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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Leute die unter Alk fahren sind asozial eingestellt, von denen kann man nicht viel erwarten, sie nehmen Unfälle billigend in kauf und werden auch nie Gewissensbisse bekommen. Diesen Menschenschlag mag ich nicht, dicht gefolgt von rücksichtslosen Rasern und Dränglern die nur sich selbst sehen.
Dennoch, ich kann mir nicht vorstellen, dass hier nur moralisch einwandfreie Gesellen schreiben, die nicht versuchen würden, sich irgendwie rauszureden, um nicht selbst ins Unglück zu stürzen. Wenn ich sehe, wie hier versucht wird Knöllchen, Temposünden und andere Dinge irgendwie abzubiegen, wie Tempo 120 mit Trailer als normal angesehen wird, dann möchte ich das moralisch und rechtlich richtige Verhalten bei einem schweren Unfall erst recht anzweifeln. Für mich kann ich da, sollte mal etwas passieren, nur ein Versagen aus Unachtsamkeit nennen, denn Alk und rücksichtsloses Verhalten liegen mir nicht, wie ich ja schon schrieb. So krücke ich mir nicht schon bei dem Gedanken an einen Unfall einen in die Tasche und mache auf großen Moralisten. Willy
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#52
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Zitat:
"...Gewissen, da setzte ich mit dem A...h drauf". Das ist auch eine Einstellung. Ich will mir nicht vorstellen, dass einer meiner Flieger, für den ich unterschrieben habe, mal in die Erdbeeren geht und es Verletzte oder gar Tote gibt.
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Gruß Bernhard http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593 Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte |
#53
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...und genau deswegen werde ich nie verstehen wieso Alkoholgenuß vor Gericht schuldmindernd wirken kann.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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#54
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Zitat:
Die Tat unter Alkoholeinfluss, wird in seiner Entscheidungsfindung aber durch Alkohol beeinflusst. Nüchtern würde der gleiche Mensch völlig anders handeln. Wenn sich also jemand mit Vorsatz Alkohol antrinkt mit dem Ziel eine Tat zu begehen ist das was anderes, als wenn er Alkohol trinkt und betrunken auf die Idee kommt eine strafbare / unverantwortliche Tat zu begehen. Im zweiten Fall, ist es schuldmindernd, da er bereits beeinflusst vom Alkohol ist. Jemanden Vorsatz zu unterstellen nur weil er Alkohol trinkt halte ich für moralisch sehr fragwürdig. Es ist mehr eine Schuldzuweisung in einer nüchternden Betrachtung. Vielfach verbunden mit der persönlichen Abgrenzung --> "Ich würde sowas ja nie unter Alkohol tun" (ohne dich persönlich zu meinen). Nur ist eine Entscheidung zu etwas unter der Beeinflussung von Alkohol nicht unbedingt die Entscheidung die man auch nüchtern getroffen hätte. Beste Grüße Alex Geändert von alexhb (10.10.2014 um 15:35 Uhr)
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#55
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Ich denke bis zu einem Punkt jenseits von gut und böse wirkt er eher schuldverstärkend. Da wird aus fahrlässig schnell mal grob fahrlässig.
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#56
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Normalverantwortliches Handeln bedarf alsdann (vor dem Genuß) jede Vorkehrung dies nicht wieder zu tun (Auto-/Bootsschlüssel abgeben), oder eben auf Alk-Genuss zu verzichten. Tut er das nicht ist er vollverantwortlich und da ist nix schuldminderndes von mir zu erkennen.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#57
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Wenn ich Scheiße baue muss ich die Konsequenzen tragen egal was dabei rauskommt! Deine Aussage stimmt mich echt nachdenklich! Will denn hier niemand mehr Verantwortung übernehmen für die Scheiße die er baut???
