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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Meinungen hast Du hier schon viele, teilweise recht unterschiedliche, gehört.
Eine rechtlich Fundierte Aussage oder Beratung kann dir da wohl nur ein RA geben. ...und genau einen solchen, würde ich hinzu ziehen.
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Grüße Richard
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#52
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Die Mail habe ich vom Vercharterer bekommen und der Text wurde 1:1 übernommen...
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#53
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Ich schätze mal das du um die Zahlung nicht herum kommst. Du wirst dem Verchaterer kaum beweisen können das du den Schaden nicht veruhrsacht hast bzw. das der Schaden vorher schon war. Traurig aber wahr.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#54
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Im Leben nicht zahlen oder die Füsse still halten
Geh zu einem Anwalt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! In dem Schreiben des Vercharterers befinden sich zu viele Konjunktive. Der Vercharterer ist beweislastig, nicht DU
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Gruß Klaus |
#55
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Moin,
also, ich habe jahrelang gechartert - meist in Holland. Ich kann nur sagen, je "günstiger der Preis war, je mehr Diskussionen gab es nach der Rückgabe des Bootes bei der Kaution. Kleine Geschichte mit Panorama Charter: Wir waren auf der "Torftroute" unterwegs, hatten die Kombination von Brücke - Schleuse - Brücke mit rechts - links - rechts zur einfahrt in einen Stadthafen. Genau da kräftig ins Steuerrad gegriffen und .......... weg war es. die Befestigungsschraube hatte sich gelöst und das Rad rollt, bevor ich überhaupt begriff, was passiert war, ab in den Kanal. Dadurch krachte dann die Badeplattform (Edelstahlrohre mit Holzauflagen) an die Kaimauer und wurde etwas deformiert. Steuern ging dann mit Hilfe des BSR wenigstens noch bis zum Anleger. Vercharterer angerufen und innerhalb einer stunde war der Monteur vor Ort, kam mit einem neuen Steuerrad an Bord, befestigte dann eine Kette an der Badeplattform und zog diese mit Motorkraft wieder gerade. Kommentar der Firma: Ist ärgerlich, sollte auch nicht passieren - ging zum Wagen, holte 2 Flaschen Rotwein als Entschuldigung für die Aufregung - wünschte uns noch einen schönen Urlaub weiterhin und verschwand. Ich hab mich dann nochmal mit dem Chef unterhalten, und der meinte, sie würden nach anfänglichem Ärger u.a. mit Elektrischen BSR in ihre Boote nur noch hydraulische von Rheinstrom einbauen. Die Firma ist in der Regel bereits im Herbst für das nächste Jahr ausgebucht, wartet ihre Boote jährlich im Trockendock und ist schon etwas teurer - aber alles in allem lohnt sich das Geld. Yachtcharter Panorama in Zwartsluis
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf |
#56
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Hi,
ich möchte jetzt zu den rechtlichen Dingen (Stichwort "Beweislast") nicht näher eingehen, da musst du dann schon einen RA einschalten, der auch einen Überblick hat, was bei den Verträgen so alles vereinbart wurde. Eins würde ich aber dennoch machen: Der Vercharterer muss den Schaden selbstverständlich dokumentieren (z.B.Fotos), eine einfache Behauptung reicht da nicht. Frag also nach, ob er dir die Beschädigungen zeigen kann (Foto), oder ob jemand den Schaden begutachten kann. Denn das muss der Vercharterer aller spätestens bei einer Verhandlung belegen können, da reicht sein Wort alleine nicht....
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Gruß Berni |
#57
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Zitat:
Die Tatsache, dass ein Schaden bei bloßer Benutzung auftaucht, ist noch keine Schuld. Ohne nachgewiesene Fahrlässigkeit Deinerseits liegt ein solcher Schaden im unternehmerischen Risiko des Vercharterers.
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Beste Grüße John
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#58
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Scheint doch etwas für den schwarzen Kanal mit Namensnennung zu werden....
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gregor
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#59
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Du hast doch diese Kautonsversicherung.
Das würde ich dem Vercharterer jetzt schreiben, und das er doch deswegen auf peinlichst genaue Dokumentation achten soll. Und im gleichen Atemzug die Versicherung einschalten, dass die wenn sie nen Gutachten oder sonstwas wollen sich schleunigst mit dem vercharterer auseinander setzen sollen bevor alle Spuren beseitigt sind
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#60
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Zitat:
...ganz schön voreingenommen, der knabe
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grüsse detlef ...nie sollst du so tief sinken, den kakao, durch den man dich zieht, auch noch zu trinken... (E.K.) |
#61
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Zitat:
Sehe ich das richtig? Oder ist DEIN Vercharterer im Grunde ein Vermittler? Zitat:
Zitat:
Für Woodpecker sollte die Sache nun eigentlich erledigt sein. Er kann sich selbstverständlich noch darüber aufregen, dass der Schaden viel geringer als die Kaution hoch ist - aber wozu? |
#62
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Zitat:
So ein Scherstift sollte die schwächste Stelle im System sein. Die Befestigungsbolzen sollten besonders begutachtet werden.
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Mehr Speed durch höhere Geschwindigkeit https://www.flickr.com/photos/36573929@N00/ |
#63
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Moin!
