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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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ab 6 km/h eine Ordnungswidrigkeit?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#52
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Es wäre ja durchaus möglich, dass er eine Rechtsschutzversicherung hat .......
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#53
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Hab ich nicht, spielt in meinen Überlegungen keine Rolle.
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#54
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Die Rennleitung kann sich nur nach Geschwindigkeit über Grund richten, da sie ja sonst die genaue zu dem Zeitpunkt herschende Fließgeschwindigkeit addieren oder abziehen müssten.
Ist jetzt meine Meinung. Ob es so ist? Kann es mir aber nicht anders vorstellen. Gruß Uwe
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Gruß Uwe Manchmal ist Verkehrt richtig http://www.kia-kaffeestube.de/ https://de-de.facebook.com/pages/KIA...02493143337162
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#55
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Ich habe nicht Dich, sondern den "Täter kohuwabohu " gemeint .....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#56
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Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist immer Fahrt über Grund. Steht auch so in der Verordnung. Diese sollte man sich mal zur Bettlektüre machen. Ein Staudruckmesser ist im unteren Bereich immer ungenau und genua da sind ja die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Daher hab ich ein GPS an bord. Bzw. Ne App kann man aucxh hier schön nachlesen. http://www.boote-forum.de/showpost.p...54&postcount=4 In der Verordnung steht "geschwindigkeit gegenüber dem Ufer"
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#57
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hab leider keine Rechtsschutz, kam bis dato unbeschadet durchs leben. ich warte mal ab und gucke was sie als nächstes schreiben. vielleicht war ich ja nicht an bord, dann hat es sich ja eh erledigt. 150, falls es tatsächlich so teuer sein sollte, ist halt ärgerlich, aber bei den spritkosten auch nur ein tropfen auf den heissen Stein.
es kann ja eigentlich nur die geschwindigkeit gegenüber dem ufer sein, was anderes kann ein laser ja nicht ermitteln.
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#58
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hallole, etwas Vorsicht schadet evtl. nicht. Wenn die Geschwindigkeitsübertretung keine Lappalie mehr ist, dann besteht erhöhtes Ermittlungsinteresse hinsichtlich des Fahrers, da gibt es keine Unterschiede zum Strassenverkehr. Du kannst zwar die Aussage verweigern, wenn du dich unmittelbar selbst oder einen nahen Verwandten belasten würdest. Aber auch so Sachen wie Vorladungen oder die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen für Halter, die sich nicht erinnern können sind vorgesehen. |
#59
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Das mit dem Fahrtenbuch hatten wir ja schon. Wie soll dies beim Boot realisiert werden wenn das boot über keinerlei Messinstrumente verfügt welches die Fahrstrecke aufzeichnet. Einen Kilometerzähler wie beim Auto gibt es ja nicht. Einen Betriebstundenzähler hat nicht jedes Boot oder lässt sich leicht demontieren bei den meisten älteren.
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#60
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Zitat:
Halt analog zu einem Logbuch: Zeit, Datum, Fahrstrecke, Schiffsführer, Rudergänger. Das ganze soll ja nur dazu dienen, damit der Halter sich erinnern kann. Ist gar nicht so spassig: http://www.verkehrslexikon.de/Module/FahrtenBuch.php Ob das für Boote schon mal gemacht wurde: k.A.? |
#61
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Zitat:
Wenn ich also keine Einträge im Logbuch habe. bin ich auch nicht gefahren.
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#62
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Hä? Wenn Dein Boot wegen Geschwindigkeitsübertretung gefilmt/fotografiert wird kannst Du gerne behaupten, dass es nicht gefahren ist. Und wenn du eine Fahrtenbuchauflage hast und dann nichts vorlegen kannst gibts noch mehr Ärger.
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#63
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....zumal ein Fahrtenbuch in regelmäßigen Abständen UNAUFGEFORDERT vorgelegt werden muss, ob da nun Einträge sind oder nicht. Wird's vergessen kostet das zusätzlich und nicht wenig...