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Gruß Sascha
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#58
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Zitat:
Wenn es darum geht zu helfen, wenn ich wirklich mal etwas anrichte, dann helfe ich natürlich, das ist wieder eine andere Sachlage. Aber ich glaube, man schaukelt sich nun wieder auf, bis es um Massenmorde geht, es lässt sich hier ja prima der Gutmensch herausstreichen und auf einen einprügeln. Arm ist das. Willy
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#59
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Gruß Sascha |
#60
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#61
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Also das ausgerechnet DU immer wieder Gutmenschen als Gutmenschen titulierst passt irgendwie nicht. Herr Dauerlangsam- und rechtsfahrer, Immerblinker und Niewellenmacher..........
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#62
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Zitat:
Dann in der entscheidenden Sekunde mal kurz abgelenkt und dann passiert sowas. Nicht vergessen sollte man auf jeden Fall an die Opfer zu denken und hoffen wir auf die korrekte Entscheidungsfindung des Gerichts unter Würdigung _aller_ Tatsachen.
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have fun! I<it |
#63
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Wenn es um die Entscheidung von Haft oder möglicher Bewährungsstrafe geht möchte ich Dich an seiner Stelle sehen. Du würdest dann sogar zwei Anwälte beauftragen. Es geht auch um "Wohnung verlieren", "Job verlieren", evtl. "Freundin verlieren". Da wird kein Angeklagter freiwillig zurückstecken. Hab ich recht, gelle? Daß er Boot- und sogar KFZ-Führerschein verliert und erst nach einer Sperrfrist und PMU-Untersuchung wieder komplett neu machen darf ist sicher. Hier geht es dem Angeklagten darum ob das Strafmaß unter zwei Jahre bleibt, dann ist die Chance auf Bewährung überhaupt gegeben. Sowohl dem Staatsanwalt und Verteidigung sollte man daher zugestehen ihren Beitrag in die Waagschale legen zu dürfen. Seltsam im hier veröffentlichten Verhandlungsbericht ist nur, daß die Bekannte (oder vielleicht sogar Freundin?) zurückrudert und plötzlich seine Fahrweise als "umsichtig und nicht zu schnell" bezeichnet, wo sie am Tattag noch ganz anders berichtete. Na, warten wir mal, was dabei rauskommt. Die Informanten hier im Forum bitte ich am Ball zu bleiben. Die lokale Presse berichtet doch meist ausführlicher und objektiver als die überregionalen "Bild-Dir-Deine-Meinung" - Käseblätter.
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have fun! I<it |
#64
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Warum greifst Du ihn direkt und öffentlich an? Muß erst wieder der Thread gesperrt werden? Kannst Du derartige Angriffe nicht per eMail erledigen? Wir brauchen hier das nicht lesen.
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have fun! I<it |
#65
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Jepp - die Opfer haben immer lebenslänglich ohne Chance auf "Bewährung".
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have fun! I<it |
#66
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Ich greife nicht an.
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#67
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Gerichtsbarkeit
Also grundsätzlich:
Mir ist eine gute Verteidigung, ein sachliches Gericht und ein guter Staatsanwalt weitaus lieber als ein Mob von "ich weiß genau, wie es passieren konnte" - Wissenden, der hier im Forum in Facebook oder wo auch immer mit Vorverurteilungen herumwerfen und teils sogar zur Eigenjustiz aufrufen. Ich lebe hier in einem Rechtsstaat mit ganz vielen guten (und auch weniger guten) Gesetzen und habe Vertrauen zu Gerichten, Polizei und der Staatsanwaltschaft. Jede andere Einstellung wäre die Billigung von Zuständen wie in Thailand, Sudan, Saudiarabien oder Mittelamerika. Das Internet ist voll genug von Videos gelynchter und massakrierter "100%tig überführter Täter". NEIN, ich will das nicht! Der "Parkhausmörder" des jungen Mädchens vom letzten Jahr, der es lt. "Facebook-Gericht" und "Privatermittlern" aus der Nachbarschaft auch "ganz sicher" gewesen ist, wurde zum Glück durch das Geständnis des wirklichen Täters entlastet. War das denn nicht der beste Beweis, daß man die Urteilsfindung den Gerichten überlassen muß? Ist der Fahrer des Bootes schuldig, muß er mit einem Urteil eines Gerichtes bestraft werden. Dieses muß aber sowohl be- als auch entlastende Tatsachen würdigen. Seien wir also gespannt auf die weiteren Berichte der nächsten Gerichtstermine.
