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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 23.11.2005, 21:11
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Hallo !

Stell ihn auf einen geliehenen Autohänger, samt Boot und fertig !

Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen.
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  #52  
Alt 23.11.2005, 21:14
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ist vieleicht auch das bessete.... ja... das werde ich machen...


danke
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  #53  
Alt 24.11.2005, 08:26
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Hallo,

der User mit dem Link heißt Sea-Commander, Danke von meiner Seite.

Wenn man diesem Link folgt und das Dokument "Bootstransportdetailiert" gewissenhaft durchliest bekommt man die Antwort auf die Frage.


Zitat:
Anhänger zur Beförderung von Segel- oder Motorbooten sowie Wassermotorrädern zu sportlichen Zwecken sind vom Zulassungsverfahren befreit.



Auch zulassungsfreie Sportanhänger sind grundsätzlich betriebserlaubnis- und kennzeichnungspflichtig.

Dies bedeutet, dass Sie am Anhänger ein amtliches Kennzeichen führen müssen und einen Fahrzeugschein besitzen, in den die Hauptuntersuchungen eingetragen werden.


Zitatende.

Die Nummer mit dem Pappschild ist grober Unfug, an den sich der Versicherungsexperte später sicher nicht mehr erinnern kann.

Das Fahren ohne amtliches Kennzeichen soll ncht ganz billig sein.
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Gruß

Oscar
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  #54  
Alt 24.11.2005, 08:45
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Genau das meinte ich.
Wenn ein Anhänger zulassungsfrei ist, so bedeutet das nicht, dass man ohne Kennzeichen fahren darf.
Und ein "Pappschild" ist alles andere als ein amtliches Kennzeichen.

Ich will mich jetzt nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen, aber mit dem Pappschild könntest du eine Urkundenfälschung, und somit eine Straftat begehen.

Vielleicht solltest du über den Wechsel deines Verischerungs-Heinis nachdenken, wenn er dir so fragwürdige Empfehlungen gibt...

Chris
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  #55  
Alt 24.11.2005, 09:23
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Keine Angst wegen "Urkundenfälschung", hier fehlt es an der Täuschungsabsicht. Ausserdem ist ein handgepfuschtes Pappschild höchstens ein strafloser, weil absolut offensichtlich untauglicher Versuch ein amtl. Kennzeichen zu immitieren. Bleibt also nur die OWI.
Wenn Du auf ein Stück Klopapier 100,-€ schreibst und versuchst, damit zu bezahlen, bist Du auch kein Geldfälscher, weil so ein naiv-dümmlicher Versuch wegen der offensichtlichen Ungeeignetheit der Mittel nicht als strafwürdig angesehen wird. Etwa so als wenn irgendeine Sekte versuchen würde, einen unliebsamen Kritiker totzubeten, ist auch kein Mordversuch.
Gruß
Bernd aus Bielefeld
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  #56  
Alt 24.11.2005, 09:41
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Ich glaube nicht, das das fehlende amtliche Kennzeichen das Problem ist.

Er fährt im öffentlichen Raum ohne Betriebserlaubnis und das finden die Grünen (zumindest in unserer Gegend) nicht wirklich witzig.

Das genaue Strafmaß kenne ich jedoch nicht, da ich das Glück hatte nicht erwischt zu werden .
Ich werde mir den Stress wegen ein paar Euro aber nicht mehr antun.
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Gruß

Oscar
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  #57  
Alt 24.11.2005, 14:15
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Sach ich ja, die "Fälschung stört nicht, das Problem ist die ordnungswidrigkeit bez. der Zulassungs- und HU-Geschichte und der Kennzeichenpflicht. Ein Stück Pappe bleibt ein nur Stück Pappe, auch wenn darauf Ziffern und Buchstaben stehen.
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  #58  
Alt 24.11.2005, 20:55
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Auch gut, war auch nur so 'n Gedanke.
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  #59  
Alt 03.12.2005, 16:56
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SvenHH SvenHH ist offline
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Hallo,

habe nun Heute dass Boot abgeholt, und habe es mit dem Pappier Nummernschild gewagt,

wir wurden 1 x angehalten, von der Autobahn Polizei, diese hat nur den Reifendruck, Pappiere, Beleuchtung vom Hänger und die Spangurte kontroliert.

