dann wieder frei gemacht wird, wenn er ein Schuldanerkenntnis oder eine Ratenzahlungsvereinbahrung unterschriebt....
Wenn das passiert, dann nichts wie ab zum Rechtsanwalt. Denn das ist höchst illegal. Das Konto bekommt man ziemlich schnell dann wieder frei und sein Geld zurück, wenn man zügig agiert und danach sollte man auf Schadensersatz klagen und ggf. Anzeige erstatten.
Handelt man nicht, bleibt das Konto für die gesamte Zeit gesperrt und wird erst dann wieder frei gemacht, wenn das Inkassoinstitut den vollstreckbaren Titel bis dahin nicht vorlegt. Also bitte nicht darauf verlassen, dass nur durch Vollstreckungsbescheid Schwierigkeiten mit der Bank entstehen können. Hier gibt es eine Gesetzeslücke die auch solche Praktiken ermöglicht.
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  #75  
Alt 29.01.2014, 19:14
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Zum Beispiel "Linien"-fahrten ohne Rahmenvertrag, wenn nicht abgesagt wird,
wird täglich oder im vereinbarten Rhythmus gefahren und bezahlt, nur die Tarife
sind fixiert.

Aber so gibt es Vieles in der Welt der Kaufleute...

In anderen Fällen bemühe doch einfach mal wikipedia zum Thema Schweigen (Recht)...
Vor "Linien"-fahrten wurde ja vorher mal die Linie und der Turnus besprochen, das ist doch nicht vergleichbar....

Außerdem HGB, wir wollen doch nicht hoffen, daß der "Tagedieb" Unternehmer ist

Außerdem hatte ich doch geschrieben, bitte nicht nach HGB
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