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have fun! I<it
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#68
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Zitat:
Durch SEIN VERHALTEN haben 2 MENSCHEN IHR LEBEN VERLOREN! Das ist durch rein gar nichts zu entschulden zumal nicht wenig Alkohol im Spiel so wie auch wohl überhöhte Geschwindigkeit im Spiel waren. Ein Bewährungsstrafe halte ich für völlig unangemessen. Angesichts der Umstände müsste hier das Strafmaß im Sinne der fahrlässigen Tötung festgesetzt werden!
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Gruß Sascha |
#69
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Was nützt es den Opfern, deren Hinterbliebenen, der Gesellschaft wenn dieser junge Mann eine große Knaststrafe absitzen muß?
Das kostet die Allgemeinheit Geld, seine eigenen Zukunftsaussichten werden massiv verschlechtert, womit er über kurz oder lang wieder der Allgemeinheit auf der Tasche liegt. Ich wünsche mir die juristische Möglichkeit diesen Typ von Fahrlässigkeitstätern mit Aufgaben im Sozial- oder Behindertenbereich langfristig zu beschäftigen, und zwar in seiner Freizeit. Das hilft der Allgemeinheit, das hilft den überlebenden Opfern, das hilft dem Täter selbst. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß ein Mensch, der einmal eine solche Katastrophe verursacht hat, von sich aus bereit ist, in gewisser Weise dafür Buße zu tun, man sollte ihn das auch tun lassen!
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#70
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So wird behauptet, daß das Boot nachträglich durch die Bergung stärker beschädigt worden ist. Die Bekannte und Überlebende hat vor Gericht lt. dem hier veröffentlichten Gerichtsmitschnitt ausgesagt, er wäre doch nicht zu schnell gefahren. Jetzt gibt es dazu schon zwei unterschiedliche Darstellungen von ein- und derselben Person. Wer war die Quelle des Berichts zur ersten Aussage? Ein Rettungssani? Polizist oder der Firscher am Ufer, der grad nachts fischte? Ist diese Quelle zuverlässig? Ich bin da sehr vorsichtig mit Vorverurteilungen, weil ich persönlich es nicht wissen kann, wie es passiert ist. Wie stand der Schubverband im Wasser? Auf welcher Seite? Der Fahrer des Schubverbandes sagte aus, das Boot wechselte von der einen zur anderen Seite, bevor es im Schubverband einschlug. Warum? Waren mehr Lichter für den Bootsführer zu sehen als nur diese vom Schubverband? Gab es noch ein weißes Ankerlicht irgendwo? Ich hab mich auch schon mal vom Rücklicht eines stehenden Motorrades am Ufer irritieren lassen und diese für die rote Einfahrtsboje zu einem Hafen gehalten . Jetzt noch das ganze mit Alkohol im Blut, von der aber auch noch gar nicht veröffentlicht wurde, wie hoch die Konzentration war.......viele viele Aussagen, die WIR hier sowieso nicht beurteilen können. Man kann nur abwarten. Wir wissen hier nur 1% der Umstände, die uns hier zu keiner be- oder entlastenden Beurteilung befähigen. Sicherlich kennt so mancher den ADAC-Schlitten wo man angeschnallt mit 7(!) km/h apprupt abgebremst und in die Gurte gerissen wird. Ich garantiere Dir, daß Du auch mit 7km/h Restgeschwindigkeit, mit der Du ohne Helm an eine Wand knallst bewußtlos wirst. Und fällst Du ohne Weste in´s Wasser, war´s das auch schon. Dann bist Du bei Deinen Ahnen...Damit stellt sich wieder die Frage nach der tatsächlichen Geschwindigkeit und wo bei beiden Verunglückten saßen. Auch war der Schubverband in Fahrt. Damit ist auch möglich, daß die beiden nach dem Fallen in´s Wasser unter Wasser gedrückt wurden, bis dieser zum Stehen kam. (wenn sie von vorne einschlugen - von hinten wäre der Propeller das Hauptproblem) Für mich ist die plumpe Aussage "alkoholisiert" und "zu hohe Geschwindigkeit" für eine ausreichende Bewertung der Ursache nur für Bootsvereins-Stammtische geeignet. (da genügt dies aber sicherlich. Wenn das Boot noch dazu "Born 2 Porn" heißt, dann ist sowieso schon das Urteil klar....).