Wir haben dann noch einmal nachgefragt ob es okay mit dem Nummernschild währe, der Polizist sagte:
Na kla ! es ist ein Sporthänger der ist weder Zulassungs Pflichtig noch muss er Versichert werden.

also auf nach Hause


Sven

PS. musste leider die werbung vom Wagen weg machen, dass wollte mein Dad nicht.
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  #60  
Alt 03.12.2005, 17:08
butt butt ist offline
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Zitat:
Zitat von Dream-Flyer
wir wurden 1 x angehalten, von der Autobahn Polizei, diese hat nur den Reifendruck, Pappiere, Beleuchtung vom Hänger und die Spangurte kontroliert.

Wir haben dann noch einmal nachgefragt ob es okay mit dem Nummernschild währe, der Polizist sagte:
Na kla ! es ist ein Sporthänger der ist weder Zulassungs Pflichtig noch muss er Versichert werden.
das ist jetzt aber Märchenstunde pur

Die Polizei kontrolliert den Reifendruck

Die Polizei akzeptiert Pappnummerschilder

Ein Sportanhänger ist Zulassungs- und TÜV pflichtig, aber Versicherungsfrei, da beim Zugfahrzeug mitversichert.

sorry, das war zuviel
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  #61  
Alt 03.12.2005, 17:11
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wieso sollte ich den Sowas erzählen ??

nach dem Reifendruck haben sie geshchaut mit einem kleinem Gerät, und weil der Hänger BJ 1977 ist.

musst mir ja nich glaueb, und das mit dem Schild wa auch okay
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  #62  
Alt 03.12.2005, 17:43
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Hallo Sven,

da bin ich aber andere Polizeikontrollen von meinem Trailer gewohnt.

Das wäre prima, wenn das mal so ablaufen würde. Vielleicht hattest du nur Glück.
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

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  #63  
Alt 03.12.2005, 17:53
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Hallo,

dass kann natürlich auch sein, waren ja auch 2 Frauen


naja aber ich mag es nicht so gerne wenn ich dann als " Lügner " dagestellt werde...




Sven
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  #64  
Alt 03.12.2005, 21:30
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Oscar Oscar ist offline
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Glaub mir Sven,

Du hattest seeeehr viel Glück.

Oder lag es an Deinem Charme?



PS: Ich glaube nicht das Du lügst, dazu glaube ich zu sehr an den Menschen.
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Oscar
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  #65  
Alt 04.12.2005, 09:00
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danke, wenigsttens einer der mir glaub





Sven
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  #66  
Alt 04.12.2005, 09:06
Segelwilly
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Moin,

reines Glück und dumme oder äußerst gut gelaunte Polizisten.

Gruß Willy
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  #67  
Alt 04.12.2005, 09:23
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Onkel-Pit Onkel-Pit ist offline
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dan muß ich auch gleich mal hier fragen

will nächste woche mein Boot und Trailer abholen bei trailer ist allerdings der Tüv 1 Jahr abgelaufen aber er ist zugelassen !!!

ich muß aber die kleinigkeit von Berlin bis Giessen fahren also ca 600km.

sollte das probleme geben oder soll ich mir lieber nen Kurzeitkennzeichen mitnehmen ??
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  #68  
Alt 04.12.2005, 09:27
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Moin
Würde als erstes direckt zur nächsten TÜV Stelle fahren und gut ist.

Hatte das Problem vor einigen Jahren auch.
Trailer stand bei Heiligenhafen, angehängt, zum TÜV, Mängelkarte und ab nach Hause
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Gruß
Feddo

Schlechtes Wetter gibt es nicht...
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  #69  
Alt 04.12.2005, 09:34
Segelwilly
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit

will nächste woche mein Boot und Trailer abholen bei trailer ist allerdings der Tüv 1 Jahr abgelaufen aber er ist zugelassen !!!
Schneid dir aus Pappe eine TÜV Plakette und kleb sie auf, dann hoffe auf die selben Polizisten die unseren glücklichen Freund kontolliert haben....