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Gruß Berni |
#64
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Zitat:
wenn der Fahrer nicht ermittelt wird könnte ein Fahrtenbuch kommen was ich nicht glaube. (er hat bisher keines und das führen eines Logbuches ist keine Pflicht). Dieses Fahrtenbuch muss bei jeder fahrt ausgefüllt werden. wird nicht gefahren, ist nichts drinnen. Wird man bei einer Fahrt kontrolliert, dann muss diese fahrt halt eingetragen werden. Wird dies nicht gemacht wäre es dumm. Das selbe gilt für den Fall, dass eine neue anhörung kommt. Dann werden halt 3-4 fahrten ins Buch eingetragen und gut ist. Wird nach ablauf der Frist ein leeres Fahrtenbuch abgegeben ist man halt in der Frist nicht gefahren. Wie wollen die beamten also kontrollieren ob und wann man gefahren ist. in 11 Jahren Bootsfahren bin ich bisher nicht ein einziges mal mit meinem Boot kontroliiert worden. wenn ich in einem solchen Fall ein Fahrtenbuch führen müsste könnte ich dies ausgefüllt mit vielen Fahrten und ohne konsequenzen zu befürchten im darauffolgenden Jahr abgeben. Dann bleibe ich hal in dem besagten Jahr auf dem Rhein. Da kann ich kaum wegen geschwindigkeitsüberschreitung angehalten werden. Auch wenn ich das ganze Jahr dann als Schiffsführer und rudergänger drinnensteht, könnte kein Rückschluss auf einen Vorgang gemacht werden, welcher vom Vorjahr ist.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map Geändert von billi (10.09.2014 um 13:06 Uhr)
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#65
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Ich sehe noch die Möglichkeit, irgendwelchen Bescheiden zu widersprechen, da die zu ahndende Geschwindigkeit falsch berechnet wurde:
Durchführung der Messung Bedienung des Gerätes grds. durch zwei beschulte Beamtinnen / Beamte Feststellung des verantwortlichen Schiffs-/ Bootsführers grds. vor Ort Führen eines Mess- und Kontrollprotokolls Abzug von Toleranzen: Gemessene Geschwindigkeit minus Verkehrsfehlergrenzen des Messgerätes minus 2 km/h Schätztoleranz bei Kleinfahrzeugen gemäß Erlass BMVBW = Geschwindigkeitüberschreitung für Ahndungsmaßnahmen. Evtl waren auch nicht beide Beamte geschult - das würde ich mir nachweisen lassen. Ggfs sind auch noch Formfehler bei der Durchführung der Kontrolle zu beanstanden, da die Schiffsführung nicht, wie angewiesen, vor Ort durchgeführt wurde.
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------------------------- Grüße aus Eltville am Rhein, Stephan |
#66
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Zitat:
Der § 31a der StVZO ist ja "auf dem Wasser" wohl nicht anwendbar. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#67
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Fahrtenbuch ist ja auch immer Halterbezogen und nicht Personengebunden. Das das ummelden eines Schiffes auf Bruder Vater Tante Freund eine Sache von 20 Minuten ist und nur ein paar Taler kostet und nicht ansatzweise so aufwendig ist wie bei einem KFZ, weiss auch das WSA. Farhrtenbuch für SBF Menschen macht einfach 0 Sinn.
Des weiteren findet man dazu keinen § wie in der StVO.
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#68
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Zitat:
Zumindest wurde das so letztes Jahr verlangt von jemandem den ich kenne und ein Fahrtenbuch fürs KFZ auferlegt bekam.
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Gruß Jürgen |
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Zitat:
Fahrtenbuchpflicht gibts in verschiedenen Bereichen "auf dem Wasser" bspw. temporäre Zulassungen. Ob das schon mal bei Geschwindigkeitsübertretungen angewandt wurde, wie gesagt: k.A. Aber sicher wird man im Fall der Fälle ebenso wie in anderen Bereichen einfach analog zum Strassenverkehr verfahren. Je mehr sich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung winden, desto eher. Der Amtsschimmel ist viel zu behäbig, um sich neues auszudenken. |
#70
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Ohne Schiffsverkehr darf er 60 km fahren. Mit Schiffsverkehr 30 und mit Skifahrer auch 60 km.
Wenn er alleine auf dem Bild ist wäre er aus dem Schneider, mit Skifahrer auch. Was ist wenn mehrere Boote auf dem Bild/Film sind und die Laserpistole hat ein ganz anderes Boot gelasert? Ist im Straßenverkehr doch auch so, wenn zwei Fahrzeuge auf dem Bild sind ist die Messung ungültig.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#71
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#72
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Du scheinst mich nicht verstanden zu haben, macht aber nichts.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#73
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Zu dem Video gibt es ja auch noch die Zeugenaussage des Beamten. Wobei bei so einer Messung wirklich wichtig wäre das Video zu sehen. Wenn andere Boote da gewesen sind müssen die vor ihm gewesen sein. Zwei Boote nebeneinander dürfen auch 60 km/h fahre (so meine Auslegung). Vielleicht konnte auch der Filmer mehr Boote sehen als der Skipper selbst, müsste man sich anschauen.
Gruß Chris |
#74
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Der Amtsschimmel kann nur anordnen, was gesetzlich geregelt ist.
Ohne StVZO §31a kein Fahrtenbuch, weil die Ermittlung des Fahrzeugführers im Straßenverkehr nicht möglich war. Also, welcher § welcher Verordnung/ welches Gesetzes sieht das Fahrtenbuch auf Binnenschifffahrtstraßen im geschilderten Fall vor Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#75
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Hallo Lutz,
da könnte jetzt die prinzipielle Frage aufkommen ob nicht sowieso Schiffstagebücher geführt werden müssen: https://www.elwis.de/Freizeitschifff...eetagebuecher/
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Viele Grüße vom Bodensee Tom FSD e.V.: www.fsd-info.de Bei Interesse gerne Infos per PN!
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