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have fun! I<it |
#71
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Na hier laufen aber mal ein paar zur Höchstform auf...
Froh bin ich dann doch immer wieder darüber dass der Staat schon gewisse Siebmechanismen eingebaut hat, die derartig Grobes schnell ausfiltern.
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...::: Gruß, Erik :::... - commeo ergo sum! - Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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#72
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Go ahead Khun Mork!
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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Mein Beileid gilt den Hinterbliebenen.
Zum Thema ist nicht mehr zu schreiben!
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Gruß Jürgen "Die Zukunft sollte man nicht vorhersehen wollen, sondern möglich machen" Antoine de Saint-Exupéry (1900-1944)
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#74
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Auch frage ich mich, wenn der Richter, einen Fall durchschaut und der Verteidigung kein Wort glaubt, fällt die Strafe ja wohl noch höher aus, als wenn man von Anfang an kooperiert. Frage: Mit welchem maximalen Strafmaß hat den ein bisher unbescholtener Bürger im Fall von fahrlässiger, evtl. grobfahrlässiger, Tötung in D zu rechnen? |
#75
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Zitat:
"vorsätzliche Tötung" (also Mord) ist §221, aber hier wohl kaum anwendbar. Jugendrecht wohl auch nicht mehr. Bewährung ist nur bis 2 Jahre möglich, erst ab 2 Jahren gilt man auch als vorbestraft. Abgesessen muss i.d.R. 2/3 der Strafe - der Rest ist dann auf Bewährung. Bei Bewährung wird man dann noch soziale Dienste und sicherlich auch Geldstrafe ansetzen. Die Polizei und Rettungsdienst wird ebenfalls die Kosten von ihm eintreiben - tagelang wurde der Main abgesucht (ich glaube sogar mit Helikopter), das kostet massig Geld. D.h. der Beschuldigte wird um die 2-Jahres-Grenze kämpfen, sein Anwalt hat ihm sicher auch gesagt, daß es diesbezüglich "Spitz auf Kopf" steht. Haft heisst dann auch Jobverlust - was sicher noch viel härter sein dürfte als die Haft selbst (las mal irgendwo, er wäre Ingenieur) "Unbescholtenheit" kann und wird i.d.R. strafmindernd gewertet werden, wobei wir hier in diesem Fall auch nicht wissen, wie lange das Kerbholz des Beschuldigten bereits ist. Ich weiss von einem anderen Fall, daß man Nötigung im Strassenverkehr und damit die Punkte in Flensburg in einem Verfahren gegen einen Bootsführer negativ bewertete - ist gut so, wenn auch Drängeln und "fahren bei Rot" auf Gewässern eher selten vorkommen dürfte Meiner ganz persönlichen Einschätzung nach kommt er um eine Haftstrafte nicht herum - alles andere würde mich doch sehr wundern. Es geht um zwei Tote und besonders geständig und reumütig hat er sich lt. Gerichtsbericht nicht gezeigt. Es bleibt spannend.
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have fun! I<it Geändert von sabberlatz (11.10.2014 um 09:08 Uhr) |
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