Willy
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  #70  
Alt 04.12.2005, 09:36
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will eigentlich sicher und möglichst ungestört nachhause fahren aber ne TÜV stelle wird sich in Oranienburg wohl finden lassen
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  #71  
Alt 04.12.2005, 10:24
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Zitat:
Zitat von Onkel-Pit
dan muß ich auch gleich mal hier fragen

will nächste woche mein Boot und Trailer abholen bei trailer ist allerdings der Tüv 1 Jahr abgelaufen aber er ist zugelassen !!!

ich muß aber die kleinigkeit von Berlin bis Giessen fahren also ca 600km.

sollte das probleme geben oder soll ich mir lieber nen Kurzeitkennzeichen mitnehmen ??
na dann muss ich mich ja wegen meiner Dummheit outen.

Letzte Woche den Butt von Hamburg nach Flensburg geholt, Hänger BJ. 2002, stand halt 1,5 Jahre während der Reha rum, und ich habe nicht auf die Stempel geschaut. (eh Bj. 2002, also TÜV bis 11/2005 gedacht)

Wie es kommen sollte, "bitte Folgen". TÜV 11/2004 abgelaufen.

1, Sportgeräteanhänger bekommen bei Erstzulassung nur 2 Jahre TÜV
2, 75 € und 2 Punkte

Jan Mattey war dabei.

Noch Fragen

ps.

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  #72  
Alt 04.12.2005, 10:34
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wer suche der finde dort werde ich dann einfach mal vorbeischauen ist ja egal ob ich hier oder dort oben den TÜV machen lasse und auf die Stunde kommts mir dann auch nicht mehr an

und ich habe es gerade mal 1,7km vom verkäufer bs zur prüfstelle

Willkommen bei DEKRA in Oranienburg

DEKRA Automobil GmbH
Niederlassung Oranienburg
Walther-Bothe-Straße 75
16515 Oranienburg

Telefon: +49.3301.60 60
Telefax: +49.3301.60 62 70
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  #73  
Alt 04.12.2005, 10:39
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nene 2 Punkte kann ich nicht gebrauchen bin gerade erst alle losgeworden !!

ist ja schließlich nicht Payback
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  #74  
Alt 04.12.2005, 15:29
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Flamingo Flamingo ist offline
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Wenn ein Pappschild reichen sollte , wozu gibt es dann beim Straßenverkehrsamt extra Kurzzeitkennzeichen für Trailer ?

Man zahlt dann 11 Euro Gebühren und ungefähr 7 Euro für das Kenzeichen , Versichert ist der Hänger über das Zugfahrzeug (muss natürlich in einwandfreien technischen Zustand sein) .

Andre
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  #75  
Alt 09.12.2005, 22:52
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alaaf zesamme (oder ist Weihnachten doch noch nicht vorbei ?)

also ein Pappnummernschild ist durchaus zulässig, denn das Blechteil wird auch nicht von einem "Amtlichen" hergestellt. Ihr müsst nur die Abmessungen und Buchstabengrößen einhalten. Die Plakette muß allerdings original sein. TÜV-Abnahme nach 4 Jahren hat mir unser TÜV in Brühl mit der doppelten HU-Gebühr zu berechnen gedroht. Da ich aber durch Umzug bedingt (welcher Idiot kauft sich auch so mir nix dir nix ein eigenes Haus ?) alle Papiere verschlampt habe (nicht ganz, heute sind sie aufgetaucht) mußte ich eine neue Vollabnahme machen lassen. Die war aber billiger als 2x HU.
Bedingt durch mangelde Fähigkeiten der EDV in unserer Zulassungsstelle konnte bis jetzt keine neue Betriegbserlaubnis erstellt werden. Macht nix, ich habe die alte ja wiedergefunden.
Mit Trailer ohne Betriebserlaubnis bleibt nur rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen, wenn Betriebserlaubnis (oder Fahrzeugbrief) vorh., beim TÜV den Lottoschein (Mängelkarte) holen und für 5 Tage reichts, wenn nicht verkehrsunsicher. das steht dann aber auch auf dem Lottoschein.

Ich wünsche allen Forumsteilnehmern ein glückliches neues Jahr,
Weihnachten könnte man streichen. (Ich habe gerade Neill Young´s neue CD "Prairie winds" auf dem Ohr . Gaaaiiilll, nur Beethoven war besser)
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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