Der Vercharterer schreibt selbst, dass dieser Vorfall zu den üblichen Dingen zählt, die bei so einer Bootstour halt so passieren. Dieses Risiko geht jedoch zu Lasten des Vercharterers. Normaler Verschleiß ..... Besonders blöd (für den Vercharterer) ist natürlich der Hinweis, dass sich die Befestigungsschrauben gelöst haben. Das kann vor Gericht gerne aus Ursache für den Ausfall herhalten. Wenn Du wirklich für den Schaden aufkommen müsstest, dann würden sie von dir auch den die Kaution übersteigenden Teil verlangen. An deiner Stelle würde ich den Vercharterer nicht darauf hinweisen, dass er Beweise sichern soll. Wenn er es nicht von sich aus macht, dann kann es ohne Beweise für dich nur besser ausgehen. mein Tipp: Lass noch eine Woche ins Land gehen und fordere ihn dann per Einschreiben (Einwurf) auf, dir die volle Kaution zurückzuzahlen. Natürlich mit Fristsetzung. Die Frist kann ruhig etwas länger sein, damit zwischen dem Vorfall und dem Einsammeln von Beweisen mehr Zeit ins Land geht. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
#64
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Auch das kalkuliert man als Autovermietung ein. Das gleiche gilt für veruntreute Fahrzeuge. Ein Autovermieter braucht ein wenig Menschenkenntnis. Extrem Beispiel: Mittzwanziger will Porsche mieten. Ein inhabergeführter Betrieb wird auf dieses Geschäft verzichten, weil gerade bei dieser Marke, das Schadenrisiko zu groß. Solch ein Fahrzeug vermietet man nur als Unfallersatzauto.
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#65
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Also ob da der Vermieter und der Mieter klug handeln, wenn sie auf Versicherungen verzichten, mag ich mal bezweifeln.
Man muss keine Idiot und auch nicht unfähig oder unerfahren sein, um als Mieter eines Leihwagens (und vergleichbar ist es auch mit dem Charterboot) dem Vermieter/Vercharterer ersatzpflichtig zu werden: Die "Klassiker" solcher Schäden, wo dann jedesmal der Mieter glaubt "ich kann ja nix dafür, daher muss ich nix zahlen" und dann ganz schnell aufwacht:
Man muss nicht selbst konkret was falsch machen, um bei Fahrzeugmieten usw. dem Vermieter gegenüber ersatzpflichtig zu werden.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#66
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Zitat:
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#67
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Vielleicht spekuliert der Vercharterer genau darauf, dass der Kunde den Ausfall einfach der Versicherung meldet und die dann ohne weitere Nachprüfung zahlt. Könnte ein Grund sein, solche Versicherungen nicht abzuschließen.
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#68
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Moin!
@ghaffy Genau aus diesem Grund schließe ich bei Leihwagen immer eine Allrisk-Versicherung ohne Selbstbeteiligung ab. Das macht zudem die Rückgabe einfacher. keine Kontrolle, kein Protokoll ... Das kostet zwar; ist mir bei einem Leihwagen alle zehn Jahre jedoch völlig egal. @Wolli45 Ob der Themenstarter seine Kaution von der Versicherung zurück erhält, ist fraglich. Nehmen wir mal an, der Vercharterer behält die Kaution unberechtigt ein und die Versicherung zahlt, weil kein Versicherungsfall vorliegt, nicht. viele Grüße Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör. Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa." |
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Zitat:
Schau bei der nächsten Anmietung mal in die AGB, ob z.B. das nicht beachten der Durchfahrtshöhe und Durchfahrtsbreite mitversichert ist. |
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Lach - gegen Dummheit gibt´s keine Versicherung
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Unser Projekt: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=176437 Der Spaß damit: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=208510 Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589 Gruß Ralf
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#71
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Man kann sich gegen alles versichern http://dufme.net/
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
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Zitat:
Wer rechnet denn mit der Versicherung ab? Der Versicherungsnehmer (TE) oder der Vercharterer (in seinem Auftrag durch Abtretungserklärung) direkt ? In letzterem Falle bekäme der TE die Kaution vom Vercharterer retour und der von der Versicherung. Wie hoch war eigentlich die Kaution? |
#73
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Zitat:
Zitat:
Jedenfalls würde ich mir für den nächsten Törn einen anderen Vercharterer suchen, denn kundenfreundlich mit Aussicht auf einen künftigen Stammkunden, war die Aktion Deines jetzigen Vermieters eher nicht... L.G. Edwin |
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Zitat:
Edwin, genau diese Fälle sind aber fixfertig seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, ausjudiziert und völlig klar: Wenn du mit dem Leihwagen über einen Nagel fährst, dann hast du als Mieter den Schaden zu bezahlen (gleich wie bei einem Steinschlag auf der Windschutzscheibe). Der Irrtum mit der "höheren Gewalt" geht noch weiter: Wer als Mieter zB in ein Unwetter gerät, trägt den Schaden am Mietobjekt (Klassiker: Hagelschaden am Mietwagen. Wer ist "schuld"? Der Wettergott. Wer muss den Schaden bezahlen. Der Mieter. Keine Diskussion notwendig, dutzendfach durchgespielt vor den Gerichten. Du kannst dich gegen dieses Risiko mittels Kaskoversicherung (mit oder Selbstbehalt) auch absichern. Insofern passt der Vergleich der Charterfirma mit dem Nagel durchaus: Ein selbst bei korrektem Gebrauch eingesaugtes "Irgendwas" (zB Treibgut), welches das BSR ruiniert, ginge zulasten den Charterers. (Wenn eine Charterfirma das nicht an den Kunden verrechnet, dann imho sicher nicht, weil sie "nett" oder "seriös" ist, sondern weil sie derlei in die Chartergebühren kalkuliert und/oder eben entsprechende Versicherungen bestehen).
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#75
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Beste Grüße John |
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